Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 227

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 227 (NJ DDR 1969, S. 227); der Organisation der Tätigkeit des sozialistischen Staates und damit auch im Recht, in der sozialistischen Demokratie und damit im demokratischen Zentralismus wirksam sein. Die mit Hilfe des sozialistischen Rechts und somit auch durch die Rechtspflege angezielte gesellschaftliche Disziplin die ja niemals als eine abstrakte Größe aufzufassen ist kann deshalb nicht anders als in bezug auf diesen neuen Verdichtungsgrad der gesellschaftlichen Beziehungen durchgesetzt werden. Da dies vielleicht noch zu allgemein ausgedrückt ist, um sofort verständlich zu sein, soll versucht werden, an einem Beispiel darzustellen, wie sich das äußert: Bekannt ist, daß gegenwärtig und künftig die produktiven Tätigkeiten zum Zwecke der Herstellung eines Finalprodukts immer mehr ineinander integriert werden, da nur in bestimmten wachsenden Größenordnungen rentabel produziert werden kann. Dazu seien als Stichworte nur die Strukturpolitik, die erzeugnisgebundene Planung und die Entwicklung von Fertigungsketten in Industrie, Land- und Nahrungsgüterwirtschaft genannt. Das vertieft die Arbeitsteilung außerordentlich. Die Abhängigkeiten verdichten sich. Betriebe, die bisher Finalproduzenten waren, gehen dieser Eigenschaft verlustig, werden zum Zulieferer. Dadurch erhöhen sich die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der individuellen Tätigkeit außerordentlich. Demzufolge werden vom einzelnen Betrieb, vom einzelnen Wissenschaftler, vom einzelnen Arbeiter höhere Einsichten, ein höheres Bewußtsein verlangt. Schon mehr rechtlich ausgedrjickt heißt das nichts anderes, als daß die individuelle Verantwortung wächst, desgleichen die Anforderungen an die Disziplin, das Pflichtbewußtsein, die Entscheidungsbefugnisse. Darin äußert sich die notwendige inhaltliche Fortentwicklung des sozialistischen Rechts und der Demokratie, die sich bekanntlich nicht von selbst einstellt, sondern bewußt vollzogen werden muß. Hierzu noch ein Beispiel: Der Schmied, der bestimmte Werkstücke manuell herstellte, stand direkt im Produktionsprozeß. Er war individuell schöpferisch tätig, gestaltete das Material selbst. Seine Produktivität war jedoch niedrig, und dementsprechend waren auch die gesellschaftlichen Auswirkungen. Wird jedoch die zersplitterte Produktion an einer Stelle konzentriert und dort automatisiert, dann entstehen sofort mannigfaltige gesamtgesellschaftliche, unmittelbar soziale und andere Probleme. Der schöpferische Charakter der Tätigkeit wandert - in die fertigungsvorbereitenden Prozesse, dabei aber nicht nur in diejenigen, die unmittelbar vor der Produktion liegen, sondern vor allem auch in die wissenschaftlichen Vorleistungen, die Optimierungsrechnungen, in die Entscheidungen, deren Vorbereitung, Fassung und Durchführung. Hieraus entsteht bekanntlich auch eine neuartige Verbindung von Wissenschaft und Produktion. Daran wird ersichtlich, in welchem Maße sich die gesellschaftliche Wirkung der individuellen Tätigkeit vergrößert, geradezu sprunghaft erweitert. (Übrigens: Angesichts dessen eine Dezentralisierung zu verlangen, kommt einer Selbstentleibung gleich.) Daran läßt sich außerdem demonstrieren, welche zwingenden Anforderungen an die Formung sozialistischer Persönlichkeiten gestellt werden, an ihre Bildung und Kultur, ihr Schöpfertum und ihre Selbständigkeit, an die Beherrschung der Lebensverhältnisse, an die zu gestaltenden sozialen Beziehungen. Diese allgemeinen und prinzipiellen Verknüpfungen von Recht und Rechtspflege mit dem Gesamtsystem äußern sich natürlich nur im einzelnen. Dabei gibt es auch direkt auf der Hand liegende Probleme, die z. B. für das Arbeitsrecht bestimmte Schlußfolgerungen aus der Strukturpolitik aufwerfen oder die für das LPG-Recht aus den Kooperationsbeziehungen inhaltliche Veränderungen für das Mitgliedschaftsverhältnis und die genossenschaftliche Demokratie mit sich bringen. Daran wird zugleich deutlich, was Prognose für die Rechtsentwicklung bedeutet. Sie kann und darf niemals isoliert auf die Voraussicht beispielsweise der rechtspflegerischen Tätigkeit dergestalt gerichtet sein, daß diese Tätigkeit als in sich unveränderlich gedacht wird. Prognose heißt in erster Linie Entwicklung des Problembewußtseins, Vorausdenken hinsichtlich der künftig entstehenden inhaltlichen und damit materiellen Veränderungen, damit rechtzeitig Entscheidungen getroffen werden können. Erst auf dieser Grundlage lassen sich Schlußfolgerungen für Struktur und Funktion der Tätigkeit ziehen. Bekannt ist, daß die Ausbildung aus nur einer Phase im Leben zu einem ständigen Prozeß der Entwicklung der produktiven Kräfte und Fähigkeiten geworden ist. Das überall anzutreffende Stichwort „Weiterbildung“ zeugt hierfür. Das verändert ganz erheblich die sozialen Strukturen. Nicht ohne Grund wird deshalb auch von einer lernenden sozialistischen Gesellschaft gesprochen. Dieser beständige Lernprozeß geht nun nicht so sehr darauf, sich Wissen schlechthin an.-zueignen, sondern Fähigkeiten für den selbständigen Erwerb von Wissen zu erlangen. So macht es das exponentielle Wachstum der Wissenschaften unmöglich. Wissen in hergebrachter Form zu vermitteln; vielmehr muß man sich in erster Linie mehr oder weniger abstrakte Gesetzmäßigkeiten der schöpferischen Tätigkeit aneignen. Anders ausgedrückt: Es geht um Programme der Tätigkeit und des Verhaltens. Ganz ähnlich weisen auch die in den letzten Jahren eingeführten Formen und Methoden der Leitung und Anleitung der Rechtsprechung einen solchen charakteristischen Grundzug auf, der weniger auf die Behandlung von einzelnen Fragen aus konkreten Rechtsfällen als auf die Behandlung grundsätzlicher Probleme der rechtsprechenden Tätigkeit gerichtet ist. Das bedeutet auch, daß die Gewinnung und Übertragung von Informationen in der Rechtsprechung den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten beispielsweise des Lernprozesses unterliegt. Dieses beständig notwendige Lernen verändert also nicht nur die Strukturen schlechthin; vielmehr vermag sich auch hier das Allgemeine nur im Besonderen und Einzelnen zu realisieren. Selbst ein solches, manchmal scheinbar abseits liegendes Gebiet wie das Familienrecht bleibt hiervon nicht ausgenommen. Die gegenwärtige und künftige Familie ist die 'lernende Familie. Das verändert den Charakter der Familiengemeinschaft zum Teil recht erheblich und schließt auch Konflikte nicht aus. Es ist bekannt, daß sich Ehestreitigkeiten nicht selten an der Qualifizierung entzünden. Einen festen Standpunkt in diesen Fragen wird man nur dann gewinnen, wenn der einzelne Konflikt richtig in das Allgemeine eingeordnet und von ihm ausgehend beurteilt werden kann. Daran sollte deutlich werden, daß keine Beziehung, kein Element objektiv außerhalb des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus steht. Diese Verbundenheit und Systembedingtheit muß jedoch bewußt erfaßt, sichtbar gemacht und durchgesetzt werden, denn von allein offenbaren die einzelnen Elemente und Beziehungen in der Gesellschaft diesen ihren gesellschaftlichen Charakter nicht. Dieser bleibt nicht in sich konstant, sondern erhält seinen fortschreitenden Inhalt entsprechend der allgemeinen gesellschaftlichen Bewegung. Unter den vorsozialistischen Bedingungen existiert selbstverständlich auch eine gesellschaftliche 227;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 227 (NJ DDR 1969, S. 227) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 227 (NJ DDR 1969, S. 227)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird, ist dem Betrorfenen ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände auszuhändigen. In einigen Fällen wurde in der Vergangenheit durch die Hauptabteilung im Auftrag des Untersuchungsorgans im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Einstellung und ihres bisherigen Verhaltens in bestimmten Situationen Unsicherheitsfaktoren darstellen können sowie zum Erkennen politisch positiv eingestellter und handelnder Personen, auf die sich Staatssicherheit bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben umerwartete Komplikationen, Schwierigkeiten oder veränderte Bedingungen auf-treten und ein entsprechendes operativ zweckmäßiges Reagieren Verhalten der operativen Kräfte notwendig ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X