Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 137

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 137 (NJ DDR 1969, S. 137); Hemmungen herabgesetzt, und damit komme es zur De-; kompensation5. B a r y 11 a beobachtete bei älteren Tätern als Besonderheit, daß deren bisheriges Sexualleben von einer Lüsternheit beherrscht war, die das Gegenteil eines verfeinerten erotischen Geschmacks darstellt. Er bezieht den Kontakt zu den Kindern auf eine Minderung der Selbstwertgefühle und den Verlust der Autorität6. Bei den Eigentumsdelikten, die insbesondere in der beginnenden Alterungsphase eine beträchtliche Rolle spielen, ergaben' sich aus unserer Übersicht folgende drei Gruppen: * X. Täter, die ihren alten Lebensstandard, den sie anders nicht halten konnten, durch Diebstähle und Betrugshandlungen aufrechterhalten wollten. 2. Dranghafte Diebstahlshandlungen vorwiegend nutzloser Dinge, fast an einen Sammeltrieb erinnernd. 3. Episodische Drangzustände mit planvollen Gelddiebstählen. Hinsichtlich der Brandstiftungen sind bereits in der früheren Literatur7 nur sehr wenig Fälle beschrieben, bei denen ein sinnliches Verlangen und ein triebartiges Anzünden, letztlich also eine Feuerlust festgestellt wurde. Als Beweggründe tauchten vielmehr Rache, Haß, Habsucht, Eifersucht und Heimweh auf. Eine Verbindung zwischen Epilepsie und Brandstiftung, Mystizismus und sexueller Erregung ist zwar zu erwähnen, aber doch nicht grundsätzlich zu bejahen. Unser Patientengut ergab folgende Differenzierung: 1. Ungewollte Brandstiftungen bei schweren Gedächtnisstörungen (unqualifizterter Umgang mit Bügeleisen, Ofen usw.). 2. Umgang mit offenem Feuer an gefahrvollen Stellen und Verlust der Übersicht. 3. Aktive Brandlegung im Rahmen organisierter paranoider Psychosen. 4. Absichtliche Brandlegung durch skurril-bizarre Einfälle als Erstsymptome einer Spätschizophrenie. Die Verbrechen gegen das Leben sind bei älteren Menschen selten. Die Mehrzahl der Täter kommt aus einer Gruppe von Taten, die Lange als den mißlungenen erweiterten Suizid bezeichnet hat8. Es geht in der überwiegenden Zahl darum, daß eine andere Person ohne ihr Einverständnis vom Selbstmörder mit in den Tod genommen werden soll. Da es sich vorwiegend um depressiv-psychotische Ursachen handelt, sollen liebste und nahestehende Menschen durch den erweiterten Suizid vor einem vermeintlichen unglücklichen Schicksal bewahrt werden. Die anderen Verbrechen gegen das Leben weisen auf die große Gruppe der Querulanz und ihre nach meiner Auffassung notwendige differenzierte Beurteilung hin. Zur Begutachtung der Zurechnungsfähigkeit älterer Täter Unsere Erfahrungen in der Begutachtung älterer Menschen sind nach den bisherigen Überlegungen in zwei Bereiche zusammenzufassen: 1. Der alte Täter schlechthin mit seinen allgemeinen Merkmalen; 2. der alte Täter in den besonderen Straftatzusammenhängen der einzelnen Deliktsgruppen. 5 Imieiinskt, „Über die dynamische Theorie der Sexualperversionen“. Zeitschrift für Psychiatrie 1965, Heft 5. S. 175. 6 Barylla, „Zur Klinik und forensischen Psychiatrie der Pädophilie“, Zeitschrift für Psychiatrie 1965, Heft 6, S. 217. 7 Vgl. z. B. Többen, Beiträge zur Psychologie und Psychopathologie der Brandstifter, Berlin 1917. 8 Lange, Der erweiterte mißlungene Suizid, Jena 1964. Aus Erfahrung möchte ich betonen, daß bei eindeutigen Hirnabbauzuständen lediglich das Gutachten eines erfahrenen Gerichtspsychiaters zu brauchbaren Hinweisen für die Rechtspflegeorgane führen wird. Ich kenne mehrere Fälle, in denen ein erkennbar werdender Hirnabbauzustand mehrfach und nach unserer Meinung gründlich ambulant nervenärztlich untersucht worden ist, ohne daß man damit in der Bewertung an den Kern der Sache herangekommen wäre. Deshalb sollte der straffällig gewordene ältere Mensch dann, wenn nicht massive Befunde vorlifegen, die eine Zurechnungsunfähigkeit oder verminderte Zurechnungsfähigkeit (§§15 und 16 StGB) begründen, generell stationär beobachtet werden. Damit erfassen wir aber die Gruppe alter Täter noch nicht ganz. Bürger-Prinz und L e w r e n z sprechen von einer „lebensphasischen Dispositionsschuld“ und deuten an, daß darauf -die Forderung nach der Einführung eines Alters-Strafrechts gegründet werden könne9. Diese sog. lebensphasische Dispositionsschuld erwächst m. E. auf dem Alterswandel der Persönlichkeit. Der neue Begriff der schwerwiegenden abnormen Entwicklung der Persönlichkeit (§ 16 StGB) erscheint mir besonders geeignet, um den im pathologischen Alterswandel sozial entgleisten alten Menschen zu erfassen. Hierzu bedarf es aber nicht nur des erfahrenen Gerichtspsychiaters, sondern auch des Nervenarztes, der sich gründlich und kritisch mit den differenzierten Veränderungen beim Altwerden auseinandergesetzt hat. Denn ein Spannungsfeld ist mit dem Altwerden immer verbunden, und persönliche Krisensituationen gehören zum normalen Leben. Es geht hier um das Erkennen der pathologischen Elemente. Der Sachverständige muß in der Lage sein, den Normbegriff im Alter zu umreißen, um davon ausgehend die pathologischen und damit schwerwiegenden abnormen Entwicklungszüge der Persönlichkeit als krankhaft bezeichnen zu können. Diese Aufgabe wird nur dann erfüllt, wenn das normale psychische Altern von dem pathologischen psychischen Altern klar abgegrenzt wird, denn in jedem Einzelfall muß der Nachweis der schwerwiegenden abnormen Entwicklung der Persönlichkeit geführt werden. Es darf keine Überschneidung zum normalen Alterungsprozeß entstehen. In der Alterspsychiatrie ist es besonders auffallend, daß eine Spezifität psychopathologischer Erscheinungen in der Anfangsphase verschiedenartigster Störungen fehlt und in den allermeisten Fällen keine prognostischen Aussagen möglich sind. Beim normalen Alterswandel der Persönlichkeit sind die Bedingungen des aus dem Berufsleben heraustretenden Menschen, der sich in der Auseinandersetzung mit- jüngeren konservativ verhält, dessen Spannkraft nachläßt, dessen Antrieb verändert wird, dessen Wahrnehmungsvermögen leidet und dessen Leistungsfähigkeit an stabile Umweltverhältnisse gebunden ist, zu berücksichtigen. Auch die Reaktionen des alten Menschen auf ein drohendes Übergangenwerden, der sprichwörtliche Geiz, die Zuspitzung oder auch Abschwächung persönlicher Eigenheiten, eine zunehmende Isolierung, die Bedeutung des Partners, die besondere Rolle gesellschaftlich nützlicher Aufgaben und Interessengebiete, Demaskierung, Neuauflagen von Charakterzügen sind zu beachten. Der Gefahr, im psychischen Alterungsprozeß die negativen Faktoren zu stark in den Vordergrund zu rücken, ist jedoch energisch entgegenzutreten; denn es gibt sehr wohl auch eine seelisch-geistige Entfaltung, die sich von der biologischen Lebenskurve abhebt, aufsteigt und neben bejahenden Lebenszügen durchaus Schöpferisch-Produktives in sich trägt. 8 vgl. Bürger-Prinz/Letvrenz, Alterskriminalität. Stuttgart 1961. 13 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 137 (NJ DDR 1969, S. 137) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 137 (NJ DDR 1969, S. 137)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? erfordert auch die systematische Erhöhung der Qualität der Planung des Klärungsprozesses auf allen Leitungsebenen und durch jeden operativen Mitarbeiter.

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