Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 3 (NJ DDR 1969, S. 3); archischen kapitalistischen Warenproduktion) zum Austrag gelangen. (Der parlamentarische Kuhhandel ist denn auch seit je ein wesentliches Moment der bürgerlichen Freiheitsdemagogie gewesen.) Dieser sich im „Konkurrenzkampf“ offenbarende „Volkswille“, sollte als Staatswille in seiner Allgemeinverbindlichkeit die notwendige Sanktion und Durchsetzbarkeit seitens des gesamten Staatsapparates erfahren. Doch das „Regime der Unruhe“ (Marx) reproduzierte damit auch entsprechend der Entwicklung der kapitalistischen Produktionsweise die dieser immanenten Klassenwidersprüche. In „Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte“ schrieb Karl Marx: „Das parlamentarische Regime lebt von der Diskussion, wie soll: es die Diskussion verbieten? Jedes Interesse, jede gesellschaftliche Einrichtung wird hier in allgemeine Gedanken verwandelt, als Gedanken verhandelt, wie soll irgendein fnteresse, eine . Einrichtung sich über dem Denken behaupten und als Glaubensartikel imponieren? Der Rednerkampf auf der Tribüne ruft den Kampf der Preßbengel hervor, der debattierende Klub im Parlament ergänzt sich notwendig durch debattierende Klubs in den Salons und in den Kneipen, die Repräsentanten, die beständig an die Volksmeinung appellieren, berechtigen die Volksmeinung, in Petitionen ihre wirkliche Meinung zu sagen. Das parlamentarische Regime überläßt alles der Entscheidung der Majoritäten, wie sollen die großen Majoritäten jenseits des Parlaments nicht entscheiden wollen?“13 Daher ist es gesetzmäßig, daß sich bei der Bourgeoisie Prinzip und Praxis ständig in den Haaren liegen14, daß im Kapitalismus stets die Methoden der Gesetzlichkeit mit Willkürmethoden verflochten sind. Daher schloß die Forderung nach der „Oberhoheit des Parlaments“ keineswegs die Aufrechterhaltung (und Verstärkung) der speziellen Repressivfunktionen der Exekutive und Judikative gegen feudale "Kräfte, vor allem aber gegen die Werktätigen aus, sondern bedingte sie vielmehr. Der bürgerliche Staat ist als gegen die Werktätigen gerichtete Diktatur zugleich aber auch Demokratie für die herrschende Klasse. Folgt aus dem ersten dieser beiden Charakterzüge und dementsprechend aus dem Hauptmoment der rechtlichen Regelung die grundlegende Tendenz zur größtmöglichen Konzentration und Zentralisation der Macht, so aus dem zweiten die zweitrangige Tendenz nach Aufteilung der Machtfunktionen unter mehrere Organe und zur Begrenzung der Funktionen einzelner Organe, um zu verhindern, daß die Macht durch einzelne Gruppen oder Mitglieder der herrschenden Klasse gegen andere ausgenutzt werden kann. „Der Einfluß dieses Motivs war besonders bemerkenswert zu einer Zeit, als einzelne Teile des Staatsapparates noch mit feudalen Elementen verbunden waren, doch es hat seine Geltung auch unter den Bedingungen der ungeteilten Herrschaft der Bourgeoisie bewahrt, well die Bourgeoisie bereits seit den ersten Tagen der Existenz des bürgerlichen Staates Furcht hatte vor der Möglichkeit einer Ausnutzung eines Organs, insbesondere des Vertretungsorgans, durch die Volksmassen gegen die Interessen der Bourgeoisie.“15 Imperialismus und Gewaltenteilungslehre Der Übergang zum' Imperialismus, die Ablösung der freien Konkurrenz durch das Monopol, die mit der Konzentration und Zentralisation des Kapitals, der Produktion einhergehende Verschärfung der Klassengegensätze, das Anwachsen der revolutionären Arbeiterbewegung, wodurch schließlich die proletarische 13 Marx/Engels, Werke, Bd. 8, Berlin 1960, S. 153 f. 14 Marx / Engels, Werlte, Bd. 19, Berlin 1962, S. 20. 15 Lewin, a. a. O., S. 297. Revolution zur Realität wurde all dies führte zu weitreichenden Veränderungen im System der politischen Machtausübung durch die imperialistische Bourgeoisie. Hervorstechendstes Merkmal ist entsprechend den ökonomischen und klassenmäßigen Veränderungen in der kapitalistischen Gesellschaftsordnung die Tendenz zur Zusammenfassung aller staatlichen Machtmittel in möglichst wenigen Händen, die gewaltige Aufblähung der Exekutive, die Abwertung des Parlaments. Die Polarisierung der Klassenkräfte und die Verengung der sozialen Basis des Monopolkapitals forderten als Kompensation zur Aufrechterhaltung der Machtpositionen der Monopolbourgeoisie nicht nur die ungeheure Verstärkung der diktatorischen Züge des Staatsapparates, sondern bedingten notwendigerweise auch die scharfe Einschränkung seines demokratischen Aspekts für die Bourgeoisie als herrschende Klasse insgesamt, machten den Staat zu einer „Demokratie“ der Millionäre. Hatte das um die Herrschaft kämpfende und noch mehr das zur Herrschaft gelangte Bürgertum die Illusion, „daß sein Parlament die Zentralachse des sozialen Lebens, die treibende Kraft der Weltgeschichte sei“1®, so ist diese Blütezeit heute unwiederbringlich dahin. Als Form der Klassenherrschaft hat der Parlamentarismus für die .imperialistische Bourgeoisie seinen historischen Zweck verloren in dem Maße nämlich, wie sich eine organisierte Arbeiterbewegung und marxistische Parteien entwickelten und es dem Proletariat trotz aller Behinderungen möglich wurde, seine Vertreter in die bürgerlichen Parlamente zu schicken. Für die Bourgeoisie hat das Parlament mehr und mehr nur noch die Funktion eines Feigenblattes, das brutaler Gewalt den Schein der Legalität, der Volkssouveränität verleihen soll. Aufgaben, die nach den „Regeln der bürgerlichen Demokratie“ den Vertretungskörperschaften Vorbehalten sein müßten, werden der Regierung und Verwaltung und teilweise auch Gerichten (richterliches Prüfungsrecht) anvertraut. Das Anwachsen der Verordnungstätigkeit imperialistischer Regierungen, ihr entscheidender Einfluß im Gesetzgebungsprozeß, die Erschwerung der Möglichkeiten des Parlaments, einzelne Minister oder die Regierung insgesamt abzuberufen (z. B. das „konstruktive Mißtrauensvotum“), der Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit zu einem Superparlament (besonders in Westdeutschland)17, die Erleichterung der Möglichkeiten, das Parlament durch das Staatsoberhaupt auflösen zu lassen (so nach der französischen Verfassung von 1953), der tendenziell wachsende Gebrauch des präsidentiellen Vetos gegenüber Parlamentsgesetzen (in den USA)1® sind einige wichtige Erscheinungsformen, in denen die genannte Linie imperialistischer Staatsorganisation sichtbar wird. Das Parlament gewann lediglich in einer Hinsicht an Bedeutung für die imperialistische Bourgeoisie: Die erzwungene Erweiterung des Wahlrechts für die werktätigen Massen (vor allem seit dem Ende des ersten Weltkrieges) wurde mit Hilfe rechter sozialdemokratischer Führer durch die demagogischen Losungen vom friedlichen Hineinwachsen in den Sozialismus mit Hilfe des Wahlzettels in ihrer Wirksamkeit abgeschwächt. Nunmehr wurde das Parlament daher bedeutsam als Integrationsfaktor für die -vom Reformismus beeinflußten Massen. In dieser Eigenschaft ist es auch heute noch äußerst interessant für die Imperialisten. Erst wenn seine Kanalisationswirkung nicht 16 Luxemburg, Ausgewählte Reden und Schriften, Bd. n, Berlin 1951, S. 190. 17 vgl. Gottschling, „Notstandsgesetzgebung und Bundesverfassungsgericht“, NJ 1965 S. 176 ff. 18 Vgl. Sehönherr, „Das Veto des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika“, Staat und Recht 1956, Heft 8, S. 1039 ff. 3,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 3 (NJ DDR 1969, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 3 (NJ DDR 1969, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X