Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 85

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 85 (NJ DDR 1968, S. 85); Tabelle 13 Entwicklung der gerichtlichen Ehelösungsverfahren nach Erledigung in Prozent Jahr Auflösung Abweisung Aus- Rück- Sonstige der Ehe der Klage söhnung nähme Erledigung ln der Aus- der söhnungs- Klage Verhandlung (früher: ln vorbereitend. Ver- handlung) 1958 59,9 6,2 2,5 22,6 8,8 1960 62,6 5,3 1,9 22,8 7,4 1962 63,8 5,7 2,1 22,7 5,7 1964 65,6 4,9 2,0 22,0 5,5 1966 65,9 4,6 1,2 24,9 3,5 Der Anteil der Verfahren, die mit einer Scheidung endeten, ist in dem Zeitraum von 1958 bis 1966 um 6 % gestiegen, während die Klagabweisungen um 1,6 % zurückgingen. Sicherlich besteht ein Zusammenhang mit dem Ansteigen des Anteils der Ehescheidungen, in denen der Verklagte darauf verzichtete, Abweisung der Klage zu beantragen, von 86,2 % auf 89,1 % (vgl. Tabelle 11). Er erklärt aber diese Entwicklung nicht vollständig. Der Rückgang der Erledigungen auf sonstige Art und das Anwachsen der Klagerücknahmen deutet darauf hin, daß bei grundsätzlich gleichbleibender Gerichtspraxis eine Wandlung in der Struktur der zum Gericht gelangenden Fälle gestörter Ehen eingetreten ist, und zwar in dem Sinne, daß zunehmend wirklich schwer zerrüttete Ehen zur gerichtlichen Entscheidung stehen, während Ehekonflikte, die nicht zwangsläufig zu einer Scheidung führen, bereits in einem früheren Stadium mehr und mehr ohne vorherige Erhebung einer Scheidungsklage gelöst werden. Damit werden zugleich die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen deutlich, innerhalb deren dem Zerbrechen einer Ehe konkret entgegengewirkt werden kann. Im Vordergrund steht dabei das für die sozialistische Gesellschaft charakteristische Wirksamwerden der gegenseitigen kameradschaftlichen Hilfe mit dem Ziel, den Bürgern bei der Überwindung von Eheproblemen zu helfen, und zwar noch bevor es zu einer Scheidungsklage kommt. Ist erst einmal Klage erhoben worden, so kommt es darauf an, im frühestmöglichen Stadium des Verfahrens die Ehen herauszufinden, bei denen durch das Gericht und ggf. durch von ihm einbezogene gesellschaftliche Kräfte noch im Gerichtsverfahren eine Überwindung des Konflikts möglich ist, und die in dieser Hinsicht zu treffenden Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit in Ehesachen hauptsächlich auf diese Ehen zu konzentrieren. Mit den hier dargelegten Zusammenhängen sollte Klarheit darüber geschaffen werden, daß eine wesentliche Veränderung der Ehelösungsquote nicht so sehr durch die Heilung in Konflikt geratener Ehen zu erreichen ist, als vielmehr dadurch, daß das Zustandekommen solcher konfliktanfälliger Ehen, wenn nicht verhindert, so doch stark eingeschränkt wird. Dementsprechend erschöpft sich auch die sozialistische Familienpolitik nicht in der auf den konkreten Konflikt abgestellten Hilfe. Kennzeichnend für sie ist vielmehr die Vielzahl der unterschiedlichen, auf die Festigung der Ehe und Familie in ihrer Gesamtheit gerichteten Maßnahmen, deren Wirksamkeit bereits einsetzt, lange bevor es zur Eheschließung kommt. Es sind dies in erster Linie die seit der Gründung der DDR erreichten Erfolge bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, die kontinuierliche Jugendpolitik, die ständige Hebung des Bildungsniveaus und die zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung der sozialökonomischen Lage. Von hier aus sind auf lange Sicht auch Auswirkungen auf die Entwicklung der sozialen Massenerscheinung „Ehelösung“ zu erwarten, die die gegenwärtig aus der Statistik erkennbaren Tendenzen verändern werden. Für die Bevölkerung kommt es darauf an, die Maßnahmen der staatlichen Familienpolitik durch eine allseitige gründlichere Vorbereitung der Ehekandidaten zu unterstützen und darauf hinzuwirken, daß die Ehe-und Sexualberatungsstellen vor allem von jungen Menschen bereits vor einer geplanten Eheschließung aufgesucht werden. d$avickta Internationales Patentrechtsseminar zum Thema „Patentrechtsintegration und die Pariser Verbandsübereinkunft“ Das Institut für Erfinder- und Urheberrecht der Humboldt-Universität veranstaltete vom 19. Dis 25. November 1967 das II. Internationale Patentrechtsseminar*. Die Teilnahme von Wissenschaftlern und Praktikern des gewerblichen Rechtsschutzes sowie von Ökonomen aus 26 sozialistischen und kapitalistischen Ländern und aus jungen Nationalstaaten bot beste Voraussetzungen für eine fruchtbare Diskussion, von der hier nur die wichtigsten Beiträge erwähnt werden können. Die zahlreichen Wortmeldungen zwangen dazu, die Arbeiten der Konferenz im Plenum durchzuführen und diese auf vier Gesichtspunkte zu konzentrieren. Wirtschaftliche und wirtschaftsrechtlidic Grundprobleme der Integrationsbestrebungen Dieser Diskussionsschwerpunkt wurde durch das Hauptrefferat „Patentrechtsintegration und die PVÜ“ (Pariser Verbandsübereinkunft) des Direktors des Instituts für Erfinder- und Urheberrecht, Prof. Dr. Nathan, eingeleitet. Nathan führte aus, daß das Streben nach Internationalisierung und Integration des Patentrechts in der; Geschichte des internationalen Patentrechts tief verwur- * Uber das I. Internationale Patentrechtsseminar vom November 1965 wurde in NJ 1966 S. 84 ff. berichtet. zeit ist. Davon zeugen zahlreiche Projekte und Abkommen aus der Zeit vor 1945, aber auch die Vereinheitlichungsbestrebungen im Rahmen des Europarates und die Entwürfe für ein EWG-Patentrecht. Diesem Streben entsprechen auch das Patentrecht der Afrikanisch-Madagassischen Union, der Entwurf für ein nordisches Patentrecht und die Bestrebungen zur Vereinheitlichung des Erfinderrechts im Rahmen des RGW. Ihm entspricht schließlich auch der jüngst von den BIRPI (Bureaux Internationaux Reunis pour la Protection de la Pro-priete Intellectuelle) unterbreitete „Plan zur Erleichterung der Einreichung und Prüfung von Anmeldungen zum Schutze ein und derselben Erfindung in einer Anzahl von Ländern“ Patent Cooperation Treaty (PCT) Prof. Dr. Nathan stellte fest, daß die weltweite wissenschaftlich-technische Revolution als Triebkraft der objektiven Tendenz nach Internationalisierung und Inte-, gration des Patentrechts unabdingbar die universelle Zusammenarbeit der Staaten erfordere. Auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes seien die Grundprinzipien der PVÜ, insbesondere das Universalitätsprinzip, das Assimilationsprinzip auf der Grundlage der formellen Gegenseitigkeit, das Prinzip der Kompatibilität von 85;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 85 (NJ DDR 1968, S. 85) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 85 (NJ DDR 1968, S. 85)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft gegen alle Anschläge feindlicher Elemente kommt es darauf an, die neuen und höheren Maßstäbe sichtbar zu machen, die Grundlage der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen nicht mehr recht. Die nicht einheitliche Gewährung von Rechten und Durchsetzung von Pflichten in den Untersuchungshaftanstalten war mehrfach bei Verlegungen Verhafteter Anlaß für Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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