Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 38

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 38 (NJ DDR 1969, S. 38); nen im Bezirk Halle zu Verpflichtungen geführt, in die die positiven Erfahrungen aus dem Kreis Merseburg eingeflossen sind. Das Neue dieser Stufe der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit besteht insbesondere darin, daß die Rechtspflegeorgane gemeinsame, aufeinander abgestimmte Aufgaben bei sichtbarer Abgrenzung ihrer spezifischen Verantwortung herausarbeiten, deren erfolgreiche Verwirklichung von der zuverlässigen, verantwortungsbewußten Arbeit jedes einzelnen Partners im System der sozialistischen Rechtspflege abhängt. Die Rechtspflegeorgane des Kreises Aschersleben haben es gut verstanden, das Merseburger Beispiel für ihre Arbeit auszuwerten. Sie haben mit dem Stellvertreter für Inneres des Vorsitzenden des, Rates des Kreises in einem Dokument über die sozialistische Gemeinschaftsarbeit ihre Aufgaben abgestimmt und klar abgegrenzt Das Dokument enthält exakte Festlegungen, die eine wirksame Kontrolle über die Erfüllung der Aufgaben ermöglichen. Die Erfahrungen des Bezirks Halle sind bisher noch nicht genügend in den anderen Bezirken verallgemeinert worden. Das zeigt sich z. B. daran, daß sich -in einigen Bezirken die Gesamtzahl der anhängigen Strafverfahren erhöht hat und bereits erheblich die Monatserledigung übersteigt, während im Bezirk Halle keine neuen Reste entstanden sind. Die Leiter der Rechtspflegeorgane des Bezirks Gera haben die guten Erfahrungen bei der Durchsetzung des Prinzips der Beschleunigung und Konzentration des Strafverfahrens in einigen 'Kreisen aufgegriffen und in einer gemeinsamen Anweisung zur Durchsetzung einer rationellen und effektiven Arbeitsweise für alle Rechtspflegeorgane der Kreise des Bezirks verallgemeinert. Mit dieser Anweisung wird auf sozialistische Gemeinschaftsbeziehungen orientiert, die im wesentlichen folgenden Inhalt haben sollen: 1. Volle Verwirklichung des Prinzips der Beschleunigung und Konzentration des Strafverfahrens, 2. Erforschung der objektiven Wahrheit und eine hohe Qualität bei der Aufdeckung und Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten, 3. effektive und differenzierte Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte, 4. wirksame und zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zur Mobilisierung der gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Straftaten und andere Gesetzesverletzungen. Die bisherigen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in den Bezirken und Kreisen haben eine unterschiedliche Qualität. Es kommt jetzt insbesondere auf das zielklare Zusammenwirken der beteiligten Organe, Einrichtungen und Organisationen bei Wahrung ihrer Eigenverantwortlichkeit an. Dabei darf nie der Grundsatz durchbrochen werden, daß die örtlichen Volksvertretungen in ihren Territorien die führende Rolle bei der komplexen Kriminalitälsbe-kämpfung haben. Zur Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte Untersuchungen des Obersten Gerichts haben gezeigt, daß die Bezirksgerichte der Leitung der Öffentlichkeitsarbeit in den letzten Jahren zu wenig Aufmerksamkeit schenkten. Die Plenen und Präsidien der Bezirksgerichte befaßten sich nur unzureichend mit Problemen der Öffentlichkeitsarbeit. Während durch die vielfältigen Formen der Mitwirkung der Bürger an der Rechtsprechung, durch Ver- -handlung vor erweiterter Öffentlichkeit, Arbeit mit den Schöffen (einschließlich Schulung und Anleitung), Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten (einschließlich Schulung und Anleitung) und sonstige Formen der gerichtlichen Tätigkeit, wie Rechtsauskunft, Eheberatung und Eingabenbearbeitung im wesentlichen eine große gesellschaftliche Wirksamkeit erzielt wurde, ist die Arbeit der Gerichte mit den Publikationsorganen häufig Unzureichend. Die Bezirksgerichte beschäftigen sich damit überhaupt nicht oder nur ungenügend und arbeiten auch keine Grundsätze für die Arbeit der Kreisgerichte mit den Publikationsorganen aus. Deshalb ist es notwendig, darauf hinzuweisen, daß die Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte planmäßige rechtspolitische und rechtspropagandistische Einflußnahme auf die Bürger der DDR ist. Sie hat das Ziel, das sozialistische Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln und zu festigen und sie als aktive Mitgestalter unserer sozialistischen Staats- und Rechtsordnung zu gewinnen. Walter Ulbricht sagte: „Die sozialistische Demokratie wird jedoch erst in dem Maße effektiv, wie der einzelne befähigt wird, aktiv und qualifiziert an der Leitung von Staat und Wirtschaft teilzunehmen.'*10 Das gilt in vollem Umfange auch für die Zielsetzung der Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte. Grundlage für die Zusammenarbeit der Gerichte mit den Publikationsorganen ist die Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der DDR, des Präsidenten des Obersten Gerichts, des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern vom 28. November 1967. Die Gerichte wirken an den unter Leitung des Staatsanwalts gebildeten Publikationsaktivs mit und haben über die in der Gemeinsamen Anweisung geregelten Grundsätze der Zusammenarbeit mit Presse, Funk und Fernsehen zur Bekämpfung von Straftaten hinaus die Aufgabe, engen Kontakt mit den Publikationsorganen auch für die Öffentlichkeitsarbeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts zu pflegen.11 Da die Bezirksgerichte keine ausreichende Übersicht über die inhaltliche Gestaltung der Zusammenarbeit der Kreisgerichte mit den Publikationsorganen haben, ist es notwendig, Leitungsprinzipien auch auf diesem Gebiet durchzusetzen. Alle Gerichte müssen die Zusammenarbeit mit den Publikationsorganen in ihren Arbeitsplan aufnehmen. Veröffentiichungen kontinuierlich auswerten sowie mit den Vertretern von Presse und Funk über die Verbesserung der inhaltlichen Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit beraten. Zur Bearbeitung von Kassationsanregungen und sonstigen Eingaben Bei der Verwirklichung der sozialistischen Verfassung durch die Gerichte müssen der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und der Schutz der Rechte der Bürger stärker als ein wesentliches Mittel zur Herstellung der neuen, sozialistischen Beziehungen zwischen Bürger und Gesellschaft, zur Entwicklung der Übereinstimmung von persönlichen und gesellschaftlichen Interessen begriffen werden. Dieser Schutz erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Bearbeitung von Kassationsanregungen und Eingaben ist deshalb ein wichtiges Instrument zur Wahrung und Wiederherstellung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf den Gebieten des Straf-, Zivil-, Familien-und Arbeitsrechts. Die Kassation als Instrument der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung ermöglicht es dem Obersten Gericht und den Bezirksgerichten, über die erstinstanzlichen und Rechtsmittelverfahren hinaus anleitend tätig zu werden, die richtige Gesetzesanwendung zu de- 10 W. 'Ulbricht, NJ 1968 S. 645. 11 Vgl. Nehmer / Wostry / Zenner. „Die Öffentlichkeitsarbeit der Rechtspflege- und Sieherheitsorgane“, NJ 1967 S. 752 ff. 38;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 38 (NJ DDR 1969, S. 38) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 38 (NJ DDR 1969, S. 38)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten und dessen Reaktionen abhängig ist, besteht dafür keine absolute Gewähr. Für die Zeugenaussage eines unter den riarqestellten Voraussetzungen ergeben sich Konsequenzen aus dem Grundsatz der allseitioen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens den Ausschlag darüber geben kennen, auf welchen konkreten Straftatbestand der Straftatverdacht zu bezielien ist. Hinsichtlich geeigneter, in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung anwendbarer Methoden der Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen sowie die Herausarbeitung von Informationen zur subjektiven Seite der Straftat. Auf Grund der bei den Untersuchungen getroffenen Feststellungen besteht Veranlassung., die Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen sowie die Herausarbeitung von Informationen zur subjektiven Seite der Straftat. Auf Grund der bei den Untersuchungen getroffenen Feststellungen besteht Veranlassung., die Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen, insbesondere die Aufdeckung seiner Motive für festgestellte Verhaltensweisen-, grundsätzlich einen Schwerpunkt der weiteren Vervollkommnung der operativen Grundprozesse bilden muß.

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