Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 259 (NJ DDR 1969, S. 259); deutschland die ökonomischen und sozialen Wurzeln der faschistischen Aggressionspolitik nicht beseitigt, und die westdeutsche Justiz war von Anbeginn an weder bereit noch in die Lage versetzt, die politischen und soziologischen Hintergründe der faschistischen Verbrechen aufzudecken. Auf der Anklagebank der Moskauer Konferenz saß der Bonner Staat, der im Begriff ist, die Generalamnestie selbst für die schlimmsten Nazimörder, darunter die Schreibtischtäter, zu arrangieren. Die seit Jahren betriebene Rehabilitierung, Privilegierung und Wiederverwendung faschistischer Mörder im Staats- und Wirtschaftsapparat wurde von den Konferenzteilnehmern übereinstimmend nicht als Zufall, sondern als ein spezifischer Ausdruck der Revanchepolitik des Bonner Staates charakterisiert, der im Gegensatz zur DDR den verbrecherischen Charakter des Nazistaates leugnet, die Folgen seiner Niederlage nicht anerkennen will, den Belasteten mit dem 131er-Gesetz Tür und Tor geöffnet hat und die zwingenden völkerrechtlichen Bestimmungen gegen Nazi- und Kriegsverbrecher sowie gegen neonazistische Tätigkeit und Propaganda negiert. In der Konferenz wurde eindeutig erklärt: Nicht das juristische Gewissen, sondern die politische Skrupellosigkeit, den Status quo in Europa verändern zu wollen, steckt hinter der geplanten Generalamnestie auch für die schwersten Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Niemals aber das war Überzeugung und Ergebnis der Konferenz wird es dem Ermessen des Bonner Staates überlassen bleiben, ob die von den Mächten der Anti-Hitler-Koalition und den Vereinten Nationen geschaffenen zwingenden Bestimmungen zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt oder ignoriert, angewandt oder boykottiert werden. In dem einmütig beschlossenen Appell der Moskauer Konferenz sind zahlreiche Schritte fixiert, durch die die bereits eingeleitete Amnestie und beschlossene Verjährung der Nazi-Verbrechen im Bonner Staat durchkreuzt werden können. Politiker und Bürger unseres Kontinents, denen Sicherheit und Frieden, Demokratie und Völkerverständigung am Herzen liegen, sind aufgerufen, sowohl individuelle als auch kollektive Anstrengungen zu unternehmen, um den Pakt des Bonner Staates mit den faschistischen Managern des Todes zu zerschlagen. Der Appell der Moskauer Konferenz ist keine Proklamation, sondern eine Anleitung zur Aktion. Hinter ihm steht vor allem die Macht der Staaten des Warschauer Vertrages, die in ihrem Budapester Appell den Weg zur europäischen Sicherheit gewiesen haben. Die westdeutsche Regierung wäre gut beraten, wenn sie den Budapester Appell auch in bezug auf den Gegenstand der Moskauer Konferenz ernst nähme. Die Warschauer Vertragsstaaten haben bekanntlich die europäischen Länder einschließlich der Bundesrepublik aufgefordert, sich im Interesse der Gewährleistung und Schaffung der europäischen Sicherheit „aller Handlungen zu enthalten, die die Atmosphäre in den Beziehungen zwischen den Staaten vergiften könnten.“ Die destruktive Haltung der Bundesrepublik zur Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrechen ist Bestandteil ihrer Revanchepolitik, die der Entspannung und der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Völkern zutiefst abträglich ist. Keinerlei Rechtfertigungsversuche und Akte der westdeutschen Machthaber können aber die zu Völkerrecht gewordene geschichtliche Lehre aus der Welt schaffen, daß die konsequente und völkerrechtsgemäße Verfolgung und Bestrafung der an den größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte Schuldigen ein wesentliches Element der Friedenssicherung ist. Wenn die westdeutsche Regierung ernsthaft dem geltenden Völkerrecht Rechnung tragen will, dann gehört dazu, daß sie auf die Politik der Alleinvertretungsanmaßung, der Revanche und Atomrüstung verzichtet; die Tatsache anerkennt, daß der Nazistaat ein Verbrecherstaat war, der durch bedingungslose Kapitulation im Jahre 1945 untergegangen ist; entsprechend der völkerrechtlichen Verpflichtung unverzüglich gesellschaftliche und gesetzliche Garantien schafft, die die Tätigkeit nazistischer oder neonazistischer Parteien und deren Propaganda ausschließen; alle schwerbelasteten Nazis aus öffentlichen und halböffentlichen Ämtern und sonstigen einflußreichen Funktionen in Staat und Wirtschaft, in Bundeswehr und Justiz sowie in den Massenmedien unverzüglich entfernt und entsprechend dem Grad ihrer Verantwortung und Schuld verfolgt, bestraft und die Urteile vollstreckt; unverzüglich den Beitritt der Bundesrepublik zur UNO-Konvention über die Unverjährbarkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erklärt. Prof. Dr. habil. GERHARD HANEY, Direktor des Instituts für Staats- und Rechtstheorie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Recht des sozialistischen Gesellschaftssystems (Schluß)* Erkenntnis der gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten Das bisher Gesagte sollte belegen, daß das sozialistische Recht nicht vom sozialistischen Gesamlprozeß getrennt werden kann, ohne daß es seiner sozialistischen Qualität verlustig ginge. Um diese Verbindung zu sichern, ist die Erkenntnis der durch das Handeln der Menschen zu vollziehenden Gesetzmäßigkeiten erforderlich. Die Rechtsprechung behandelt Einzelheiten, einzelne Fälle. Das wirft immer wieder das Problem auf, von * Der erste Teil dieses Beitrages ist in NJ 1969 S. 225 fT. veröffentlicht. der Erscheinung zum Wesen vorzudringen, im Einzelfall das Allgemeine, Gesetzmäßige zu entdecken, dieses im Einzelnen durchzusetzen. Es ist die Hauptaufgabe jeder Wissenschaft, von den Erscheinungen zum Wesen einer Sache, eines Verlaufs oder sonstigen Objekts vorzudringen. Deshalb betont auch Marx, daß alle Wissenschaft überflüssig wäre, „wenn die Erscheinungsform und das Wesen der Dinge unmittelbar zusammenfielen“14. Man muß stets der Mahnung von Engels eingedenk sein, daß der sicherste Weg zum Mystizismus die „alle Theorie verachtende, gegen alles Denken M Marx, Das Kapital, Bd. III, in: Marx / Engels, Werke, Bd. 25, Berlin 1964, S. 82ä. ' 259;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 259 (NJ DDR 1969, S. 259) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 259 (NJ DDR 1969, S. 259)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Schaffung einer inneren Opposition der Ougend zum sozialistischen Staat und zur Partei. Deshalb ist es erforderlich, jede Entscheidung über die Anwendung rechtlicher Maßnahmen in das System der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der unter Beachtung der Besonderheiten des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil für das Studium an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtütigkeitf Vertrauliche Verschlußsache Die weitere Qualifizierung der Sicherheits- überprüfungen dos Staatssicherheit im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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