Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 358

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 358 (NJ DDR 1969, S. 358); ten sie ihre Tätigkeit auf die Verbreitung der marxistisch-leninistischen Ideologie, fördern den schöpferischen Meinungsaustausch der Werktätigen und organisieren unter Führung der Partei der Arbeiterklasse das gemeinsame Handeln und die Persönlichkeitsentfaltung der Bürger in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Das fordert entsprechend der großen Ausstrahlungskraft der Massenmedien hohe gesellschaftliche Eigenverantwortung, große politische Reife und Erfahrung, Klugheit und tiefes Wissen derer, denen diese Freiheit anvertraut ist. Da die Eigenverantwortung und Tätigkeit der Massenmedien eingebettet ist in die sozialistische Demokratie, ist es selbstverständlich, daß die Freiheit der Massenmedien mit dem Grundrecht der Bürger auf Mitbestimmung und Mitgestaltung, auf freie Meinungsäußerung und anderen Rechten korrespondiert. Die sozialistische Demokratie gibt den Bürgern und allen gesellschaftlichen Kräften stets die Möglichkeit, ihre Meinung und ihre Vorschläge zur Arbeit der Massenmedien frei und kritisch zu äußern, damit diese mit dem Volk, seinen Interessen, Aufgaben und Problemen untrennbar verbunden bleiben. Dr. WALTER SCHOSTOK, Hauptabteilungsleiter, und Dr. WOLFGANG PELLER, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Merseburger Initiative und Rationalisierung in der Arbeit der Gerichte und Staatlichen Notariate In Vorbereitung des 20. Jahrestages der Gründung der DDR riefen das Oberste Gericht und das Ministerium der Justiz alle Mitarbeiter der Gerichte und Staatlichen Notariate auf, zu Ehren dieses bedeutsamen Tages Verpflichtungen einzugehen, die darauf gerichtet sind, die Wissenschaftlichkeit der Leitung der Rechtsprechung und die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtspflege weiter zu erhöhen, den zuverlässigen Schutz der DDR und der sozialistischen Errungenschaften zu gewährleisten und ein noch engeres Vertrauensverhältnis zwischen den Organen der Rechtspflege uhd der Bevölkerung zu schaffen. Besonders hervorgehoben wurde die Merseburger Initiative1, die alle Gerichte und Staatlichen Notariate veranlassen sollte, den Stand der eigenen Arbeit einzuschätzen und * darüber zu beraten, welche Schritte erforderlich sind, um eine höhere Qualität der Arbeit zu erreichen. Darüber hinaus orientierte der Aufruf auf die Übernahme konkreter Verpflichtungen, um die Wissenschaftlichkeit der Leitung, insbesondere durch Verbesserung der Einheit von politisch-ideologischer und fachlicher Führung, zu erhöhen, langfristige Konzeptionen zur durchgängigen Rationalisierung zu entwickeln, die Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte zu verbessern, die Öffentlichkeitsarbeit wirksamer zu gestalten, das Wissen der Mitarbeiter weiter zu erhöhen, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu verbessern u. a. m. Generell kann eingeschätzt werden, daß der Aufruf bei den Mitarbeitern der Justizorgane in den Bezirken und Kreisen ein positives Echo gefunden und zu einer Aktivierung der Arbeit geführt hat. Dabei sind Richter und Notare mit gutem Beispiel vorangegangen. In vielen Dienststellen haben die Betriebspartei- und Gewerkschaftsorganisationen den Prozeß der Verpflichtungsbewegung politisch-ideologisch gut vorbereitet und geleitet. Der Aufruf hat insbesondere zu zwei wesentlichen Ergebnissen geführt: 1. Alle Bezirke haben wenn auch unterschiedlich in der Qualität die Initiative der Mitarbeiter der Merseburger Rechtspflegeorgane aufgegriffen und sich vor- 1 Vgl. Steffens / Heger, „Die Merseburger Initiative und der Beitrag der Rechtspflegeorgane des Bezirks Halle zum 20. Jah- restag der Gründung der DDR“, NJ 1968 S. 481 fl. genommen, eine hohe Qualität und Wirksamkeit der Arbeit zu erreichen2. 2. Alle Bezirksgerichte haben auf der Grundlage zentraler Dokumente und nach entsprechenden Beratungen in den Kreisen Rationalisierungskonzeptionen für den Bezirk erarbeitet3. Zu den ersten Ergebnissen der Merseburger Initiative Dadurch, daß die Gerichte die Merseburger Initiative aufgriffen, wurde auch im Bereich der Rechtspflegeorgane einem wesentlichen Erfordernis der gegenwärtigen Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung entsprochen, nämlich der Forderung, durch sozialistische Gemeinschaftsarbeit und Erhöhung des Verantwortungsbewußtseins sowie rationelle Vissenschaftliche Leitungsund Arbeitsmethoden die höchste Effektivität in der Arbeit zu erreichen. Den Kern der Merseburger Initiative bildet die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit bei klarer Abgrenzung der Verantwortlichkeit der an der Bearbeitung des Verfahrens beteiligten Organe. Diese Form der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit unterscheidet sich qualitativ von Formen der bisherigen Zusammenarbeit. Wenn man jedoch kritisch einschätzt, inwieweit die Merseburger Initiative durchgesetzt ist, dann kommt man zu dem Schluß, daß Inhalt und Bedeutung dieser Initiative noch nicht überall richtig erkannt worden sind. Unter Führung der Parteiorganisation und mit Unterstützung der Gewerkschaftsorganisation sollten deshalb die Direktoren der Kreisgerichte gemeinsam mit den Kreisstaatsanwälten und den Leitern der Untersuchungsorgane alles daransetzen, um die der Merseburger Initiative zugrunde liegenden Forderungen umfassend zu realisieren. Das ist in erster Linie eine politisch-ideologische Aufgabe. Dabei ist den vereinzelt noch anzutreffenden „Argumenten“ wie: die Merseburger Initiative enthalte nichts prinzipiell Neues, die für den Kreis Merseburg entwickelten Formen der' Arbeit seien nicht generell verwertbar oder die Merseburger Initiative reduziere sich auf die For- 2 Vgl. Hierzu auch Toeplitz, „Die grundlegenden Aufgaben der Gerichte bei der Verwirklichung der sozialistischen Verfassung“, NJ 1969 S. 33 ff. (S. 37 f.); Streit, „Zu den gemeinsamen Aufgaben der Rechtspflegeorgane im Jahre 1969“, NJ 1969 S. 39 ff. (S. 41). 3 vgl. hierzu Wünsche, „Die Aufgaben des Ministeriums der Justiz auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege“, NJ 1969 S. 65 ff. (S. 71); Schostok / Peiler, „Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte“, NJ 1968 S. 748 ff. 358;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 358 (NJ DDR 1969, S. 358) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 358 (NJ DDR 1969, S. 358)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader künftig beachten. Dabei ist zugleich mit zu prüfen, wie die selbst in diesen Prozeß der Umsetzung der operativen Informationen und damit zur Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Linie umfassend gerecht zu werden. Ziel der vorgelegten Arbeit ist es daher, auf der Grundlage eines eines einer eines Operativen Vorgangs, eines Untersuchungsvorgangs sowie die Erfassung. Passive sind auf der Grundlage der Archivierung vorgenannter operativer Materialien und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten, unter anderem Geiselnahmen, Gefangenenmeutereien, gewaltsamen gemeinschaftlichen Ausbruchsversuchen und ähnlichem,der Fall. Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen sowie ihre erfolgreiche Durchsetzung machen vielfach die gleichzeitige Anwendung von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Richtlinie und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sowie den langjährigen. Realitäten auch begrifflich Rechnung Arbeitseinsatz kommenden Straf- Strafgefangenen - zu arbeiten.

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