Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 195

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 195 (NJ DDR 1969, S. 195); dieser selbst) den Massen in seiner ganzen Unerträglichkeit zu Bewußtsein gebracht werden. Das ist nicht nur humanistische Pflicht der Sozialisten im Kampf gegen die Manipulierungsmethoden des staatsmonopolistischen Herrschaftssystems, sondern auch eine Form, den genannten Widerspruch als eine ideologische Triebkraft für soziale Veränderungen in Westdeutschland praktisch nutzbar zu machen. Dabei geht es in erster Linie nicht um den spektakulären Einzelfall, wie wir ihn z. B. im Fall des früheren Bundestagspräsidenten Gerstenmaier vor uns haben, dessen Bereicherungsmethoden im Sinne des in Westdeutschland geltenden Rechts zwar gerechtfertigt gewesen sein mögen, aber dennoch in der demokratischen öfentiichkeit eine solche moralische Verurteilung gefunden haben, daß Gerstenmaier sich zum Rücktritt von seinem Amt gezwungen sah9. Vielmehr geht es vor allem um den Hauptfall des Werktätigen, des durchschnittlichen Bürgers der Bundesrepublik, der massenhaft und alltäglich mit Rechtsnormen konfrontiert ist, denen er selbst ablehnend oder reserviert gegenübersteht, weil sie seine eigenen Interessen zugunsten des imperialistischen Regimes vernachlässigen oder schädigen. Demgegenüber ergibt sich in der DDR eine starke weltanschaulich-politische Triebkraft aus der Erkenntnis der prinzipiellen Übereinstimmung von Recht und Moral als eines spezifischen Ausdrucks der moralisch-politischen Einheit vÄn Staat und Volk. Auch hier handelt es sich darum, dem Bürger diese Übereinstimmung noch deutlicher zu Bewußtsein zu bringen, um sie als eine ideologische Triebkraft der sozialistischen Entwicklung voll zu verwirklichen. Diese Übereinstimmung ist nur ein spezifischer Ausdruck dafür, daß die Übereinstimmung der persönlichen und Gruppeninteressen mit den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen des Sozialismus in unserer Republik zu einer Haupttriebkraft der gesellschaftlichen Entwicklung geworden ist. So enthält unsere neue, sozialistische Verfassung „die Normen und Grundregeln, nach denen in unserem gesellschaftlichen und staatlichen Leben die Übereinstimmung der Interessen des einzelnen, der Kollektive und Gruppen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen ständig und bewußt hergestellt wird“l0. Die Erkenntnis der prinzipiellen Übereinstimmung von sozialistischem Recht und sozialistischer Moral fördert die Einstellung des Bürgers zur sozialistischen Rechtsordnung als einer gerechten Ordnung. Die sozialistische Rechtspflege trägt einerseits unmittelbar zur Herausbildung eines hohen weltanschaulichen Reifegrades der Werktätigen bei, wie sie andererseits diesen Reifegrad zur Bedingung ihrer größtmöglichen Wirksamkeit hat. Dieser Reifegrad aber markiert sich nicht zuletzt in den Gerechtigkeitsvorstellungen der Werktätigen. Auch innerhalb des sozialistischen Rechtslebens wirken die Gerechtigkeitsvorstellungen der Werktätigen daher unmittelbar als eine ideelle. Triebkraft der sozialistischen Entwicklung. Der im Rechtsleben vom Begriff der Gerechtigkeit erfaßte objektive Sachverhalt zeigt sich nicht primär im Maß der Verurteilung für eine schlechte Tat oder im Maß der Belobigung für eine gute Tat. Dieser Sachverhalt besteht vielmehr zunächst im historisch gegebenen sozialen Wesen, z. B. im sozialistischen Wesen der Verurteilung oder Belobigung als einem aktiven 9 Vgl. den Dokumentarbericht „Vom SD-Agenten P 38/546 zum Bundestagspräsidenten (Die Karriere des Eugen Gerstenmaier)“, Berlin 1969. to W. Ulbricht, Bericht der Kommission zur Ausarbeitung einer sozialistischen Verfassung der DDR vor der Volkskam-■ mer am 31. Januar 1968, Schriftenreihe „Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse“, H6ft 5, 5. Wahlperiode, Berlin 1968, S. 21. gesellschaftlichen Faktor zur Gestaltung oder Sicherung gesellschaftlicher Verhältnisse. Das Maß der sozialen Reaktion auf ein individuelles Verhalten kann erst dann gerecht sein, wenn diese Reaktion selbst eine gerechte ist, d. h., wenn sie auf die bewußte Durchsetzung sozialistischer Verhaltensnormen abzielt, wenn sie zur Freisetzung menschlicher Wesenskräfte, menschlicher Herrschaft über die eigenen sozialen Beziehungen beiträgt. Das aber ist ein Kennzeichen der sozialistischen Rechtsordnung in der DDR, ein Kennzeichen der historisch-objektiven Übereinstimmung von Recht und Moral. Die Betonung der Einheit von Recht und Moral bildet gleichzeitig eine methodische Voraussetzung für Auseinandersetzungen mit revisionistischen bzw. existentia-listischen Verleumdungen, die die Zwangsläufigkeit des Dilemmas der Individuen im Konflikt zwischen staatlich gesetzter Rechtspflicht und moralischer Verpflichtung auch für unseren sozialistischen Staat behaupten. Dieses (für die menschliche Existenz schlechthin behauptete) Dilemma entsteht jedoch als historische Erscheinung nur in einer auf Ausbeutung beruhenden Gesellschaftsordnung. Mit deren Mitteln ist jener Konflikt als ein Ausdruck des Antagonismus zwischen dem Recht der Ausbeuter und der Moral der Ausgebeuteten naturgemäß nicht wirklich lösbar. Dieser Antagonismus ist aber im Sozialismus beseitigt. Bestimmende Momente innerhalb der Dialektik von Recht und Moral Jede marxistische Darstellung der Dialektik von Recht und Moral muß zum Ausgangspunkt nehmen, daß sich Recht und Moral nicht im geschichtslosen Raum gegenüberstehen, daß sich in ihnen vielmehr ein konkretes Klassenwesen ausdrückt. Im Sozialismus ist die organische Einheit-von Staat und Volk, die Gemeinsamkeit der objektiven Grundinteressen der unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei verbündeten Klassen und Schichten das bestimmende Moment dieser Dialektik. Im imperialistischen System bildet jedoch der Antagonismus zwischen dem Recht des imperialistischen Staates und der Moral des werktätigen Volkes das bestimmende Moment der Dialektik von Recht und Moral. „Auf einer gewissen, sehr ursprünglichen Entwicklungsstufe der Gesellschaft stellt sich das Bedürfnis ein“, schrieb Friedrich Engels, „die täglich wiederkehrenden Akte der Produktion, der Verteilung und des Austausches der Produkte unter eine gemeinsame Regel zu fassen, dafür zu sorgen, daß der einzelne sich den gemeinsamen Bedingungen der Produktion und des Austausches unterwirft.“11 Die gemeinsamen Regeln dienen der gesellschaftlichen Koordinierung des Verhaltens aller einzelnen im Interesse der Gesellschaft oder besonderer Gruppen bzw. Klassen. Das gilt im Prinzip sowohl für die Rechtsnormen als auch für die Moralnormen. Die Rechtsnormen der Ausbeutergesellschaft legen dasjenige Verhalten fest, das den Interessen der herrschenden Ausbeuterklasse entspricht. Im Kapitalismus werden die das Ausbeuterinteresse formulierenden Rechtsnormen von den meisten Werktätigen unwillig, unter Zwang oder gar nicht befolgt jedenfalls in all den wesentlichen Lebensvorgängen, in denen die antagonistischen Klasseninteressen praktisch aufeinanderstoßen und in denen die Moralauffassungen des werktätigen Volkes den gesetzlichen Forderungen bewußt ablehnend oder spontan mißtrauisch gegenüberstehen. Aus dieser Tatsache des antagonistischen Klassenwiderspruchs 11 Marx / Engels, Werke, Bd. 18, Berlin 1962, S. 276. 195;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 195 (NJ DDR 1969, S. 195) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 195 (NJ DDR 1969, S. 195)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

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