Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 298

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 298 (NJ DDR 1969, S. 298); selbst erfolgen sollte, muß vor allem von der Stellung der gesellschaftlichen Gerichte ausgehen und darf sie nicht als den Kreisgerichten nachgeordnete Gerichte betrachten. Dabei sind die Besonderheiten in ihrer Tätigkeit zu beachten, so wie sie das Gesetz als Ausdruck ihrer objektiv bestehenden Spezifik enthält. Die verschiedenartige staatsrechtliche Stellung der einzelnen für die Leitung der gesellschaftlichen Gerichte verant- wortlichen Organe und die Unterschiede, die sich im sachlichen Zuständigkeitsbereich, in der Zugehörigkeit zu Betrieb oder Wohngebiet und in anderem bei den Konflikt- und Schiedskommissionen zeigen, setzen eine Koordinierung der Aufgaben und die sozialistische Ge-; meinschaftsarbeit aller Beteiligten voraus33. 33 Toeplitz, a. a. O., S. 36; Winkler / Probst, a. a. O., sowie die dort angegebene Literatur. KÄTE GOLDENBAUM, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Gemeinschaftsarbeit im Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche Die Forderung der Partei- und der Staatsführung, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zu entwickeln und zu fördern1, wird auch in der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane schon in vielfältiger Weise verwirklicht2. Insbesondere das neue, sozialistische Strafrecht hat wesentliche Voraussetzungen dafür geschaffen, daß bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität mannigfache Formen sozialistischer Gemeinschaftsarbeit sowohl der Rechtspflegeorgane untereinander als auch in ihrem Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften angewendet werden können. Verallgemeinerungswürdige Ergebnisse wurden bereits bei der Durchsetzung einer Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwalts, des Ministers des Innern und des Ministers für Volksbildung über die Zusammenarbeit dieser Organe bei der weiteren Zurückdrängung der Jugendkriminalität3 erzielt. Die Anweisung ist darauf gerichtet, zwischen den für Jugendstrafsachen zuständigen Staatsanwälten und Mitarbeitern der Untersuchungsorgane der Deutschen Volkspolizei sowie den Organen der Jugendhilfe eine kameradschaftliche, die Eigenverantwortung aller Organe respektierende Zusammenarbeit zu entwickeln und systematisch auszubauen. Die Praxis zeigt, daß es auf der Grundlage der Anweisung,gelungen ist, Ressortdenken und Tendenzen von Routine, Formalismus und abstraktem Normendenken weitgehend zu überwinden' und die Einheit von Vorbeugung und wirksamer Bekämpfung strafrechtlich relevanten Verhaltens in jedem Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche zu gewährleisten. Neue Arbeitsweisen im Ermittlungsverfahren Ausgehend von dem gemeinsamen Ziel, den jugendlichen Täter auf seinem weiteren Lebensweg so zu leiten, daß er sozial fest verwurzelt wird, haben sich bereits viele Merkmale schöpferischer Gemeinschaftsarbeit in der Zusammenarbeit der drei Organe entwickelt: Unter Wahrung ihrer gesetzlich fixierten Eigenverantwortung in den verschiedenen Stadien des Verfahrens gegen jugendliche Täter fühlen sich alle Organe gemeinsam für die Erreichung des Zieles des Verfahrens verantwortlich; 1 Vgl. W. Ulbricht, Die weitere Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus (Referat auf der 9. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1968, S. 77 f., 81 f.; derselbe, „Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“, NJ 1968 S. 641 ff. (650). 2 Vgl. z. B. Steffens / Heger, „Die Merseburger Initiative und der Beitrag der Rechtspflegeorgane des Bezirks Halle zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR“, NJ 1938 S. 481 ff. (484 f.); Toeplitz, „Neue Initiativen bei der Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte“, NJ 1969 S. 131 f.; Probst / Winkler, „Die Leitung der gesellschaftlichen Gerichte“, NJ 1969 S. 234 ff. 3 Die Gemeinsame Anweisung wurde in ihrer ersten Passung am 6. Februar 1967 erlassen. Auf der Grundlage der neuen Strafgesetze erging eine neue Anweisung, die am 1. Juli 1968 in Kraft trat. sie bemühen sich gemeinsam darum, solche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren zu treffen, die aktiv darauf einwirken, ein Rückfälligwerden des jugendlichen Täters zu verhüten; sie konsultieren und informieren sich regelmäßig über Erscheinungen und Ursachen sozial negativen Verhaltens Jugendlicher sowie über Schwerpunkte der Jugendkriminalität im jeweiligen Verantwortungsbereich. Diese Grundprinzipien -bestimmen wesentlich die. gesellschaftliche Effektivität der Tätigkeit im Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche. Die Ständigen wechselseitigen Beziehungen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe tragen dazu bei, individuell bedingte politisch-ideologische oder fachliche Schranken zu überwinden und sozialistische Bewußtseinsinhalte und Arbeitsmethoden zu entwickeln. Die bewußte Einordnung der Arbeit, die im Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Täter zu leisten ist, in die sozialistische Bildungs-, Erziehungs- und Jugendpolitik unseres Staates und damit in den Prozeß der Entwicklung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus erlangt in Gegenwart und Zukunft immer größere Bedeutung. Die Gemeinschaftsarbeit vertiefte bei allen am Ermittlungsverfahren beteiligten Organen die Erkenntnis, daß die gesellschaftliche Effektivität des Strafverfahrens vor allem daran gemessen werden muß, inwieweit es gelingt, den jugendlichen Täter sozial so fest zu verwurzeln, daß ein erneutes Straffälligwerden weitgehend ausgeschlossen wird. Das aber erfordert, die gesamten Erziehungsverhältnisse des Jugendlichen so zu gestalten, daß sie entsprechend dem sozialistischen Erziehungsziel aktiv auf seine Fersönlichkeitsformung Einfluß nehmen und den Prozeß der Selbsterziehung fördern. Diese Maßstäbe für die Bewertung der Effektivität des Ermittlungsverfahrens verlangen neue Arbeitsmethoden. Dabei erwächst vor allem dem Staatsanwalt, der gemäß § 87 StPO das Ermittlungsverfahren leitet, eine besondere Verantwortung. Deshalb nehmen in der Tätigkeit der drei Organe immer mehr solche Arbeitsweisen, wie sie in der Gemeinsamen Anweisung gefordert werden, einen breiten Raum ein: Nach dem Bekanntwerden einer durch Jugendliche begangenen Straftat verständigt das Untersuchungsorgan unverzüglich den zuständigen Staatsanwalt und das Referat Jugendhilfe. Ist bereits zu diesem Zeitpunkt erkennbar, daß eine Mitwirkung der Organe der Jugendhilfe gemäß §71 Abs. 2 StPO erforderlich ist, so findet eine gemeinsame Beratung statt4, in der der voraussichtliche Verlauf und der Umfang der Ermittlungen 4 Im Einverständnis mit dem Referat Jugendhilfe kann an der Beratung auch ein Mitglied der zuständigen Jugendhilfekommission, das den jugendlichen Täter persönlich kennt, teilnehmen. 298;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 298 (NJ DDR 1969, S. 298) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 298 (NJ DDR 1969, S. 298)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, aber auch aus dem Vorgehen kapitalistischer Wirtschaftsunternehmen und der Tätigkeit organisierter Schmugglerbanden gegen mehrere sozialistische Staaten ergeben, hat die Linie insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Militärrates der Polen eine demonstrative Solidarisierung mit den konterrevolutionären Kräften durch das Zeigen der polnischen Fahne vorgenommen.

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