Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 258

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 258 (NJ DDR 1969, S. 258); sich Verbrechen gegen den Frieden und die Menschheit schuldig gemacht haben, gewinnt unter den gegenwärtigen Bedingungen auch deshalb besondere Aktualität, weil Frieden und Demokratie auch in einigen anderen Teilen des Erdballes bedroht werden. Die Aktionen der imperialistischen Aggressoren, die Verbrechen der Militaristen und Rassisten, die Machenschaften der Reaktionäre rufen den gerechten Zorn und Protest der fortschrittlichen Öffentlichkeit aller Länder hervor. Der Wille der Völker der Welt, die die Verfolgung und Bestrafung der Nazi-Verbrecher, die Beendigung jeglicher Verbrechen gegen Frieden und Menschheit ganz gleich, wo und von wem sie verübt werden fordern, fand seinen Niederschlag in der Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit, die am 26. November 1968 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. Diese Konvention bekräftigt die entstandenen Prinzipien des Völkerrechts und verpflichtet die Staaten, jegliche gesetzgeberische oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, daß die gesetzlich oder auf andere Weise festgelegte Verjährungsfrist nicht auf die Verfolgung und Bestrafung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit angewandt und daß eine solche Frist dort abgeschafft wird, wo sie auf solche Verbrechen Anwendung findet. Ausgehend davon, daß die Konvention dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten dient, zur Gewährleistung des Weltfriedens und der Sicherheit der Völker beiträgt und eine ernste Warnung an jene darstellt, die die Lehren der Geschichte vergessen, rufen wir die Regierungen aller Länder auf, der Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit beizutreten. Wir, die Teilnehmer dieser Konferenz, verweisen mit allem Nachdruck auf die Notwendigkeit der Aktivierung des Kampfes gegen die Nazi-Kriegsverbrecher. Auf der Konferenz wurden Maßnahmen zur weiteren Koordinierung der Bemühungen interessierter Staaten erörtert, die darauf abzielen, Untersuchungsunterlagen aufzufinden und zu sammeln, die noch immer nicht zur Verantwortung gezogene Nazi-Verbrecher entlarven. Wir rufen die Politiker und Vertreter des gesellschaftlichen Lebens, Historiker, Juristen, Schriftsteller, Journalisten, Künstler und Kulturschaffenden aller Länder auf, an der Entlarvung von Versuchen zur Rechtfertigung der Hitler-Aggression und zur Rehabilitierung der Nazi-Kriegsverbrecher mitzuwirken. Wir rufen zur Verstärkung des Kampfes gegen die Geschichtsfälscher auf, die im Interesse der imperialistischen Reaktion versuchen, die Gerechtigkeit der Urteile in Zweifel zu ziehen, die das Internationale Militärtribunal in Nürnberg gegen die nazistischen Hauptkriegsverbrecher und die vom Faschismus geschaffenen verbrecherischen Organisationen fällte. Die umfassende Erläuterung des verbrecherischen Charakters der Hitleraggression und der Unumstößlichkeit der Prinzipien der Bestrafung von Nazi-Verbrechen muß einen wichtigen Beitrag zum Kampf der Völker gegen die Gefahr des Revanchismus und Neonazismus in Mitteleuropa darstellen. Wir sind von der historischen Wichtigkeit der entschlossenen und konsequenten Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit überzeugt, auf daß diese sich nirgendwo und niemals wiederholen mögen. Wir rufen alle Völker auf, den 1. September den Tag des Beginns des zweiten Weltkrieges zum Internationalen Kampftag gegen den Faschismus zu erklären. Wir rufen alle Parlamente, Regierungen, die internationale Öffentlichkeit, die demokratischen Kräfte in Westdeutschland, alle, denen Frieden, Freiheit und Demokratie teuer sind, auf, jegliche individuelle und kollektive Anstrengungen in dem edlen Kampf dafür zu unternehmen, daß kein einziger Kriegsverbrecher seiner gerechten Strafe entgeht. Das fordert das Andenken von Millionen Opfern des Nazismus. Das fordert die friedliche Zukunft aller Völker. Moskau, 25. bis 28. März 1969 Dr. JOSEF STREIT, Generalstaatsanwalt der DDR Europas Sicherheit und die Verfolgung der Nazi-Verbrecher Die europäische Sicherheit gehört zu den großen Themen der Weltpolitik. Deshalb hat auch der Budapester Appell der Warschauer Vertragsstaaten das Grundanliegen der Völker unseres Kontinents Frieden und Sicherheit mit Nachdruck betont. Dem Geiste des Budapester Appells zur europäischen Sicherheit entsprach die Internationale Konferenz zu Fragen der Verfolgung der Nazi-Verbrecher, die vom 25. bis 28. März d. J. in Moskau stattfand. Auf dieser Konferenz stand die Frage der internationalen Sicherheit im Mittelpunkt der Beratungen. Die Bedeutung der Konferenz zeigt sich bereits darin, daß prominente Politiker, die Generalstaatsanwälte und Justizminister, Wissenschaftler und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sämtlicher Warschauer Vertragsstaaten mit hervorragenden Persönlichkeiten und führenden Vertretern der Widerstandsbewegung aus elf nichtsozialistischen europäischen Staaten zur Beratung über Maßnahmen zusammentrafen, die der strikten Durchsetzung zwingender Normen des Völkerrechts im Interesse einer stabilen Friedensordnung und der europäischen Sicherheit dienen sollen. Die sowjetische Regierung hatte die Bedeutung der Konferenz durch ein Begrüßungsschreiben des Ministerpräsidenten der UdSSR, A. Kossygin, zum Ausdruck gebracht. Die Konferenzteilnehmer erinnerten mit Nachdruck daran, daß die Völker nicht vergessen haben, daß die schwersten internationalen Verbrechen der Menschheitsgeschichte vom imperialistischen Deutschland ihren Ausgang nahmen. Gemeinsam erhoben sie ihre Stimme für die konsequente Entlarvung, Verfolgung und Bestrafung aller nazistischen Kriegsverbrecher und Verbrecher gegen die Menschlichkeit, damit sich solche Verbrechen, die das Resultat der völkerrechtswidrigen Expansions- und Aggressionspolitik des deutschen Imperialismus sind, niemals wiederholen. Wir Bürger der DDR empfinden es bereits als Selbstverständlichkeit, was die Delegierten der Moskauer Konferenz in ihrem Appell festgestellt haben, daß nämlich in der DDR Militarismus und Nazismus ausgerottet und die Nazi-Kriegsverbrecher gemäß den Prinzipien des Internationalen Nürnberger Militärtribunals bestraft wurden. Im Gegensatz dazu so betonten die Delegierten übereinstimmend wurden in WesG 258;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 258 (NJ DDR 1969, S. 258) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 258 (NJ DDR 1969, S. 258)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugendon Verhinderung, Aufdeckung und Dekömpfung der Versuche dos Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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