Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 360

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 360 (NJ DDR 1969, S. 360); Zur Durchsetzung der Rationalisierungsvorhaben Die Präsidien der Bezirksgerichte haben erkannt, daß Rationalisierungsmaßnahmen eine wichtige Voraussetzung dafür sind, die Wirksamkeit und damit die Qualifizierung der Rechtsprechung zu erhöhen. Das zeigt sich ganz besonders deutlich in den Bemühungen aller Bezirksgerichte, durch gründliche Rationalisierungskonzeptionen den Kreisgerichten eine umfassende Anleitung für die rationelle Gestaltung ihrer Arbeit zu geben (u. a. die Merseburger Initiative durchzusetzen). Trotz der zentralen und bezirklichen Anleitungen sind die Ergebnisse dieser Bemühungen aber noch recht unterschiedlich. In mehreren Bezirken gibt es Kreisgerichte, die mit viel Elan und Initiative ihre Arbeit effektiver gestalten; andere dagegen haben kaum etwas getan bzw. haben noch Vorbehalte. Das drückte sich bereits in Rationalisierungskonzeptionen der Kreisgerichte aus, die beispielsweise in den Bezirken Leipzig und Suhl nur teilweise den gestellten Anforderungen entsprachen und deshalb von den Leitungen der Bezirksgerichte zu Recht zurückgewiesen wurden. Sie zeigten, daß es nicht allen Kreisgerichten gelungen ist, für die rationelle Gestaltung ihrer Arbeitsorganisation echte Ziele und konkrete Aufgaben zu stellen. Oft sind die Überlegungen zu allgemein und nicht auf die Bedingungen der eigenen Dienststelle zugeschnitten. Nur wenige Konzeptionen enthielten konkrete Festlegungen hinsichtlich Termin und Verantwortung. Zuwenig wurde darauf orientiert, daß die juristischen Mitarbeiter des Kreisgerichts Motor der Rationalisierung sein müssen. In mancher Konzeption wurde die Komplexität der Aufgabenstellung verkannt und die Rationalisierung nur als technisch-organisatorischer Prozeß verstanden. Trotz dieser noch ungleichmäßigen Entwicklung kann aber gesagt werden, daß im allgemeinen die Aufgaben zur rationellen Gestaltung der Arbeit das Denken und Handeln der Mitarbeiter der Gerichte und auch der Staatlichen Notariate zunehmend beeinflussen und immer stärker in der Diskussion und Beratung sind. Besonders gute Fortschritte gibt es bei den Konsultationsgerichten, z. B. in den Kreisgerichten Fürstenwalde, Schönebeck, Senftenberg und Gera-Stadt. Diese Gerichte haben es verstanden, ausgehend von der politisch-ideologischen Einschätzung des gegenwärtigen Standes ihrer Arbeit, die Aufgaben auf dem Gebiet der Rationalisierung Schritt für Schritt zu realisieren. Gute Ergebnisse wurden bei der Verwaltungsrationalisierung erzielt. Viele Konsultationsgerichte haben es verstanden, die im Typenorganisationsprojekt vorgegebenen Prinziplösungen auf die spezifischen Bedingungen ihres Kreisgerichts zu übertragen. So haben diese Gerichte entsprechend dem Modell im Typenorganisationsprojekt Struktur- und Funktionspläne ausgearbeitet. Sie haben weiterhin Ordnungen geschaffen für die Organisation der technischen Postbearbeitung, der Schriftgutverwaltung und des Schriftgutumlaufs, für die Aufbereitung und Ausfertigung von Statistiken, für die Erfassung und Überwachung der Verurteilungen und Strafaussetzungen auf Bewährung, für die technische Vorbereitung des Schöffeneinsatzes und der Schöffenschulung, für die Verwaltung der Generalakten einschließlich der VD- und VVS-Sachen, für die fachliterarische und dokumentarische, Information, für die Berechnung der Auslagen in Strafverfahren und für die funktionsgerechte Arbeitsplatzgestaltung. Beispielgebend auf diesem Gebiet ist die Arbeit der Kreisgerichte Zeitz, Gera-Stadt und Schönebeck. Die Ordnungen wurden auf der Grundlage von Arbeitsablaufschemata von den zuständigen Mitarbeitern ausgearbeitet und dann mit den Richtern beraten. Gerade diese gemeinsamen Beratun- gen der juristischen und der nichtjuristischen Mitarbeiter führten zu den positiven Ergebnissen bei der Durchsetzung des Typenorganisationsprojekts. Als Mangel war auch bei einigen Konsultationsgerichten festzustellen, daß die notwendige Komplexität der rationellen Gestaltung der Leitungstätigkeit, der richterlichen Arbeit und der Verwaltungsorganisation noch nicht erkannt war und sich alle Rationalisierungsbestrebungen auf die höhere Effektivität der Verwaltungsorganisation reduzierten. Dieser Mangel muß überall schnell überwunden werden. Die Durchsetzung der Rationalisierungsmaßnahmen muß von allen Gerichten und Staatlichen Notariaten als eine einheitliche, inhaltlich aufeinander abgestimmte Aufgabe angesehen werden, die komplex alle Erkenntnisse der Rationalisierung in ihrem Bereich von der Organisation der Leitungstätigkeit bis zur Verwaltungsorganisation erfassen muß. Das stellt auch den Bezirksgerichten wichtige Leitungsaufgaben, so z. B. sich regelmäßig in den Präsidien mit dem Stand der Rationalisierungsmaßnahmen zu beschäftigen; den Stand der Durchsetzung der Merseburger Initiative ständig gründlich auszuwerten; die Senate auf ihre Verantwortung bei der Entwicklung rationeller Arbeitsmethoden der Richter der Kreisgerichte hinzuweisen; darauf zu achten, daß bei den operativen Anleitungen der Kreisgerichte (besonders durch die Inspektionsgruppen) auch die Durchsetzung der Rationalisierungsmaßnahmen eingeschätzt wird; zu kontrollieren, daß die Arbeitspläne der Kreisgerichte die jeweiligen Aufgaben zur Verwirklichung der Rationalisierungsmaßnahmen enthalten; darauf hinzuweisen, daß bei allen Kreisgerichten konkrete Ordnungen über die innere Arbeitsorganisation, den Verfahrensablauf usw. erarbeitet werden; zu sichern, daß sich bei allen Kreisgerichten diejenigen Rationalisierungsmaßnahmen durchsetzen, die keiner materiellen Voraussetzungen bedürfen; die Entwicklung der Konsultationsgerichte so zu leiten, daß sie echte Beispiele für die Wirksamkeit komplexer Rationalisierungsmaßnahmen werden. Zu Einzelverpflichtungen der Mitarbeiter Der Aufruf des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz hat außerdem zu zahlreichen Einzelverpflichtungen der Mitarbeiter der Gerichte und Staatlichen Notariate geführt. Im Prinzip sind sie alle darauf gerichtet, die Tätigkeit des Gerichts bzw. des Staatlichen Notariats oder die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu verbessern. So gibt es z. B. Verpflichtungen zur Verbesserung der Leitungstätigkeit, Beseitigung von Fehlern oder Mängeln in der Arbeit, weiteren Aneignung und Festigung der Kenntnisse auf dem Gebiet des neuen Strafrechts, Beseitigung von Arbeitsresten, Ausarbeitung von Chroniken über die Entwicklung der Rechtspflegetätigkeit der letzten 20 Jahre im betreffenden Territorium, ' Erhöhung der eigenen Qualifikation, Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Diese Verpflichtungen sind in ihrer Konkretheit und in ihrem Niveau unterschiedlich. Sie sind dort gut, wo von der Leitung des Bezirksgerichts auf die Übernahme abrechenbarer Einzelverpflichtungen orientiert wurde. Als Beispiele für viele sollen hier nur genannt werden: Die Mitarbeiter des Zivilsenats des Bezirksgerichts Leip- . zig wollen über die ständige Anleitung hinaus zwei Weiterbildungstagungen mit den Zivilrichtern der Kreis- 360;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 360 (NJ DDR 1969, S. 360) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 360 (NJ DDR 1969, S. 360)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

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