Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 37

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 37 (NJ DDR 1969, S. 37); Ähnliche Festlegungen bzw. Vorstellungen wie in Berlin gibt es auch in den Bezirken Cottbus, Gera und Rostock. Es zeichnen sich also im Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane mit dem FDGB, der Nationalen Front, den örtlichen Organen und den gesellschaftlichen Gerichten neue Formen und Methoden ab, die eine höhere Effektivität der gesellschaftlichen Gerichte gewährleisten und gleichzeitig auch dem Obersten Gericht die Durchsetzung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung besser ermöglichen. Aufgabe der zentralen Organe wird es sein, diese Entwicklung nicht nur aufmerksam zu verfolgen, sondern für die Verallgemeinerung guter Erfahrungen zu-sorgen, damit der bisherige Weg erfolgreich fortgesetzt wird. Zu gegebener Zeit wird das Oberste Gericht im Zusammenwirken mit dem FDGB-Bundesvorstand, dem Ministerium der Justiz und dem Generalstaatsanwalt nach gründlicher Analyse der Praxis prüfen, zu welchen Problemen neben den Staatsratserlassen über die Wahl und Tätigkeit der Konfliktkommissionen und der Schiedskommissionen vom 4. Oktober 1968 (GBl. I S. 287 und 299) und den neu zu fassenden Beschlüssen der 17. und 18. Plenartagung des Obersten Gerichts8 zentrale Anleitungsdokumente erforderlich sind. Komplexe Kriminalitätsbekämpfung und sozialistische Gemeinschaftsarbeit Bei der komplexen Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen hat sich in einigen Städten und Kreisen eine sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Volkspolizei und örtlichen Organen der Staatsmacht sowie gesellschaftlichen Organisationen entwickelt. In Berlin wurden beispielsweise Koordinierungsgruppen zur komplexen Bekämpfung der Jugendkriminalität gebildet. Diese Koordinierungsgruppen, in denen die Gerichte mitwirken, entstanden auf der Grundlage des Magistratsbeschlusses von Groß-Berlin Nr. 268 in allen Stadtbezirken. Sie haben sich die Aufgabe gestellt, in der Hauptstadt der DDR ein wirksames System der Zusammenarbeit aller zuständigen Organe, Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen zu schaffen, um langfristige Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung der Jugendkriminalität zu entwickeln und in der täglichen Arbeit anzuwenden. Diese Orientierung hatte eine engere Verbindung der Gerichte mit den örtlichen Organen der Staatsmacht zur Folge. Auf diese Weise wurden Teilprobleme der Jugendgefährdung (z. B. Kampf gegen Schulbummelei, Erscheinungen des Rowdytums, Betreuung sozial gefährdeter Familien mit Kindern, Einhaltung der Jugendschutz-Verordnung in Gaststätten) nach entsprechender Koordinierung der beteiligten Staatsorgane einer Lösung zugeführt. Die vielfältigen Formen des Zusammenwirkens der Gerichte mit den örtlichen Organen der Staatsmacht machten es notwendig, Stellung und Aufgaben der Gerichte in den Koordinierungsgruppen exakt zu bestimmen. Ausgehend von der spezifischen Tätigkeit der Gerichte, hat das Plenum des Stadtgerichts die Aufgaben der Stadtbezirksgerichte in den Koordinierungsgruppen wie folgt abgegrenzt: 1. Die Gerichte wirken bei der Herausarbeitung der vordringlich zu lösenden Probleme auf dem Gebiet der Jugendkriminalität mit. 2. Sie übermitteln den in den Koordinierungsgruppen vertretenen Organen Hinweise auf Ursachen und be- * * Vgl. Beschluß zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Schiedskommissionen vom 20. Dezember 1967 (NJ 1968 S. 33) und Beschluß zur Zusammenarbeit der Gerichte mit den Konfliktkommissionen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vom 27. März 1968 (NJ 1968 S. 261). - günstigende Bedingungen der Jugendkriminalität, die sie in der Rechtsprechung festgestellt haben. 3. Sie nutzen alle durch die Gemeinschaftsarbeit gewonnenen Informationen, um die Rechtsprechung zu verbessern und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit zu erhöhen. Mit dem Übergang der Berliner Stadtbezirke zur Schaffung von komplexen Programmen der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität erhält die Mitwirkung der Gerichte einen über die Bekämpfung der Jugendkriminalität hinausgehenden, breiteren Rahmen. Das erfordert die Einführung wirksamerer Methoden der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit. Sie müssen gewährleisten, daß die Erfahrungen der Gerichte auf allen Rechtsgebieten für das komplexe Zusammenwirken der beteiligten Organe genutzt, anderen Organen und den auf der Grundlage der Programme gebildeten Arbeitsgruppen vermittelt werden. Es gilt, den Informationsfluß zwischen den am Programm der vorbeugenden komplexen Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen beteiligten Organen neu zu regeln. Nur unter diesen Voraussetzungen wird jedes beteiligte Organ in der Lage sein, die aus der Gemeinschaftsarbeit gesammelten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse für seine Arbeit zu nutzen. Das Stadtgericht hat m. E. die richtige Schlußfolgerung gezogen, über sein Präsidium eine bessere Koordinierung zu sichern und über die Senate darauf hinzuwirken, daß jeder Richter die durch die Programme der vorbeugenden komplexen Kriminalitätsbekämpfung bedingten neuen leitungsmäßigen Beziehungen und Verflechtungen erkennt und seine Arbeit auch danach einrichtet. Für das Stadtgericht bieten sich unter solchen Bedingungen bessere Möglichkeiten, Probleme der Hauptstadt, die auf der Ebene des Magistrats von Groß-Berlin beraten werden und für die gerichtliche Tätigkeit bedeutsam sind, den Stadtbezirksgerichten einheitlich zu vermitteln. Positive Beispiele der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit haben sich in den Kreisen Merseburg, Aschersleben und Gotha entwickelt. In Vorbereitung des 20. Jahrestages der Gründung der DDR haben die Leiter der Rechtspflegeorgane des Bezirkes Halle, ausgehend von der Merseburger Initiative, die auf der Verpflichtungsbewegung beruhende sozialistische Gemeinschaftsarbeit ihrer Kreise einer ersten Einschätzung unterzogen. Unter der Losung „Jedes Organ ist ein zuverlässiger Partner im System der sozialistischen Rechtspflege" richtet sich der Aufruf der Merseburger Rechtspflegeorgane an alle Kreise im Bezirk mit dem Ziel, zwischen den Organen der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten sozialistische Gemeinschaftsbeziehungen zu entwickeln, für deren Inhalt die Beschlüsse des VII. Parteitages der SED, die sozialistische Verfassung und die neuen Strafgesetze Maßstab sind.9 Die Gemeinschaftsarbeit in dön Kreisen des Bezirks Halle konzentriert sich auf die Verbesserung der politisch-ideologischen Führungstätigkeit, Entwicklung neuer, wirksamer Methoden der Öffentlichkeitsarbeit, konsequente und richtige Anwendung der neuen Strafgesetze, Bekämpfung der Schwerpunkte der Kriminalität im Rahmen der Vorbeugungsprogramme, Erhöhung der Qualität der Arbeit und die beschleunigte Erledigung von Verfahren. Der Merseburger Aufruf hat bei den Rechtspflegeorga- 9 Vgl. Steffens / Heger, „Die Merseburger Initiative und der Beitrag der Rechtspflegeorgane des Bezirks Halle zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR“, NJ 1968 S. 481 ff. 37;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 37 (NJ DDR 1969, S. 37) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 37 (NJ DDR 1969, S. 37)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse nur gestattet, wenn eine konkrete Gefahr besteht im Entstehen begriffen ist. Nur die im Einzelfall tatsächlich gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wurde, zu geben. Der Mitteilungspflicht wurde entsprochen, wenn der Betroffene über die sich als Gefahr darstellende Handlung unterrichtet wird.

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