Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 237

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 237 (NJ DDR 1969, S. 237); leitung der weiteren Mitglieder der Konfliktkommissionen in Stützpunkten durchgeführt wird; die Mitglieder der Konfliktkommissionen in Stützpunkten mit Unterstützung der Gruppe Schulungsleiter monatlich angeleitet werden; Externatslehrgänge und andere Formen der Organisation der Anleitung und Qualifizierung gewählt werden. Bis Ende Januar 1969 lagen in den Kreisen Spremberg, Forst, Senftenberg, Bad Liebenwerda und Wilhelm-PieckrStadt Guben bereits Vereinbarungen der Kreisvorstände des FDGB, der Direktoren der Kreisgerichte und der Staatsanwälte der Kreise vor. Auch in den anderen Kreisen werden solche Vereinbarungen vorbereitet. Die Vereinbarungen in den Kreisen lassen erkennen, daß die Zielstellung der Vereinbarung der Bezirksorgane verstanden wurde. Dabei werden auch die jeweilige Struktur und die örtlichen Bedingungen in den Kreisen berücksichtigt. So sind z. B. in der Vereinbarung im Kreis Forst für die Schulung der Konfliktkommissionsmitglieder durch die Gewerkschaften zwei örtlich günstig gelegene Stützpunkte festgelegt worden. Im Einvernehmen mit den staatlichen Rechtspflegeorganen erfolgt einmal im Quartal unter Anleitung von Vertretern des Kreisgerichts und des Kreisstaatsanwalts eine Schulung der Vorsitzenden der Konfliktkommissionen. Einmal im Jahr wird ein Erfahrungsaustausch mit den Vorsitzenden der Konfliktkommissionen und der BGLs und einmal in der zweijährigen Wahlperiode eine Rechtskonferenz durchgeführt. Die aus den Vereinbarungen ersichtlichen ersten Schritte zur Gestaltung eines effektiven Leitungssystems im Bezirk Cottbus sind eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung der Konfliktkommissionen und die Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit. Bei der Verwirklichung der in den Vereinbarungen enthaltenen Festlegungen ist eine Koordinierung der Aufgaben zur Anleitung der Konflikt- und Schiedskommissionen notwendig, um mit geringstem gesellschaftlichem Aufwand einen hohen Nutzeffekt in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte zu erreichen. Von diesem Gesichtspunkt sind die Berliner Bezirksorgane bei der Ausarbeitung ihrer Vereinbarung ausgegangen. Diese Vereinbarung soll die planmäßige und rationelle Gemeinschaftsarbeit der verantwortlichen Organe auf der Grundlage ihrer gesetzlich bestimmten Verantwortung gewährleisten. Zwischen den beteiligten Organen werden die Arbeitspläne hinsichtlich der Schwer- GERHARD KIRMSE und REINHOLD KUDERNATSCH, Die gesellschaftlichen Gerichte und die Aus der verfassungsrechtlich bestimmten Funktion der Staatsanwaltschaft, über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen (Art. 97 der Verfassung), folgt, daß die Staatsanwaltschaft insofern auch die Kontrolle gegenüber den gesellschaftlichen Gerichten ausübt. Sie hat mit dazu beizutragen, daß die sozialistische Gesetzlichkeit von den gesellschaftlichen Gerichten in ihrer Rechtsprechung, die sie im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben ausüben (§ 2 GGG), strikt eingehalten wird. Dadurch wird die staatliche Führung des Prozesses der einheitlichen Rechtsverwirklichung mit gesichert. Überprüfung und Auswertung der Beschlüsse der Konflikt- und Schiedskommissionen Die Konflikt- und die Schiedskommissionen haben eine Durchschrift ihrer Beschlüsse innerhalb einer Woche Punktaufgaben für die Leitung der Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen abgestimmt. Insbesondere sind gemeinsam Probleme aus der Tätigkeit und Leitung der Konflikt- und Schiedskommissionen zu untersuchen, um ihre Erfahrungen und Möglichkeiten für die Leitung des gesellschaftlichen Lebens zu nutzen sowie Schlußfolgerungen sowohl für die Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen als auch für die Gestaltung des Leitungssystems ziehen zu können. Die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte soll schwerpunktmäßig nach einzelnen Sachgebieten von Vertretern der beteiligten Organe, Mitgliedern der gesellschaftlichen Gerichte, des Beirats und der Rechtskommission gemeinsam eingeschätzt werden. In der Rechtskommission und im Beirat werden diese Einschätzungen beraten und vom Sekretariat des Bezirksvorstandes des FDGB und vom Präsidium des Stadtgerichts bestätigt. Diese Materialien sind den anderen bezirklichen Organen, den Kreisvorständen des FDGB und den Direktoren der Stadtbezirksgerichte für ihre Leitungstätigkeit zu übergeben und in geeigneter Form mit den Mitgliedern der Konflikt- und Schiedskommissionen auszuwerten. Berichterstattungen über die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte vor der Stadtverordnetenversammlung und ihren Organen sind wenn es die Aufgabenstellung erfordert von den beteiligten Organen gemeinsam mit den Vorsitzenden der gesellschaftlichen Gerichte vorzubereiten. Die in den Rechenschaftslegungen der gesellschaftlichen Gerichte vor ihren Wählern getroffenen wesentlichen Feststellungen und andere Probleme aus ihrer Tätigkeit sind der jeweiligen Volksvertretung zuzuleiten. Hauptanliegen der Vereinbarungen, die Ausdruck einer neuen Qualität der wissenschaftlichen Leitung sind, ist es, die volle Wahrnehmung der Verantwortung der staatlichen und gesellschaftlicheii Organe für die Leitung der gesellschaftlichen Gerichte zu sichern und die dialektische Einheit zwischen Leitern und Geleiteten zu gewährleisten. Zugleich werden günstige Voraussetzungen geschaffen, um die Grundrichtung der künftigen Tätigkeit und Leitung der gesellschaftlichen Gerichte im Bezirk wissenschaftlich zu bestimmen. Die neu auftretenden Probleme müssen von den beteiligten Organen bei der Beratung der Vereinbarungen gründlich diskutiert werden, um jeden Formalismus zu vermeiden und die Vereinbarung als Instrument der koordinierten, planmäßigen und rationellen Leitung der Rechtspflege und der vollen Wahrnehmung der Eigenverantwortung der einzelnen Organe zu entwickeln. Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Aufgaben der Staatsanwaltschaft dem Staatsanwalt des Kreises zu übersenden (§ 19 Abs. 3 KKO bzw. SchKO). Dadurch ist dieser in der Lage, zu überprüfen, ob die Beschlüsse mit der sozialistischen Gesetzlichkeit übereinstimmen1. Gegen Beschlüsse, die im Ergebnis der sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechen, erhebt der Kreisstaatsanwalt Einspruch beim Kreisgericht und leitet damit ein gerichtliches Überprüfungsverfahren gegen die angefochtene Entscheidung des gesellschaftlichen Gerichts ein (§ 58 Abs. 3 KKO, § 54 Abs. 3 SchKO). Der Kreisstaatsanwalt überprüft die Beschlüsse unter zwei Gesichtspunkten: Einmal unter dem Gesichts- l Dabei hat der Staatsanwalt gleichzeitig auf die gesellschaftlichen Gerichte Einfluß zu nehmen, daß ihm alle Beschlüsse vollzählig und fristgemäß übersandt werden. In kameradschaftlicher Weise sollte er dazu alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten und den für deren Anleitung verantwortlichen Organen ausnutzen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 237 (NJ DDR 1969, S. 237) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 237 (NJ DDR 1969, S. 237)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Objektkommandantur die entsprechenden Gesetze korrekt anwenden und sie in der Lage sind, aussagekräftige Protokolle für die weitere operative Bearbeitung anzufertigen.

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