Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 129

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 129 (NJ DDR 1969, S. 129); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT NR. 5/1969 1. MÄRZHEFT Dr. JOSEF STREIT, Generalstaatsanwalt der DDR Die Völker der Welt fordern die konsequente Verfolgung und Bestrafung der in Westdeutschland lebenden Nazi- und Kriegsverbrecher Angesichts der rapide anwachsenden Gefahr des Neonazismus und Revanchismus in Westdeutschland verstärken die sozialistischen Staaten ihre Anstrengungen zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa. So haben z. B. die Delegierten sozialistischer Staaten auf der Konferenz der UNO-Menschenrechts-kommission in Teheran im Mal 1968 mit allem Nachdruck auf die Renazifizierung in der westdeutschen Bundesrepublik aufmerksam gemacht. In einer Resolution verurteilten die Konferenzteilnehmer aus 80 Staaten den Neonazismus als Bedrohung des Friedens und als flagrante Verletzung der Menschenrechte und forderten alle Staaten auf, neonazistische Organisationen für ungesetzlich zu erklären und Zuwiderhandlungen strafrechtlich zu verfolgen. Von großer Bedeutung für den Kampf gegen den westdeutschen Revanchismus und Neonazismus ist auch eine Beratung der Generalstaatsanwälte der Volksrepublik Bulgarien, der CSSR, der DDR, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien, der UdSSR und der Volksrepublik Ungarn, die am 28. und 29. Januar 1969 in Berlin stattfand und an der außerdem der Sekretär der Regierungskommission der CSSR zur Verfolgung der nazistischen Kriegsverbrecher und der Direktor der Polnischen Hauptkommission zur Verfolgung der Naziverbrechen teilnahmen. Alle Delegationen setzten sich insbesondere mit den zunehmenden Bestrebungen in Westdeutschland auseinander, die völkerrechtlichen Bestimmungen zur Verfolgung von Kriegs- und Mensch- lichkeitsverbrechen einschließlich der UNO-Konvention über die Nichtverjährbarkeit derartiger Verbrechen vom 26. November 1968 mit allen Mitteln zu negieren. Die Teilnehmer der Beratung waren sich darüber einig, daß Maßnahmen notwendig sind, um die neonazistischen Pläne zu durchkreuzen, mit denen schwerbelasteten Nazi- und Kriegsverbrechern volle Straffreiheit gewährt werden soll. Durch das enge Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane der sozialistischen Länder konnten zahlreiche schwerbelastete Nazi- und Kriegsverbrecher, die unbehelligt in Westdeutschland leben und oftmals in einflußreichen Funktionen amtieren, aufgespürt und ent- larvt werden. Obwohl die westdeutschen Justizorgane rechtzeitig auf diese Tatsachen hingewiesen und entsprechende Beweismittel zur Verfügung gestellt wurden, ist es bis heute zu keiner konsequenten Verfolgung und Bestrafung von Nazi- und Kriegsverbrechern, insbesondere von sog. Schreibtischmördern, gekommen. Dies hat erst kürzlich auch der Leiter der Ludwigsburger Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen, Dr. Rückerl, bestätigt. Nach seinen Darlegungen sind seit dem Frühjahr 1965 in mehr als 10 000 Fällen Ermittlungen eingeleitet worden, aber noch in keinem einzigen Fall wurde Anklage erhoben, weil der „durchschnittliche Zeitraum zwischen dem Beginn der Ermittlung und der Anklageerhebung mindestens sechs Jahre betrage“. Das ist natürlich nicht der wahre Grund für die Nichtverfolgung der in Westdeutschland lebenden Nazi- und Kriegsverbrecher. Der wahre Grund liegt allein darin, daß das Kiesinger/Strauß-Regime offen dazu übergegangen ist, die faschistischen Verbrecher vor jeder Verantwortlichkeit für ihre Untaten zu bewahren und die völkerrechtswidrige Politik des deutschen Imperialismus fortzusetzen. Während sich die Völker der Welt in der genannten UNO-Konvention zur Nichtverjährbarkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bekennen, erklärt der politische Hauptexponent des westdeutschen Monopolkapitals, Franz-Josef Strauß, daß man „nicht über viele Jahrzehnte hinweg einen Dauerreinigungsprozeß“ inszenieren könne. Etwa zur gleichen Zeit schafft die Bonner Regierung mit einer am 1. Oktober 1968 in Kraft getretenen Neufassung des § 50 Abs. 2 StGB die Möglichkeit, faschistische Kapitalverbrecher direkt außer Strafverfolgung zu setzen. Da nach herrschender westdeutscher Auffassung die Mitwirkung der Schreibtischtäter an den Massenmorden wenn überhaupt nur als Beihilfe qualifiziert wird und für den Gehilfen künftig nicht mehr lebenslanges Zuchthaus, sondern nur noch Zuchthausstrafe von 15 Jahren als Höchststrafe angedroht wird, verjährt also die Tat des Gehilfen auch bereits nach 15 Jahren! Das bedeutet, daß die Verbrechen der 129;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 129 (NJ DDR 1969, S. 129) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 129 (NJ DDR 1969, S. 129)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität begangen haben, sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter Operative Personenkontrolle zu stellen. RückfluBinformation Form der Informierung auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der Festnähme Verhaftung. Die Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der in dieser Arbeit dargelegten Verantwortung des Untersuchungsorgans zur Sicherung des persönlichen Eigentums der Beschuldigten. Gemäß ist es Aufgabe des Untersuchungsorgans, bei der Durchsuchung und BeschlagnahmeB. bei Wohnraumen zur ahrung der Rechte der von der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erhöhen. Der Staatsanwalt unterstützt im Rahmen seiner Verantwortung als Leiter des Ermittlungsverfahrens die Linie bei der Feststellung der Wahrheit über die Straftat ued bei der Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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