Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 9

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 9 (NJ DDR 1968, S. 9); Leitungsentscheidungen ebenso wie eine kontinuierliche tägliche Kleinarbeit. Das bezieht sich sowohl auf die Erziehung von Straftätern als auch auf eine den realen Möglichkeiten entsprechende Beseitigung von Ursachen für Straftaten. Darum ist es richtig, wenn neben der gerechten Bestrafung des Rechtsbrechers, die im wesentlichen spezifische Aufgabe der Rechtspflegeorgane ist, in den vorliegenden Dokumenten darauf orientiert wird, die Kraft der Gesellschaft dafür zu nutzen, den Arbeiter-und-Bauern-Staat verläßlich zu schützen und die Bedingungen zu beseitigen, die einzelne schwache und labile, noch ungefestigte Menschen straucheln lassen, die immer wieder Kriminalität hervorbringen. Ein weiteres Grundprinzip des neuen, sozialistischen Strafgesetzbuchs besteht darin, daß es, unbeschadet der Schuld des Rechtsbrechers und der Notwendigkeit seiner Bestrafung, darauf orientiert, dem Gestrauchelten zu helfen, den Weg in das sozialistische Gemeinschaftsleben zu finden oder wiederzufinden. Ein großer Teil der in unserer Republik begangenen Straftaten sind Ausdruck von Schwierigkeiten straffällig gewordener Bürger, sich in die Gesamtgesellschaft einzugliedern und sich bewußt auf den Boden des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu stellen. Die Schwierigkeiten des einzelnen stehen im Zusammenhang mit objektiven und subjektiven Bedingungen und Umständen, die jedoch wesentlich beeinflußt werden können. Den Betrieben und Genossenschaften, den gesellschaftlichen Organisationen, in denen ein wegen einer Straftat verurteilter Bürger arbeitet und lebt, ist daher die verantwortungsvolle Aufgabe gestellt, die erzieherische Wirkung des Kollektivs auf den Verurteilten zu gewährleisten. In gleicher Weise müssen auch die Leiter der Betriebe, der staatlichen Organe und Einrichtungen, die Vorstände der Genossenschaften und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen bei der Wiedereingliederung solcher Bürger, die zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, in ihrem Bereich gelebt haben oder künftig arbeiten und leben werden, besondere Anstrengungen unternehmen, um diesen Menschen zu helfen. Es ist z. B. erforderlich, die Kollektive der Werktätigen zu unterstützen, die beauftragt wurden, den Verurteilten bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben, insbesondere in den Arbeitsprozeß, zu helfen und erzieherisch auf sie einzuwirken. Mir liegen einige Berichte Von Abgeordneten und von ständigen Kommissionen der Stadtverordnetenversammlung Potsdam vor, die in dieser Richtung Kontrollen in einigen Betrieben durchgeführt haben und die widerspiegeln, daß es da schon einige recht ordentliche Ergebnisse gibt, die jetzt verallgemeinert werden müssen. So konnten Abgeordnete im VEB Baureparaturen Potsdam feststellen, daß der Betriebsleiter und alle anderen Leitungskader im letzten Vierteljahr mit 25 Betriebsangehörigen Aussprachen geführt haben, die in irgendeiner Weise mit unserer Gesetzlichkeit in Konflikt geraten waren. Andere Abgeordnete konnten sich im VEB Güterkraftverkehr darüber informieren, wie dort insbesondere um junge Menschen, die gestrauchelt sind, gerungen wird und wie man über den Weg ihrer Qualifizierung, der Erhöhung ihrer Bildung und ihres Wissens versucht, ihnen zu helfen, einen richtigen Platz in unserer sozialistischen Gesellschaft zu finden. Ich glaube, daß das besonders wichtig ist, weil in vielen anderen Betrieben die Arbeit mit haftentlassenen Bürgern noch oftmals allein den Brigaden überlassen wird oder höchstens noch der Meister verantwortlich gemacht wird, demgegenüber aber sich in der Praxis noch nicht überall durchgesetzt hat wie das jetzt im Strafgesetzbuch fixiert ist , daß der Betriebsleiter oder der Vorsitzende der Genossenschaft oder der staatliche Leiter, ja, der Vorsitzende des Rates des Kreises, der Bürgermeister usw. hierfür ebenfalls verantwortlich sind. Das muß ganz besonders unterstrichen werden. Aus der Grundkonzeption des vorliegenden sozialistischen Strafgesetzbuchs ergeben sich für die örtlichen Organe der Staatsmacht umfangreiche komplizierte Aufgaben. Ich möchte betonen, daß es nicht einfach um eine Übertragung und Verlagerung von Aufgaben der Rechtspflegeorgane auf andere örtliche Organe und gesellschaftliche Organisationen geht. Es geht vielmehr darum, durch die Volksvertretungen den Kampf um Ordnung und Sicherheit, Gesetzlichkeit und Staatsdisziplin, Hebung des Rechtsbewußtseins und der Klassenwachsamkeit im umfassenden Sinne zu organisieren und zu führen. Aus eigener praktischer Erfahrung möchte ich einige Erkenntnisse darlegen, die wir bei der Erarbeitung und Verwirklichung eines Programms zur komplexen Leitung auf diesem Gebiet gesammelt haben. Die Ausarbeitung des Potsdamer Programms vermittelt die Lehre, daß der Vorbereitung eines solchen Dokumentes die größte Aufmerksamkeit zu widmen ist. Es muß vor allem Klarheit in den Köpfen der verantwortlichen Funktionäre geschaffen werden. Also eine intensive, ideologische und erzieherische Arbeit ist erforderlich, damit alle ihre Verantwortung richtig erkennen und auch wahrnehmen. Zum anderen ist es notwendig, daß die gesellschaftlichen Kräfte in die Vorbereitung solcher Programme einbezogeri werden. Dadurch wird die sozialistische Demokratie weiter entwickelt und die ganze Gesellschaft praktisch für die Lösung dieser Aufgabe mobilisiert. Die Rechtspflegeorgane tragen bei der Verwirklichung der Programme der örtlichen Staatsorgane selbstverständlich eine große Verantwortung; jedoch muß besonders betont werden, daß die örtlichen Volksvertretungen diesen Prozeß lenken und leiten müssen. Auch hier gilt der Grundsatz der Abgrenzung der Verantwortung; denn die Erfahrungen zeigen, daß in einigen örtlichen Organen solche Programme zwar schon gemeinsam von Praktikern, Wissenschaftlern, verantwortlichen Funktionären der Rechtspflege, der Volksbildung, des Gesundheitswesens usw. ausgearbeitet wurden, aber ihre Verwirklichung dann doch letzten Endes als alleinige Angelegenheit des Stellvertreters für Inneres betrachtet wird. Mit einer solchen Arbeitsweise lösen wir die uns mit den neuen Gesetzen gestellten Aufgaben auf keinen Fall. Die Arbeit an unserem Programm hat uns in der Stadt Potsdam auch geholfen, die gesellschaftlichen Potenzen in unserem territorialen Verantwortungsbereich zur Lösung dieser Probleme genau kennenzulernen und die Kräfte zweckmäßiger einzusetzen. Wichtig ist, daß sich die Abgeordneten lösbare und kontrollierbare Aufgaben stellen und auch alle anderen gesellschaftlichen Kräfte konkrete Aufgaben erhalten, damit die Bürger, die wir einbeziehen, die Nützlichkeit dieser Aufgaben erfassen und erkennen. Ich möchte abschließend noch einmal hervorheben, daß die Lösung dieser wahrhaft menschlichen Aufgabe, die wir uns mit der Verabschiedung dieser Dokumente stellen, nicht dem Selbstlauf überlassen werden dari. Es geht uns darum, ungefestigte Bürger vor dem Begehen von Straftaten zu bewahren, den Verurteilten bei der Selbsterziehung zu verantwortungsbewußtem Verha'ten zu helfen, den Schutz der Souveränität unserer Republik, der sozialistischen Errungenschaften, das friedlichen Lebens und der schöpferischen Arbeit der Menschen, der freien Entwicklung der Rechte jede? Eür.'ers zu gewährleisten. Die damit verbundenen Prtbleme 9;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 9 (NJ DDR 1968, S. 9) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 9 (NJ DDR 1968, S. 9)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Erfüllung der Gesamaufgabenstellung Staatssicherheit . Mpf Dabei ist sicTst äüchAler. Erfordernissen der Vorgangs- und persononbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet betreffend, darunter zu Spitzenpolitikern der Bundesund Landtagsabgeordneten; Beweisführungsmaßnahmen in Operatiworgängen und sowie zur Sicherung von Schwerpunktbsreichen und zur Durchsetzung des Geheimnisschutzes zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den Verhafteten um Staatsbürger der handelt und der Personalausweis nicht der zuständigen Diensteinheit der Linie übergeben wurde - nach Vorliegen des Haftbefehls und Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen stellen an die Persönlichkeit des Untersuchungsführers in ihrer Gesamtheit hohe und verschiedenartige Anforderungen. Wie an anderer Stelle dieses Abschnittes bereits ausgeführt, sind für die Bestimmung der Schwerpunkte in der Bandenbekämpfung verantwortlich. Sie gewährleistet, daß der Hauptstoß gegen die Organisatoren, Inspiratoren und Hintermänner der Bandentätigkeit gerichtet wird.

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