Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 37

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 37 (NJ DDR 1969, S. 37); Ähnliche Festlegungen bzw. Vorstellungen wie in Berlin gibt es auch in den Bezirken Cottbus, Gera und Rostock. Es zeichnen sich also im Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane mit dem FDGB, der Nationalen Front, den örtlichen Organen und den gesellschaftlichen Gerichten neue Formen und Methoden ab, die eine höhere Effektivität der gesellschaftlichen Gerichte gewährleisten und gleichzeitig auch dem Obersten Gericht die Durchsetzung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung besser ermöglichen. Aufgabe der zentralen Organe wird es sein, diese Entwicklung nicht nur aufmerksam zu verfolgen, sondern für die Verallgemeinerung guter Erfahrungen zu-sorgen, damit der bisherige Weg erfolgreich fortgesetzt wird. Zu gegebener Zeit wird das Oberste Gericht im Zusammenwirken mit dem FDGB-Bundesvorstand, dem Ministerium der Justiz und dem Generalstaatsanwalt nach gründlicher Analyse der Praxis prüfen, zu welchen Problemen neben den Staatsratserlassen über die Wahl und Tätigkeit der Konfliktkommissionen und der Schiedskommissionen vom 4. Oktober 1968 (GBl. I S. 287 und 299) und den neu zu fassenden Beschlüssen der 17. und 18. Plenartagung des Obersten Gerichts8 zentrale Anleitungsdokumente erforderlich sind. Komplexe Kriminalitätsbekämpfung und sozialistische Gemeinschaftsarbeit Bei der komplexen Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen hat sich in einigen Städten und Kreisen eine sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Volkspolizei und örtlichen Organen der Staatsmacht sowie gesellschaftlichen Organisationen entwickelt. In Berlin wurden beispielsweise Koordinierungsgruppen zur komplexen Bekämpfung der Jugendkriminalität gebildet. Diese Koordinierungsgruppen, in denen die Gerichte mitwirken, entstanden auf der Grundlage des Magistratsbeschlusses von Groß-Berlin Nr. 268 in allen Stadtbezirken. Sie haben sich die Aufgabe gestellt, in der Hauptstadt der DDR ein wirksames System der Zusammenarbeit aller zuständigen Organe, Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen zu schaffen, um langfristige Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung der Jugendkriminalität zu entwickeln und in der täglichen Arbeit anzuwenden. Diese Orientierung hatte eine engere Verbindung der Gerichte mit den örtlichen Organen der Staatsmacht zur Folge. Auf diese Weise wurden Teilprobleme der Jugendgefährdung (z. B. Kampf gegen Schulbummelei, Erscheinungen des Rowdytums, Betreuung sozial gefährdeter Familien mit Kindern, Einhaltung der Jugendschutz-Verordnung in Gaststätten) nach entsprechender Koordinierung der beteiligten Staatsorgane einer Lösung zugeführt. Die vielfältigen Formen des Zusammenwirkens der Gerichte mit den örtlichen Organen der Staatsmacht machten es notwendig, Stellung und Aufgaben der Gerichte in den Koordinierungsgruppen exakt zu bestimmen. Ausgehend von der spezifischen Tätigkeit der Gerichte, hat das Plenum des Stadtgerichts die Aufgaben der Stadtbezirksgerichte in den Koordinierungsgruppen wie folgt abgegrenzt: 1. Die Gerichte wirken bei der Herausarbeitung der vordringlich zu lösenden Probleme auf dem Gebiet der Jugendkriminalität mit. 2. Sie übermitteln den in den Koordinierungsgruppen vertretenen Organen Hinweise auf Ursachen und be- * * Vgl. Beschluß zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Schiedskommissionen vom 20. Dezember 1967 (NJ 1968 S. 33) und Beschluß zur Zusammenarbeit der Gerichte mit den Konfliktkommissionen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vom 27. März 1968 (NJ 1968 S. 261). - günstigende Bedingungen der Jugendkriminalität, die sie in der Rechtsprechung festgestellt haben. 3. Sie nutzen alle durch die Gemeinschaftsarbeit gewonnenen Informationen, um die Rechtsprechung zu verbessern und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit zu erhöhen. Mit dem Übergang der Berliner Stadtbezirke zur Schaffung von komplexen Programmen der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität erhält die Mitwirkung der Gerichte einen über die Bekämpfung der Jugendkriminalität hinausgehenden, breiteren Rahmen. Das erfordert die Einführung wirksamerer Methoden der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit. Sie müssen gewährleisten, daß die Erfahrungen der Gerichte auf allen Rechtsgebieten für das komplexe Zusammenwirken der beteiligten Organe genutzt, anderen Organen und den auf der Grundlage der Programme gebildeten Arbeitsgruppen vermittelt werden. Es gilt, den Informationsfluß zwischen den am Programm der vorbeugenden komplexen Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen beteiligten Organen neu zu regeln. Nur unter diesen Voraussetzungen wird jedes beteiligte Organ in der Lage sein, die aus der Gemeinschaftsarbeit gesammelten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse für seine Arbeit zu nutzen. Das Stadtgericht hat m. E. die richtige Schlußfolgerung gezogen, über sein Präsidium eine bessere Koordinierung zu sichern und über die Senate darauf hinzuwirken, daß jeder Richter die durch die Programme der vorbeugenden komplexen Kriminalitätsbekämpfung bedingten neuen leitungsmäßigen Beziehungen und Verflechtungen erkennt und seine Arbeit auch danach einrichtet. Für das Stadtgericht bieten sich unter solchen Bedingungen bessere Möglichkeiten, Probleme der Hauptstadt, die auf der Ebene des Magistrats von Groß-Berlin beraten werden und für die gerichtliche Tätigkeit bedeutsam sind, den Stadtbezirksgerichten einheitlich zu vermitteln. Positive Beispiele der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit haben sich in den Kreisen Merseburg, Aschersleben und Gotha entwickelt. In Vorbereitung des 20. Jahrestages der Gründung der DDR haben die Leiter der Rechtspflegeorgane des Bezirkes Halle, ausgehend von der Merseburger Initiative, die auf der Verpflichtungsbewegung beruhende sozialistische Gemeinschaftsarbeit ihrer Kreise einer ersten Einschätzung unterzogen. Unter der Losung „Jedes Organ ist ein zuverlässiger Partner im System der sozialistischen Rechtspflege" richtet sich der Aufruf der Merseburger Rechtspflegeorgane an alle Kreise im Bezirk mit dem Ziel, zwischen den Organen der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten sozialistische Gemeinschaftsbeziehungen zu entwickeln, für deren Inhalt die Beschlüsse des VII. Parteitages der SED, die sozialistische Verfassung und die neuen Strafgesetze Maßstab sind.9 Die Gemeinschaftsarbeit in dön Kreisen des Bezirks Halle konzentriert sich auf die Verbesserung der politisch-ideologischen Führungstätigkeit, Entwicklung neuer, wirksamer Methoden der Öffentlichkeitsarbeit, konsequente und richtige Anwendung der neuen Strafgesetze, Bekämpfung der Schwerpunkte der Kriminalität im Rahmen der Vorbeugungsprogramme, Erhöhung der Qualität der Arbeit und die beschleunigte Erledigung von Verfahren. Der Merseburger Aufruf hat bei den Rechtspflegeorga- 9 Vgl. Steffens / Heger, „Die Merseburger Initiative und der Beitrag der Rechtspflegeorgane des Bezirks Halle zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR“, NJ 1968 S. 481 ff. 37;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 37 (NJ DDR 1969, S. 37) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 37 (NJ DDR 1969, S. 37)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit , auf bauend auf den Darlegungen der Notwendigkeit seiner te, zuveiiässige Aufgabenerfüllung hande zen Person auf der Grundlage der Anordnung und über üiskothokvoran-staltungen faßbaren Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs gehören da - Abspielen von Tonträgern mit feindlich-negativen Texten - Abspielen von Musiktitoln, durch die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der Sicherung, Beobachtung und Kontrolle der Transit-strecken und des Transitverkehrs - Westberlin und - Gewährleistung der politisch-operativen Arbeit unter den veränderten Bedingungen in allen operativen Linien und Diensteinheiten hat unverändert auf der Grundlage der in meinen Befehlen und Weisungen, insbesondere den in der Richtlinie enthaltenen Grundsätzen, zu erfolgen.

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