Dokumentation Zeitschrift Neue Justiz (NJ), 23. Jahrgang 1969 (NJ 23. Jg., Jan.-Dez. 1969, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-784)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 325 (NJ DDR 1969, S. 325); ?Voelkerrechts in Uebereinstimmung mit Art. 25 des Bonner Grundgesetzes an Frankreich ausgeliefert werden, obwohl er westdeutscher Staatsbuerger ist. Die Zusammenarbeit der Staaten bei der Verfolgung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen gewinnt gerade unter dem Aspekt, dass Westdeutschland sich nach wie vor weigert, die Konvention der Organisation der Vereinten Nationen ueber die Nichtverjaehrung zu ratifizieren, besondere Bedeutung. Sie ermoeglicht es den Staaten, auch dann, wenn in Westdeutschland die Verfolgung der Kriegs- und Naziverbrechen eingestellt oder weiter eingeschraenkt wird, solche Verbrecher zu verfolgen, sobald sie das Gebiet der Bundesrepublik verlassen. Mit dem Hinweis auf die voelkerrechtlichen Grundsaetze fuer die Auslieferung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen weist die Konvention ueber die Nichtanwendbarkeit von Verjaehrungsbestimmungen auf Kriegsverbrechen und auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Staaten auf eine weitere Moeglich- keit zur Koordinierung ihrer Anstrengungen bei der Verfolgung von Naziverbrechen hin. Der Moskauer Appell hat mit allem Nachdruck den Gedanken der Konvention ueber die Nichtverjaehrung unterstrichen, dass es sich bei der Verfolgung und Bestrafung der Naziverbrechen nicht allein um eine Abrechnung mit der Vergangenheit handelt, sondern darum, die Wiederholung solcher Verbrechen in Zukunft zu verhindern nicht nur in Europa, sondern in der ganzen Welt. Die Verfolgung und Bestrafung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen ist ein wesentliches Element zur Durchsetzung des Aggressionsverbotes. Nicht zufaellig paaren sich deshalb einerseits die Rehabilitierung der, Naziverbrechen mit atomarer Aufruestung, Unterstuetzung der amerikanischen Aggression in Vietnam und der Aggression Israels gegen die arabischen Laender und andererseits der Kampf fuer die Verfolgung und Bestrafung der Naziverbrechen mit dem Kampf gegen die Weitergabe von Kernwaffen und gegen die Aggression in Vietnam und im Nahen Osten. Leitung der Arbeitsrechtsprechung und Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts Bei dem nachstehenden Beitrag handelt es sich um den geringfuegig gekuerzten Informationsbericht des Obersten Gerichts ?Ueber die Leitung der Arbeitsrechtsprechung durch das Oberste Gericht, ueber die Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts in den Betrieben und ueber die Mitwirkung der Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Verfahren?, den das Praesidium des Bundesvorstandes des FDGB im Beisein des Praesidenten des Obersten Gerichts am 7. Mai 1969 beraten hat. D. Red. 1. Die Wahrnehmung der Leitungsverantwortung des Obersten Gerichts auf dem Gebiet der Arbeitsrechtsprechung j In seiner Rede auf der Festveranstaltung anlaesslich des 20. Jahrestages der Gruendung der Deutschen Akademie fuer Staats- und Rechtswissenschaft fuehrte Walter Ulbricht aus: ?Grundlegende Bedeutung erlangt das Recht als Instrument des sozialistischen Staates zur Organisierung und Leitung des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Mit seiner Hilfe muessen die objektiven Gesetze des Sozialismus, die Erkenntnisse von Naturwissenschaften und Technik, die Anforderungen der wissenschaftlich-technischen Revolution und der staatlichen Strukturpolitik verwirklicht werden Das sozialistische Recht legt die Normen des Zusammenlebens der Buerger untereinander und ihrer Beziehungen zum sozialistischen Staat fest. Es nimmt aktiv Einfluss auf die Erziehung aller Werktaetigen im Geiste des Sozialismus Es kommt darauf an, besonders mit Hilfe des Rechts und der Entwicklung des Rechtsbewusstseins solche Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen herauszubilden, dass die freiwillige Einhaltung der Regeln des Zusammenlebens der Menschen zur allgemein geuebten Gewohnheit wird.?1 In diesem Sinne wird die Arbeitsrechtsprechung vom Obersten Gericht als Teil der Gesamtrechtsprechung politisch und fachlich einheitlich geleitet. Die politischfachliche Fuehrung der Gerichte erstreckt sich vor allem darauf, vorbeugend und komplex die Kriminalitaet und andere Rechtsverletzungen zu bekaempfen, die Bereitschaft der gesellschaftlichen Kraefte zu aktiver, differen- 1 W. Ulbricht, Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, Schriftenreihe des Staatsrates 1968, Heft 6, S. 30/3i; NJ 1968 S. 648. zierter Mitwirkung an der gerichtlichen Taetigkeit zu foerdern, alle Vorzuege der sozialistischen Ordnung fuer die Ueberwindung von Rechtsverletzungen zu nutzen und in der Arbeit das gleiche fortgeschrittene Niveau zu erreichen wie in allen anderen Teilbereichen des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens. In Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates vom 4. April 1963 wurden die vormals selbstaendigen Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte mit den Kreis-und Bezirksgerichten vereinigt, wobei zunaechst etwa 100 Kreisgerichte die Arbeitsrechtsprechung regelmaessig fuer mehrere Kreise ausuebten. Seit September 1965 werden Arbeitsrechtssachen von allen Kreisgerichten entschieden. Damit wurde ein einheitliches Leitungssystem auch fuer die Arbeitsrechtsprechung vom Obersten Gericht bis zu den Kreisgerichten geschaffen. Die Vereinigung der Gerichte hat sich bewaehrt. Unter einheitlicher Leitung erfuellen die Gerichte die ihnen uebertragenen Gesamtaufgaben auch auf dem Gebiet der Arbeitsrechtsprechung erfolgreich. Die Zusammenarbeit der Gerichte mit den Gewerkschaften wurde in vielfaeltiger Form verstaerkt und fuehrte zu einer hoeheren Effektivitaet bei der Verwirklichung des gemeinsamen Anliegens der Gerichte und der Gewerkschaften, die sozialistische Gesetzlichkeit durchzusetzen. Die Rolle der Arbeitsrechtsprechung bei der weiteren Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, besonders des oekonomischen Systems des Sozialismus, wurde in Auswertung der Beschluesse des VII. Parteitages der SED und anderer Dokumente der Partei- und Staatsfuehrung, insbesondere der 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, weiter praezisiert. Eine besondere Bedeutung hatte dabei der 7. FDGB-Kongress, der mit allem Nachdruck darauf orientierte, im Interesse der Menschen fuer die Einhaltung unserer sozialistischen Gesetze zu sorgen. Das sozialistische Arbeitsrecht und die Arbeitsrechtsprechung haben hiernach als Instrument des sozialistischen Staates der Organisierung und Leitung der gesellschaftlichen Arbeit zu dienen, die Grundrechte der Werktaetigen auf dem Gebiet der Arbeit zu sichern, % 325;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und gegen das sozialistische Lager. Umfassende Informierung der Partei und Regierung über auftretende und bestehende Mängel und Fehler auf allen Gebieten unseres gesellschaftlichen Lebens, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Bedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, hat der Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Grundlagen. der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit richten, sind Bestandteil der politischen Untergrundtätigkeit.

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