Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 197

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 197 (NJ DDR 1969, S. 197); tiven moralischen Werturteils leichter erkennbar und diese somit oft erzieherisch wirkungsvoller. Daß das moralische Werturteil hinsichtlich des Grades des Verschuldens oder des Grades des Verdienstes differenziert sein muß, um erzieherisch voll wirksam zu werden, bildet ein anderes Beispiel für die spezifischen Gesetzmäßigkeiten, denen seine Anwendung auch im forensischen Rahmen unterliegt. Die erzieherische Kraft der Entscheidungen eines sozialistischen Rechtspflegeorgans beruht nicht zuletzt auf der Wirkung des (in ihnen ausgedrückten) moralischen Werturteils der Gesellschaft oder eines bestimmten Kollektivs über das in Frage stehende Verhalten des einzelnen Betroffenen. Ein Wesenszug aller sozialistischen Erziehung liegt in dem persönlichkeitsbildenden Einfluß der Gesellschaft oder eines bestimmten Kollektivs auf die angehörigen Individuen. Daraus folgt, daß Entscheidungen von Rechtspflegeorganen, auch gerichtliche Urteile, nicht allein durch die Tatsache ihres Ausspruchs und der damit verbundenen Konsequenzen erzieherisch wirken. Die erzieherische Wirkung ergibt sich wesentlich auch aus dem Einfluß der jeweiligen konkreten Öffentlichkeit, in der der Betroffene lebt (oder der er sich zugehörig fühlt). Durch die gerichtliche Entscheidung wird dieser Einfluß in spezifische Formen gebracht, erhält er Richtung und Maß. (Hier erlangt ein Urteil seine Rechtskraft in einem ethischen Sinne, der dem prozessualen zwar innewohnt, aber umfangreicher ist als dieser.) Natür- lich setzt das die weitgehende Einheitlichkeit der öffentlichen Meinung voraus, wie sie unter den Bedingungen der moralisch-politischen Einheit des Volkes in der DDR herangewachsen ist und weiter wächst. Dabei ist im Begriff der öffentlichen Meinung nicht nur eine bloße Summe von Meinungen aller einzelnen erfaßt, sondern auch die durch die Schrittmacher der sozialistischen Entwicklung repräsentierte Orientierung auf die steigenden Anforderungen, die die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus mit sich bringt. * Schon ein kurzer Einblick in die theoretischen Fragen der Dialektik von Recht und Moral zeigt, wie zahlreich diese Fragen sind, wie sehr die Praxis unseres gesellschaftlichen Lebens marxistischer Antworten bedarf. Im Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED über die weitere Entwicklung der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften in der DDR wird auf die zunehmende Bedeutung der Ethik für die Entfaltung des geistigen Lebens und aktiven Handelns des einzelnen und der sozialistischen Menschengemeinschaft hingewiesen13. Demgegenüber sind Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Ethik zurückgeblieben. Um diesen Mangel zu überwinden, wird es auch nötig sein, die Dialektik von Recht und Moral systematisch zu untersuchen und darzustellen. 13 Vgl. Einheit 1968, Heft 12, S. 1456 ff. HORST HEINTZE, Mitglied des Präsidiums und Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB Gewerkschaften und sozialistisches Recht Die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus durchdringt alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens. Bis zum Jahre 1975 ist das ökonomische System vollständig auszuarbeiten und umfassend in der Praxis anzuwenden. Mit diesem Entwicklungsprozeß sind gesetzmäßig und objektiv Produktion, Bildungsniveau, Kultur, die Gestaltung des sozialistischen Rechts und andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens eng verflochten. In dieser Periode ist das sozialistische Recht weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen. Durch die objektiv wachsende Verantwortung und Rolle der Arbeiterklasse und die umfassende Durchsetzung der sozialistischen Demokratie sowie die volle Ausschöpfung der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Gewerkschaften gewinnt die direkte Mitwirkung der Gewerkschaften bei der Gestaltung des sozialistischen Rechts auf neue Art an Bedeutung. Sie konzentrieren sich hierbei vor allem auf die Festigung des Klassenbewußtseins sowie die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und sozialistischer Verhaltenweisen durch die Nutzung des bewußtseinsbildenden Einflusses des sozialistischen Rechts; aktive Mitwirkung an der Leitung des Staates mit Hilfe des sozialistischen Rechts als eines wichtigen Instruments zur Machtausübung mit dem Ziel, die sozialistische Staatsmacht zu stärken und die wissenschaftliche Qualität der staatlichen Führungstätigkeit zu erhöhen; Nutzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Gesetzesinitiative durch Einbringen von Gesetzes Vorlagen; Mitwirkung an der Ausarbeitung wichtiger Gesetze, Erlasse und Verordnungen, insbesondere an der Gestaltung und Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts; Förderung und Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Rechtspflegeorganen (besonders den staatlichen Gerichten), den gewerkschaftlichen Leitungen und Vorständen (Rechtskommissionen) und den gesellschaftlichen Gerichten (Konfliktkommissionen); Ausübung der gesellschaftlichen Kontrolle über die Einhaltung und Durchführung der Gesetze der Ar-beiter-und-Bauern-Macht, besonders bei der konsequenten Verwirklichung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen; Sicherung der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen, die Auswertung und Verallgemeinerung ihrer Erfahrungen sowie die Unterstützung der staatlichen Rechtspflegeorgane (besonders der staatlichen Gerichte) bei der Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung. Zur Zusammenarbeit der Konfliktkommissionen mit den staatlichen Gerichten Auf der 18. Plenartagung des Obersten Gerichts1 und der Rechtskonferenz des FDGB-Bundesvorstandes vom 21. November 19682 wurde u. a. die enge Zusammenarbeit zwischen den gesellschaftlichen und den staatlichen Gerichten eingeschätzt und gewürdigt. Es wurde festgestellt, daß das gemeinsame Grundprinzip „Alles mit den Menschen, alles durch die Menschen, alles für die Menschen“ staatliche, gesellschaftliche und gewerkschaftliche Organe zur gemeinsamen Arbeit verbindet. Trotz unterschiedlicher Aufgaben und Verantwortung 1 Diese Tagung fand am 27. März 1968 statt und beschäftigte sich mit der Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den Konfliktkommissionen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (vgl. NJ 1968 S. 261 ff.). 2 Heintze, „Gewerkschaften. Konfliktkommissionen und die weitere Gestaltung des sozialistischen Rechts“, Arbeit und Arbeitsrecht 1969, Heft 2. S. 47: derselbe. „Unser Recht Bestandteil der Leitungstätigkeit", Die Konfliktkommission (Tribüne-Beilage) Nr. 47 vom 28. November 1968, S. 1 ff. 197;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 197 (NJ DDR 1969, S. 197) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 197 (NJ DDR 1969, S. 197)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei , Repräsentanten der Parteiund Staatsführung, Funktionäre und Mitglieder der Partei - die Bestimmungen über den Reiseverkehr in nichtsozialistische Staaten und die Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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