Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 89

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 89 (NJ DDR 1968, S. 89); nierenden Maßnahmen (Ordnungsstrafen); inhaltliche Ausgestaltung der Empfehlungen zur Überwindung der Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen. In Anbetracht der Wesensgleichheit von Schieds- und Konfliktkommissionen wurde angeregt, beim FDGB-Bun-desvorstand die KK-Richtlinie gleichlaufend zu überarbeiten, damit beide Neuregelungen etwa gleichzeitig in Kraft treten können. * Das Kollegium des Generalstaatsanwalts der DDR behandelte am 8. Dezember 1967 Maßnahmen zur Einwirkung auf das juristische Studium an den Universitäten und zur systematischen Weiterbildung der Staatsanwälte. Ein noch zu entwickelndes Anforderungsbild für Rechtspflegejuristen, das die Kenntnisse, Fähigkeiten und Eigenschaften der Staatsanwälte und Richter aus der Sicht ihrer künftigen Aufgaben bestimmt, soll der Präzisierung der Erziehungs- und Bildungsziele der Universitäten dienen. Durch systematische und rationelle Weiterbildung, in deren Mittelpunkt das postgraduale Studium stehen wird, sollen die Staatsanwälte befähigt werden, die fortgeschrittensten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen im Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen bewußt anzuwenden. * Am 21. und 22. Dezember 1967 fand beim Generalstaatsanwalt der DDR eine Tagung mit den Staatsanwälten der Bezirke, ihren Stellvertretern, den Mitgliedern des Kollegiums und den Staatsanwälten beim Generalstaatsanwalt der DDR statt. Auf der Tagesordnung standen Probleme der Prognose des Kampfes gegen die Kriminalität. In einer Vorlage wurde zur Notwendigkeit, zum Gegenstand, zu einigen Ausgangspositionen, zum Inhalt, zur Methode und zur Planung, Leitung und Organisation der prognostischen Arbeit für den Kampf gegen die Kriminalität Stellung genommen. Der komm. dtechtsftreckuui ej Strafrecht §§ 46 Ziff. 2, 211, 212, 213, 306, 307 StGB. 1. Hat der Täter alle Voraussetzungen geschaffen, um sein Opfer zu töten (hier: Anlegen eines Schwelbrandes), und ist der Versuch beendet, dann kann er die Folgen nur noch durch aktives Handeln tätige Reue abwenden. 2. Die Anwendung mildernder Umstände gemäß §213 StGB kann gerechtfertigt sein, wenn der Täter aus einer seelischen Notlage heraus gehandelt hat. 3. Der Tatbestand der schweren Brandstiftung erfordert nicht, daß der Täter den Tod anderer Menschen in Erwägung zieht; es genügt die Kenntnis, daß er den Brand in einer Wohnung legt. 4. Eine Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist auch bei der Anlegung eines Schwelbrandes in einer Wohnung nur dann gegeben, wenn sich der Vorsatz des Täters auf die Herbeiführung der Gemeingefahr i. S. des § 211 StGB erstreckt hat. 5. Die sog. erfolgsqualifizierten Delikte (hier: besonders schwere Brandstiftung) stehen nicht in Tateinheit zu den Bestimmungen über die Bestrafung der vorsätzlichen Tötung, da die den Erfolg qualifizierenden Merkmale fahrlässig verursacht sein müssen. OG, Urt. vom 25. August 1967 - 5 Ust.46/67. Der Angeklagte hatte in seiner Ehe häufig Auseinandersetzungen. Seine Ehefrau vernachlässigte den Haushalt, machte ihm Vorwürfe, daß er zuwenig Geld verdiene, und belog ihn auch. Der Angeklagte ist ein weichherziger und gehemmter Mensch, der es nicht verstand, auf seine Frau erzieherisch einzuwirken. Im April 1966 hatte ihm seine Frau erklärt, daß sie einen anderen Mann kennengelernt habe und sich von Stellvertreter des Generalstaatsanwalts, Dr. Harrland, behandelte insbesondere die Einheit von Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung. Generalstaatsanwalt Dr. Streit erläuterte die Hauptaufgaben der Staatsanwaltschaft der DDR für das 1. Halbjahr 1968, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des neuen StGB. Der 5. Strafsenat des Obersten Gerichts führte im Dezember 1967 gemeinsam mit der Abt. I des Generalstaatsanwalts dezentralisierte Problemtagungen durch, auf denen Probleme der Durchsetzung und Weiterentwicklung des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der Gewaltverbrechen vom 30. Juli 1963 (NJ 1963 S. 538) beraten wurden. Im Ergebnis der Aussprachen wurde festgestellt, daß die Grundsätze des Beschlusses in der Rechtsprechung des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte schöpferisch weiterentwickelt worden sind und zu einer einheitlichen Strafpolitik geführt haben. Die richtige Anwendung des Beschlusses ist nur dann möglich, wenn seine Prinzipien in engem Zusammenhang mit den von der Partei und Staatsführung gegebenen Hinweisen sowie den Richtlinien und Beschlüssen des Obersten Gerichts verstanden werden. Behandelt wurden weiter solche Fragen, die sich aus dem neuen StGB und der neuen StPO für das Sachgebiet Gewalt- und Sittlichkeitsdelikte ergeben, wie z. B. die Anwendung des Tatbestandsmerkmals „schwerwiegende abnorme Entwicklung der Persönlichkeit mit Krankheitswert“ (§ 16 StGB), die Anordnung der fach-ärztlichen Heilbehandlung, die Grundsätze der StPO über die Beweisführung und die gesetzliche Verpflichtung der staatlichen Organe, Betriebe und Genossenschaften zur Mitwirkung bei der Bekämpfung der Kriminalität. ihm trennen werde. Der Angeklagte wollte nicht, daß die Familie getrennt wird und der elf Monate alte Sohn einen Stiefvater bekommt. Am 15. April 1966 trank der Angeklagte am Vormittag drei Flaschen Bier. Dabei überlegte er sich, daß er aus dem Leben scheiden und sein Kind mitnehmen wolle. Mittags kam es zu einer Auseinandersetzung mit seiner Frau. Seine schon längere Zeit bestehende Eifersucht steigerte sich, als seine Ehefrau die Absicht äußerte, sich an diesem Tage mit einem Bekannten zu treffen. Er kaufte sich eine Flasche (0,71) Schnaps, um sich vor der Tat zu betrinken, sowie eine Flasche „Wofatox“, um sich evtl, damit zu vergiften. Die Flasche Schnaps trank er halb leer. Als seine Frau um 17 Uhr die Wohnung verließ, glaubte der Angeklagte, daß es jetzt keinen Ausweg mehr gebe. Er teilte der im Hause wohnenden Zeugin G. seine Selbstmordabsicht mit, diese hörte ihn aber nicht an. Gegen 17.30 Uhr schrieb er einen Abschiedsbrief an seine Frau. Danach setzte er das elektrische Bügeleisen unter Strom und legte es in die Ehebetten, in denen das Kind schlief. Durch einen Schwelbrand wollte er den Tod des Kindes herbeiführen. Er wartete, bis das Federbett zu schwelen begann und sich Rauch bildete. Dann begab er sich zur Stiefmutter seiner Frau und sprach auch ihr gegenüber von seinen Selbstmordabsichten. Vor Rückkehr in seine Wohnung überlegte er, daß sein Kind an dem ehelichen Konflikt unschuldig sei, und wollte es nun retten. Als er die Tür zum Schlafzimmer öffnete, drang ihm starker Rauch entgegen, so daß er taumelte und zu Boden stürzte. Es gelang ihm noch, die Verlängerungsschnur mit dem Fuß vom Bügeleisen zu trennen. Er wurde ohnmächtig. Gegen 1.15 Uhr traf die Volkspolizei ein. Der Angeklagte konnte gerettet werden; das Kind war bereits an einer Rauchgasvergiftung gestorben. Auf Grund dieses Sachverhalts hat das Bezirksgericht den Angeklagten wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung (§§ 212, 307 89;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 89 (NJ DDR 1968, S. 89) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 89 (NJ DDR 1968, S. 89)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der zukünftigen Aufgabe Neues Deutschland. Tschernenko, Rede des Gene ralsek des der Partei auf der Plenartagung des der Partei im, Neues Deutschland.

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