Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 359

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 359 (NJ DDR 1969, S. 359); t derung nach einer schnellen und konzentrierten Verfahrensbearbeitung prinzipiell zu begegnen. Bei der Durchsetzung der Merseburger Initiative kommt es darauf an, die höchste Effektivität der Arbeit also die höchste Wirksamkeit der Rechtsprechung zu sichern. Diese Zielstellung macht deutlich, daß es nicht um eine zeitlich begrenzte Aktion oder um eine bestimmte Kampagne geht. Es geht vielmehr darum, den hohen Anforderungen gerecht zu werden, die an das Arbeitsniveau der Gerichte unter den Bedingungen der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus zu stellen sind. Die Merseburger Initiative beschränkt sich nicht auf die Übernahme irgendwelcher technisch-organisatorischer Maßnahmen oder auf eine schnelle Verfahrensbearbeitung, sondern fordert einen qualitativ neuen Arbeitsstil. Dazu gehört in erster Linie, daß bei allen Mitarbeitern Klarheit über die Notwendigkeit einer gesellschaftlich wirksamen Rechtsprechung geschaffen wird. Die Mitarbeiter müssen dazu befähigt werden, ständig beste Arbeitsergebnisse zu erreichen und sich mit Selbstzufriedenheit, Bürokratismus, mangelndem Verantwortungsbewußtsein, überalterten Arbeits- und Leitungsmethoden usw. auseinanderzusetzen und mit Initiative und Begeisterung das Neue in der Arbeit durchzusetzen'1. Die Vereinbarung, die zwischen den Rechtspflegeorganen des Kreises Merseburg abgeschlossen wurde, enthält für das Kreisgericht u. a. folgende Verpflichtungen: Sicherung der höchsten Qualität der Arbeit, regelmäßige Einschätzung der Strafpolitik und der Rechtsprechung in Familien-, Zivil- und Arbeitsrechtssachen, Erhöhung der Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit (insbesondere durch die Verbesserung der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte), Durchführung von Arbeitsstudien zur Entwicklung eines rationellen Arbeitsstils, konzentrierte Verfahrensdurchführung durch Verwirklichung der Prinzipien der Rationalisierung der richterlichen Arbeit. Diese Vereinbarung führte bei allen Rechtspflegeorganen des Kreises Merseburg zu guten Arbeitsergebnissen. So kann z. B. für das Kreisgericht festgestellt werden, daß sich die Arbeit mit den gesellschaftlichen Kräften qualitativ und quantitativ erheblich verbessert hat ■ (durch die gute Vorbereitung der gesellschaftlichen Kräfte auf ihre Tätigkeit bereits im Ermittlungsverfahren ist in der Regel eine aktive und qualitativ gute Mitarbeit im gerichtlichen Verfahren gesichert); mit guten Ergebnissen zahlreiche Verfahren vor er- weiterter Öffentlichkeit durchgeführt werden; die Grundsätze einer rationellen Arbeit im Prinzip verwirklicht werden; unbegründete Fristüberschreitungen bei der Bearbeitung von Strafsachen nicht mehr Vorkommen (die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt unter der ge- . setzlichen Frist von 28 Tagen). Die durch die Aufdeckung von Arbeitszeitreserven zur Verfügung stehende Zeit nutzen die Richter, um sich während der Arbeitszeit weiter zu qualifizieren. j 4 Auf den engen Zusammenhang, der zwischen der Steigerung der Arbeitsproduktivität und dem kompromißlosen Kampf gegen Selbstzufriedenheit, Überheblichkeit und Mittelmäßigkeit besteht, wies erneut E. Honecker auf der 10. Plenartagung des Zentralkomitees der SED hin; vgl. „Aus dem Bericht des Politbüros an die 10. Tagung des Zentralkomitees der SED“, ND (B) vom 29. April 1969, S, 4. Bedeutsam ist, daß die Mitarbeiter in Merseburg bei der Vereinbarung und den auf dieser Grundlage erreichten Ergebnissen nicht stehenbleiben. Sie sind bemüht, ständig neue Fragen aufzugreifen und zu lösen. Das wird besonders deutlich bei den Verpflichtungen zu Ehren des 20. Jahrestages der Gründung der DDR, mit denen sie weitere Aufgaben zur Gestaltung des Systems „Rechtspflege“ im entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus übernommen haben, insbesondere in bezug auf die Gestaltung der Informationsbeziehungen. Solche Ergebnisse, wie sie hier am Beispiel des Kreisgerichts Merseburg dargelegt wurden, gibt es in gleicher oder ähnlicher Art bereits in vielen Kreisen, in denen zielstrebig nach den neuen Prinzipien gearbeitet wird. In welchem Umfang, mit welchem Tempo und mit welcher Qualität sich die Merseburger Initiative jedoch weiter durchsetzt, hängt entscheidend von der politisch-ideologischen Führungsarbeit ab. Diese Feststellung sollte zugleich als Schlußfolgerung und Hinweis für die weitere Arbeit in allen Bezirken, insbesondere im Zusammenhang mit den zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR abgegebenen Verpflichtungen, angesehen werden. Die erfolgreiche, schöpferische Anwendung der Merseburger Initiative in anderen Kreisen setzt voraus, daß beim Abschluß von Vereinbarungen zwischen den Rechtspflegeorganen folgendes beachtet wird: 1. Stets ist davon auszugehen, daß die Arbeit aller Rechtspflegeorgane qualitativ zu verbessern ist. Das Beschleunigungsprinzip ist dabei als Mittel, nicht aber als Zielstellung anzusehen. Es geht bei der Verallgemeinerung der Merseburger Initiative nicht darum, daß ein Bezirk den anderen hinsichtlich der Bearbeitungsfristen „unterbietet“. 2. Die Vereinbarungen sollten alle diejenigen Maßnahmen enthalten, die zur Verbesserung der Arbeit erforderlich sind, wie z. B. Verbesserung der politisch-ideologischen Führungsarbeit; - verstärkte Einbeziehung und qualitativ bessere Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte; Maßnahmen zur wirksamen Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit; Verbesserung der politisch-fachlichen Schulung und Erreichung einer höheren Qualifikation der Mitarbeiter; Durchsetzung des Konzentrations- und Beschleunigungsprinzips ; Rationalisierung der Leitungstätigkeit und der Arbeit der anderen Mitarbeiter; Ausarbeitung eines Modells der effektiven Verwirklichung der Strafen ohne Freiheitsentzug; richtige Organisation der Leitung und Qualifizierung der Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte; qualitative Verbesserung der Schöffenarbeit. , 3. Die Vereinbarungen sollten neben den Maßnahmen auch die Methoden zu deren Realisierung enthalten. 4. Alle Vereinbarungen müssen nicht etwa erstrangig als organisatorische Aufgabe, sondern als politisches Problem erkannt und entsprechend behandelt werden; die ständige politisch-ideologische Auseinandersetzung ist die wesentlichste Voraussetzung für ihre Verwirklichung. 5. Mit dem Abschluß derartiger Vereinbarungen dürfen die Bemühungen, die Wissenschaftlichkeit der Arbeit zu verbessern und zu erhöhen, nicht abgeschlossen sein. Diese Gesichtspunkte sollten bei der regelmäßigen Einschätzung hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen zum 20. Jahrestag berücksichtigt werden. 3.59;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 359 (NJ DDR 1969, S. 359) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 359 (NJ DDR 1969, S. 359)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in den Dienst Objekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden rechtswidrigen Handlungen aus, sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben.

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