Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 83

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 83 (NJ DDR 1968, S. 83); ?zurueckgeht. Unseres Erachtens kommt hier zum Ausdruck, dass unter den von jedem Zwang zur Aufrechterhaltung einer zerruetteten Ehe freien sozialistischen Verhaeltnissen der DDR der Entschluss zur Scheidung gefasst wird, sobald ein oder beide Partner von der Sinnlosigkeit ihrer Ehe ueberzeugt sind. Das wird auch deutlich, wenn man die Eheloesungen auf 1000 Personen gleicher Altersgruppen betrachtet (Tabelle 10). Waehrend in den Altersgruppen der Maenner bis zu 30 Jahren entsprechend dem wachsenden Anteil der Verheirateten auch ein anteiliges Anwachsen der Eheloesungen zu verzeichnen ist, kann bei im wesentlichen gleichen Anteil der Verheirateten in den Altersgruppen ab 30 Jahre ein Rueckgang der Eheloesungen beobachtet werden. Tabelle 10 Eheloesungen je 1000 Maenner gleicher Altersgruppen Jahr 18-30 30-35 35-40 40-45 45-50 50 und darueber 1958 5,5 8,5 6,6 5,6 5,0 2,1 1965 7,2 8,5 6,5 5,2 4,3 1,8 Eheloesungen je 1000 Frauen gleicher Altersgruppen 1958 6,2 6,1 4,7 3,8 2,9 1,1 1965 9,5 7,2 5,0 3,7 2,7 0,9 Das Vorverlegen des Heiratsalters und die Zunahme des Anteils der Ehen von kurzer Dauer an der Gesamtzahl der Scheidungen bewirken im wesentlichen die Zunahme des Anteils junger Menschen an der Gesamtzahl der Geschiedenen. Fuer die weitere Entwicklung der Heiratsbeziehungen und damit auch fuer die Entwicklung der Eheloesungen sind noch einige andere Faktoren von Bedeutung, so z. B. neben dem erheblichen Rueckgang des durchschnittlichen Heiratsalters auch der staendige Rueckgang des durchschnittlichen Altersunterschiedes zwischen den Eheschliessenden (1954 = 3,3 Jahre, 1965 = 2,6 Jahre), wobei abzuwarten ist, ob diese Tendenz im Zusammenhang mit dem staendig groesser werdenden Maennerueberschuss in den fuer die Eheschliessung hauptsaechlich in Frage kommenden Altersgruppen anhaelt. Waehrend der oeffentlichen Diskussion des Familiengesetzbuchs hat der Vorschlag, das Ehemuendigkeitsalter insbesondere fuer Maenner heraufzusetzen, eine Rolle gespielt.13 [hm lag die angesichts des Anwachsens der Ehescheidungen nach kurzer Dauer der Ehe (vgl. Tabelle 9) berechtigte Sorge zugrunde, die Instabilitaet junger Ehen sei durch das niedrige Lebensalter der Eheschliessenden verursacht.14 Der Anteil der Eheschliessungen, bei denen der Mann noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hatte, ist jedoch von 14,5 % im Jahre 1958 auf 9,3 % im Jahre 1966 gesunken. Bei den Frauen ging der Anteil der bei der Eheschliessung noch nicht 21jaehrigen von 36,3 % im Jahre 1958 auf 33,9 /o im Jahre 1966 zurueck. Demzufolge sank der Anteil der Eheschliessungen, bei denen beide Ehegatten das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, von 10,4 % im Jahre 1958 auf 7,5 u/0 im Jahre 1966. 13 Vgl. hierzu ?Das Familiengesetzbuch Grundgesetz der Familie? (Aus der Begruendung des Familiengesetzbuchs der DDR durch den Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, vor der Volkskammer), NJ 1966 S. 4, und Weise, .?Ehemuendigkeit und Heiratsalter?, Der Schoeffe 1965, Heft 7, S. 237 ff. 14 Vgl. hierzu auch Lungwitz, ?Die Stabilitaet fruehzeitig geschlossener Ehen im Spiegel der Statistik?, NJ 1965 S. 66 ff. Da zudem der Anteil der frueh geschlossenen Ehen an der Gesamtzahl der geschiedenen jungen Ehen verhaeltnismaessig gering ist, kann davon ausgegangen werden, dass die fruehzeitige Eheschliessung keinen bestimmenden Einfluss auf die Entwicklung der Eheloesungen ausuebt. Die Widerspiegelung der veraenderten Stellung der Frau Die Veraenderungen innerhalb der Gesamtstruktur der bestehenden Ehen wie auch im Verhalten der Eheleute Anden ihren Niederschlag in Tabelle 11. Tabelle 11 Eheloesungen nach dem Klaeger je Jahr von 1958 bis 1965 in Prozent davon waren Klaeger Jahr Mann Frau Staatsanwalt 1958 46,5 53,4 0,1 1959 46,0 53,9 0,1 1960 44,8 55,1 0,1 1961 45,2 54,7 0,1 1962 43,0 56,9 0,1 1963 42,8 57,1 0,1 1964 41,7 58,3 0,0 1965 40,4 59,6 0,0 Gegen die Eheloesung richtete sich der Antrag des Mannes der Frau kein Antrag 1958 5,5 8,3 86,2 1959 4,7 7,5 87,8 1960 5,9 7,9 86,2 1961 4,8 6,4 88,8 1962 6,0 6,2 87,8 1963 5,2 5,9 88,9 1964 5,7 5,3 88,9 1965 5,9 5,0 89,1 Der Anteil der Frauen als Klaeger ist nicht nur hoeher als der Anteil der Maenner, er nimmt auch von Jahr zu Jahr zu. Bis zu einer Ehedauer von 16 Jahren sind die Frauen als Klaeger eindeutig in der Ueberzahl. Erst nach 20jaehriger Dauer sind es ueberwiegend Maenner, die die Ehescheidung betreiben. Interessant ist auch, dass unabhaengig von den jaehrlichen Schwankungen, die zufaelligen Charakter haben koennen, der Anteil der Frauen an den Klaegern besonders nach dem 2. Ehejahr ansteigt. Am hoechsten ist er zwischen dem 4. und 5. Ehejahr. 1965 waren dies 65,8 %. Vermutlich moechte ein Teil der zumeist juengeren Frauen die einmal geschlossene Ehe nicht so leicht aufgeben. Die Tabelle 11 weist noch auf eine weitere interessante Entwicklung hin, denn die Klageabweisungsantraege von Frauen gingen zurueck. Das duerfte u. a. auch auf die Festigung der oekonomischen Unabhaengigkeit der Frau in unserer Republik zurueckzufuehren sein, die mehr und mehr ein Festhalten an der Ehe aus oekonomischen Gruenden ausschliesst. Auch damit wird ersichtlich, dass das ueberwiegende Motiv fuer den Bestand der Ehe die gegenseitige Liebe geworden ist. Die seit der Gruendung unserer Republik konsequente Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Frau hat zu generellen Veraenderungen gefuehrt, die sich auch aus der Eheloesungsstatistik ablesen lassen. In gewissem Umfange kann man die diesbezueglichen Feststellungen als repraesentativ fuer die Entwicklung in allen Ehen der Republik einschaetzen. Besonders eindrucksvoll ist. der staendige Rueckgang der Ehescheidungen, bei denen der Mann befristet oder unbefristet zur Unterhaltszahlung an die geschiedene Ehefrau verurteilt bzw. durch bestaetigten Vergleich verpflichtet wurde. 83;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 83 (NJ DDR 1968, S. 83) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 83 (NJ DDR 1968, S. 83)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und der Hauptabteilung in Koordinierungsvereinbarungen festzulegen. niQ GtQoKzeitig ist zu sichern, daß der Abteilung politischoperative Informationen zur Verfügung gestellt werden, die erforderlich sind, um die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verum wortungsbereich und den sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben eine Präzisierung der von den zu gewinnenden Informationen in den Jahresplänen.

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