Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 146

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 146 (NJ DDR 1969, S. 146); Die weitgehende Übereinstimmung des Familiengesetzbuchs der DDR mit den Grundlagen für die Ehe- und Familiengesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken ist zweifellos ein Ausdrude des Wirkens der allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus, aber auch der engen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaus-tauschs zwischen beiden Ländern. Es ist das Anliegen dieses Beitrags, die Leser in der DDR über den Aufbau und die wichtigsten Bestimmungen der Grundlagen zu Informieren3 4. Die Übereinstimmung der beiden Familiengesetze in den Grundsätzen erlaubt es, darauf zu verzichten, alle Einzelheiten der Grundlagen zu behandeln. Vielmehr sollen hier diejenigen Punkte hervorgehoben werden, die wegen ihrer Bedeutung für die Familie, wegen der Rolle, die das Problem in der öffentlichen Diskussion des FGB-Entwurfs der DDR gespielt hat, oder auf Grund der Unterschiede in der Gesetzgebung beider Länder von besonderem Interesse sind. Aufbau und Grundsätze Die Grundlagen sind ein relativ kurzes Gesetz. Es umfaßt neben der Präambel 36 Artikel, die sich in folgende Abschnitte gliedern: 1. Allgemeine Bestimmungen, 2. Bestimmungen über die Ehe, 3. Bestimmungen über die Familie, 4. Bestimmungen über das Personenstandsregister, 5. Bestimmungen über die Anwendung der sowjetischen Gesetzgebung gegenüber Ausländem und Staatenlosen sowie über die Anwendung von Ehe- und Familiengesetzen ausländischer Staaten, von internationalen Verträgen und Abkommen. In der Präambel werden die politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Entwicklung der sowjetischen Familie dargestellt. Es wird herausgearbeitet, daß die wichtigste Pflicht der sowjetischen Familie die kommunistische Erziehung der heranwachsen-den Generation ist. Eine wichtige Aufgabe der sowjetischen Ehe- und Familiengesetzgebung ist es, aktiv dazu beizutragen, „die Reste der noch bestehenden ungleichen Lage der Frau im täglichen Leben zu beseitigen“. Dementsprechend werden in den Allgemeinen Bestimmungen (Art. I bis 8) insbesondere festgelegt: die Aufgaben der Familiengesetzgebung (Art. 1); der Gegenstand der Familiengesetzgebung, in den auch das Verfahren für die Beurkundungen des Personenstandes mit einbezogen ist (Art. 2); die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Familie (Art. 3); der Schutz und die Förderung der Mutterschaft und der Mütter (Art. 5); das Verhältnis der Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken zueinander (Art. 7); Fragen des internationalen Familienrechts (Art. 8). Bestimmungen über die Ehe In Art. 9 und 10 werden die Eheschließung und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Ehemündigkeit tritt für beide Geschlechter mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein'*. Die Eheverbote stimmen mit denen des § 8 3 Dem Beitrag liegt die deutsche Übersetzung des Gesetzestextes von A. R. Werner (Ministerium der JusUz) zugrunde, 4 In der Gesetzgebung der Unionsrepubliken kann das Ehemündigkeitsalter herabgesetzt werden, jedoch höchstens um zwei Jahre. Dabei ist vor allem an die südlichen Republiken gedacht, in denen die Geschlechtsreife von Mann und Frau weit früher elntritt als ln unseren Breiten und traditionell sehr Jung geheiratet wird. FGB überein. Zwischen der Anmeldung der Eheschließung und ihrem Vollzug soll grundsätzlich eine Frist von einem Monat liegen5. Die persönlichen Rechte der Ehegatten sind in Art. 11 unter strikter Beachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau gestaltet. Von besonderem Interesse ist dabei die Namensregelung, die es den Ehegatten freistellt, entweder den Namen eines Ehegatten als gemeinschaftlichen Familiennamen zu wählen oder ihren jeweiligen vorehelichen Namen weiterzuführen. Darüber hinaus können die Gesetze der Unionsrepubliken auch die Führung von Doppelnamen zulassen. In Art. 12 sind die Fragen des ehelichen Vermögens geregelt. Es besteht inhaltlich völlige Übereinstimmung mit den §§ 13 und 39 FGB mit Ausnahme der Festlegung, daß sich die Vorschriften bei Mitgliedern eines Kolchosbauernhofes nur auf das persönliche Eigentum erstrecken. Art. 13 behandelt die Unterhaltsverpflichtungen zwischen Ehegatten bei bestehender Ehe und nach Scheidung. Ein Unterhaltsanspruch der Frau ist bei Schwangerschaft und für die Dauer eines Jahres nach der Geburt des Kindes stets gegeben. Tritt die Unterhaltsbedürftigkeit erst innerhalb eines Jahres bei langjährigen Ehen innerhalb von fünf Jahren nach Scheidung ein, so kann auch dann noch ein Unterhaltsanspruch entstehen. Der Gesetzgebung der Unionsrepubliken ist es überlassen, die Unterhaltsansprüche zu befristen oder auf andere Weise einzuschränken. In den Art. 14 und 15 werden die Grundsätze der Scheidung und der Nichtigkeit der Ehe geregelt. Für die Scheidung einer Ehe gilt das Zerrüttungsprinzip, kombiniert mit der Pflicht der Gerichte, eine Aussöhnung der Ehegatten anzustreben. Während der Schwangerschaft und innerhalb eines Jahres nach der Geburt eines Kindes ist gegen den Willen der Ehefrau eine Scheidung nicht möglich. Als Ergebnis der öffentlichen Diskussion über den Entwurf der Grundlagen wurde die Möglichkeit der ein-verständlichen Scheidung einer Ehe durch die Organe des Personenstandswesens eingeführt. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur bei Ehen, in denen keine minder- . jährigen Kinder vorhanden sind. In diesen Fällen wird die Ehe drei Monate nach Antragstellung geschieden ohne vorherige Prüfung, ob die Ehe zerrüttet ist. Bei den Organen des Personenstandswesens erfolgt auch die Scheidung der Ehe von Personen, die im gesetzlich bestimmten Verfahren als verschollen oder infolge einer Geisteskrankheit oder Geistesschwäche für handlungsunfähig erklärt oder die wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und mehr verurteilt wurden. Entsteht in allen diesen Fällen ein Streit, so hat das Gericht zu entscheiden. Bestimmungen über die Familie Der Abschn. III regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern einschließlich der Annahme an Kindes Statt, der Vormundschaft und Pflegschaft und des Unterhalts zwischen Verwandten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern beruhen nach Art. 16 auf der Abstammung des Kindes, die durch das im Gesetz festgelegte Verfahren nachgewiesen wird. Für die Feststellung der 5 Das entspricht etwa der Regelung des § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes der DDR i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 13. Oktober 1966 (GBl. I S. 83). 146;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 146 (NJ DDR 1969, S. 146) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 146 (NJ DDR 1969, S. 146)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Befragung können entgegen der ursprünglichen politischoperativen Zielstellung die Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Veranlassung andersrechtlicher Sanktionen erforderlich machen.

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