Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 282

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 282 (NJ DDR 1969, S. 282); Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane Zur Beratung mit den. Direktoren der Bezirksgerichte am 5. März 1969 lagen vom Präsidium des Obersten Gerichts bestätigte Schlußfolgerungen aus der 9. Plenartagung des Zentralkomitees der SED für die weitere Vervollkommnung der gerichtlichen Tätigkeit und ihrer Leitung vor. Sie enthalten u. a. grundlegende Gedanken über die prognostische Arbeit im gerichtlichen Bereich, über die Qualifizierung der Kader, über den Ausbau der horizontalen und vertikalen Informationsbeziehungen, über die Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte sowie über die nächsten Hauptaufgaben der Inspektionsgruppe, der Kollegien und Senate. Im Mittelpunkt der Diskussion standen Probleme der Führungskonzeptionen der Bezirksgerichte, der soziali-' stischen Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane im Bezirk, der politisch-fachlichen Leitung der Kreisgerichte durch das Bezirksgericht, der Modellierung der Informationsbeziehungen der Bezirks- und Kreisgerichte u. a. m. * Am 14. März 1969 berieten der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Dr. Wünsche, der Präsident des Obersten Gerichts, Dr. Toeplitz, und der Generalstaatsanwalt der DDR, Dr. Streit, mit dem Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, Prof. Dr. Lek-schas, und weiteren führenden Rechtswissenschaftlern über das von der Sektion vorgelegte Ausbildungs- und Erziehungsprogramm. Unter Beteiligung des Stellvertreters des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen, Prof. Dr. Schirmer, leitender Mitarbeiter der Ministerien des Innern und für Staatssicherheit, der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und des FDGB-Bundesvorstandes sowie des Sekretärs der FDJ-Grundorganisation der Sektion Rechtswissenschaft wurden ausgehend vom Entwurf des Beschlusses des Staatsrates zur Weiterführung der 3. Hochschulreform vor allem Fragen der weiteren Ausprägung des Profils der Sektion und ihrer Beziehungen zu den Hauptkooperationspartnern der Praxis erörtert. In den von den Leitern der zentralen Rechtspflegeorgane unterbreiteten Vorschlägen zur Vervollkommnung des Ausbildungs- und Erziehungsprogramms nahmen die verschiedenen Formen der Unterstützung der Sektion durch die Rechtspflegeorgane, wie Mitwirkung an der Bestimmung der Ausbildungs- und Erziehungsziele, Ausgestaltung der Praktika und Unterstützung in der Lehr- und Forschungsarbeit durch erfahrene Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane, einen breiten Raum ein. Minister Dr. Wünsche wertete das Ausbil- * dungs- und Erziehungsprogramm als einen großen Fortschritt bei der Durchführung der 3. Hochschulreform auf dem Gebiet der Staats- und Rechtswissenschaft. * Der Konsultativrat für LPG-Recht beim 1. Zivilsenat des Obersten Gerichts bestätigte in seiner Sitzung am 26. März 1969 den Arbeitsplan für das laufende Jahr. Er wird in seinen Tagungen u. a. folgende Probleme behandeln: Rechtsfragen, die sich insbesondere für die weitere Gestaltung der genossenschaftlichen Arbeitsverhältnisse aus der Entwicklung vielfältiger Kooperationsbeziehungen und der Bildung landwirtschaftlicher Spezialbetriebe beim schrittweisen Übergang zu industriemäßigen Wirtschaftsmethoden ergeben; neue Formen und Methoden der Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den Räten für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft; den Umfang der Befugnis der Gerichte, Beschlüsse genossenschaftlicher Organe selbst zu überprüfen. Der Konsultativrat erörterte außerdem die Ergebnisse einer Untersuchung des Obersten Gerichts über die Durchsetzung des Plenarbeschlusses vom 30. März 1966 zu den Aufgaben der Gerichte bei der Anwendung des LPG-Rechts (NJ 1966 S. 268) in der Rechtsprechung der Kreis- und Bezirksgerichte. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts beriet am 27. Februar 1969 mit den Vorsitzenden der Senate für Arbeitsrechtssachen der Bezirksgerichte und in Anwesenheit von Vertretern des Generalstaatsanwalts der DDR und der Rechtsabteilung des FDGB-Bundesvorstandes über die Vorbereitung einer Plenartagung des Obersten Gerichts zu Rechtsfragen der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen sowie über weitere aktuelle Probleme der Arbeitsrechtsprechung. In der Diskussion wurde als Ergebnis von Untersuchungen der Bezirksgerichte betont, daß es vor allem darauf ankomme, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, den Kausalzusammenhang exakt zu prüfen und die Schadensursachen unter Mitwirkung der Werktätigen aufzudecken und zu bekämpfen, Die Bezirksgerichte wurden darauf orientiert, Untersuchungen zur Problematik der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen nicht auf den Bereich des Handels zu beschränken und in Vorbereitung der Plenartagung mit den Gewerkschaftsvorständen sowie den Staatsanwälten der Bezirke zusammenzuarbeiten. Rechtsprechung Strafrecht § 15 Abs. 3. §§ 14, 113 Abs. 1 Ziff. 3, § 61 Abs. 2, § 21 Abs. 4 StGB. 1 2 1. Ein infolge Alkoholgenusses durch Bewußtseinsstörung Zurechnungsunfähiger kann u. U. ein bestimmtes meist nur unkompliziertes Ziel verfolgen; er ist in der Regel nicht völlig reaktionsunfähig und zu wll-lensbestimmlen Handlungen noch in der Lage. 2. Das Tatbestandsmerkmal „schuldhaft“ des § 15 Abs. 3 StGB ist im Sinne von strafrechtlicher Schuld zu verstehen; deshalb sind die gesetzlichen Merkmale der §§ 5 ff. StGB (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) fcstzustellen, weil sich aus diesen wichtige Hinweise für die Schwere der Straftat und für die Strafzumessung ergeben können. 3. Zurechnungsunfähigkeit infolge Alkoholgenusses ist weder ein außergewöhnlicher Umstand i. S. von § 14 StGB noch ein besonderer Tatumstand i. S. von § 113 Abs. 1 Ziff. 3 StGB. Besondere Tatumstände 1. S. von § 113 Abs. 1 Ziff. 3 StGB liegen nicht vor, wenn eine durch äußere Umstände verursachte nicht schwerwiegende psychische Vcrstimmungslagc infolge eines die Zurechnungsfähigkeit aufhebenden Rauschzustandes vom Täter übernachhaltig empfunden und subjektiv unverhältnismäßig überbewertet wird. 4. Bei der Strafzumessung gemäß § 61 Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 15 Abs. 3 oder § 16 Abs. 2 StGB ist zu beachten, daß aus der Tatsache alkoholbedingter Aufhebung oder Verminderung der Zurechnungsfähigkeit nicht mechanisch ein Strafmilderungsgrund innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens der verletzten Straf- 282;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der ihnen in Rechtsvorschriften übertragenen Pflichten und Rechte konkrete Beiträge zur Erreichung der Kontrollziele leisten können. Die Nutzung der Möglichkeiten der genannten Organe und Einrichtungen hat unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Kompromaten zur Auslösung von Rückversicherungs- und Wiedergutmachungsbestrebungen durchgeführt wird, die operativen Erfordernisse, die die Gewinnung des Kandidaten bestimmen, kein anderes Vorgehen gestatten.

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