Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 330

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 330 (NJ DDR 1969, S. 330); und Genuß ist wegen seiner qualitativ und quantitativ guten Mitwirkung besonders zu erwähnen. Die Gewerkschaftsfunktionäre leisten durch ihre Mitwirkung im arbeitsrechtlichen Verfahren einen wichtigen Beitrag als Vertrauensleute der Arbeiterklasse, wie das auf dem 7. FDGB-Kongreß gefordert wurde. Immer mehr Funktionäre treten mit Nachdruck gegen Gesetzesverletzungen auf und helfen dem Gericht, die betrieblichen Bedingungen kennenzulernen, unter denen der Streitfall entstand, damit eine differenzierte und überzeugende Entscheidung ergehen kann. Auffallend ist die unterschiedliche Wahrnehmung der gewerkschaftlichen Mitwirkung und der Prozeßvertretungen. Es liegt in der Entscheidung des zuständigen Gewerkschaftsvorstandes oder der gewerkschaftlichen Leitung, welche Form der Mitwirkung gewählt wird. Vom Standpunkt der Interessenvertretung und der gerichtlichen Tätigkeit sind beide Formen der Mitwirkung bedeutungsvoll. Die Prozeßvertretungen dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden. Ein Problem besteht darin, daß die gewerkschaftliche Mitwirkung in einer Reihe von Großstädten prozentual hinter der gewerkschaftlichen Mitwirkung in anderen Städten und Kreisen zurückbleibt. Diese Erscheinung bedarf noch gemeinsamer analytischer Untersuchungen durch die Kreisgerichte und die Kreisvorstände des FDGB. (ln Ziff. 4 des Informationsberichts icird die Tätigkeit der Schöffen beim Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts behandelt und deren qualifizierte Mitarbeit hervorgehoben. D. Red.) 5. Die weiteren Aufgaben % Das Oberste Gericht wird auch künftig der Leitung der Arbeitsrechtsprechung und insbesondere den Schwerpunkten, wie sie im Bericht dargelegt wurden, die ihrer Bedeutung entsprechende Aufmerksamkeit widmen. Im 1. Quartal 1970 wird eine Plenartagung stattfinden, die sich mit der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen als Mittel zur Festigung der Staats- und Arbeitsdisziplin beschäftigt. Anliegen dieser Plenartagung ist die Beantwortung einiger Rechtsfragen, z. B. zum Verschulden, zur Differenzierung der Höhe des Schadenersatzes, zur Verantwortlichkeit der Leiter für schuldhaft verursachte Schäden, zum Verzicht auf die Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit, um die gesetzlichen Bestimmungen noch wirkungsvoller anzuwenden und ungesetzliche Maßnahmen der Betriebe weiter einzuschränken. In der weiteren Folge sind Plenartagungen zur Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen einschließlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und zur Anwendung der Bestimmungen über die persönliche und kollektive materielle Interessiertheit der Werktätigen im ökonomischen System des Sozialismus vorgesehen. Diese Vorhaben berücksichtigen Schwerpunkte in der Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts sowie der Arbeitsrechtsprechung. Der hohe Anteil von Arbeitsstreitfällen, der durch die Werktätigen selbst in den Konfliktkommissionen als gesellschaftlichen Gerichten endgültig gelöst wird, und der Verfassungsauftrag an die Gerichte, die Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte zu leiten, begründet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit, der engstes Zusammenwirken mit den Gewerkschaften erfordert. Vor den Kreis- und Bezirksgerichten steht die Aufgabe, die Zusammenarbeit mit den Kreis- und Bezirksvorständen des FDGB enger zu gestalten und so im Komplex die Verantwortung gegenüber den Konfliktkommissionen zu verwirklichen. Unter Hervorhebung bisheriger guter Erfahrungen hat die 22. Plenartagung entsprechend orientiert1*. Die Bezirks- und Kreisvorstände des FDGB sollten kontinuierlich von ihrem Recht Gebrauch machen, Berichte der Direktoren der Bezirks- und Kreisgerichte entgegenzunehmen. Die verfassungsmäßigen Rechte der Gewerkschaften bei der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung sind bei uns Verfassungswirklichkeit. Die Vertretung der Rechte und Interessen der Werktätigen ist jedoch durch die Verstärkung der Mitwirkung der Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Verfahren durch alle Gerichte besser zu unterstützen. Schließlich haben die Gerichte die Erfahrungen der Rechtsprechung zum Gesetzbuch der Arbeit und zu den anderen arbeitsrechtlichen Regelungen zu erfassen und auszuwerten, den staatlichen und gewerkschaftlichen Organen Hinweise zu geben und einen aktiven Beitrag zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu leisten. M Vgl. NJ 1969 S. 241 (I. Dozent Dr. rer. nat. habil. REINER WERNER, Direktor des Kombinats der Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch-psychologische Therapie, Berlin Zur forensischen Begutachtung Jugendlicher Von der erzieherischen Qualität des Strafverfahrens gegen Jugendliche und vor allem von der Qualität der gerichtlichen Maßnahmen hängt wesentlich ab, welche Ansatzpunkte für die Resozialisierung der Jugendlichen durch zu aktivierende gesellschaftliche Einflüsse gefunden werden. Soll das Jugendstrafverfahren den auf dem Gebiete der Psychologie und Pädagogik gegenwärtig erreichten Entwicklungsstand widerspiegeln, so ist es unumgänglich, die Persönlichkeitsstruktur jugendlicher Straftäter gründlich zu analysieren, die tatverursachenden Motive zu ergründen und solche Maßnahmen einzuleiten, die direkt auf eine Umakzentuierung der tatverursachenden Einzelmotive oder individueller Motivstrukturen abzielen (vgl. § 65 StGB). Das Auffinden tatverursachender Motive setzt eine gründliche entwick-lungs-, persönlichkeits- und sozialpsychologische Ana-; lyse der Täterpersönlichkeit, speziell ihrgj konkreten Beziehungen zur relevanten sozialen Umwelt, voraus. Es wird daher in vielen Verfahren notwendig sein, einen forensisch ausgebildeten, erfahrenen Diplom-Psychologen als Sachverständigen zu hören. Das gilt nicht nur für die Frage der Schuldfähigkeit des Jugendlichen (§ 66 StGB), die das Gericht in jedem Verfahren zu prüfen hat. Der Mitarbeit des forensischen Psychologen kommt darüber hinaus auch bei der Wahrheitsfindung (richtige Bewertung der Aussagen Jugendlicher), beT der sozialpsychologisch richtigen Einschätzung von Einzelpersönlichkeiten und Gruppen jugendlicher Straftäter und bei der Persönlichkeitsanalyse von Tätern immer mehr Bedeutung zu. Daraus ergibt sich, daß auch die Anforderungen an die Gutachtertätigkeit wachsen. Positivistische psychologische Gutachten sollten endgültig der Vergangenheit angehören. Der Gutachter darf sich nicht darauf beschränken, den Rechtspflegeorganen wesentliche klinisch-psychologische Angaben zur Person zu vermitteln, son- 330;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 330 (NJ DDR 1969, S. 330) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 330 (NJ DDR 1969, S. 330)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht effektiv, wenn die Untersuchungsabteilung ohne im Operativen Vorgang begründete Notwendigkeit und mehr oder weniger konzeptionslos konsultiert wird, um allgemeine Ratschläge und Hinweise zu erhalten.

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