Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 758

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 758 (NJ DDR 1968, S. 758); an die Bevölkerung waren in erster Linie auf die Niederhaltung der gestürzten Ausbeuterklasse und den Kampf gegen verbrecherische Anschläge sowie auf die Organisierung der Verteidigung der jungen Sowjetmacht gegen die ausländische Intervention gerichtet. Um die revolutionären Errungenschaften zu schützen, mußte die Partei der Bolschewiki alle verbrecherischen Anschläge der Bourgeoisie und ihrer Agenten sowie anderer krimineller Elemente gegen die revolutionären Machtorgane und insbesondere die neu formierten bewaffneten Kräfte unnachsichtig bekämpfen. Mit dem Dekret Nr. 94 vom 4. Oktober 1918 wurden in der Russischen Föderativen Sowjetrepublik Revolutionäre Militärtribunale gebildet, die am 8. Dezember 1918 ihre Tätigkeit aufnahmen. Diese Tribunale wirkten in der ganzen Republik, an den Fronten und innerhalb der Armeen. $ie gehörten nicht zum allgemeinen Gerichtssystem, sondern unterstanden den Militärkriegsräten der Fronten und Armeen und besaßen einen eigenen Untersuchungsapparat. In dieser Periode bestanden die Revolutionären Militärtribunale unter Führung der Partei Lenins ihre erste Bewährungsprober Sie hatten sich als ein wichtiges Instrument der Diktatur des Proletariats bestätigt und bewiesen, daß erstmals in der Geschichte die sozialistische Militärjustiz nicht der Reaktion, sondern der Revolution und dem werktätigen Volke dient. Nach der Beendigung des Bürgerkrieges und der erfolgreichen Zerschlagung der ausländischen Intervention wurde im Juni 1921 das Revolutionäre Militärtribunal der Republik aufgelöst. Die Leitung der Militärgerichte wurde dem Obersten Gericht übertragen, bei dem gleichzeitig ein Militärkollegium gebildet wurde. Im Jahre 1924 wurde mit Konstituierung der UdSSR das Oberste Gericht der Union geschaffen, dem bis heute die Leitung der sowjetischen Militärgerichtsbarkeit obliegt. Leitungsorgan des Obersten Gerichts für die Militärgerichte ist das Militärkollegium. Stellung und Aufgaben der sowjetischen Militärgerichte Die sowjetischen Militärtribunale sind Bestandteile des einheitlichen Gerichtssystems der UdSSR; ihre Aufgaben sind mit denen des gesamten Gerichtswesens identisch. Deshalb gibt es auch in der Organisation und Tätigkeit der Militärtribunale sehr viel Gemeinsames mit den allgemeinen Gerichten. Die sowjetische Verfassung und Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und Strafprozeßrechts ist für alle Gerichte, auch für die Militärtribunale, verbindlich. Entsprechend dem sowjetischen Staatsaufbau werden die Militärtribunale auf der Grundlage der Gesetzgebung der UdSSR und derjenigen Unionsrepublik tätig, auf deren Territorium die Straftat verübt wurde. Für das Strafverfahren gelten die Gesetze derjenigen Unionsrepublik, auf deren Territorium das Verfahren durchgeführt wird. Das Oberste Gericht der UdSSR ist auch für die Militärtribunale das höchste gerichtliche Organ. Gemäß der Verfassung der UdSSR ist es für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung aller Gerichte verantwortlich. Das Prinzip der Wählbarkeit der RichteF gilt auch für Militärrichter. Diese werden für die Dauer von fünf Jahren durch das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR gewählt. An der Rechtsprechung der Militärtribunale nehmen auch unter den Bedingungen des militärischen Lebens Schöffen teil. Sie üben ihre-Tätigkeit als gleichberechtigte Richter aus und sind in der Rechtsprechung nur dem Gesetz unterworfen. Die Militärschöffen werden in offener Abstimmung auf Versammlungen des Personalbestandes der Truppenteile oder Dienststellen der bewaffneten Organe der UdSSR für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine wichtige Aufgabe der Militärtribunale besteht darin, einen aktiven Kampf um die Zurückdrängung der Kriminalität und dabei in erster Linie der Militärstraftaten in den bewaffneten Kräften zu führen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, müssen die Richter der Militärtribunale das militärische Leben, insbesondere die einschlägigen militärischen Dienstvorschriften, Befehle usw. genau kennen. Aus diesem Grunde üben das Amt des Militärtribunals nur solche Personen aus, die im aktiven Wehrdienst stehen. Die Tätigkeit der sowjetischen Militärtribunale ist im wesentlichen auf den Schutz der UdSSR und ihrer bewaffneten Organe vor feindlichen Anschlägen sowie auf die Bekämpfung und Verhütung aller Erscheinungen der Kriminalität in den bewaffneten Organen ausgerichtet. Indem sie mit ihren spezifischen Mitteln Militärstraftaten und andere Delikte zurückdrängen und damit zugleich erzieherisch auf die Angehörigen militärischer Kollektive einwirken, leisten die Militärtribunale einen Beitrag zur Festigung der militärischen Disziplin und Ordnung in der Sowjetarmee und zur Erhöhung ihrer Schlagkraft. Die den Militärtribunalen gesetzlich übertragene erzieherische Funktion nimmt einen breiten Raum in ihrer gesamten Tätigkeit ein und wird u. a. durch solche Methoden verwirklicht wie Durchführung von Hauptverhandlungen in den Truppenteilen und Einheiten, Auswertung von Strafverfahren und Vorträge durch Militärrichter. Hierbei arbeiten die Militärrichter auf Grund von Plänen eng mit den Kommandeuren und Politorganen zusammen. Die Militärtribunale ordnen sich damit ein in den von den Kommandeuren, Politorganen, Partei- und Komsomolorganisationen geführten Prozeß der Erziehung der Angehörigen der Sowjetarme zu Kämpfern, die der Sache des Kommunismus und dem Vaterland treu ergeben sind und die die Gesetze und militärischen Bestimmungen gewissenhaft einhalten. Enge Zusammenarbeit der sowjetischen Militärtribunale mit den Militärgerichten der DDR Die Erfahrungen, die die sowjetischen Militärtribunale auf ihrem kampferprobten Weg gesammelt haben, sind auch für die Militärgerichte der DDR von großer Bedeutung. Auf der Grundlage der engen Freundschaft und Verbundenheit der Partei der Arbeiterklasse der DDR mit der KPdSU, unserer Staaten und Armeen bestehen auch zwischen den Organen der Militärgerichtsbarkeit unserer Länder freundschaftliche Beziehungen. Unser gemeinsames Anliegen ist die Festigung und Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft, die Erhöhung der Disziplin und Gefechtsbereitschaft unserer Armeen und die Abwehr feindlicher Anschläge, vor allem der ideologischen Diversion und der Spionage. Als die demokratischen Kräfte Deutschlands nach der Zerschlagung des Faschismus auf dem Territorium der damaligen Sowjetischen Besatzungszone darangingen, eine antifaschistisch-demokratische Ordnung zu errichten, haben die sowjetischen Militärtribunale sie dabei unterstützt, indem sie Nazi- und Kriegsverbrecher entsprechend dem Recht der Völker ihrer gerechten Strafe zuführten. Die Erfahrungen der sowjetischen Militärgerichtsbarkeit waren für die Schaffung der Militärgerichte in der DDR im Frühjahr 1963 von großem Wert. Das in Jahrzehnten erprobte Modell eines sozialistischen Militärgerichtswesens als Bestandteil eines einheitlichen sozialistischen Gerichtssystems wurde zum Vorbild unseres eigenen Wirkens. 758;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 758 (NJ DDR 1968, S. 758) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 758 (NJ DDR 1968, S. 758)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt, Neueingelieferte Verhaftete kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Beweissicherung bei Festnah-fi Vertrauliche Verschlußsache Lehrmaterial, Ziele und Aufgaben der Untersuchung von Druckerzeugnissen, maschinen- oder hangeschriebenen Schriftstücken und anderen Dokumenten, die bei der Vorbereitung und Realisierung der Wiedereingliederung die Persönlichkeit und Individualität des Wiedereinzugliedernden, die zu erwartenden konkreten Bedingungen der sozialen Integration im Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich, die der vorhergehenden Straftat zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen.

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