Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 392

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 392 (NJ DDR 1969, S. 392); Dr. FROHMUT MÜLLER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Zur Dialektik von Gesellschaft, Staat und Recht Betrachtungen zu „Reden und Aufsätzen“ Karl Polaks* Die Entwicklung des Staats- und Rechtsdenkens der Arbeiterklasse als zur Führung der Gesellschaft berufener, in der DDR herrschender Klasse, der Ausbau ihres Staates und Rechts, der sozialistischen Demokratie und der sozialistischen Gesetzlichkeit das ist die Generallinie der in diesem Band veröffentlichten Arbeiten des im Jahre 1963 verstorbenen bedeutenden Rechtsgelehrten Karl Polak. Sie entstanden mit einer Ausnahme in den Jahren nach 1945 und führen bis an die vom VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands eingeleitete Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus heran1. Die „Reden und Aufsätze“ sind weit mehr als historische Analysen zur Geschichte der DDR: Sie sind hervorragende Dokumente der Kontinuität der Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands bei der Entwicklung und Festigung der Staatsmacht der Diktatur des Proletariats in der DDR. Die staats- und rechtstheoretischen und staatsrechtlichen Untersuchungen Karl Polaks erfassen die Grundfragen der Staats- und Rechtsentwicklung; sie enthalten eine Fülle auch heute noch gültiger Fragestellungen und Lösungswege, darunter vor allem zur Verfassungstheorie2. * Die „Reden und Aufsätze“ sind thematisch in fünf Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt enthält Beiträge zur Überwindung der imperialistisch-faschistischen Staats- und Rechtsordnung und zur Errichtung einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung in Deutschland. In ihnen werden der Übergang der traditionellen bürgerlichen Staatslehre auf die Positionen des Faschismus, das gesellschaftliche Wesen der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatsideologie sowie die Reduzierung der Demokratie auf normative Regeln besonders anschaulich erörtert. Unter dem Gesiditspunkt unserer neuen, sozialistischen Verfassung sind auch die Arbeiten zur Ausarbeitung und Begründung der ersten Verfassung der DDR nicht nur von historischem Wert. Überhaupt kann festgestellt werden, daß die Erkenntnisse Polaks auch heute noch das Wesen vieler Erscheinungen genau treffen. Wenn Polak z. B. dem inzwischen zum Kiesinger-Be-rater erkorenen „Staatstheoretiker“ des Faschismus, Carl Schmitt, nachweist, daß er jede Verfassung ablehnt, die die Regierung binden würde (S. 56), daß das Recht in „Ausnahmezuständen“ aufzuhören habe (S. 58) und daß er alle Staats- und Verfassungsprobleme auf die Durchsetzung der Macht reduziert, um das Volk unter den imperialistischen Staat zu beugen (S. 220 f.), * Karl Polak, Reden und Aufsätze Zur Entwicklung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, Staatsverlag der DDR, Berlin 1968, 700 S.; Preis: 28 Mark. Seitenangaben im Text beziehen sich auf dieses Werk. 1 Es handelt sich um bereits publizierte, aber heute teilweise schwer zugängliche Arbeiten. Beiträge aus dem von Karl Polak noch selbst besorgten Werk „Zur Dialektik in der Staatslehre“ (3. erweiterte Auflage. Akademie-Verlag, Berlin 1903) wurden in die „Reden und Aufsätze“ nicht aufgenommen. Der Sammelband hat daher eine selbständige Bedeutung und vervollständigt das Bild vom Forschen und Wirken Karl Polaks. 2 Zur Bedeutung der „Reden und Aufsätze“ für die marxistisch-leninistische Verfassungstheorie vgl. Schöneburg, „Revolutionäres Staatsdenken der Arbeiterklasse“, Staat und Recht 1968, Heft 11, S. 1846 ff., und Lungwitz, „Wertvolle Beiträge zur marxistisch-leninistischen Verfassungstheorie“, Sozialistische Demokratie Nr. 43 vom 25. Oktober 1908. S. 5 f. Den Aspekt der Entwicklung einer neuen, demokratischen und" sozialistischen Rechtspflege hat Görner, „Zur Entwicklung der Arbeiter-und-Bauern-Macht“, Der Schöffe 1909, Heft 3, S. 81 ff., hervorgehoben. dann trifft dieser Nachweis zugleich das westdeutsche staatsmonopolistische Herrschaftssystem und seine Eskalation des Notstandes nach innen wie seine Aggressivität nach außen. Auch auf den „modernen Revisionismus“ zielen viele Erkenntnisse Polaks. Er belegt, wie revisionistisches Denken in der Staatsfrage nichts anderes ist als das Unterordnen der Arbeiterklasse unter den bürgerlichen Staat und seine Institutionen und Ideologien. Der Sozialismus bedarf keiner Anleihen bei der imperialistischen Staatlichkeit und Unrechtsordnung. Solche Anleihen sind nur geeignet, das Wesen des Sozialismus zu entstellen und ihn dem Klassenfeind zuerst ideologisch zu öffnen. Polak schrieb z. B. in diesem Zusammenhang: „Keine Menschenrechte ohne Sozialismus die Menschenrechte werden sollen sie nicht leere Prinzipien bleiben nur in dem Maße verwirklicht, wie der Sozialismus Wirklichkeit wird“ (S. 139/140). Zur Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht in der riDR sind im zweiten Abschnitt Arbeiten zusammengefaßt, die den Weg der Gestaltung der sozialistischen Staatsmacht (ihrer zentralen und örtlichen Machtorgane) beim Aufbau der Grundlagen des Sozialismus und im Kampf um den Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse begründen und verallgemeinern. Unmittelbar verbunden mit den praktischen Schritten der Gesetzgebung entwickelt Polak die Grundfragen des demokratischen Zentralismus als „Entwicklungsprinzip der sozialistischen Gesellschaft“ (S. 319). Die Verwirklichung der Einheit der Staatsmacht durch alle Organe, auf allen Ebenen und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist das Generalthema dieses Abschnitts, in dessen Mittelpunkt die Entwicklung der Volksvertretungen von der Volkskammer bis zu den Gemeindevertretungen steht. Polaks Erstkommentierung der'-Bildung und Tätigkeit des Staatsrates (S. 349 ff.) erweist sich neben vielen anderen Gedanken auch für unsere neue, sozialistische Verfassung als gültige Charakteristik des Wesens dieses Organs der Volkskammer. Von der Erläuterung des ersten Staatsanwaltschaftsgesetzes von 1952 (S. 369 ff.) bis zur Tätigkeit des Staatsrates bei der Ausarbeitung der Prinzipien und der heute noch gültigen Rechtsgrundlagen der sozialistischen Rechtspflege reichen die Arbeiten des dritten Abschnitts, der sich mit der Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege und Rechtsordnung in der DDR beschäftigt. Hier finden wir zahlreiche theoretische Aussagen über die Gesetzlichkeit, das sozialistische Strafrecht, das gesellschaftliche Wesen der Kriminalität, die Verbrechensbekämpfung und -Vorbeugung. In den Beiträgen zur Entwicklung des demokratischen Völkerrechts und zur Deutschlandfrage (vierter Abschnitt), die aus den Jahren 1954 und 1959 stammen, weist Polak vor allem nach, wie die innere demokratische Entwicklung der souveränen DDR zur grundlegenden Voraussetzung für die Verwirklichung der völkerrechtlichen Prinzipien und die Lösung der nationalen Frage in Deutschland als Teil des Kampfes des Volkes gegen den Imperialismus wurde. Unter der Überschrift „Verfassungen der UdSSR“ wird im fünften Abschnitt erstmalig die überarbeitete Fassung einer Vorlesung zum Verfassungsrecht der UdSSR 392;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 392 (NJ DDR 1969, S. 392) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 392 (NJ DDR 1969, S. 392)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie die Entwicklung von onswe Jugendlicher und das Entstehen von staatsfeindlichen und anderen kriminellen Handlungen Jugendlicher begünstigende Bedingungen im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben. Erst aus der Kenntnis der von den jeweils zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und wesentlicher Seiten ihrer Persönlichkeit ist eine differenzierte Erziehung und Befähigung der entsprechend ihrer Einsatzrichtung enthalten. Ausgehend von der festgelegten Einsatzrichtung und dem realen Entwicklungstand der sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen.

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