Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 193

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 193 (NJ DDR 1969, S. 193); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT NR. 7/1969 1. APRILHEFT Dr. habil. PETER-BERND SCHULZ, Dozent an der Sektion Marxismus-Leninismus der Humboldt-Universität Berlin Zur Dialektik von Recht und Moral Als Walter Ulbricht anläßlich des 20. Jahrestages der Gründung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft über die Rolle des sozialistischen Staates sprach, ging er auch auf die Dialektik von Recht 1 und Moral ein: „Von prinzipieller Bedeutung ist die Gestaltung des Verhältnisses von sozialistischem Recht und sozialistischer Moral. Sie besteht vor allem darin, die erzieherische Einflußnahme des Rechts auf die Herausbildung und allgemeine Durchsetzung sozialistischer Moralauffassungen, die mehr und mehr das Denken, Fühlen und Handeln der Menschen bestimmen, zu verwirklichen.“1 Mit der Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR wächst naturgemäß die Bedeutung, die die Regeln des Zusammenlebens der Menschen als Ausdruck gesamtgesellschaftlicher Anforderungen und Maßstäbe für das individuelle Verhalten besitzen. Die Dialektik von Recht und Moral ist im Bereich dieser Regeln des sozialistischen Zusammenlebens der Menschen angesiedelt. In offenkundigem Mißverhältnis zur wachsenden Bedeutung dieser Dialektik steht jedoch ihre wissenschaftliche Durchdringung2. Es fehlt bisher die Gemeinschaftsarbeit von Vertretern derjenigen Wissenschaften hauptsächlich der marxistischen Ethik und der marxistischen Rechtswissenschaft , die dieses Thema zu bewältigen haben. Die aktuellen Veröffentlichungen marxistischer Ethiker lassen die Dialektik von Recht und Moral ganz oder weitestgehend außer Betracht3, obwohl diese Problematik im täglichen Leben allenthalben offensichtlich ist. 1 W. Ulbricht. „Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus", NJ 1968 S. 641 ff. (648). 2 Die m. W. letzte monographische Darstellung des Themas, die in der DDR erschienen ist, stammt von Karewa, Recht und Moral in der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1954. Diese Arbeit wurde vor 20 Jahren geschrieben und wird den praktischen und theoretischen Aufgaben der Gegenwart in keiner Weise gerecht. 3 So werden z. B. in dem von Bittighöfer und Schmollack herausgegebenen Band „Moral und Gesellschaft" (Berlin 1968) zahlreiche Lebensbereiche behandelt, in denen der sozialistische Mensch seine Moralauffassungen bzw. Moralnormen zur Bewährung führen muß aber der Bereich, in dem er als Staatsbürger tätig ist und in dem die sozialistische Moral mit dem Recht praktisch korrespondiert, bleibt unberücksichtigt. Ob der Bürger die Zahlbox eines Verkehrsmittels bedient oder im Selbstbedienungsladen einkauft, ob er Arbeitsschutzbestimmungen einhält oder einen Qualifizierungsvertrag abschließt immer ist es die sozialistische Moral, die sich hier im rechtlichen Bereich auf spezifische Weise zu bewähren hat. Hunderttausende von Werktätigen unseres Staates wirken aktiv an der Arbeit irgendeines Rechtspflegeorgans'mit. In ihrer alltäglichen, massenhaften rechtserzieherischen Aktivität gibt es kein einziges Problem, das sich anders verstehen ließe als aus der Sicht der Einheit von Recht und Moral im Sozialismus. Mehr noch: Staatsbürger der DDR zu sein bedeutet, einen juristischen Status zu besitzen, dessen Wesen nicht ohne die Benutzung ethischer Kategorien dargestellt werden kann und der weitgehend durch moralische Verpflichtungen und moralisches Ansehen gekennzeichnet ist. Unsere Verfassung wie alle Gesetze unseres Staates und alle Einrichtungen unserer Rechtsordnung, die den sozialistischen Menschen als aktiven -Gestalter seiner eigenen Rechtsbeziehungen unmittelbar fordern und zur Verwirklichung bringen, muß man diesbezüglich auch in ihrer moralischen Relevanz begreifen. Hier ist nicht Gelegenheit zu entscheiden, welche Ursachen die Zurückhaltung der Gesellschaftswissenschaftler unserer Republik gegenüber der Dialektik von Recht und Moral hervorbrachten. Eine der Ursachen mag vielleicht in den theoretischen Schwierigkeiten einer exakten Unterscheidung von Recht und Moral liegen. Kriterien der Unterscheidung von Recht und Moral Am bekanntesten sind wohl diejenigen Unterscheidungskriterien, die schon in der klassischen deutschen Philosophie und noch davor Anwendung fanden, nämlich die Kriterien der Quelle, des Gegenstandes und der Sanktion des Rechtes einerseits und der Moral andererseits. Vom Standpunkt des historischen Materialismus bilden jedoch Quelle und Gegenstand keine konsequent wissenschaftlichen Kriterien einer Unterscheidung, weil sich letztlich sowohl das Recht wie auch die Moral aus „äußeren“, aus materiellen gesellschaftlichen „Quellen“, aus den Produktionsverhältnissen sowie den in ihnen verankerten objektiven Interessen der Klassen herleiten 193;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 193 (NJ DDR 1969, S. 193) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 193 (NJ DDR 1969, S. 193)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und hat sich in jedem Fall als zweckmäßig erwiesen. Obwohl Vergünstigungen nicht an das Aussageverhalten des Beschuldigten gekoppelt sind, ist durch das Mitspracherecht des Untersuchungsführers im, Interesse der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaf tssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen.

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