Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 216

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 216 (NJ DDR 1969, S. 216); minalitätsvorbeugung aus der Sicht der perspektivischen Entwicklung und ihrer Leitung zu berücksichtigen. Daraus abgeleitet muß die Stadtverordnetenversammlung komplexe Führungsgrößen zur Zurückdrän-gung der komplexen Erscheinung Kriminalität für das koordinierte, aufeinander abgestimmte Wirken der staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte entwickeln und bestimmen, mit welchen Organisationsformen auf negative Verhaltensweisen zu reagieren ist. Aus dieser Sicht wird in den Thesen auch zu den Beziehungen zwischen Stadt und Betrieb Stellung genommen. Die Betriebe sind im System der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität in der Stadt eigenverantwortlich. Ihre Verantwortung besteht u. a. in der vielfältigen und differenzierten Mitwirkung im Strafverfahren, in der Überwindung der Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen sowie in der Erziehung und Wiedereingliederung des Rechtsverletzers. Vor allem aber ist es erforderlich, daß Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität in den einheitlichen betrieblichen Führungsprozeß integriert werden. Im zweiten Hauptteil der Thesen werden die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung und der im Stadtverband vereinigten staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte bei der Zurückdrängung bestimmter Kriminalitätserscheinungen (Jugendkriminalität, soziale und kriminelle Gefährdung) und ausgehend vom Systemcharakter der kriminalitätsbekämpfenden und -vorbeugenden Maßnahmen Notwendigkeit und Möglichkeit des gemeinsamen Vorgehens gegen Kriminalitätsschwerpunkte dargelegt. Der dritte und letzte Abschnitt der Thesen behandelt die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverordnetenversammlung und den Reehtspflegeorganen. Kritisch wird festgestellt, daß den Wechselbeziehungen zumeist keine langfristige Planung, Abstimmung und Kontinuität zugrunde liegt und dadurch die Effektivität der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung beeinträchtigt ist. Es kommt darauf an, das Zusammenwirken bei der Bekämpfung von Straftaten im Einzelfall und auf der Grundlage von Analysen und anderen Informationen aus der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane, und zwar aus allen in ihre Zuständigkeit fallenden Gebieten, einschließlich der Erkenntnisse aus der Rechtsprechung in Familien-, Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren, wirkungsvoller zu gestalten. Auf diese Weise sind vor allem zielsichere Leitungsentscheidungen vorzubereiten, und es ist ihre Realisierung zu gewährleisten. Die sich an die einleitenden Bemerkungen von Dr. habil. Lehmann, Leiter des Instituts für Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Walter Ulbricht“, anschließende Diskussion bestätigte Bedeutung und Wert der Forschungsarbeit; erstmals wurde versucht, am Beispiel einer überschaubaren sozialen Einheit ein System der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in seinen vielfältigen Verflechtungen, Wechselbeziehungen und Wirkungsmöglichkeiten darzustellen. Gleichzeitig wurde jedoch auch auf die Gefahren hingewiesen, die sich aus einer Isolierung dieses Teilsystems aus den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen ergeben können. Das müsse bei den weiteren Forschungsarbeiten unbedingt beachtet werden. Angeregt wurde ferner, den unmittelbaren Zu-, sammenhang zwischen dem Erscheinungsbild der Kriminalität sowie ihrer Entwicklung und den sich daraus ergebenden differenzierten Konsequenzen für die Leitungstätigkeit exakter zu bestimmen. Dabei müsse auf die notwendige Differenzierung bei der Einschätzung der Kriminalitätsentwicklung unter deliktsspezifischer und territorialer Sicht geachtet werden. Zugleich wurde vor einer einseitigen Orientierung auf Strukturfragen gewarnt, weil das zu einer Vernachlässigung inhaltlicher Probleme der Leitungsbeziehungen führe. Beachtlich war auch der Hinweis, stärker die mit der Kriminalität zusammenhängenden Erscheinungen, insbesondere Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten und andere Rechtsverletzungen, und damit die Einheit von Vorbeugung und Bekämpfung zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Aufgabe, Führungsgrößen auszuarbeiten, um die vielfältigen staatlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten zu koordinieren, wurde erneut auf die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Verantwortungs- und Kompetenzbereiche der einzelnen Organe in bezug auf bestimmte Erscheinungsformen der Kriminalität, ihrer Randerscheinungen und ihres Vorfelds verwiesen. Dabei ist auch das gesamte Anliegen mit den gesetzlich und in anderer Weise verbindlich geregelten Aufgabenstellungen für die verantwortlichen Organe stärker zu verbinden, da es sich bei der Lösung dieser Aufgaben um wissenschaftliche Rechtsverwirklichung handelt. Die Beziehungen zwischen Stadt und Betrieb beschränken sich wie in der Diskussion dargelegt wurde häufig noch auf materielle Zuwendungen der Betriebe an Staatsorgane bei der Gestaltung eines sozialistischen geistig-kulturellen Lebens. Es komme aber darauf an, die Entscheidungsfelder beider sozialen Einheiten abzugrenzen und das für die Kooperation notwendige Maß festzulegen. Vor allem für Städte im Einzugsbereich von Großbetrieben sei die Einheit von Territorium und industriellen Strukturen zu beachten, da sich hier besonders komplizierte Probleme aus der Verflechtung der Leitungsbereiche ergäben. Neben der Aufgabe, die allgemeinen Beziehungen zwischen Stadt und Betrieb zu klären, seien insbesondere auch die Beziehungen zwischen Betrieb und Wohnbereichen gründlicher zu untersuchen. Ausgehend vom Prinzip des demokratischen Zentralismus, wurde die zusammenhängende Betrachtung von zentraler und territorialer Aufgabenstellung und die sich daraus ergebende Einheit von vertikaler und horizontaler Leitungstätigkeit hervorgehoben. Unter diesem Aspekt sei es wie verschiedentlich betont wurde notwendig, daß die übergeordneten Organe die sich aus ihren Kompetenzen ergebenden Bedingungen für die Realisierung der Aufgaben schaffen, die vor den Organen der Stadt bei der Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität stehen. Eine solche Verantwortung erwachse vor allem der Volksvertretung des Kreises und ihren Organen. In diesem Zusammenhang wurde auch die spezifische Bedeutung der Kreisstadt als Verwaltungs- und Wirtschaftszentrum gegenüber den anderen kreisangehörigen Städten betont. Eine besondere Unterstützung erwarten die Praktiker bei der Koordinierung und Information. Durch die verschiedenen Koordinierungsformen, wie die Zusammenarbeit der verantwortlichen Organe in Arbeitsgruppen unter Leitung der Stellvertreter Inneres der örtlichen Räte, Koordinierungsgespräche dieser Organe, Versuche der Koordinierung über die Ständige Kommission Inneres, Volkspolizei und Justiz der örtlichen Volksvertretungen, über periodische Sicherheitskonferenzen u. ä., bemühen sich die Praktiker, zur Systemwirkung zu kommen. Andererseits erfordert die Vielfalt dieser Formen einheitliche und wissenschaftlich fundierte Regelungen. Die Beziehungen und die Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit den staatlichen Organen ergeben sich aus der exakten Bestimmung der Stellung der Rechtspflegeorgane im System der sozialistischen Staatsmacht und ihrer Einordnung in den Prozeß der gesamtgesell- 216 I;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 216 (NJ DDR 1969, S. 216) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 216 (NJ DDR 1969, S. 216)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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