Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 357

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 357 (NJ DDR 1969, S. 357); sehen Eigentumsverhältnisse gewährleistet bzw. erzwungen. Soweit sieh Presse, Rundfunk und Fernsehen nicht von vornherein in staatsmonopolistischem Eigentum befinden, sichert die Monopolisierung der Presse in den Händen weniger, zur herrschenden Schicht gehöriger Privateigentümer die herrschaftsstützende und staatskonforme Sprachregelung. Sie bewirkt, daß die Massenmedien zu Apologeten der herrschenden imperialistischen Verhältnisse, der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, der Unterdrückung und Aggression anderer Völker und Staaten, des zunehmenden kulturellen und moralischen Verfalls ihrer eigenen imperialistischen Gesellschaftsverhältnisse werden. Die Methoden der Meinungsmanipulierung können dabei verschieden sein. Sie reichen von der Schaffung einer Meinungsvielfalt in den die Positionen der herrschenden Klasse nicht berührenden Fragen bis zur Formierung der Meinung in den Existenzfragen des imperialistischen Systems, indem der Meinungsbildungsprozeß von der Erkenntnis der realen Verhältnisse getrennt wird. '„Das Fehlen staatlicher Vorzensur wird vollauf kompensiert, womöglich noch übertroffen durch jene direkte wie indirekte Zensur, die marktstarke Großkonzerne auszuüben vermögen: kraft ökonomischer Überlegenheit, kraft massenhafter Produktion des Erwünschten wie kraft der Erzeugung von Öffentlichkeit.“18 Diese Erzeugung von Öffentlichkeit, diese Meinungsmanipulierung ist notwendig, weil das Monopolkapital nicht ohne die Massen auskommt, diese aber „nicht geführt werden (können) ohne ein weitverzweigtes, systematisch angewandtes, solide ausgerüstetes System von Schmeichelei, Lüge, Gaunerei, das mit populären Modeschlagworten jongliert, den Arbeitern alles mögliche verspricht“, mit dem Ziel, sie vom revolutionären Klassenkampf abzuhalten19. Dieser Tatsache setzen wir die Feststellung entgegen, daß die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens im sozialistischen deutschen Staat gewährleistet ist, weil sie als gesellschaftliche Kräfte in einer Gesellschafts- und Staatsordnung wirken, die unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei „den Weg des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit, der Demokratie, des Sozialismus und der Völkerfreundschaft“ (Präambel der Verfassung) beschritten hat und unbeirrt weitergehen wird. Mit anderen Worten: Die herrschenden Machtverhältnisse sind entscheidend für die Freiheit oder Unfreiheit der Massenmedien; sie ermöglichen oder verhindern es, daß die Presse usw. die Öffentlichkeit auf die Gesellschaftsgestaltung im Sinne des gesellschaftlichen Fortschritts orientiert. Keine Staatsmacht verhält sich zu den in ihrem Bereich wirkenden Massenmedien gleichgültig. Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens als absolute Unabhängigkeit von Staat und Gesellschaft zu definieren, ist eine Fiktion. Die Freiheit der Massenmedien ist nicht unabhängig von der bestehenden Gesellschaftsund Staatsordnung realisierbar. Sie ist nur durch eine Gesellschafts- und Staatsordnung zu gewährleisten, deren Politik selbst der Verwirklichung des gesellschaftlichen Fortschritts dient. Im marxistisch-leninistischen Sinne verstanden, ist die Freiheit der Massenmedien 18 Knipping, „Pressefreiheit als Springerfreiheit“, ND vom 1. Januar 1969, S. 6. Vgl. ferner. Bertsch, „Die Meinungsmacher vom Rhein“, Sozialistische Demokratie Nr. 17 vom 25. April 1969, S. 11. 18 Lenin, Werke, Bd. 23, Berlin 1957, S. 114/115. Vgl. auch den Brief Lenins an Mjasnikow, in dem er das Wesen der Pressefreiheit im Kapitalismus folgendermaßen charakterisiert: „Pressefreiheit bedeutet in der ganzen Welt, wo es Kapitalisten gibt, die Freiheit, Zeitungen zu kaufen, dte öffentliche Meinung' im Interesse der Bourgeoisie zu bestechen, zu kaufen und zu fabrizieren.“ (Lenin, Werke, Bd. 32, Berlin 1967, S. 529). ihre ungehinderte Möglichkeit, auf allen Gebieten sachlich und konstruktiv den gesellschaftlichen Fortschritt entsprechend den objektiven Gesetzmäßigkeiten mitge-stalten zu können. Eine bessere, der Gesellschaft und den einzelnen Bürgern dienlichere Verwirklichung der Freiheit der Massenmedien gibt es nicht. Unter imperialistischen Bedingungen kann wahre Freiheit der Massenmedien nur darin bestehen, gegen die reaktionäre Gesellschafts- und Staatsordnung zu kämpfen, für ihre revolutionäre Überwindung einzutreten. Nur dadurch wirken die Massenmedien für den gesellschaftlichen Fortschritt. Mit der Schaffung der sozialistischen Gesellschaftsordnung wurde dieses Ziel verwirklicht. Nur wer diese gesellschaftliche Dialektik leugnet oder nicht versteht, kann versuchen, die Massenmedien mit der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung zu konfrontieren, sie gegen den Fortschritt der Menschheit, d. h. als Instrumente der Reaktion und Konterrevolution einzusetzen. Da die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens nicht um ihrer selbst willen oder als demokratischer Zierat gewährleistet ist, sondern als notwendige Voraussetzung ihrer objektiven Aufgabenstellung im gesellschaftlichen Gesamtsystem des Sozialismus in der DDR, ist die Verfassungsregelung auch unmittelbar für die Bürger, ihre Gemeinschaften, Vereinigungen, Organisationen usw. von Bedeutung. Aus der in der sozialistischen Gesellschaft gewährleisteten Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens können sie folgern und beanspruchen, daß diese Massenmedien ihre informierende und meinungsbildende Funktion mit hohem Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Gesellschaft wahrnehmen. Die Bürger können darauf vertrauen, daß sie durch wahrheitsgemäße und sachliche Information, durch Vermittlung wissenschaftlich fundierter Bildung, gründlich durchdachter Ansichten und begründeter Urteile ihn Prozeß ihrer Meinungsbildung unterstützt werden. Das bedingt eine Massenverbundpn-~~ heit von Presse, Rundfunk und Fernsehen, indem von ihnen Grundfragen unserer Zeit aufgegriffen werden, die Mitarbeit der Massen in vielfältigen Formen, wie z. B. Leseraktivs, Leserkonferenzen, Volkskorrespondentenbewegung u. a. m., gesichert wird und eine parteiliche Berichterstattung erfolgt20. Die den Massenmedien in der sozialistischen Gesellschaft gewährleistete Freiheit ist untrennbar mit ihrer hohen Verantwortung vor der Gesellschaft verbunden, da die sozialistische Staatsmacht der DDR jegliche Zensur der Massenmedien, die diese Verantwortung mindern, verlagern oder aufheben würde, ablehnt. Die Zensur ist eine Institution und administrative Methode des bürgerlichen Staates, der damit verhindern will, daß sich fortschrittliche Kräfte der Massenmedien bedienen. Im sozialistischen Staat macht die kontinuierliche wissenschaftlich begründete Politik, Gesellschafts- und Staatsführung eine Zensur gänzlich überflüssig; der sozialistische Staat orientiert die Massenmedien durch die Überzeugungskraft und sachliche Richtigkeit seiner Politik. Die Entwicklung in der DDR beweist anschaulich, wie in systematischer politisch-ideologischer Arbeit die aus Überzeugung geborene Einsicht in die gesellschaftliche Notwendigkeit, das freiwillige und verantwortungsbewußte Handeln für die Entwicklung der menschlichen Gesellschaftsordnung erreicht wurde. Aus der der Freiheit entspringenden Verantwortung für Presse, Rundfunk und Fernsehen heraus kann ein Mißbrauch der Massenmedien für die Verbreitung bürgerlicher Ideologien nicht geduldet werden. Vielmehr rich- 20 Vgl. dazu Budzislawski, Sozialistische Journalistik, Leipzig I960, S. 150 fl. 357;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 357 (NJ DDR 1969, S. 357) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 357 (NJ DDR 1969, S. 357)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden. Wir gehen davon aus, daß auch künftig die Fachschulausbildung die Hauptform der Qualifizierung unserer mittleren leitenden Kader in den Abteilungen der Staatssicherheit , wo entsprechend den gewachsenen Anforderungen ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Leitung und Koordinierung der Arbeit mit unter voller Einbeziehung der Referatsleiter in den Prozeß der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Strafgefangene. Bei Nichtbefolgung der Weisungen des Wach- und Sicherungsdienstes durch Inhaftierte und Strafgefangene, sind in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten Sicherungsmittel anzuwenden.

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