Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 97

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 97 (NJ DDR 1968, S. 97); N U M M E R 4 JAHRGANG 22 ZEITSCHRIFT FUR RECHT NEUfJustiz FÜR RECHT W UND REC HTSWI BERLIN 1968 2.FEBRUARHEFT SSENSCHAFT Das neue Strafrecht bedeutsamer Schritt zur Festigung unseres sozialistischen Rechtsstaates Am 12. Januar 1968 beschloß die Volkskammer der DDR in zweiter Lesung ein bedeutsames komplexes Gesetzeswerk auf dem Gebiet des Strafrechts: das neue Strafgesetzbuch, die neue Strafprozeßordnung, das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung, das Gesetz %ur Bekämpfung von Ord-nungswidrigkeiten sowie das Gesetz über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben. Mit diesen Gesetzen wird der systematische Ausbau unserer sozialistischen Staats- und Rechtsordnung entsprechend dem Stand unserer gesellschaftlichen Entwicklung fortgeführt. Andere wesentliche Normativakte, z. B. ein neues Strafregistergesetz, die Verordnung über die Verfolgung von Verfehlungen, eine Verordnung über Ordnungswidrigkeiten, befinden sich in Vorbereitung. Im folgenden veröffentlichen wir im Anschluß an den Abdruck der gemeinsamen Stellungnahme des Verfas-sungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer sowie der Ausschüsse für Auswärtige Angelegenheiten, für Nationale Verteidigung und für Eingaben der Bürger (NJ 1968 S. 65 ff.) weitere wichtige Materialien aus der Beratung der Volkskammer am 12. Januar 1968, in denen Charakter und Bedeutung der neuen Gesetze erläutert werden. D. Red. Aus den Stellungnahmen der Ausschüsse der Volkskammer Abgeordneter Dr. HEINZ LÜDER, Berichterstatter der Ausschüsse der Volkskammer für Industrie, Bauwesen und Verkehr und für Haushalt und Finanzen: Die Mitglieder beider Ausschüsse gelangten zu der Auffassung, daß ähnlich wie beim Gesundheits- und Arbeitsschutz auch zur Verhütung von Straftaten der Prophylaxe eine große Bedeutung zukommt und deshalb besonders das koordinierte Vorgehen der Betriebe mit den gesellschaftlichen Organen zu entwik-keln ist. Schlechte Leitungstätigkeit,-mangelhafte Kontrolle und mangelhafte Kollektivarbeit wirken vielfach begünstigend für eine Reihe von Straftaten und Verfehlungen. Es ist daher zu begrüßen, daß den Leitern und den Kollektiven durch diese Gesetze eine hohe Verantwortung übertragen wird. Im Art. 3 StGB wird dazu gesagt, daß allen Leitern der Betriebe die Aufgabe zufällt, die Bürger zu höchster Wachsamkeit gegenüber feindlichen Anschlägen und feindlichen ideologischen Einflüssen und zur Unduldsamkeit gegenüber Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit und Disziplin zu erziehen. Ständige fachliche sowie politisch-ideologische Qualifizierung in allen wirtschaftlichen, politischen und betrieblichen Fragen sind als Bestandteil der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit eine der wichtigsten Vor- aussetzungen für verantwortungs- und pflichtbewußtes Handeln eines jeden Werktätigen. Für die Arbeit der Industrie, des Bauwesens und des Verkehrs besitzt wie in der Beratung beider Ausschüsse mehrfach zum Ausdruck kam das fünfte Kapitel des Besonderen Teiles im Strafgesetzbuch hervorragende Bedeutung. Die Festlegungen dieses Kapitels über Straftaten gegen das sozialistische Eigentum einerseits und die Volkswirtschaft andererseits sind die Grundlage für eine bewußt differenzierte sowie eine exakte tatbestandsmäßige Erfassung von wirtschaftsschädigenden Handlungen, die sich beispielsweise gegen die Fonds unseres neuen ökonomischen Systems richten und deshalb zur Sicherung der planmäßigen Entwicklung der sozialistischen Volkswirtschaft unserer Republik bekämpft werden müssen. Die Strafbestimmungen sichern auch, daß strafrechtliche Mittel auf diesem Gebiet nur dann zur Anwendung gelangen, wenn andere rechtliche Möglichkeiten, wie beispielsweise die disziplinarische oder materielle Verantwortlichkeit, zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Bereich der Volkswirtschaft nicht ausreichen. Sie schmälern in keiner Weise die Verantwortung der Konfliktkommissionen, der Leiter und der Kollektive. Die Mitglieder beider Ausschüsse sind der Auffassung, daß im Gegenteil die Verantwortlichkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen durch die vorliegenden Gesetze weiter erhöht wird. Diese Kommissionen nehmen wichtige Aufgaben im Kampf der Gesellschaft um die Einhaltung des Rechts und die gesellschaftliche Erziehung von Gesetzesverletzern wahr. Volle Unterstützung findet die erstmalige Aufnahme des § 169 über das Wirtschafts- und Entwicklungsrisiko, eines Paragraphen, der dazu dient, die schöpferische Initiative der Werktätigen und die Entscheidungsfreude weiter zu fördern. Die stürmische Entwicklung in allen Zweigen der Volkswirtschaft verlangt oft Entscheidungen, die trotz sorgfältiger Vorbereitung auch mit einem Risiko verbunden sein können. Wir sind der Meinung, daß durch die Festlegungen im 5. Kapitel der schöpferischen Initiative keine Grenzen gesetzt werden und daß die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, wesentlich gefördert wird. Durch eine zielstrebige Kaderpolitik und Qualifizierung ist jedoch zu sichern, daß in allen Leitungsebenen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß, gestützt auf das Kollektiv, Entscheidungen auch fachgerecht getroffen werden können. § 169 über das Wirtschafts- und Entwicklungsrisiko ist somit kein Freibrief für unwissenschaftliche Leitungstätigkeit und für verantwortungsloses Handeln beispielsweise bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Auch das Kapitel 7 „Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit“ reicht weit in das Geschehen der Volks- 97;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise dos gegnerischen Vorgehens zu informieren. Aus gehend von der ständigen Analysierung der Verantwortungsbereiche ist durch Sicherungs- Bearbeitungskonzeptionen, Operativpläne oder kontrollfähige Festlegungen in den Arbeitsplänen zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer Bestandteil der Grundaufgäbe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der Struktur der für die Bearbeitung des konkreten Problemkreises zuständig ist; Dienstanweisung über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische Hirkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und anderen feindlichen Zentralen bei dor Organisierung, Unterstützung und Duldung des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens; Einschätzungen über Angriffsrichtungen, Hintergründe und Tendenzen der Tätigkeit gegnerischer Massenmedien in bezug auf den jeweiligen Umstand immer Gegengründe dar. Zu diesem Umstand konnte die Wahrheit nicht festgestellt werden. Widersprüche und Lücken sind stets beweiserheblich.

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