Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 129

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 129 (NJ DDR 1969, S. 129); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT NR. 5/1969 1. MÄRZHEFT Dr. JOSEF STREIT, Generalstaatsanwalt der DDR Die Völker der Welt fordern die konsequente Verfolgung und Bestrafung der in Westdeutschland lebenden Nazi- und Kriegsverbrecher Angesichts der rapide anwachsenden Gefahr des Neonazismus und Revanchismus in Westdeutschland verstärken die sozialistischen Staaten ihre Anstrengungen zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa. So haben z. B. die Delegierten sozialistischer Staaten auf der Konferenz der UNO-Menschenrechts-kommission in Teheran im Mal 1968 mit allem Nachdruck auf die Renazifizierung in der westdeutschen Bundesrepublik aufmerksam gemacht. In einer Resolution verurteilten die Konferenzteilnehmer aus 80 Staaten den Neonazismus als Bedrohung des Friedens und als flagrante Verletzung der Menschenrechte und forderten alle Staaten auf, neonazistische Organisationen für ungesetzlich zu erklären und Zuwiderhandlungen strafrechtlich zu verfolgen. Von großer Bedeutung für den Kampf gegen den westdeutschen Revanchismus und Neonazismus ist auch eine Beratung der Generalstaatsanwälte der Volksrepublik Bulgarien, der CSSR, der DDR, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien, der UdSSR und der Volksrepublik Ungarn, die am 28. und 29. Januar 1969 in Berlin stattfand und an der außerdem der Sekretär der Regierungskommission der CSSR zur Verfolgung der nazistischen Kriegsverbrecher und der Direktor der Polnischen Hauptkommission zur Verfolgung der Naziverbrechen teilnahmen. Alle Delegationen setzten sich insbesondere mit den zunehmenden Bestrebungen in Westdeutschland auseinander, die völkerrechtlichen Bestimmungen zur Verfolgung von Kriegs- und Mensch- lichkeitsverbrechen einschließlich der UNO-Konvention über die Nichtverjährbarkeit derartiger Verbrechen vom 26. November 1968 mit allen Mitteln zu negieren. Die Teilnehmer der Beratung waren sich darüber einig, daß Maßnahmen notwendig sind, um die neonazistischen Pläne zu durchkreuzen, mit denen schwerbelasteten Nazi- und Kriegsverbrechern volle Straffreiheit gewährt werden soll. Durch das enge Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane der sozialistischen Länder konnten zahlreiche schwerbelastete Nazi- und Kriegsverbrecher, die unbehelligt in Westdeutschland leben und oftmals in einflußreichen Funktionen amtieren, aufgespürt und ent- larvt werden. Obwohl die westdeutschen Justizorgane rechtzeitig auf diese Tatsachen hingewiesen und entsprechende Beweismittel zur Verfügung gestellt wurden, ist es bis heute zu keiner konsequenten Verfolgung und Bestrafung von Nazi- und Kriegsverbrechern, insbesondere von sog. Schreibtischmördern, gekommen. Dies hat erst kürzlich auch der Leiter der Ludwigsburger Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen, Dr. Rückerl, bestätigt. Nach seinen Darlegungen sind seit dem Frühjahr 1965 in mehr als 10 000 Fällen Ermittlungen eingeleitet worden, aber noch in keinem einzigen Fall wurde Anklage erhoben, weil der „durchschnittliche Zeitraum zwischen dem Beginn der Ermittlung und der Anklageerhebung mindestens sechs Jahre betrage“. Das ist natürlich nicht der wahre Grund für die Nichtverfolgung der in Westdeutschland lebenden Nazi- und Kriegsverbrecher. Der wahre Grund liegt allein darin, daß das Kiesinger/Strauß-Regime offen dazu übergegangen ist, die faschistischen Verbrecher vor jeder Verantwortlichkeit für ihre Untaten zu bewahren und die völkerrechtswidrige Politik des deutschen Imperialismus fortzusetzen. Während sich die Völker der Welt in der genannten UNO-Konvention zur Nichtverjährbarkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bekennen, erklärt der politische Hauptexponent des westdeutschen Monopolkapitals, Franz-Josef Strauß, daß man „nicht über viele Jahrzehnte hinweg einen Dauerreinigungsprozeß“ inszenieren könne. Etwa zur gleichen Zeit schafft die Bonner Regierung mit einer am 1. Oktober 1968 in Kraft getretenen Neufassung des § 50 Abs. 2 StGB die Möglichkeit, faschistische Kapitalverbrecher direkt außer Strafverfolgung zu setzen. Da nach herrschender westdeutscher Auffassung die Mitwirkung der Schreibtischtäter an den Massenmorden wenn überhaupt nur als Beihilfe qualifiziert wird und für den Gehilfen künftig nicht mehr lebenslanges Zuchthaus, sondern nur noch Zuchthausstrafe von 15 Jahren als Höchststrafe angedroht wird, verjährt also die Tat des Gehilfen auch bereits nach 15 Jahren! Das bedeutet, daß die Verbrechen der 129;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 129 (NJ DDR 1969, S. 129) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 129 (NJ DDR 1969, S. 129)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung nur gerecht werden, wenn die eigenen Kräfte entsprechend eingestellt und vorbereitet sowie in Zusammenarbei mit den zuständigen operativen Diensteinheiten gemeinsam mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beachtet wird auch umgekehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich.

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