Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 751

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 751 (NJ DDR 1968, S. 751); spielt upd durch eine Vielzahl von Gesetzen, Anweisungen usw. geregelt, die einer Rationalisierung entgegenstünden; Rationalisierungsmaßnahmen lohnten sich bei den Gerichten nicht, da diese dafür zu klein seien. Die politisch-ideologische Erziehungsarbeit muß sich darüber hinaus auf die Weiterbildung der Mitarbeiter, auf die Erhöhung ihres Verantwortungsbewußtseins und auf die Schaffung einer guten Arbeitsatmosphäre richten, da diese Faktoren wesentliche Voraussetzungen für eine effektive Arbeit sind. Dabei muß der Direktor durch die Partei- und die Gewerkschaftsorganisation unterstützt werden, denn auch die Durchsetzung der Rationalisierung ist politische Arbeit. Walter Ulbricht sagte dazu: „Das Ziel der politischen Arbeit der Partei- und Gewerkschaftsorgane muß vor allem darin bestehen, das gemeinsame Handeln aller Werktätigen und den Einsatz ihrer individuellen Kräfte und Fähigkeiten für die sozialistische Rationalisierung, für die Meisterung der technischen Revolution, für den weiteren Aufbau des Sozialismus zu aktivieren. Das erfordert eine gründliche Arbeit mit den Menschen.“9 Eine solche umfassende Überzeugungsarbeit ist notwendig, weil für die wirksame Gestaltung einer rationellen Arbeitsorganisation die aktive Mitwirkung aller Mitarbeiter erforderlich ist. Sie müssen sowohl durch eigene schöpferische Tätigkeit, insbesondere durch Neuerervorschläge, die Rationalisierungsmaßnahmen vervollkommnen helfen als auch an deren Realisierung mitwirken. Dabei müssen ihnen die Direktoren jede Unterstützung gewähren. Zwar ist es richtig, daß die Arbeit der Kreisgerichte weitgehend durch gesetzliche Bestimmungen, Ordnungen und zentrale Anweisungen geregelt ist. Viele dieser Vorschriften bieten jedoch genügend Raum für rationelle Arbeitsmethoden. So fordern die Prozeßordnungen sogar eine konzentrierte Vorbereitung und Durchführung der Verfahren. Die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung gestatten ohne weiteres den Einsatz der Diktiertechnik. Trotzdem sind bestimmte normative Regelungen und Anweisungen zum Hemmnis geworden, weil sie entweder nicht umfassend auf eine rationelle Arbeit orientieren oder überholt sind, wie z. B. die Bestimmungen der ZPO über das Vollstreckungsverfahren, die Aktenordnung, der Generalaktenplan u. a. Jedoch dürfen solche die Entwicklung rationeller Formen und Methoden der Arbeit hindernden Bestimmungen nicht zum Anlaß genommen werden, von einer Rationalisierung abzusehen. Alleiniger Maßstab muß die optimale Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit 9 vgl. Rede auf der Rationalisierungskonferenz, a. a. O., S. 28. sein. Lassen normative Bestimmungen und zentrale Anweisungen die Verwirklichung rationeller Maßnahmen nicht zu, dann muß geprüft werden, ob sie geändert, ergänzt oder aufgehoben werden müssen. Auch bei der Gestaltung einer rationellen Arbeit der Kreisgerichte gilt der Hinweis Willi S t o p h s : „Immer wieder muß die Fragestellung nach dem ,Warum' erfolgen. Warum muß beispielsweise ein Verfahren, eine Organisationsform, ein Gegenstand so und so gestaltet sein? Ist es nicht rationeller, das heißt ökonomisch effektiver, möglich?“10 Gesetze und Anweisungen erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn sie die gesellschaftlichen Verhältnisse richtig widerspiegeln und der gesellchschaftlichen Entwicklung dienen. Die Arbeitsorganisation der Kreisgerichte bei der Bearbeitung von Strafsachen wird durch die Arbeit der Volkspolizei und der Staatsanwaltschaft beeinflußt. Die Arbeit aller drei Organe dient dem gleichen Ziel, nämlich die gesellschaftliche Reaktion auf die Verletzung des Strafgesetzes zu gewährleisten, auch wenn ihnen das Gesetz dabei unterschiedliche Aufgaben zuordnet. Alle drei Organe bilden gewissermaßen eine vertikale Kooperationskette. Unseres Erachtens bestehen auch innerhalb der Volkspolizei und der Staatsanwaltschaft Möglichkeiten für eine Rationalisierung der Arbeitsorganisation, die sich auf die der Kreisgerichte auswirken kann, so z. B. eine moderne Aktenführung. Entscheidend dürfte aber sein, daß die Beschleunigung des Strafverfahrens nur komplex zu erreichen ist, daß nur eine konzentrierte und schnelle Bearbeitung der anfallenden Strafsachen durch Volkspolizei, Staatsanwaltschaft und Kreisgericht den Interessen der Bürger gerecht wird und eine hone Effektivität des Strafverfahrens sichert. Es nützt letzten Endes nicht viel; wenn nur e i n Strafverfolgungsorgan rationell arbeitet, in den anderen dagegen ein unproduktiver Arbeitsstil beibehalten wird. Es kommt vielmehr darauf an, den Arbeits- und Zeitaufwand der Strafverfolgungsorgane von der Anzeigenaufnahme bis zur Strafenverwirklichung maximal zu senken. Die Bemühungen, die in den Kreisen Merseburg und Gotha11 auch in dieser Richtung unternommen wurden, führten zu einer beträchtlichen Verringerung der Gesamtarbeitsdauer und beweisen den Nutzen einer solchen Arbeitsweise. 10 W. Stoph, „Sozialistische Rationalisierung Sache kluger Menschenführung“ (Schlußwort auf der Konferenz über Rationalisierung und Standardisierung) in: Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung, Berlin 1966, S. 138. U Vgl. dazu Heger / Steffens, „Die Merseburger Initiative und der Beitrag der Rechtspflegeorgane des Bezirks Halle zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR“, NJ 1968 S. 481 fl.; Schöppe, „Schnellere und erzieherisch wirksamere Durchführung von Strafverfahren durch Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane im Kreis“, NJ 1968 S. 441 fl. Zur Diskussion Prof. Dt. habil. HERBERT HÖRZ, Direktor der Sektion Marxistisch-Leninistische Philosophie an der Humboldt-Universität Berlin Major der VP Dr. WALTER GRIEBE und Oberstleutnant der VP Dr. AftNO LUTZKE, Dozenten an der Hochschule der Deutschen Volkspolizei Schöpferische Anwendung der marxistischen Philosophie auf die Kausalität im Strafverfahren (Schluß)* Im ersten Teil unseres Beitrags haben wir nachzuweisen versucht, daß wir es bei Strafrechtsfällen dann mit Kausalität zu tun haben, wenn die Zusammenhänge zwischen zwei oder mehreren Erscheinungen, von denen die eine Wirkung und die andere Ursache der Wirkung ist. eine Vermittlung im Sinne des direkten, konkreten Hervorbringens der Wirkung durch die Ursache, eine Vermittlung im Sinne des unvermeidlichen, * Der erste Teil des Beitrags ist in NJ 1968 S. 715 ff. veröffentlicht. 751;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 751 (NJ DDR 1968, S. 751) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 751 (NJ DDR 1968, S. 751)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit wiederhergesteilt werden. Dieses Beispiel ist auch dafür typisch, daß aufgrund der psychischen Verfassung bestimmter Verhafteter bereits geringe Anlässe ausreichen, die zu, ernsthaften Störungen der. Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von Strafgefangenen gelangen und dadurch die Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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