Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 384

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 384 (NJ DDR 1969, S. 384); seitig, auch nicht durch Beschluß der Mitgliederversammlung, das Nutzungsentgelt herabsetzen. Das wäre nur durch Vereinbarung möglich. Wenn die Verklagte ausführt, daß in einem künftigen Musterstatut bestimmte Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Nutzungsgebühren festgelegt würden, nach denen sich für den vorliegenden Fall ein Entgelt von 350 M monatlich ergäbe, so wie es von ihr gezahlt werde, so ist darauf hinzuweisen, daß etwaige Regelungen in einem künftigen Musterstatut für die Entscheidung dieses Rechtsstreits keine Bedeutung haben können. Nach alledem war die Verklagte unter Abänderung des Urteils des Bezirksgerichts antragsgemäß zu verurteilen. Buchumschau Dr. Arno Lutzke: Straßenverkehrsunfälle ihre Ursachen und ihre Verhütung Ministerium des Innern Publikationsabteilung Berlin 1967; 144 Seiten; Preis: 4,20 M Mit dieser Arbeit will der Verfasser auf der Grundlage exakter wissenschaftlicher Untersuchungen die objektiven und subjektiven Bedingungen der Verkehrs-unfäile in ihrer Komplexität und Vielfalt sichtbar machen und gesetzmäßige Zusammenhänge auf decken. Das einleitende Kapitel beschäftigt sich mit der Bedeutung des Kampfes gegen die Straßenverkehrsunfälle. Unter Hinweis darauf, daß die Verhütung von Straßenverkehrsunfällen im Sozialismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, legt der Verfasser die Faktoren dar, die zu einer Erhöhung der Unfallgefahren und zu einer Zunahme der Verkehrsunfälle führen können, wenn nicht rechtzeitig wirksame Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Als eine Voraussetzung für die wirksame Prophylaxe auf diesem Gebiet nennt Lutzke die Kenntnis der gesetzmäßigen Zusammenhänge und deren Berücksichtigung in der praktischen Tätigkeit. Im zweiten Kapitel werden deshalb auch die statistischen Gesetze im Zusammenhang mit der Erforschung des Unfallgeschehens dargestellt. Hier weist der Verfasser nach, daß die im Verkehrsunfallgeschehen wirkenden Gesetzmäßigkeiten nicht im Sozialismus als neue Qualität der gesellschaftlichen Verhältnisse entstehen. Die Ursachen der Straßenverkehrsunfälle sind nach seiner Meinung auch solche gesetzmäßigen Zusammenhänge (statistische Gesetze), die auf der erreichten Stufe des gesellschaftlichen Fortschritts objektiv noch nicht aufgehoben werden können, sowie Gesetzmäßigkeiten, die sich aus einem natürlich bedingten Fehlverhalten des Menschen und beim Zusammenwirken mit objektiven Faktoren (Straße, Verkehrsdichte, Fahrzeug usw.) ergeben. Die subjektiv bedingten Faktoren bei Straßenverkehrsunfällen werden eingehend im dritten Kapitel behandelt. Der Verfasser legt hier u. a. dar, daß jedes zu schaffende System vorbeugender Maßnahmen von der zentralen Rolle des Menschen ausgehen muß. Aus diesem Grunde beschäftigt er sich auch eingehend mit den verschiedenen Hauptrichtungen des menschlichen Fehlverhaltens. Er zeigt, wie die vielseitigen Beziehungen zwischen Mensch und Umwelt, das gewohnheitsmäßige Fehlverhalten im Straßenverkehr, die Altersbesonderheiten (einschließlich Fahrerlaubnisalter), die Mängel in der Wahrnehmung, Beobachtung und Beurteilung sowie die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen zu berücksichtigen sind. Zur Rolle des gesellschaftlichen und individuellen Bewußtseins bei der Anpassung der Verkehrsteilnehmer an die Verkehrssituation betont er besonders, daß das Ziel der Verkehrserziehung darin bestehen muß, die Erziehung zum Bewußtsein mit der Anerziehung von adäquaten Gewohnheiten zu verbinden. In einem weiteren Kapitel über den Einfluß objektiver Bedingungen wendet sich der Verfasser zwei äußerst aktuellen Problemen zu: dem Fehl verhalten der Kraft- fahrer an Knotenpunkten bei ungünstigen Fahr- und Witterungsverhältnissen und dem Verhältnis der Verkehrsdichte zur Verkehrssicherheit. Dabei wertet er sehr instruktive Untersuchungsergebnisse von Unfällen aus, die sich beim ersten, sehr plötzlich aufgetretenen Schneefall im Jahre 1964 in der DDR ereignet hatten. Die Untersuchungsergebnisse bestätigen nicht die weitverbreitete Ansicht, daß Unfälle unter solchen Bedingungen auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind. Vielmehr können auch solche Faktoren wie unsachgemäßes Gegenlenken, ruckartige Kupp-lungs- und Schaltvorgänge oder falsches Bremsen unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit bei schlechten Witterungsverhältnissen Unfälle auslösen. Der Verfasser setzt sich auch .mit der falschen These auseinander, daß mehr Fahrzeuge unvermeidlich mehr Kollisionen bedeuten. Er weist darauf hin, daß sich mit zunehmender Verkehrsdichte zwar die Gefahrenmomente im Straßenverkehr vergrößern, zeigt aber gleichzeitig, daß es in der sozialistischen Gesellschaft günstige Voraussetzungen für die Verhütung und Bekämpfung von Verkehrsunfällen gibt. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die gründliche Ermittlung der Ursachen und Bedingungen eines jeden Verkehrsunfalls; das erläutert Lutzke in einem besonderen Kapitel. Er erhebt hier die Forderung, bei der Erforschung der Unfallursachen nicht bei den äußeren Erscheinungsformen der Art der Rechtsverletzung stehenzubleiben, sondern die Ursachen individuell, konkret und spezifisch entsprechend der eingetretenen Wirkung zu erforschen. Dabei ist es erforderlich, den Menschen in die Ermittlung der Unfallursachen mit einzubeziehen, u. a. seine subjektive Verfassung im Zusammenhang mit den objektiven äußeren Umständen zu ermitteln. Der Verfasser nennt hierzu drei Hauptgruppen, die den subjektiven Zustand des Verkehrsteilnehmers charakterisieren: Unaufmerksamkeit, mangelnde Vorsicht und Leichtsinn sowie Verantwortungs-und Rücksichtslosigkeit. Schließlich beschäftigt sich der Verfasser mit der Theorie der Unfallverhütung. Ausgehend von der Vermeidbarkeit der Verkehrsunfälle, zeigt er auch die Wege der Unfallverhütung auf. Insbesondere in der Einheit von Verkehrserziehung und Verbesserung der objektiven Verkehrsbedingungen sieht er die Grundvoraussetzung für eine wirksame Unfallverhütung. Die theoretischen Darlegungen sind wiederholt durch praktische Beispiele anschaulich gemacht. Das trägt zum besseren Verständnis der Problematik bei. Auf die am Schluß des Buches veröffentlichten Tabellen wird im Text wiederholt Bezug genommen. Ihre Aussagekraft wäre aber m. E. größer gewesen, wenn sie entweder im Text verarbeitet worden wären oder eine kurze Kommentierung erfahren hätten. Wenngleich die in der vorliegenden Arbeit behandelten Verkehrsunfälle nur mit Ordnungswidrigkeiten verbunden und somit nicht strafrechtlich relevant waren, ist die Publikation über die Volkspolizei hinaus für alle Rechtspflegeorgane von Interesse, da letztlich auch die Verkehrsunfälle mit strafrechtlichen Folgen auf Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zurückzuführen sind. Dr. Gerhard B a a t z, Halle 384;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 384 (NJ DDR 1969, S. 384) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 384 (NJ DDR 1969, S. 384)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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