Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 34

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 34 (NJ DDR 1969, S. 34); Entwicklung der gesellschaftlichen Gerichte. Die Entwicklungsstufe der sozialistischen Demokratie bei der Rechtsverwirklichung durch die Gerichte läßt sich daran messen, in welchem Umfang, in welcher Qualität und mit welchem Ergebnis die einheitliche Leitung der Rechtsprechung ein höheres Niveau erreicht, die Bürger an der Rechtsprechung und deren Leitung teilnehmen und sie selbständig ausüben. Vorrangige Aufgabe der staatlichen Gerichte ist es, ihre Rechtsprechung und aktive Mitwirkung bei der vorbeugenden komplexen Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen auf das gleiche fortgeschrittene Niveau zu heben wie die Arbeit in allen anderen Teilbereichen des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens. Die Leitung der gerichtlichen Tätigkeit gewinnt nach dem Inkrafttreten des neuen, sozialistischen Strafrechts besondere Bedeutung. Sie muß die einheitliche und riditige Anwendung des Strafrechts in allen Kreisen unserer Republik sichern. Die Verwirklichung des sozialistischen Rechts durch die Gerichte im Rahmen ihrer Aufgabenstellung also auch auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts muß einen ständigen Beitrag zur wissenschaftlichen Führungstätigkeit in allen Bereichen leisten und helfen, den staatlichen und gesellschaftlichen Organen ihre in Art. 3 StGB um-rissene Verantwortung sichtbar zu machen. Der demokratische Zentralismus in der gerichtlichen Tätigkeit vereint also entsprechend den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung die weitere Entfaltung der sozialistischen Demokratie durch die Förderung der Bereitschaft der gesellschaftlichen Kräfte zu aktiver, differenzierter Mitwirkung an der gerichtlichen Tätigkeit, die Erhöhung der Verantwortung der staats- und wirtschaftsleitenden Organe und gesellschaftlichen Organisationen für die Einhaltung der Gesetzlichkeit sowie die Festigung der Disziplin und Ordnung in ihrem Bereich und die bewußte Nutzung aller Vorzüge der sozialistischen Ordnung für die Erziehung gestrauchelter oder das sozialistische Recht negierender Bürger mit der Gewährleistung der einheitlichen Anwendung des sozialistischen Rechts in der Tätigkeit aller Gerichte. Die einheitliche Anwendung des sozialistischen Rechts wird gesichert durch die zentrale Leitung hinsichtlich der Grundfragen der Rechtsprechung und der Mitwirkung der Gerichte an der vorbeugenden Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen, die disziplinierte Durchführung der Entscheidungen und anderer Leitungsmaßnahmen seitens der nach-geordneten Gerichte, verbunden mit einer exakten Kontrolle ihrer Realisierung, und die weitere Befähigung der juristischen Kader aller Gerichte, ihre Tätigkeit in eigener Initiative so zu gestalten, daß sie einen wirksamen Beitrag zur Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus leisten. Das Oberste Gericht hat auf seiner 16. Plenartagung im Oktober 1967 die Grundzüge des Leitungssystems des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte analysiert und darüber beraten, wie die wissenschaftliche * Leitung der Rechtsprechung weiterentwickelt werden muß.2 Diese Schlußfolgerungen des Plenums des Obersten Gerichts bedürfen angesichts der neuen, sozialistischen Verfassung, der Erkenntnisse der 9. Plenartagung des Zentralkomitees der SED und der bei der Einfüh- 2 vgl. die Materialien der 16. Plenartagung in NJ 1967 S. 689 ff. rung der neuen Strafgesetze gesammelten Erfahrungen der Vertiefung und Weiterentwicklung. Zur Verbesserung des Informationssystems Entsprechend den Empfehlungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer haben die zentralen Rechtspflegeorgane, einige örtliche Organe der Staatsmacht und einzelne nachgeordnete Gerichte damit begonnen, Grundsätze für die Verbesserung des Informationssystems zwischen den örtlichen staatlichen Rechtspflegeorganen und den örtlichen Organen der Staatsmacht sowie den Betrieben zur komplexen Kriminalitätsbekämpfung zu entwickeln bzw. den Informationsaustausch zwischen den staatlichen Rechtspflegeorganen und den Betrieben bei der Untersuchung von Straftaten und der Realisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einheitlich zu gestalten. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert das komplexe Zusammenwirken aller Rechtspflegeorgane mit den örtlichen Organen der Staatsmacht. Deshalb haben sich die zentralen Rechtspflegeorgane zunächst vorgenommen, auf der Grundlage einer Analyse der äußeren horizontalen Informationsbeziehungen der Bezirks- und Kreisgerichte ein Modell für die Informationen zwischen Rechtspflegeorganen und örtlichen Organen der Staatsmacht sowie zwischen Rechtspflegeorganen und Betrieben auszuarbeiten, ■ das mit den zuständigen Organen des Ministerrats abgestimmt werden müßte. Dieses Modell soll dazu beitragen, durch die Auswertung der Schlußfolgerungen, die sich aus der Analyse der Strafverfahren, der Kriminalität und der anderen gerichtlichen Verfahren ergeben, die Wirksamkeit der staatlichen Leitungstätigkeit und der gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen zu erhöhen. Untersuchungen zum Informationsmodell in Berliner Stadtbezirken haben gezeigt, daß sich die Stadtbezirksgerichte bemühen, die vielschichtigen Informationsbeziehungen zu den anderen staatlichen Rechtspflegeorganen, den örtlichen Organen der Staatsmacht und gesellschaftlichen Organisationen sowie den Betrieben besser und rationeller zu gestalten. Allerdings wurde dabei auch deutlich, welche hauptsächlichen Mängel der gegenwärtigen Informationsbeziehungen mit der Modellierung der horizontalen Informationsbeziehungen beseitigt werden müssen: 1. Die Informationsbeziehungen der Gerichte zu den örtlichen Organen der Staatsmacht sind nicht genügend auf deren Aufgaben zugeschnitten; es fehlt an einer Koordinierung zur Feststellung des Informationsbedarfs. 2. Die Informationen der Gerichte an die örtlichen Volksvertretungen über neue Tendenzen in der Entwicklung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen reichen nicht aus, um die Werktätigen zu mobilisieren. 3. Die Gerichte werden von den örtlichen Organen der Staatsmacht nicht ausreichend über die Effektivität ihrer Informationen unterrichtet; nur selten erhalten sie davon Kenntnis, was aus ihren Hinweisen geworden ist. 4. Die häufig unzureichende Koordinierung und Abgrenzung der Aufgaben der am Informationsnetz beteiligten Organe führt zur Doppelarbeit oder zum Informationsverlust. Auch die Verbesserung des Informationssystems innerhalb der Justiz ist seit der Einführung des neuen, sozialistischen Strafrechts dringlicher geworden. Das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte sind bemüht, den Kreisgerichten einen umfassenden Überblick über die neuesten und wichtigsten Entscheidungen und die 34;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 34 (NJ DDR 1969, S. 34) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 34 (NJ DDR 1969, S. 34)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der Spgwing des persönlichen Eigen- tums Beschuldigter entstandenen. Küsten sind nach den bereits in der Arbeit dargeiegtan Bestimmungen des oder aber im Sinne des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein.

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