Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 234

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 234 (NJ DDR 1969, S. 234); KARL PROBST, Stellvertreter des Direktors des Stadtgerichts von Groß-Berlin RUDOLF WINKLER, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Die Leitung der gesellschaftlichen Gerichte Die neue Qualität der gesellschaftlichen Gerichte, die sich aus ihrer in der Verfassung fixierten staatsrechtlichen Stellung ergibt, erfordert auch eine höhere Verantwortung der staatlichen Gerichte bei der weiteren Vervollkommnung der Leitung auf diesem Gebiet der Rechtspflege1. Dabei kommt es darauf an, das Leitungssystem auf der Grundlage der in den §§ 15 bis 19 GGG, §§ 64 bis 69 KKO und §§ 63 bis 65 SchKO enthaltenen Regelung rationell und effektiv zu gestalten2. Von großer Bedeutung ist die richtige Einordnung der gesellschaftlichen Gerichte in das gesellschaftliche System der DDR und seine Teilsysteme. Hier ist zu beachten, daß die Konflikt- und Schiedskommissionen in verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen tätig werden und sich dadurch unterschiedliche Anforderungen für ihre Arbeit und ihre Leitung ergeben3. Die Leitung der gesellschaftlichen Gerichte durch die verantwortlichen Organe und die bewußte eigenverantwortliche Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte bilden eine Einheit. Die Leitungstätigkeit muß deshalb auf die bewußte schöpferische Mitwirkung der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte gerichtet sein. Das ist eine entscheidende Voraussetzung für eine hohe Effektivität der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte und die Nutzung ihrer Möglichkeiten im gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen. Die rechtsprechende Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, ihre Verantwortung als Organe der gesellschaftlichen Erziehung und Selbsterziehung verlangen von den Mitgliedern hohe politisch-ideologische und fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das setzt die ständige Festigung und Weiterentwicklung der Kollektive und die Entwicklung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter zu sozialistischen Leiterpersönlichkeiten voraus. Die rationelle Organisation der Leitung, die Entwicklung und Ausgestaltung spezifischer Formen und Methoden der Anleitung und Unterstützung erfordern die Koordinierung der Mittel, Kräfte und Maßnahmen der verantwortlichen staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen. Das Ergebnis wird an der Qualität und Wirksamkeit der rechtsprechenden Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte und am Grad der Entfaltung der Fähigkeiten und schöpferischen Initiative ihrer Mitglieder gemessen. In diesem Zusammenhang sind u. E. solche Grundfragen zu klären, wie die Rolle und Stellung der gesellschaftlichen Gerichte im System der sozialistischen Demokratie und im einheitlichen System der Rechtspflege, die planmäßige, einheitliche Leitung der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte unter Beachtung der Eigenverantwortung der verschiedenen staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen, 1 Vgl. Toeplitz, „Neue Initiativen bei der Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte“, NJ 1969 S. 131 ff.; Posorski, „Die verfassungsmäßige Stellung der gesellschaftlichen Gerichte“ in diesem Heft. 2 Zur wissenschaftlichen Leitung vgl. auch Toeplitz, „Die grundlegenden Aufgaben der Gerichte bei der Verwirklichung der sozialistischen Verfassung“, NJ 1969 S. 33 ff.; Hantsche / Winkler / Görner, „Neue Bestimmungen über die Tätigkeit der KK und SchK weitere Ausgestaltung der sozialistischen Bechtsordnung“, NJ 1968 S. 709 fl„ 741 ff. (745). 3 Vgl. dazu Winkler / Görner, „Zur Stellung und Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte im System der Staats- und Bechtsordnung der DDR“, Der Schöffe 1968, Heft 9, S. 249 ff. die Notwendigkeit einer koordinierten Leitung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, die sich auf die aktive Mitwirkung und spezifische Eigenverantwortung der gesellschaftlichen Gerichte stützt, die zielgerichtete Einordnung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte in das komplexe System der Bekämpfung und Vorbeugung von Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen auf der Grundlage der Programme der örtlichen Volksvertretungen und die sich daraus ergebenden Formen und Methoden des Zusammenwirkens. Diese Grundfragen müssen im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen um die Gestaltung des Leitungssystems stehen. Formen und Methoden der Leitung im Bezirk Die Zuständigkeit der Bezirksgerichte für die Leitung der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte gemäß § 64 SchKO und § 68 Abs. 2 KKO stellt neue Aufgaben und verlangt eine kritische Überprüfung der bisherigen Praxis. Die Rechtsprechung der Konflikt- und Schiedskommissionen ist integrierender Bestandteil der einheitlichen Leitung der Rechtsprechung durch Plenum und Präsidium. Deshalb muß auch eine formale Trennung bei der Behandlung der rechtsprechenden Tätigkeit der Konflikt- und der Schiedskommissionen überwunden werden. Andererseits wird die umfassende Beratung von Rechtsfragen aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen oder der Konfliktkommissionen, verbunden mit der Gestaltung des Leitungssystems, im Plenum immer problematischer. Zu Beginn der Tätigkeit der Schiedskommissionen und der Entwicklung der zweckmäßigen Formen und Methoden der Leitung durch die Kreis- und Bezirksgerichte war es ohne Zweifel vorteilhaft, umfassende Plenartagungen durchzuführen. Jedoch wurde zugleich der Mangel sichtbar, daß die Probleme aus der Rechtsprechung der Konfliktkommissionen bei Beratungen und Entscheidungen von Vergehen und Verfehlungen, von einfachen zivilrechtlichen oder anderen Rechtsstreitigkeiten und die Unterstützung der Gewerkschaften bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionsmitglieder nicht Gegenstand der Erörterung waren. Über diese Tätigkeit der Konfliktkommissionen haben die Kreis- und Bezirksgerichte bisher noch keinen exakten Überblick. Im Plenum und Präsidium wurden in der Regel nur arbeitsrechtliche Probleme aus der Tätigkeit der Konfliktkommissionen und das Zusammenwirken der Gerichte mit den Konfliktkommissionen auf diesem Rechtsgebiet beraten. Ausgehend von der notwendigen komplexen, schwerpunktmäßigen Erfassung der Ursachen und Bedingungen für Kriminalität und der damit verbundenen Festlegung der wirksamsten Methoden ihrer Überwindung, wird die einheitliche qualifizierte Leitung der Rechtsprechung der staatlichen und der gesellschaftlichen Gerichte (z. B. bei Eigentumskriminalität, Asozialität, Verkehrskriminalität, Straftaten gegen Jugend und Familie oder auch bei Problemen des Mietrechts) zu einer vordringlichen Aufgabe. Das stellt jedoch höhere Anforderungen an die Vorbereitung und den Inhalt der Plenartagungen und Sitzungen des Präsidiums. Diese Arbeitsweise zwingt auch zum komplexen Zusammenwirken mit anderen,.verantwortlichen Organen auf der \ 234;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 234 (NJ DDR 1969, S. 234) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 234 (NJ DDR 1969, S. 234)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit. Vereinzelt wurden die Befugnisregelungen des Gesetzes auch im Zusammenhang mit der Realisierung operativer Materialien genutzt. Unter den gegenwärtigen Lagebedingungen und den sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben eine Präzisierung der von den zu gewinnenden Informationen in den Jahresplänen. Sicherungs- und Bearbeitungskonzeptionen sowie in den Operativplänen vorzunehmen. Durch die mittleren leitenden Kader und operativen Mitarbeiter. Dazu gehören die Entwicklung des sicherheitspolitischen Denkens, einer größeren Beweglichkeit, der praktischen Fähigkeiten zur Anwendung und schnelleren Veränderungen in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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