Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 228

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 228 (NJ DDR 1969, S. 228); Ganzheit3, die jedoch infolge des ihr innewohnenden prinzipiellen Antagonismus niemals im Interesse der Menschen beherrscht werden kann, sondern hierfür überwunden werden muß. Der Sozialismus ermöglicht und erfordert diese Herrschaft des Menschen über seine eigenen Verhältnisse. Gesamtsystem Gesamtbewußtheit Führung durch die Arbeiterklasse und ihre Partei Deshalb genügt es keineswegs, lediglich festzustellen, daß die sozialistische Gesellschaft Systemcharakter besitzt, die Rechtspflege als Element dieses Systems für sich genommen wiederum Systemcharakter besitzt, jedes' Gericht ein Element in diesem System ist und für sich genommen selbst ein System darstellt. Das ist noch keine weiterführende Erkenntnis, denn jede Gesellschaft stellt das ist eine der grundlegenden Marx’schen Entdeckungen ein System dar, wie auch jedes juristische Gesetz, ganz gleich welcher Art und aus welcher Epoche, sowohl für sich ein System bildet als auch ein solches widerspiegelt und als ein solches funktioniert. Das Wesentliche liegt vielmehr darin, daß die gegenwärtige und künftige Strategie des Handelns auf die gesellschaftlich bewußte Herausbildung, Funktion und Weiterführung des sozialistischen Gesellschaftssystems zu richten ist®. Daraus folgt, daß alle Elemente des gesellschaftlichen Bewußtseins auf neue Weise Bedeutung erlangen. Das betrifft in erster Linie den Gesamtwillen, das Gesamtbewußtsein und Gesamtinteresse, wie sie durch die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei zu verwirklichen sind. Das bezieht sich auf die Funktion des sozialistischen Staates und Rechts, auf alle gesellschaftlichen Organisationsformen, und das schließt jeden Bürger ein. Auf dem VII. Parteitag der SED wurde deshalb auch nachdrücklich von der notwendigen neuen Denkweise gesprochen, die sich jeder aneignen muß: „Sie wird vor allem dadurch charakterisiert, daß alle Aufgaben von dem Standpunkt aus gestellt, angepackt und gelöst werden müssen, das entwik-kelte gesellschaftliche System des Sozialismus zu schaffen. Keine Frage darf isoliert behandelt werden. Unser Ausgangspunkt muß immer die Entwicklung des Gesamtsystems des Sozialismus sein.“ 7 Hierfür genügt es eben nicht, festzustellen, daß der Sozialismus ein gesellschaftliches System bildet, daß es unter dem Gesamtsystem verschiedene Teilsysteme gibt, daß die Ökonomie, die Bildung, das Recht, der Betrieb, der Bezirk, die Städte, die Rechtspflege und andere Elemente solche Teilsysteme darstellen. Für die Charakterisierung eines Systems ist bekanntlich nicht so sehr die Bestimmung der Anzahl der Elemente oder der Objekte entscheidend, sondern ihre inhaltliche, 5 Vgl. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, Berlin 1953, S. 189: „Wenn im vollendeten bürgerlichen System jedes ökonomische Verhältnis das andre in der bürgerlich-ökonomischen Form voraussetzt und so jedes Gesetzte zugleich Voraussetzung ist, so ist das mit jedem organischen System der Fall. Dies organische System selbst als Totalität hat seine Voraussetzungen, und seine Entwicklung zur Totalität besteht eben darin, alle Elemente der Gesellschaft sich unterzuordnen, oder die ihm noch fehlenden Organe aus ihr heraus zu schallen. Es wird so historisch zur Totalität. Das Werden zu dieser Totalität bildet ein Moment seines Prozesses, seiner Entwicklung.“ Vgl. auch Marx, Zur Kritik der politischen Ökonomie, Berlin 1951, S. 255, wo er von den Phasen der Produktion als Gliedern einer Totalität spricht. 6 Vgl. hierzu W. Ulbricht, Die Bedeutung des Werkes „Das Kapital“ von Karl Marx für die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR und den Kampf gegen das staatsmonopolistische Herrschaftssystem in Westdeutschland, Berlin 1967, S. 37 ff. 7 W. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung in der Deut- schen Demokratischen Republik bis zur Vollendung des Sozia- lismus, Berlin 1967, S. 95. zielsetzende Kennzeichnung, ihre Funktion, die Art und Weise ihrer Kopplung mit dem Gesamtsystem. Was bedeutet das für das Recht? Erst die objektive Bestimmung des sozialistischen Rechts, seines Klasseninhalts, seiner Funktion und Struktur für das sozialistische Gesamtsystem, läßt es zu einem solchen Element werden, von dem ein systembildender Einfluß, also eine entsprechende Aktivität auf den gesellschaftlichen Gesamtprozeß ausgehen kann. Die bloße Feststellung, daß das Recht im Sein verwurzelt und geschichtlichen Wandlungen unterworfen sei, ist noch kein marxistischer Standpunkt. Solche Formulierungen finden sich in vielerlei Gestalt in der bürgerlichen Literatur. Aus ihnen ergibt sich weder, was unter „Sein“ zu verstehen ist5 6 7 8 es muß nicht unbedingt im materialistischen Sinne begriffen werden , noch wird aus ihnen deutlich, wodurch sich die Entwicklung des Rechts vollzieht, welches die objektiven Grundlagen für die Veränderung des Rechts sind. Die bürgerliche Literatur findet sich höchstens zu der Feststellung bereit, daß „alles Sein ein Geschehen ist, welches sich auf Spannungen aufbaut, die ihrerseits auf nicht weiter erklärbaren Kräften beruhen“9. Damit wird nicht gesagt, worauf das geschichtliche Geschehen beruht, welches die geschichtsbestimmenden Kräfte sind. Der Mensch gelangt infolge dieser angenommenen Unerkennbarkeit nicht zum Bewußtsein der Wirklichkeit und damit auch nicht zum Bewußtsein seiner selbst. In ihrem Werk „Die deutsche Ideologie“ schrieben Marx und Engels, daß es Feuerbach genügte zu konstatieren, daß das Sein der -Proletarier auf ganz bestimmten historischen Tatsachen beruht: Er interpretierte die bestehende Welt, während es „sich in Wifklichkeit und für den praktischen Materialisten, d. h. Kommunisten, darum handelt, die bestehende Welt zu revolutionieren, die Vorgefundenen Dinge praktisch anzugreifen und zu verändern Feuerbachs ,Auffassung' der sinnlichen Welt beschränkt sich einerseits auf die bloße Anschauung derselben und andererseits auf die bloße Empfindung, er sagt ,den Menschen' statt die .wirklichen historischen Menschen'“ 1®. Wenn das sozialistische Recht den Menschen das Bewußtsein ihrer eigenen Wirklichkeit vermitteln soll, dann muß es also das ist die unabweisbare Schlußfolgerung in den geschichtsbestimmenden Kräften seine Grundlage haben. Das ist die allein mögliche objektive Bestimmung des sozialistischen Rechts; nur dann vermag es auch als Element der sozialistischen Gesellschaftsentwicklung wirksam zu werden. Jede Auffassung, die das sozialistische Recht auf einen klassenneutralen Regelmechanismus reduziert, läßt es nicht als Ausdruck und Instrument der geschichtsbestimmenden Aufgabe der Arbeiterklasse hervortreten, verneint also im Ergebnis, daß es möglich ist, die objektiven Grundlagen des Rechts zu erkennen. Dadurch werden keine vom sozialistischen Gesamtsystem erforderten inhaltlichen Zielsetzungen für das 8 Verdroß (Abendländische Rechtsphilosophie, Wien 1963, S. 199) nennt die Rückkehr zum Sein als Ausgangspunkt rechtsphilosophischer Betrachtung einen der bezeichnendsten Züge der „Philosophie der Gegenwart“. Dieser Art Philosophie gilt sowohl die logische Struktur des Rechtssatzes als Seinsweise des Rechts wie die Natur der Sadie, oder es wird der Natur des Menschen das Sein des Rechts innewohnend angesehen. Der Existentialismus spricht vom Ais-Sein, Dasein, Selbst-Sein; der Neothomismus behauptet, daß alles Sein gut und wahr sei und das Handeln ihm folgen müsse; andere wiederum verneinen den wissenschaftlichen Wert jeder Aussage, die über die Beschreibung eines Zustandes oder Verhaltens hinausgeht. 9 Reimers, „Zum Begriff des Ordnungsgefüges in Natur- und Rechtswissenschaft“, in; Die ontologische Begründung des Rechts, Grundlegung des Rechts im Sein, Bad Homburg 1965, S. 344. 10 Marx l Engels, Werke, Bd. 3, Berlin 1958, S. 42. 228;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 228 (NJ DDR 1969, S. 228) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 228 (NJ DDR 1969, S. 228)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linie Untersuchung zu deren Durchsetzung. Im Prozeß der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der unter Beachtung der Besonderheiten des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil für das Studium an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit negative Erfahrungen gesammelt hat, wie durch inkonsequentes Auftreten seines PührungsOffiziers oder die Nichteinhaltung einer gegebenen Zusage zur Unterstützung des.

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