Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 235

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 235 (NJ DDR 1969, S. 235); I I Grundlage langfristiger, nach Schwerpunkten abgestimmter Arbeitspläne. Die Organisierung des erforderlichen Informationsaustausches zwischen den Rechtspflegeorganen und den anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen sowie den gesellschaftlichen Gerichten gewinnt an Bedeutung. Gemeinsame, zielgerichtete Analysen der Tätigkeit und Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte sind wichtige Arbeitsgrundlagen. Dabei kommt den Senaten der Bezirksgerichte die Aufgabe zu, auf ihrem Rechtsgebiet die Ergebnisse der gerichtlichen Einspruchsverfahren und Verfahren zur Erklärung der Vollstreckbarkeit der Beschlüsse der Konflikt- und Schiedskommissionen auszuwerten und für die Vorbereitung von Leitungsdokumenten zu nutzen. Ferner sind die Probleme aus der Rechtsanwendung, die die Senate durch eigene Kontrollen der Beschlüsse der Konflikt- und Schiedskommissionen feststellen oder die ihnen durch Hinweise des Staatsanwalts und der Direktoren der Kreisgerichte bekannt werden, zu erfassen und einer Lösung ziutühren. Die Gewährleistung der einheitlichen Rechtsanwendung in der Rechtsprechung, die einheitliche Leitung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte und die qualifizierte Schulung ihrer Mitglieder erfordern eine enge Zusammenarbeit des Bezirksgerichts mit dem Bezirksvorstand des FDGB (§§15, 16 GGG; §§67, 68 KKO; §§ 63, 64 SchKO). Der Mitwirkung der verantwortlichen Funktionäre bei der Beratung und Entscheidung von Problemen aus der Tätigkeit und Leitung der Konfliktoder Schiedskommissionen in den zuständigen Leitungs-Organen kommt u. E. besondere Bedeutung zu. So sollte z. B. an den Sitzungen des Sekretariats des FDGB-Be-zirksvorstandes der Direktor oder der zuständige Stellvertreter und an den Sitzungen des Präsidiums des Bezirksgerichts der zuständige Sekretär des FDGB-Be-zirksvorstandes teilnehmen, wenn Probleme aus der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte beraten werden. Die bisherige Praxis, diese Aufgaben den Vorsitzenden der Rechtskommission bzw. den Vorsitzenden des Senats für Arbeitsrechtssachen zu übertragen, entspricht nicht mehr den Anforderungen. Die Koordinierung der Aufgaben mit den anderen Organen muß sich vor allem in der Rechtskommission bzw. im Beirat für Schiedskommissionen vollziehen. Der Beirat für Schiedskommissionen beim Präsidium des Bezirksgerichts ist die zweckmäßigste Form des koordinierten, einheitlichen und planmäßigen Zusammenwirkens der verantwortlichen Bezirksorgane. Der Beirat ist ein beratendes Organ des Direktors und des Präsidiums. Als Mitglieder wirken Vertreter des Bezirksstaatsanwalts, der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei, des Rates des Bezirks, des Bezirksausschusses der Nationalen Front, des Bezirksvorstands des FDGB, Direktoren der Kreisgerichte und vor allem auch bewährte Vorsitzende von Schiedskommissionen mit. Die rechtzeitige, langfristige Festlegung der Arbeitsschwerpunkte für den Beirat hat sich bewährt1. Die Arbeit des Beirats vollzieht sich auf der Grundlage der gemeinsamen Schwerpunkte der Arbeitspläne der beteiligten Organe. Der Arbeitsplan des Beirats enthält solche Aufgaben, die die Verantwortung der beteiligten Organe berühren. Die Orientierung auf bestimmte Aufgaben im Arbeitsplan ist für die einzelnen Organe eine wertvolle Hilfe bei der Realisierung ihrer speziellen Verantwortung gegenüber den gesellschaftlichen Gerichten. Gemeinsame Untersuchungen und Analysen, die Schlußfolgerungen für die Wahrnehmung der Verantwortung der einzelnen Organe zulassen und Schwer- 4 4 Vgl. KopaU, „Zur Arbeitsweise des Schiedskommissions-Beirates“; Der Schöffe 1968, Heft 6, S. 186 ff. punkte für die Schulung und Qualifizierung der Schiedskommissionsmitglieder ergeben, -sind Arbeitsmethoden, die sich in der Praxis einiger Kreise und Bezirke bewährten. So ist z. B. das Ergebnis einer Untersuchung über die Tätigkeit der Schiedskommissionen bei der Beratung und Entscheidung von Vergehen und die damit verbundene Qualität der Ubergabeentscheidung nicht nur für das Bezirksgericht, sondern auch für den Bezirksstaatsanwalt, die Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei und den Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirks von Interesse, weil daraus Schlußfolgerungen für die Leitungstätigkeit auf den einzelnen Gebieten gezogen werden können. Ähnliche Berührungspunkte gibt es auch auf anderen Gebieten, wie Schulpflichtverletzungen, Beratungen von arbeitsscheuem Verhalten und bei der Beratung einfacher zivilrechtlicher Streitigkeiten, die immer in einem gewissen Umfang auch die Verantwortung staatlicher und gesellschaftlicher Organe betreffen. Im Beirat für Schiedskommissionen, der in der Regel einmal im Quartal zusammenti’itt, müssen alle prinzipiellen Probleme aus der Tätigkeit und Anleitung der Schiedskommissionen beraten werden. Der Beirat ist eine Form der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit verschiedener Organe zur Lösung gemeinsamer Aufgaben unter Beachtung der Eigenverantwortung der beteiligten Organe. Er kann als beratendes Organ nicht selbständig bestimmte Rechtsfragen oder Probleme der Leitungstätigkeit entscheiden. Jeder Tendenz zu einer gewissen Verselbständigung des Beirats als Leitungsorgan muß entgegengewirkt werden. Der Beirat für Schiedskommissionen unterbreitet über den Direktor des Bezirksgerichts den entscheidungsbefugten Leitern und Organen seine Standpunkte bzw. Anregungen für Leitungsentscheidungen. Diese Form der Gemeinschaftsarbeit ermöglicht es, daß die Anregungen und Hinweise der Mitglieder des Beirats in den einzelnen Organen unmittelbar in ihrer Arbeit umgesetzt werden. Nach § 67 Abs. 3 KKO ist für die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen durch die zuständigen Gewerkschaftsleitungen der Bezirksvorstand des FDGB verantwortlich. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben hat die Rechtskommission des FDGB-Bezirksvorstandes als ein beratendes Organ ähnlich dem Beirat für Schiedskommissionen verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen. In der Rechtskommission wirken Vertreter der Rechtspflegeorgane, der Gewerkschaftsleitungen und Vertreter der Konfliktkommissionen mit. Bisher war jedoch vorwiegend das Arbeitsrecht Gegenstand der Beratungen, Untersuchungen und der Anleitung. Die Tätigkeit der Konfliktkommissionen bei Vergehen, Verfehlungen und zivilrechtlichen Streitigkeiten wurde kaum behandelt, obwohl z. B. die Konfliktkommissionen etwa 70 % der den gesellschaftlichen Gerichten übergebenen Strafsachen beraten und abschließend entscheiden. Die Realisierung der Verantwortung des Bezirksgerichts (§ 68 Abs. 2 KKO) und des Bezirksvorstandes des FDGB (§ 67 Abs. 3 KKO) also die Verantwortung eines staatlichen und eines gesellschaftlichen Organs stellt die Frage nach der Koordinierung der Arbeit des Beirats für Schiedskommissionen und der Rechtskommission zur Lösung der gemeinsamen Aufgaben bei der Anleitung der Konflikt- und Schiedskommissionen. Schließlich wird von der Qualität der Arbeit des Beirats und der Rechtskommission im Bezirk zugleich der Inhalt und die Qualität der Arbeitsweise der Beiräte und der Rechtskommissionen in den Kreisen und in den Schwerpunktbetrieben bestimmt. Untersuchungen über die Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen durch den Beirat beim Bezirksgericht und durch die Rechts- 235;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 235 (NJ DDR 1969, S. 235) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 235 (NJ DDR 1969, S. 235)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der gesamtgesells chaftlichen Vorbeugung.

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