Innen

Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 165

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 165 (NJ DDR 1969, S. 165); Handeln der Menschen erfolgreich begegnet zu werden vermag. Vor allem aber darf man sich den Prozeß der Überwindung des Alten, der allseitigen Ablösung der Vergangenheit nicht mechanisch vereinfacht vorstellen. Die Zählebigkeit des Alten, besonders in den Lebens- und Denkgewohnheiten, betrifft nicht nur das geistige Befangen- und Verfestigtsein der Generation, die in der Vergangenheit aufwuchs. Die sich unter ganz anderen Bedingungen ihre geistige und gesellschaftliche Position erringende junge Generation kann teilweise, unter bestimmten Umständen, zeitweilig durchaus den Verlok-kungen anforderungsärmerer bürgerlicher Lebens- und Denkgewohnheiten unterliegen, wobei der vielfältige direkte und indirekte „westliche“ Einfluß, insbesondere im Ergebnis der Bewußtseinsmanipulierung als Bestandteil des staatsmonopolistischen westdeutschen Herrschaftssystems, keinesfalls unterschätzt werden darf. Wir halten es für sehr notwendig, mit solch mechanistischen, nur nach Jahreszahlen orientierten Vorstellungen aufzuräumen, als wären alle nach 1945 geborenen jungen Menschen ausnahms- und widerspruchslos in sozialistischer Weise erzogen worden, als brächte die bloße Tatsache des Lebens in einem sozialistischen Staat automatisch, im Selbstlauf sozialistisches Bewußtsein hervor, als hätten wir keinen ideologisch-moralischen Kampf um die Erziehung der Erzieher zu führen gehabt und noch zu führen, als sei bei allen mit erzieherischen Aufgaben Betrauten bereits ein vollkommener sozialistischer Erziehungsstil vorhanden, als gäbe es überhaupt keine bürgerlichen und kleinbürgerlichen Erscheinungen bei der Erziehung der jungen Generation, als wirke nicht auch der „westliche Einfluß“, die ideologische Diversion des Gegners auf den komplizierten Erziehungsprozeß störend ein. Die durchaus nicht in besorgniserregender Quantität und Qualität auftretende Kriminalität junger Menschen in der DDR ist also keineswegs so „unerklärlich“, wenn man die komplizierte gesellschaftliche Dialektik des sozialistischen Er-ziehungsprozösses speziell in der Übergangsperiode richtig betrachtet. Die historische Aufgabe, die neue Gesellschaft allseitig durchzusetzen, erstreckt sich über Generationen. Die Jugendkriminalität als ein spezifischer Ausfluß des sich hartnäckig im Weltmaßstab zur Wehr setzenden Alten wird uns also ganz zwangsläufig noch viele Jahre beschäftigen. Systemtheoretische Aspekte v Manche hier und da anzutreffenden, schematisch oder unverarbeitet wiedergegebenen Termini veranlassen uns aus systemtheoretischer Sicht zu folgenden Bemerkungen: 1. Die Systemtheorie ist kein Selbstzweck und keine Modeerscheinung. Sie ersetzt nicht die eigene theoretische Arbeit, vermag jedoch richtig angewandt nützliche Erkenntnishilfen zu geben; klassengebundene Erscheinungen dürfen durch die formale Anwendung ihrer Erkenntnis nicht klassenneutral dargestellt werden'-7. 27 Bei der schöpferischen Anwendung bestimmter Aspekte der Systemtheorie, insbesondere im Bereich der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung, ist unbedingt zu beachten, daß sie als wesentlicher Bestandteil der Kybernetik sich ausschließlich mit der Erfassung der Strukturen von Systemen schlechthin und ihrer Bedeutung für das Verhalten der Systeme beschäftigt (vgl. Klaus, Kybernetik in philosophischer Sicht, Berlin 1963, S. 30). Dabei treten Probleme der spezifischen Qualität eines Systems insofern in den Hintergrund, als davon abstrahiert wird, zu welcher konkreten Bewegungsform der Materie das jeweilige System gehört. Die Berechtigung der Vernachlässigung der spezifischen Qualität im oben genannten Sinne ergibt sich „aus der Tatsache, daß die Natur (und Gesellschaft) selbst ein in sidi geschlossenes, zusammenhängendes System ist daß die verschiedenen Bereiche der Wirklichkeit, obwohl sie verschiedene Bewegungsformen dar- 2. Die Aufgabe, das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus zu schaffen, geht davon aus, daß wir zur Zeit noch kein fertiges sozialistisches Gesellschaftssystem haben (wohl aber alle Voraussetzungen dafür)27 28. Noch existieren und wirken nicht zu unterschätzende Elemente und Beziehungen der alten Gesellschaft; uns steht international ein ganzes aggressives imperialistisches Weltsystem gegenüber. Das entwickelte Gesellschaftssystem des Sozialismus wächst demzufolge im Kampf gegen Restbestände alter Systembeziehungen und in Auseinandersetzung mit dem imperialistischen Weltsystem. 3. Zum sich entfaltenden sozialistischen System gehören nur solche gesellschaftlichen Erscheinungen und Beziehungen, die auf den sozialistischen Produktionsund Machtverhältnissen beruhen bzw. diesen entsprechen; nur diese sind systemimmanent. Die alten Lebens- und Denkgewohnheiten gehören dazu ebensowenig wie die daraus erwachsende Kriminalität. Sie resultieren aus den noch vorhandenen Resten der alten Systembeziehungen und sind in unterschiedlicher Weise systemäußere bzw. systemfeindliche Störfaktoren29. 4. Das alte Gesellschaftssystem mit seinen verschiedenen Ebenen und Bereichen ist zwar nicht mehr dominant und bei uns nicht mehr lebensfähig; es ist als System überwunden. Aber wir haben die alten Systembeziehungen nicht „aufgesogen“, nicht integriert und werden sie nicht integrieren; sie werden ständig durch die neuen ersetzt und so überwunden. Das geschieht nicht im Selbstlauf. Die ins Bewußtsein gedrungenen alten Systembeziehungen müssen bewußt aufgehoben und durch neue ersetzt werden. # 5. Aus dem Kampf und Aufeinanderwirken zweier Systeme (Sozialismus Imperialismus) bzw. zweier grund- stellen und die Welt unendlich verschiedenartig ist, zugleich in ihren verschiedenen Seiten und Bereichen übereinstimmende Züge, gleiche oder ähnliche Strukturen aufweisen“ (Klaus, a. a. O., S. 266 ff). Jedoch ist es notwendig, darauf hinzuweisen, daß diese Gemeinsamkeiten nicht im Sinne des mechanischen Materialismus verabsolutiert werden dürfen. Die schöpferische Anwendung system-theoretischer Aspekte im Bereich der kriminologischen Forschung setzt die kriminologische Abstraktionstätigkeit auf dem festen Fundament der marxistisch-leninistischen Philosophie im allgemeinen und des historischen Materialismus im besonderen voraus. Nach unserer Meinung muß davon ausgegangen werden, daß die Anwendung systemtheoretischer Aspekte der grundsätzlichen Analyse der Qualität der gesellschaftlichen Erscheinungen, insbesondere ihres Klassencharakters, subordiniert ist; erst dann kann sie zur Vertiefung wissenschaftlicher Erkenntnisse, z. B. über die wirksame Bekämpfung der Kriminalität im Prozeß des Aufbaus des Sozialismus, beitragen. 28 vgl. hierzu auch W. Ulbricht. Die Bedeutung und die Lebenskraft der Lehren von Karl Marx für unsere Zeit (Referat auf der Internationalen Wissenschaftlichen Session zum 150. Geburtstag von Karl Marx), Berlin 1968, insbesondere S. 30 und 33. Dort führte er aus: „Das Erkennen des Systemcharakters der Gesellschaft ist eine grundlegende Voraussetzung für die wissenschaftliche Erklärung ihrer Gesetzmäßigkeiten. ,Die Gesellschaft*, so betont Marx in seiner Polemik gegen bürgerliche Vorstellungen, .besteht nicht aus Individuen, sondern drückt die Summe der Beziehungen, Verhältnisse aus. worin diese Individuen zueinander stehen* (Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, Berlin 1953, S. 176). Zwischen den verschiedenen Seiten, Teilsystemen und Beziehungen der Gesellschaft insgesamt besteht eine organische Wechselwirkung. Das ist besonders charakteristisch für jedes entwickelte soziale System, wo Jedes ökonomische Verhältnis das andere voraussetzt Dies organische System selbst als Totalität hat seine Voraussetzungen, und seine Entwicklung zur Totalität besteht eben (darin), alle Elemente der Gesellschaft sich unterzuordnen oder die ihm noch fehlenden Organe aus ihr heraus zu schaffen* (Marx, a. a. O., S. 189)“. v,Die Entwicklung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus auf dieser eigenen materiellen Grundlage besteht nun darin, wie Marx schrieb, .alle Elemente der Gesellschaft sich unterzuordnen oder die ihm noch fehlenden Organe aus ihr heraus zu schaffen*.“ 29 Wir stimmen mit Hörz („Die Rolle statistischer Gesetze in den Gesellschaftswissenschaften und ihre Bedeutung für die Prognose“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1968, Heft 3, S. 327 ff. [3321) überein, daß es für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung notwendig ist. die aus den Systembeziehungen entspringenden statistischen Gesetzmäßigkeiten, um welche es sich hierbei handelt, auch in ihren Wechselbeziehungen bzw. ihrer Rangfolge und sozialen Wertigkeit näher zu untersuchen. { 165;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 165 (NJ DDR 1969, S. 165) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 165 (NJ DDR 1969, S. 165)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X