Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 281

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 281 (NJ DDR 1969, S. 281); der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Ausgehend von den Aufgaben des Perspektivplans des Instituts, stellten Dr. habil. Lehmann und Dr. D äjj n ihre Gedanken, formalisierte Methoden für die theoretische und praktische Arbeit des Kampfes gegen die fSjriminalität nutzbar zu machen, zur Diskussion. Sie orientierten auf folgende Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung (EDV): 1. zur Erfassung, Speicherung, Aufbereitung und Wiedergabe von Wissen und Informationen; 2. zur Erarbeitung von Korrelationsanalysen und Korrelationsberechnungen ; 3. zur exakten Erfassung und Verarbeitung von Determinationsstrukturen der Kriminalität nach Deliktsgruppen und Täterstrukturen; 4. zur programmierten Anwendung von Rechtsnormen, wobei Inhalt und Aufbau des neuen, sozialistischen Strafgesetzgebungswerks die Logik des Gesetzes selbst von außerordentlicher Bedeutung sind; 5. zur Programmierung der optimalen Kombination der staatlich-gesellschaftlichen Organisationsformen der sozialistischen Demokratie im Prozeß der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung; 6. auf dem Gebiet der Gesetzgebungstechnik. Mit der Beratung wurde das Ziel verfolgt, erste Gedanken über die rechtzeitige und richtige Anwendung der modernen Technik als einer wesentlichen Voraussetzung für die allseitige Stärkung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, für die Festigung und für die Weiterentwicklung der sozialistischen Ordnung auszutauschen und die Beziehungen, die zwischen der Forschungsarbeit bzw. praktischen Rechtspflegetätigkeit und dem Einsatz der neuen Technik bestehen, sichtbar zu machen. Gleichzeitig sollte Tendenzen des Abwartens gegenüber dem Einsatz der EDV entgegengetreten und deutlich gemacht werden, daß diese Probleme sorgfältiger wissenschaftlicher Untersuchungen bedürfen, die nicht nur von einzelnen Spezialisten vorgenommen werden können, sondern vo der Fragestellung her in der gesamten rechtswissenschaftlichen Arbeit berücksichtigt werden müssen. In der Diskussion wurde deutlich, daß die Anwendung moderner technische Verfahren in der staatlichen Führungstätigkeit zu einem wesentlichen Bestandteil der internationalen Klassenauseinandersetzung, insbesondere mit dem westdeutschen Imperialismus, geworden ist. Deshalb sei es erforderlich, formalisierte Methoden auf dem Boden der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie anzuwenden und sich aktiv mit bürgerlichen und revisionistischen Auffassungen von einem klassenneutralen Einsatz der EDV in der Staatsführung auseinanderzusetzen1. Bei allen Anstrengungen zur Vorbereitung des Einsatzes maschinell-rechnerischer sowie logischer Methoden geht es wie in der Diskussion hervorgehoben wurde um die Integration der neuen Technik in die mit neuer Qualität betriebene Forschungsarbeit; ihre Anwendung kann „nicht einfach auf die bisherige Arbeitsweise aufgepfropft werden“2. Der Einsatz moderner technischer Verfahren sei ein wichtiges Mittel, um die Rechtswissenschaft als Produktivkraft wirksam werden zu lassen, die schöpferischen Potenzen der Wissenschaftler und Praktiker zu erhöhen und sie von schematischen Arbeiten zu entlasten. Falsch sei dagegen die Vorstellung, die geistig-schöpferische Arbeit könne durch den Automaten ersetzt werden. In der Sowjetunion wird bereits seit Jahren die Anwendung der Kybernetik im Recht erprobt, und zwar in folgenden Richtungen: Anwendung mathematischer Methoden und der technischen Kybernetik in der Kriminalistik und in der Statistik; 1 Vgl. hierzu W. Ulbricht, Die weitere Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, Berlin 1968, S. 87. 2 W. Ulbricht, a. a. O., S. 82. Modellierung des Prozesses der Anwendung der Rechtsnormen, wobei dies durch die Ausarbeitung von Algorithmen geschieht, welche die optimale Anwendung der Rechtsnorm garantieren; Anwendung der theoretischen Kybernetik für die Erklärung des Mechanismus menschlichen Verhaltens, der Rechtsverhältnisse, der Entstehung und Wirkung der Rechtsnormen und des Rechtssystems in seiner Gesamtheit2. Das Vorhaben, die EDV in der Forschung und wissenschaftlichen Organisation der Arbeit anzuwenden, ist nur dann zu realisieren, wenn sich die Rechtswissenschaftler die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Kybernetik und der mit ihr eng zusammenhängenden Wissenschaften der Mathematik und der mathematischen Logik aneignen. Dazu sind langfristige Qualifizierungsmaßnahmen notwendig. In der Beratung kristallisierten sich ferner zwei Fragen heraus, die demnächst gelöst werden müssen: Die Anwendung der EDV setzt formalisierte Prozesse voraus, die in ihren Teilfragen quantifizierbar, klassifizierbar und genau definierbar sind, d. h., um logische Operationen beschreiben zu können, müssen der Inhalt eines jeden juristischen Terminus genau bestimmt und eine strenge Klassifikation- der Begriffe ausgearbeitet werden, die im Gesetz und in der Rechtspraxis verwendet werden. Vor welchen schwierigen und arbeitsintensiven Aufgaben wir in diesem Zusammenhang stehen, zeigt z. B. schon der Versuch, die Begriffe keine erheblichen schädlichen Auswirkungen“ (§ 37 StGB)? „Folgen“ (§ 61 StGB) und „besonders schädliche Folgen“ (§ 39 StGB) zu definieren und zu klassifizieren. Ein juristisches Wörterbuch wäre in diesem Zusammenhang von außerordentlich großem Nutzen. Für die Programmierung der Rechtsanwendung sind mit den neuen Strafgesetzen gute Voraussetzungen geschaffen. So wird z. B. die Bestimmung (hier vor allem als erkenntnistheoretischer Prozeß und nicht als Ergebnis begriffen) der gerechten Strafe im Gesetz selbst vorgegeben und in ihren wesentlichsten Etappen erfaßt. Ausgehend von Art.2 StGB, der den Zweck der strafrechtlichen Verantwortlichkeit festlegt, über die Differenzierung der Straftatenkategorien in § 1 StGB und die bei der Strafzumessung zu prüfenden objektiven und subjektiven Umstände der Tat in § 61 StGB bis zur Konkretisierung der Anwendungsbereiche der einzelnen Strafarten, der Strafmilderung und Strafverschärfung schreibt das Gesetz präzise den vom Gericht zu durchlaufenden Prozeß bei der Findung der gerechten Strafe vor. Das ist aber nichts anderes als „die präzise Vorschrift über die Erfüllung eines bestimmten Systems von Operationen zur Lösung aller Aufgaben eines gewissen gegebenen Typs in bestimmter Ordnung“'1, ein Programm für die Anwendungsetappen von Rechtsnormen. Die Ausarbeitung solcher Programme ist deshalb eine unmittelbare Aufgabe. Schließlich ergab sich in der Diskussion noch die Frage, wie gesellschaftliche Prozesse und ideelle Faktoren nach exakt logischen Methoden erfaßt werden können. Das dürfte wohl die schwierigste Aufgabe sein. Der erste Schritt könnte darin bestehen, Programmfragen zu fixieren, wobei die bisherigen Erhebungsmethoden von Nutzen sein könnten. In der Beratung wurden verständlicherweise mehr Fragen gestellt als beantwortet. Dennoch war sie ein fruchtbarer Anfang, um eine gegenwärtig in ihrer Bedeutung wohl kaum übersehbare Aufgabe zu lösen. Dr. ULRICH DÄHN, Institut für Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ 3 Vgl. hierzu: Fragen der Kybernetik und des Rechts, Moskau 1967, S. 3 bis 6 (russ.). * Trachtenbrot, zitiert bei Kurdrjawzew, „Über die Programmierung des Prozesses der Anwendung von Rechtsnormen“, in: Fragen der Kybernetik und des Rechts, a. a. O., S. 84. 281;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 281 (NJ DDR 1969, S. 281) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 281 (NJ DDR 1969, S. 281)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit eingehalten werden. Über derartige Sachverhalte ist den Leitern der Abteilungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den verantwortlichen Vorführoffizieren Meldung zu erstatten.

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