Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 39

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 39 (NJ DDR 1969, S. 39); monstrieren und sich mit neu auftretenden Problemen in der Rechtsprechung politisch orientierend und vorausschauend auseinanderzusetzen.12 Damit wird die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch die Kreis- und Bezirksgerichte umfassend gewährleistet. Die Kassation ist aber auch ein Mittel, zur Lösung herangereifte Rechtsprobleme besser erkennen zu können; sie bietet ferner die Möglichkeit, Rechtsauffassungen übergeordneter Gerichte neu zu überdenken und ggf. entsprechend den gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen zu ändern. Mittels der Kassationsanregungen und der anderen an die Gerichte gerichteten Eingaben verwirklichen Bürger, gesellschaftliche Organisationen und Institutionen in beträchtlichem Umfang ihr verfassungsrechtlich verbrieftes Recht auf Teilnahme an der Kontrolle der Rechtsprechung und deren Leitung. Die Bearbeitung von Kassationsanregungen und Eingaben ist auch unter diesem Gesichtspunkt fester Bestandteil des demokratischen Zentralismus in der Justiz. Dabei ist die Dauer der Bearbeitung von Kassationsanregungen und Eingaben für die Festigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürgern und Gerichten bedeutsam. Die Verkürzung der Bearbeitungszeit muß daher das Anliegen aller Gerichte sein. Für die wissenschaftliche Leitung der Rechtsprechung und der sonstigen gerichtlichen Tätigkeit verdient die analytische Erfassung und Auswertung der Kassationsanregungen und Eingaben besondere Beachtung. Aus der Bearbeitung von Kassationsanregungen und Eingaben festgestellte Entwicklungsrichtungen müssen in den Analysen sichtbar gemacht werden. Daraus sind konkrete Schlußfolgerungen für die Leitung der Rechtsprechung und der übrigen gerichtlichen Tätigkeit zu ziehen sowie Empfehlungen und Hinweise für andere staatliche Organe abzuleiten. Zu den Plenartagungen in den Jahren 1969/70 Es ist ein Fortschritt in der Zusammenarbeit, daß es zum ersten Mal möglich war, für einen Zeitraum von IV2 Jahren zu einer Koordinierung zwischen den Plenartagungen des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte zu kommen und den Bezirksgerichten auch die Konzeptionen der Plenartagungen des Obersten Gerichts im Jahre 1969 und im 1. Halbjahr 1970 zur Verfügung zu stellen. Damit wird die Arbeit der Bezirksgerichte stärker auf die Hauptfragen konzentriert, und sie können die Vorbereitung ihrer Plenartagungen besser mit den Anforderungen des Obersten Gerichts verbinden. Das Oberste Gericht plant im Jahre 1969 drei Plenartagungen zu strafrechtlichen Themen. Im I. Quartal wollen wir uns mit Problemen der Strafzumessung beschäftigen und dabei das Augenmerk auf die außergewöhnliche Strafmilderung und die Strafverschärfung richten. Fragen der Strafzumessung werden an Hand 12 Vgl. SChlegel, „Die Kassation ln Strafsachen und Ihre Bedeutung für die Leitung der Rechtsprechung“, NJ 1967 S. 700 ff. verschiedener Deliktsgruppen, teils vor, teils nach der Beratung im Obersten Gericht, auch von neun Bezirksgerichten im Plenum behandelt werden. Im II. Quartal beschäftigt sich das Plenum des Obersten Gerichts mit der Verkehrsstrafrechtsprechung und wird dabei wichtige Probleme der Kausalität und der fahrlässigen Schuld erörtern. Die Plenartagung im IV. Quartal wird die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die Gerichte zum Gegenstand haben Diese Thematik ist angesichts der neuen Aufgaben der Gerichte auf diesem Gebiet von großer Bedeutung. Im I. Quartal 1970 ist eine Plenartagung über den Beitrag der Gerichte zur Durchsetzung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen als Mittel zur Festigung der sozialistischen Staats- und Arbeitsdisziplin vorgesehen. Schließlich will das Oberste Gericht im II. Quartal 1970 eine Plenartagung zu Problemen des Ehescheidungsrechts durchführen. Die Bedeutung dieser Problematik ergibt sich daraus, daß sich die Ehelösungen immer mehr auf junge Ehen konzentrieren und daß im Jahre 1966 etwa 30 500 Kinder durch die Ehescheidung ihrer Eltern betroffen wurden. Nachdem auf diese Weise die Planung der Plenartagungen des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte koordiniert wurde, kommt es darauf an, die Effektivität dieser Arbeitsweise einzuschätzen. Das ist erforderlich, um das Niveau dieser Leitungsmethode weiter zu erhöhen und in Zukunft zwischen dem Obersten Gericht und den Bezirksgerichten zu einer echten Gemeinschaftsarbeit bei der Lösung der Schwerpunktprobleme der Rechtsprechung zu kommen. Die politisch-gesellschaftlichen Aufgaben des Jahres 1969 stellen auch an die Gerichte große Anforderungen. Das beginnt mit den Kreiskonferenzen der Nationalen Front und führt zu dem bedeutenden Höhepunkt des 20. Jahrestages der Gründung der DDR. Dabei werden die Neuwahlen der Schiedskommissionen, der Richter und Schöffen der Kreisgerichte für uns eine wichtige Rolle spielen. Das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte werden die großen Aufgaben des Jahres 1969 dann lösen, wenn sie entsprechend der Forderung der 9. Plenartagung des Zentralkomitees der SED die wissenschaftliche Führungstätigkeit weiter verbessern Öas schließt eine wirksame erzieherische Arbeit mit den Justizkadern ein. Auch für die Gerichte gilt der Grundsatz, daß kein Raum für Selbstzufriedenheit ist. Wir erkennen die guten Leistungen zahlreicher Richter an, aber wir sehen auch die Schwächen, die noch zu überwinden sind. Vor jedem Richter und jedem Mitarbeiter der Justiz steht die Frage: Was kannst du bis zum 20. Jahrestag der DDR noch besser machen? Gehen wir mit diesem Verantwortungsbewußtsein, optimistisch und zielstrebig an die vor uns liegende Arbeit, dann werden die Gerichte in Ehren ihren Beitrag zum 20. Jahrestag des ersten sozialistischen Staates deutscher Nation leisten. Dr. JOSEF STREIT, Generalstaatsanwalt der DDR Zu den gemeinsamen Aufgaben der Rechtspflegeorgane im Jahre 1969 des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands aus. Bei der Durchführung der Aufgaben werden sich die Rechtspflegeorgane im besonderen von folgenden Forderungen des Genossen Walter Ulbricht leiten lassen: Wie bereits in früheren Jahren haben die Leiter der zentralen Rechtspflegeorgane auch für das Jahr 1969 einen Plan der gemeinsamen Aufgaben ausgearbeitet und für verbindlich erklärt. Die in diesem Plan enthaltenen Aufgaben gehen von den Festlegungen der 9. Sitzung der Volkskammer und der 9. Plenartagung 39;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 39 (NJ DDR 1969, S. 39) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 39 (NJ DDR 1969, S. 39)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung.

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