Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 41

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 41 (NJ DDR 1969, S. 41); Auswahl der Strafart und der Strafhöhe als auch um Kriterien für die Übergabe von Strafsachen an die gesellschaftlichen Gerichte bzw. um die Behandlung von Ordnungswidrigkeiten. 3. Fragen des Strafvollzugs, der Strafaussetzung auf Bewährung und der Wiedereingliederung. Hier geht es um das Sammeln von Erfahrungen mit dem neuen Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz, d. h. um Probleme eines höheren erzieherischen Einflusses im Strafvollzug als Grundlage für die Vorbereitung von Maßnahmen für die Wiedereingliederung von Vorbestraften nach der Entlassung aus dem Strafvollzug. 4. Durchsetzung des Art. 3 StGB. Bei dieser Aufgabe gehen wir davon aus, daß weitere Erfolge bei der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Strafrechtspflege entscheidend davon ab-hängen, wie es gelingt, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe und die gesellschaftlichen Organisationen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung gemäß Art. 3 StGB zu aktivieren. Dazu müssen drei wesentliche Voraussetzungen geschaffen werden: a) Alle Leiter müssen begreifen lernen, daß die in Art. 90 Abs. 2 der Verfassung und in Art. 3 StGB festgelegte Verantwortung nur zu realisieren ist, wenn sie zum Bestandteil der Leitungstätigkeit gemacht wird. b) Die Leiter der Betriebe und der staatlichen Organe, die Vorstände der Genossenschaften und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen müssen von den Rechtspflegeorganen über die sie interessierenden Vorkommnisse so informiert werden, daß sie in der Lage sind, aus diesen Informationen politisch-ideologische und leitungsmäßige Schlußfolgerungen zu ziehen. c) Die Informationen und Hinweise der Rechtspflegeorgane dürfen sich deshalb nicht auf juristische Aspekte beschränken, sondern müssen in erster- Linie die konkreten Widersprüche und Konflikte deutlich machen, die zu Straftaten bzw. anderen Rechtsverletzungen geführt haben. In dem Maße, wie das geschieht, wird der Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen zunehmend zum ureigenen Anliegen der Werktätigen und als Bestandteil des Kampfes der sozialistischen Gesellschaft für den gesellschaftlichen Fortschritt und gegen alle dem Sozialismus entgegenwirkenden Hemmnisse geführt werden. Maßnahmen zur Sicherung des Einflusses auf die Ausbildung der Rechtspi'legekader Eine solche Festlegung ist erstmalig in einen Plan der gemeinsamen Aufgaben aufgenommen worden. Dabei gehen wir davon aus, daß die zentralen Rechtspflegeorgane selbst einen großen Beitrag zu einem wissenschaftlich-produktiven Studium der Rechtswissenschaft leisten müssen, ohne damit den Universitäten die Verantwortung für die Ausbildung und Erziehung der Studenten abzunehmen. Als Schwerpunkte sind hier hervorzuheben: die Ausgestaltung der Lehrprogramme für die Rechtspflegejuristen; die Gestaltung des Weiterbildungssystems einschließlich des postgradualen Studiums; die Ausgestaltung und Durchführung des Fernstudiums und der Führungskaderlehrgänge; die Gestaltung der Pläne für die Grundlagenforschung und die Erarbeitung der Vorgaben für die Vertragsforschung; die Gestaltung und Durchführung der Praktika der Studenten, für die bereits jetzt spezialisierte Ausbil- dungsstaatsanwälte und -gerichte ausgesucht und besonders befähigte Ausbildungsstaatsanwälte und -richter benannt werden müssen. Anleitung und Kontrolle einer rationellen Arbeitsweise der Rechtspflegeorgane Durch das komplexe Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane wollen wir bereits in der nächsten Zeit eine qualitativ höhere Form in der Kriminalitätsbekämpfung erreichen. Die sozialistische Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane nach dem Beispiel des Kreises Merseburgs wird nachweisbar eine Erhöhung des Nutzeffekts unserer Tätigkeit zur Folge haben. Die Vorteile einer solchen Arbeitsweise liegen auf der Hand: Erstens wird durch die konsequente Durchsetzung des Beschleunigungsprinzips in der Verfahrensbearbeitung die erzieherische Wirksamkeit des Strafverfahrens auf den Täter erhöht; zweitens wird durch eine zügige Kriminalitätsbekämpfung und fristgemäße Erledigung aller Verfahren die sozialistische Gesetzlichkeit gestärkt und damit das Vertrauen der Bürger zu ihrem Staat und zur Arbeitsweise seiner Organe weiter gefestigt; drittens kommt die durch eine rationelle Arbeitsweise der Rechtspflegeorgane gewonnene Zeit der weiteren Qualifizierung der Mitarbeiter und damit einer noch besseren Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung zugute. Ich möchte mit Nachdruck sagen: Es geht uns hierbei keinesfalls um bloßen Zeitgewinn oder um ein Zahlenspiel mit minimalen Bearbeitungsfristen; vielmehr muß in jedem Fall ein höherer Qualitätsgrad bei der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität erreicht werden. In den Kreisen Merseburg, Gera, Rathenow, Berlin-Friedrichshain usw. sind bereits ausgezeichnete Beispiele für eine rationelle Arbeitsweise geschaffen worden. Es wäre jedoch falsch, die Augen vor Mittelmäßigkeit, Bequemlichkeit und Selbstzufriedenheit zu verschließen. Dafür ein Beispiel: Während der Jugendstaatsanwalt von Berlin-Pankow in Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche die Täterpersönlichkeit und die Ursachen der Tat in einer gemeinsamen Beratung aller Erziehungsträger allseitig einschätzen läßt und damit etwaige Widersprüche in der Beurteilung noch vor der Hauptverhandlung klärt, erhebt der Jugendstaatsanwalt des Bezirks Potsdam gegen diese richtige, rationelle Arbeitsweise Bedenken, ohne selbst einen einzigen Versuch ihrer praktischen Erprobung unternommen zu haben. * Die Durchführung des Plans der gemeinsamen Aufgaben stellt an alle Rechtspflegeorgane große Anforderungen. Wir sollten in Vorbereitung auf den 20. Jahrestag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik in den Parteiorganisationen aller Rechtspflegeorgane über die Durchführung dieser Aufgaben sorgfältig beraten und entsprechende konkrete Maßnahmen festlegen. Dabei sollten diese Beratungen Anlaß sein, um noch vorhandenen Erscheinungen der Selbstzufriedenheit und Mittelmäßigkeit den Kampf anzusagen, die wissenschaftliche Qualität der Führungstätigkeit zu verbessern und alle konstruktiven Ideen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Kampfes gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen konsequent in die Tat umzusetzen. 3 Vgl. Steffens / Heger, „Die Merseburger Initiative und der Beitrag der Reclitspflegeorgane des Bezirks Halle zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR", NJ 1968 S. 481 ff. 41;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 41 (NJ DDR 1969, S. 41) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 41 (NJ DDR 1969, S. 41)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung sind die notwendigen theoretischen Grundlagen im Selbststudium zu erarbeiten. Zu studieren sind insbesondere die Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei und. den demokratischen Charakter der Wahlen richtete. Bemerkenswert ist, daß Personen gegen den Wahlvorschlag der Nationalen Front gestimmt haben.

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