Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 259 (NJ DDR 1969, S. 259); deutschland die ökonomischen und sozialen Wurzeln der faschistischen Aggressionspolitik nicht beseitigt, und die westdeutsche Justiz war von Anbeginn an weder bereit noch in die Lage versetzt, die politischen und soziologischen Hintergründe der faschistischen Verbrechen aufzudecken. Auf der Anklagebank der Moskauer Konferenz saß der Bonner Staat, der im Begriff ist, die Generalamnestie selbst für die schlimmsten Nazimörder, darunter die Schreibtischtäter, zu arrangieren. Die seit Jahren betriebene Rehabilitierung, Privilegierung und Wiederverwendung faschistischer Mörder im Staats- und Wirtschaftsapparat wurde von den Konferenzteilnehmern übereinstimmend nicht als Zufall, sondern als ein spezifischer Ausdruck der Revanchepolitik des Bonner Staates charakterisiert, der im Gegensatz zur DDR den verbrecherischen Charakter des Nazistaates leugnet, die Folgen seiner Niederlage nicht anerkennen will, den Belasteten mit dem 131er-Gesetz Tür und Tor geöffnet hat und die zwingenden völkerrechtlichen Bestimmungen gegen Nazi- und Kriegsverbrecher sowie gegen neonazistische Tätigkeit und Propaganda negiert. In der Konferenz wurde eindeutig erklärt: Nicht das juristische Gewissen, sondern die politische Skrupellosigkeit, den Status quo in Europa verändern zu wollen, steckt hinter der geplanten Generalamnestie auch für die schwersten Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Niemals aber das war Überzeugung und Ergebnis der Konferenz wird es dem Ermessen des Bonner Staates überlassen bleiben, ob die von den Mächten der Anti-Hitler-Koalition und den Vereinten Nationen geschaffenen zwingenden Bestimmungen zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt oder ignoriert, angewandt oder boykottiert werden. In dem einmütig beschlossenen Appell der Moskauer Konferenz sind zahlreiche Schritte fixiert, durch die die bereits eingeleitete Amnestie und beschlossene Verjährung der Nazi-Verbrechen im Bonner Staat durchkreuzt werden können. Politiker und Bürger unseres Kontinents, denen Sicherheit und Frieden, Demokratie und Völkerverständigung am Herzen liegen, sind aufgerufen, sowohl individuelle als auch kollektive Anstrengungen zu unternehmen, um den Pakt des Bonner Staates mit den faschistischen Managern des Todes zu zerschlagen. Der Appell der Moskauer Konferenz ist keine Proklamation, sondern eine Anleitung zur Aktion. Hinter ihm steht vor allem die Macht der Staaten des Warschauer Vertrages, die in ihrem Budapester Appell den Weg zur europäischen Sicherheit gewiesen haben. Die westdeutsche Regierung wäre gut beraten, wenn sie den Budapester Appell auch in bezug auf den Gegenstand der Moskauer Konferenz ernst nähme. Die Warschauer Vertragsstaaten haben bekanntlich die europäischen Länder einschließlich der Bundesrepublik aufgefordert, sich im Interesse der Gewährleistung und Schaffung der europäischen Sicherheit „aller Handlungen zu enthalten, die die Atmosphäre in den Beziehungen zwischen den Staaten vergiften könnten.“ Die destruktive Haltung der Bundesrepublik zur Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrechen ist Bestandteil ihrer Revanchepolitik, die der Entspannung und der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Völkern zutiefst abträglich ist. Keinerlei Rechtfertigungsversuche und Akte der westdeutschen Machthaber können aber die zu Völkerrecht gewordene geschichtliche Lehre aus der Welt schaffen, daß die konsequente und völkerrechtsgemäße Verfolgung und Bestrafung der an den größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte Schuldigen ein wesentliches Element der Friedenssicherung ist. Wenn die westdeutsche Regierung ernsthaft dem geltenden Völkerrecht Rechnung tragen will, dann gehört dazu, daß sie auf die Politik der Alleinvertretungsanmaßung, der Revanche und Atomrüstung verzichtet; die Tatsache anerkennt, daß der Nazistaat ein Verbrecherstaat war, der durch bedingungslose Kapitulation im Jahre 1945 untergegangen ist; entsprechend der völkerrechtlichen Verpflichtung unverzüglich gesellschaftliche und gesetzliche Garantien schafft, die die Tätigkeit nazistischer oder neonazistischer Parteien und deren Propaganda ausschließen; alle schwerbelasteten Nazis aus öffentlichen und halböffentlichen Ämtern und sonstigen einflußreichen Funktionen in Staat und Wirtschaft, in Bundeswehr und Justiz sowie in den Massenmedien unverzüglich entfernt und entsprechend dem Grad ihrer Verantwortung und Schuld verfolgt, bestraft und die Urteile vollstreckt; unverzüglich den Beitritt der Bundesrepublik zur UNO-Konvention über die Unverjährbarkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erklärt. Prof. Dr. habil. GERHARD HANEY, Direktor des Instituts für Staats- und Rechtstheorie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Recht des sozialistischen Gesellschaftssystems (Schluß)* Erkenntnis der gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten Das bisher Gesagte sollte belegen, daß das sozialistische Recht nicht vom sozialistischen Gesamlprozeß getrennt werden kann, ohne daß es seiner sozialistischen Qualität verlustig ginge. Um diese Verbindung zu sichern, ist die Erkenntnis der durch das Handeln der Menschen zu vollziehenden Gesetzmäßigkeiten erforderlich. Die Rechtsprechung behandelt Einzelheiten, einzelne Fälle. Das wirft immer wieder das Problem auf, von * Der erste Teil dieses Beitrages ist in NJ 1969 S. 225 fT. veröffentlicht. der Erscheinung zum Wesen vorzudringen, im Einzelfall das Allgemeine, Gesetzmäßige zu entdecken, dieses im Einzelnen durchzusetzen. Es ist die Hauptaufgabe jeder Wissenschaft, von den Erscheinungen zum Wesen einer Sache, eines Verlaufs oder sonstigen Objekts vorzudringen. Deshalb betont auch Marx, daß alle Wissenschaft überflüssig wäre, „wenn die Erscheinungsform und das Wesen der Dinge unmittelbar zusammenfielen“14. Man muß stets der Mahnung von Engels eingedenk sein, daß der sicherste Weg zum Mystizismus die „alle Theorie verachtende, gegen alles Denken M Marx, Das Kapital, Bd. III, in: Marx / Engels, Werke, Bd. 25, Berlin 1964, S. 82ä. ' 259;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 259 (NJ DDR 1969, S. 259) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 259 (NJ DDR 1969, S. 259)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage. Als Grundlage dienen folgende Dokumente: Dienstanv eisung über die politisch-operative Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Abteilungen der BezirksverwaltungenAerwal-tungen für Staatssicherheit, Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Bestimmungen für den Verteidigungszustand unter besonderer Berücksichtigung der Kennziffer. Das Ziel der spezifisch-operativen Informations- und Auswertungstätigkeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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