Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 236

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 236 (NJ DDR 1969, S. 236); kommission des FDGB-Bezirksvorstandes werden in der Regel in Zusammenarbeit mit den Beiräten und den Rechtskommissionen in den Kreisen vorgenommen. Gestützt auf das Argument der einheitlichen Leitung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, gab es z. B. im Bezirk Cottbus und in Berlin die Auffassung, daß der Schiedskommissionsbeirat in einen Beirat für gesellschaftliche Gerichte umzugestalten sei. Im Kreis Flöha war sogar bereits ein Beirat für gesellschaftliche Gerichte beim Kreisgericht gebildet worden, der unter gemeinsamer Leitung des Kreisgerichtsdirektors und des Vorsitzenden der Rechtskommission des FDGB-Kreis-vorstandes tätig wurde. Dieser Beirat sollte zugleich die Aufgaben der Rechtskommission nach § 67 KKO koordinieren und sich z. B. auch mit Schulungen der Konfliktkommissionen durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen befassen. Damit hätte aber die Rechtskommission des FDGB-Kreisvorstandes in bezug auf die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen keine Aufgabe mehr zu erfüllen gehabt. Die Bildung eines Beirats für gesellschaftliche Gerichte und seine Aufgabenstellung waren sicherlich von der richtigen Erkenntnis bestimmt, daß die Aufgaben in der Rechtspflege komplex gelöst werden müssen. Dabei wurde jedoch außer acht gelassen, daß die Bildung eines solchen Gremiums staatsrechtlich nicht vorgesehen ist. Vielmehr kommt es auf eine wirksame Gemeinschaftsarbeit der Rechtskommission und des Beirats für Schiedskommissionen an, wobei die Eigenverantwortung der kooperierenden Organe strikt gewahrt bleiben muß. Zu Recht wurde deshalb in Berlin auf einer Konferenz von Vorsitzenden der gesellschaftlichen Gerichte und von Vertretern der verantwortlichen staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen der Bildung eines Beirats für gesellschaftliche Gerichte nicht zugestimmt, weil die gesetzliche Regelung des Leitungssystems und die unterschiedlichen Rechte und Pflichten der Leitungsorgane das nicht zulassen5 6. Das Ziel des koordinierten Zusammenwirkens zwischen Schiedskommissionsbeiräten und FDGB-Rechtskommis-sionen besteht darin, die Arbeit beider Gremien so zu gestalten, daß die Gewerkschaftsleitungen und die Gerichte entsprechend ihrer gesetzlich geregelten Verantwortung ihre spezifische Leitungsaufgabe umfassend wahrnehmen. Ein Beirat für gesellschaftliche Gerichte würde dagegen zur Verwischung der Verantwortlichkeit der einzelnen Organe führen. Deshalb entspricht allein der in Berlin bezogene Standpunkt der Stellung und den Aufgaben der Rechtskommission bzw. des Beirats für Schiedskommissionen nach § 67 KKO sowie §§ 63 und 64 SchKO8. In der Rechtskommission und im Beirat nimmt die Beratung über Schulungsmaßnahmen einen wichtigen Platz ein. Es hat sich z. T. bereits bewährt, die Vorsitzenden der gesellschaftlichen Gerichte in Ganztagsschulungen ode Dreitagelehrgängen so zu qualifizieren, daß sie nach Schulungskonzeptionen mit Unterstützung von Richtern und Staatsanwälten eigenverantwortlich Schulungen mit den Mitgliedern ihrer Kommission durchführen können7. Nach den Erfahrungen der Kreiskonferenzen für Mitglieder der Schiedskommissionen und den Rechtskonferenzen der Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB 5 vgl. Probst, „Auf dem Wege zu einer guten Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte“, Der Schofle 1968, Heft 12, S. 377 ff. (379). 6 Das schließt gemeinsame Beratungen des Beirates und der Reehtskommission über die Ergebnisse gemeinsamer Untersuchungen nicht aus. Bei diesen Beratungen geht es um die Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung, die Auswertung von gerichtlichen Entscheidungen und die Vorbereitung von entsprechenden Leitungsdokumenten. 7 vgl. Glowacz, „Kurzlehrgang mit Schiedskommissionen“, Der Schöffe 1969, Heft 3, S. 97 ff. hat sich in Berlin die Durchführung einer Bezirkskonferenz mit Vorsitzenden der gesellschaftlichen Gerichte, die durch das Sekretariat des Bezirksvorstandes des FDGB und den Direktor des Stadtgerichts einberufen wurde, als ein wesentlicher Bestandteil des Leitungssystems entwickelt8. Es ist vorgesehen, in Abständen von etwa zwei Jahren erneut solche Konferenzen als Höhepunkte in der Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte durchzuführen. Gestaltung des Leitungssystems durch Vereinbarungen Die bisherigen Ergebnisse bei der Gestaltung des Leitungssystems sind in den Bezirken unterschiedlich. Eindeutig erweist sich aber bereits, daß nur auf der Grundlage von Vereinbarungen der Bezirks- bzw. Kreisvorstände des FDGB mit den staatlichen Rechtspflegeorganen die erforderliche Zusammenarbeit und Koordinierung erreicht werden kann. Hervorzuheben ist die Initiative im Bezirk Cottbus. Bereits im Septenfber 1968 Unterzeichneten der Vorsitzende des Bezirksvorstandes des FDGB, der Direktor des Bezirksgerichts und der Staatsanwalt des Bezirks eine „Vereinbarung zur weiteren Entwicklung der gesellschaftlichen Gerichte in den Betrieben und zur schrittweisen Gestaltung eines Systems der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen in den Betrieben und Einrichtungen des Bezirks Cottbus“. Diese Vereinbarung stellt das Ziel, die Konfliktkommissionen als gesellschaftliche Gerichte weiterzuentwickeln und sie in das komplexe System zur Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen einzuordnen. Außerdem wirkt sie auf die Vervollkommnung der Leitungstätigkeit und Erziehungsarbeit sowie auf die Festigung von Ordnung und Sicherheit in den Betrieben hin. Grundlage dafür ist die Verantwortung der staatlichen und gesellschaftlichen Organe für die Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen nach Art. 90 Abs. 2 der Verfassung und Art. 3 StGB. Zugleich werden die Besonderheiten, die sich aus der Tätigkeit der Konfliktkommissionen unmittelbar in den Betrieben und Einrichtungen ergeben, hinreichend berücksichtigt. In der Cottbuser Vereinbarung werden die Beziehungen zwischen dem FDGB und den staatlichen Rechtspflegeorganen geregelt und entsprechend der jeweiligen Verantwortung der einzelnen Organe im Bezirk die Aufgaben zur Anleitung der nachgeordneten Organe festgelegt. Die Vereinbarung richtet das Hauptaugenmerk auf die Tätigkeit der Konfliktkommissionen in den strukturbestimmenden Zweigen der Volkswirtschaft und auf die Schwerpunkte der rechtsprechenden Tätigkeit der Konfliktkommissionen. Hervorzuheben ist auch die Orientierung, daß die nachgeordneten Organe in den Kreisen jährlich die in den Rechtskommissionen und Beiräten erarbeiteten Einschätzungen der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte auswerten und daraus für ihre Arbeit Schlußfolgerungen ziehen. Die Schulung soll unter Beachtung der örtlichen Bedingungen organisiert werden. Die Kreisvorstände des FDGB wurden beauftragt, im Einvernehmen mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften festzulegen, ob die Schulung der Vorsitzenden und der Stellvertreter ganztägig einmal im Quartal unter Leitung der Richter und Staatsanwälte mit gleichzeitiger Anleitung der Gruppe Schulungsleiter9 und durch diese die An- 8 Vgl. Probst / Kopatz, „Kreiskonferenzen-Auftakt zur Neuwahl der Schiedskommissionen“, Der Schöffe 1968, Heft 2, S. 73 f.; Probst a. a. O. 9 Damit ist ein Stab von Schulungsreferenten (Gewerkschaftsfunktionären u. a.) gemeint, die vor einzelnen Konfliktkommissionen Schulungsthemen behandeln. 236;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 236 (NJ DDR 1969, S. 236) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 236 (NJ DDR 1969, S. 236)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermittlungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, der Versicherung von Unterstützung beim ungesetzlichen Verlassen der unter anderem durch Versprechen von Ausschleusungen, sowie in Form von Aufforderungen zur Beteiligung an Widerstandshandlungen, wirksam.

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