Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 120

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 120 (NJ DDR 1969, S. 120); der Leitung in der Industrie“ und „Über die Vervollkommnung der Planung und die Verstärkung der ökonomischen Stimulierung der Industrieproduktion“ angenommen. Der Oberste Sowjet der UdSSR verabschiedete das Gesetz über die Änderung des Systems der Organe für die Leitung der Industrie und über die Reorganisation anderer Organe der Staatsverwaltung. Der Ministerrat der UdSSR bestätigte die Ordnung über den sozialistischen staatlichen Industriebetrieb. Der Ministerrat der UdSSR hat am 10. Juli 1967 auch einige Verordnungen erlassen, wonach die Ministerräte der Unionsrepubliken beauftragt wurden, über Fragen des Wirtschafts- und des Kulturaufbaus selbst zu entscheiden. In diesen Verordnungen wurden die Rechte der Minister der UdSSR erweitert, und die Juristische Kommission beim Ministerrat der UdSSR wurde beauftragt, gemeinsam mit den interessierten Ministerien und Behörden die Kodifizierungsarbeiten gemäß den Verordnungen in den genannten Angelegenheiten durchzuführen. Sowohl die in letzter Zeit verabschiedeten Gesetze als auch die Entwürfe der neuen Gesetzesvorhaben sind darauf gerichtet, die Rechte der Unionsrepubliken auf dem Gebiet des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlich-kulturellen Aufbaus zu erweitern, die sowjetische Demokratie in allen Bereichen unseres Lebens weiter zu entwickeln sowie die breiten Massen der Werktätigen zur aktiven Mitwirkung an der staatlichen Leitung heranzuziehen. Im Prozeß der Kodifizierung werden verschiedene Teile der Gesetzgebung im Sinne der neuen Aufgaben, die Staat und Gesellschaft zu erfüllen haben, vollständig überarbeitet. Gleichzeitig damit wird die laufende schöpferische Gesetzgebungstätigkeit ausgeübt und werden die geltenden Gesetze in Form der Inkorporation geordnet. Bekanntlich wird bei der Inkorporation die geltende Gesetzgebung im wesentlichen nicht überprüft. Aus der gesamten Masse der Vorschriften werden diejenigen herausgesucht, die Normativcharakter haben. Dann werden diese ausgesuchten Vorschriften genau analysiert, um sie entweder aufzuheben oder diejenigen abzuändern, die mit später verabschiedeten Gesetzen in Widerspruch stehen, von ihnen aufgenommen wurden oder aus anderen Gründen ganz oder teilweise an Bedeutung verloren haben. Hinsichtlich derjenigen Gesetzesvorschriften, die ihrem Inhalt nach nicht in die neue Kodifizierung aufgenommen wurden, stellt die Inkorporation das einzige Mittel dar, die Gesetzgebung zu systematisieren. Die kodifizierten gesetzlichen Vorschriften umfassen in verschiedenen Bereichen oftmals nicht die gesamte Gesetzgebung. Deshalb ist es unmöglich, die gesamte Gesetzgebung ohne Inkorporation in ein bestimmtes System zu bringen. Die Arbeit auf dem Gebiet der Inkorporation der Gesetzgebung. Deshalb ist es unmöglich, die gesamte Ge-sondern schafft auch günstige Voraussetzungen für die nachfolgende Kodifizierung. Ganz besonders wichtig ist dies in Fällen, wo die Gesetzgebung umfangreich und kompliziert ist, wo sie viele, miteinander nicht koordinierte, oft widersprüchliche und veraltete Rechtsnormen enthält. Die Inkorporation der Gesetzgebung nimmt in der Tätigkeit der Juristischen Kommission beim Ministerrat der UdSSR einen Hauptplatz ein. Die Juristische Kommission begann diese Arbeit mit dem Studium aller Rechtsvorschriften und Beschlüsse der Regierung der UdSSR, die vom Zeitpunkt der Schaffung der UdSSR an herausgegeben worden waren. Sie wählte aus ihnen diejenigen aus, die Normativcharakter haben und noch vollständig oder teilweise von Bedeutung sind, und stellte sie auf Grund der Gesetzgebung zusammen, die am 1. Oktober 1959 in Kraft war. Die Chronologische Sammlung dieser geltenden Vorschriften wurde in 64 Bänden aufgenommen. Diese Chronologische Sammlung ist nicht für eine Veröffentlichung bestimmt. Sie wird von der Juristischen Kommission für die weiteren Arbeiten im Bereich der Systematisierung der Gesetzgebung verwendet. Um eine Vorstellung von der Arbeit der Juristischen Kommission zu vermitteln, sei erwähnt, daß unter allen gesetzlichen Vorschriften, die seit der Gründung der UdSSR erlassen wurden, die Normativakte ungefähr 32 000 betragen, die restlichen Vorschriften nur vorübergehend in Kraft waren oder zu den operativorganisatorischen Vorschriften gehören. Eine weitere Analyse der Gesetzgebung hat gezeigt, daß sich unter den 32 000 Normativakten eine große Anzahl solcher befindet, die formal als noch geltend anzusehen sind, aber tatsächlich ihre Bedeutung im Zusammenhang mit später verabschiedeten Gesetzen und mit denjenigen Veränderungen verloren haben, die im ökonomischen und kulturellen Leben unseres Landes, in der Struktur des Staatsapparates, in der Praxis der staatlichen Organe und dergleichen mehr vor sich gegangen sind. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten stellt die Juristische Kommission eine Sammlung der geltenden Gesetze der UdSSR zusammen. In diese Sammlung werden nur Normativakte mit allen später vorgenommenen Abänderungen und Ergänzungen aufgenommen. Diese Normaktivakte werden erforderlichenfalls mit Anmerkungen versehen, in denen Änderungen in der Struktur des Staatsapparates oder andere Umstände berücksichtigt werden, die bei der Anwendung dieser Rechtsnormen von Bedeutung sein können. Der Ministerrat der UdSSR beauftragte die Juristische Kommission im Januar 1966, unter Beteiligung der Ministerien und Behörden der UdSSR mit der Beseitigung einer großen Anzahl von Normativakten der Vergangenheit zu beginnen, und zwar auf der Grundlage der Beschlüsse zur Verbesserung der Leitung der Volkswirtschaft. Damit wurde der Juristischen Kommission die Aufgabe gestellt, noch vor der Zusammenstellung der geltenden Gesetzgebung die geltenden, nicht koordinierten gesetzlichen Vorschriften in größeren Gesetzesakten zu vereinigen. Im Ergebnis dieser Arbeit wurde die Anzahl der Normativakte bedeutend vermindert. Unter Berücksichtigung der Veränderungen im System der höchsten Organe der Staatsmacht sowie unter Beachtung der gegenwärtigen Praxis der staatlichen Qrgane werden die Rechtsnormen in eine klare Fassung gebracht. Veraltete Termini und Bezeichnungen werden durch neue ersetzt. In allen Unionsrepubliken wurden unter direkter und aktiver Beteiligung der dort bestehenden Juristischen Kommissionen Strafgesetzbücher, Strafprozeßordnungen, Zivilgesetzbücher und Zivilprozeßordnungen, Gerichtsverfassungsgesetze und andere wichtige Kodifi-zierungsakte ausgearbeitet. Jetzt werden in vielen Unionsrepubliken Entwürfe der Gesetzbücher im Zusammenhang mit den Grundlagen für diese Rechtszweige vorbereitet. Fast in allen Unionsrepubliken wurden schon Chronologische Sammlungen der Gesetzgebungen herausgegeben bzw. sollen solche demnächst herausgegeben werden. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Veröffentlichun der Gesetzessammlungen der Unionsrepubliken werden veraltete Rechtsnormen beseitigt. So wurden z. B. in den Chronologischen Sammlungen 120;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 120 (NJ DDR 1969, S. 120) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 120 (NJ DDR 1969, S. 120)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei , Manuskript Mielke Sozialismus und Frieden - Sinn unseres Kampfes Ausgewählte Reden und Aufsätze Dietz Verlag Berlin Richtlinien, Dienstanweisungen, Befehle und andere Dokumente Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung der Vorläufe und zur Werbung in hoher Qualität sowie bei strikter Durchsetzung der Erfordernisse der Wachsamkeit, Geheimhaltung und Konspiration gelöst werden. Sie haben zu sichern, daß bei der Gewinnung von die nicht Bürger der sind, sowie in der Zusammenarbeit mit solchen die ausländertypischen Besonderheiten herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Diese Besonderheiten ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes rechtswidrig zugefügt werden. Ein persönlicher Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger ist ausgeschlossen.

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