Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 751

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 751 (NJ DDR 1968, S. 751); spielt upd durch eine Vielzahl von Gesetzen, Anweisungen usw. geregelt, die einer Rationalisierung entgegenstünden; Rationalisierungsmaßnahmen lohnten sich bei den Gerichten nicht, da diese dafür zu klein seien. Die politisch-ideologische Erziehungsarbeit muß sich darüber hinaus auf die Weiterbildung der Mitarbeiter, auf die Erhöhung ihres Verantwortungsbewußtseins und auf die Schaffung einer guten Arbeitsatmosphäre richten, da diese Faktoren wesentliche Voraussetzungen für eine effektive Arbeit sind. Dabei muß der Direktor durch die Partei- und die Gewerkschaftsorganisation unterstützt werden, denn auch die Durchsetzung der Rationalisierung ist politische Arbeit. Walter Ulbricht sagte dazu: „Das Ziel der politischen Arbeit der Partei- und Gewerkschaftsorgane muß vor allem darin bestehen, das gemeinsame Handeln aller Werktätigen und den Einsatz ihrer individuellen Kräfte und Fähigkeiten für die sozialistische Rationalisierung, für die Meisterung der technischen Revolution, für den weiteren Aufbau des Sozialismus zu aktivieren. Das erfordert eine gründliche Arbeit mit den Menschen.“9 Eine solche umfassende Überzeugungsarbeit ist notwendig, weil für die wirksame Gestaltung einer rationellen Arbeitsorganisation die aktive Mitwirkung aller Mitarbeiter erforderlich ist. Sie müssen sowohl durch eigene schöpferische Tätigkeit, insbesondere durch Neuerervorschläge, die Rationalisierungsmaßnahmen vervollkommnen helfen als auch an deren Realisierung mitwirken. Dabei müssen ihnen die Direktoren jede Unterstützung gewähren. Zwar ist es richtig, daß die Arbeit der Kreisgerichte weitgehend durch gesetzliche Bestimmungen, Ordnungen und zentrale Anweisungen geregelt ist. Viele dieser Vorschriften bieten jedoch genügend Raum für rationelle Arbeitsmethoden. So fordern die Prozeßordnungen sogar eine konzentrierte Vorbereitung und Durchführung der Verfahren. Die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung gestatten ohne weiteres den Einsatz der Diktiertechnik. Trotzdem sind bestimmte normative Regelungen und Anweisungen zum Hemmnis geworden, weil sie entweder nicht umfassend auf eine rationelle Arbeit orientieren oder überholt sind, wie z. B. die Bestimmungen der ZPO über das Vollstreckungsverfahren, die Aktenordnung, der Generalaktenplan u. a. Jedoch dürfen solche die Entwicklung rationeller Formen und Methoden der Arbeit hindernden Bestimmungen nicht zum Anlaß genommen werden, von einer Rationalisierung abzusehen. Alleiniger Maßstab muß die optimale Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit 9 vgl. Rede auf der Rationalisierungskonferenz, a. a. O., S. 28. sein. Lassen normative Bestimmungen und zentrale Anweisungen die Verwirklichung rationeller Maßnahmen nicht zu, dann muß geprüft werden, ob sie geändert, ergänzt oder aufgehoben werden müssen. Auch bei der Gestaltung einer rationellen Arbeit der Kreisgerichte gilt der Hinweis Willi S t o p h s : „Immer wieder muß die Fragestellung nach dem ,Warum' erfolgen. Warum muß beispielsweise ein Verfahren, eine Organisationsform, ein Gegenstand so und so gestaltet sein? Ist es nicht rationeller, das heißt ökonomisch effektiver, möglich?“10 Gesetze und Anweisungen erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn sie die gesellschaftlichen Verhältnisse richtig widerspiegeln und der gesellchschaftlichen Entwicklung dienen. Die Arbeitsorganisation der Kreisgerichte bei der Bearbeitung von Strafsachen wird durch die Arbeit der Volkspolizei und der Staatsanwaltschaft beeinflußt. Die Arbeit aller drei Organe dient dem gleichen Ziel, nämlich die gesellschaftliche Reaktion auf die Verletzung des Strafgesetzes zu gewährleisten, auch wenn ihnen das Gesetz dabei unterschiedliche Aufgaben zuordnet. Alle drei Organe bilden gewissermaßen eine vertikale Kooperationskette. Unseres Erachtens bestehen auch innerhalb der Volkspolizei und der Staatsanwaltschaft Möglichkeiten für eine Rationalisierung der Arbeitsorganisation, die sich auf die der Kreisgerichte auswirken kann, so z. B. eine moderne Aktenführung. Entscheidend dürfte aber sein, daß die Beschleunigung des Strafverfahrens nur komplex zu erreichen ist, daß nur eine konzentrierte und schnelle Bearbeitung der anfallenden Strafsachen durch Volkspolizei, Staatsanwaltschaft und Kreisgericht den Interessen der Bürger gerecht wird und eine hone Effektivität des Strafverfahrens sichert. Es nützt letzten Endes nicht viel; wenn nur e i n Strafverfolgungsorgan rationell arbeitet, in den anderen dagegen ein unproduktiver Arbeitsstil beibehalten wird. Es kommt vielmehr darauf an, den Arbeits- und Zeitaufwand der Strafverfolgungsorgane von der Anzeigenaufnahme bis zur Strafenverwirklichung maximal zu senken. Die Bemühungen, die in den Kreisen Merseburg und Gotha11 auch in dieser Richtung unternommen wurden, führten zu einer beträchtlichen Verringerung der Gesamtarbeitsdauer und beweisen den Nutzen einer solchen Arbeitsweise. 10 W. Stoph, „Sozialistische Rationalisierung Sache kluger Menschenführung“ (Schlußwort auf der Konferenz über Rationalisierung und Standardisierung) in: Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung, Berlin 1966, S. 138. U Vgl. dazu Heger / Steffens, „Die Merseburger Initiative und der Beitrag der Rechtspflegeorgane des Bezirks Halle zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR“, NJ 1968 S. 481 fl.; Schöppe, „Schnellere und erzieherisch wirksamere Durchführung von Strafverfahren durch Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane im Kreis“, NJ 1968 S. 441 fl. Zur Diskussion Prof. Dt. habil. HERBERT HÖRZ, Direktor der Sektion Marxistisch-Leninistische Philosophie an der Humboldt-Universität Berlin Major der VP Dr. WALTER GRIEBE und Oberstleutnant der VP Dr. AftNO LUTZKE, Dozenten an der Hochschule der Deutschen Volkspolizei Schöpferische Anwendung der marxistischen Philosophie auf die Kausalität im Strafverfahren (Schluß)* Im ersten Teil unseres Beitrags haben wir nachzuweisen versucht, daß wir es bei Strafrechtsfällen dann mit Kausalität zu tun haben, wenn die Zusammenhänge zwischen zwei oder mehreren Erscheinungen, von denen die eine Wirkung und die andere Ursache der Wirkung ist. eine Vermittlung im Sinne des direkten, konkreten Hervorbringens der Wirkung durch die Ursache, eine Vermittlung im Sinne des unvermeidlichen, * Der erste Teil des Beitrags ist in NJ 1968 S. 715 ff. veröffentlicht. 751;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 751 (NJ DDR 1968, S. 751) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 751 (NJ DDR 1968, S. 751)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der operativen Bearbeitung erlangten Ergebnisse zur Gestaltung eines Anlasses im Sinne des genutzt werden. Die ursprüngliche Form der dem Staatssicherheit bekanntgewordenen Verdachtshinweise ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, davon auf dem Territorium der und in anderen sozialistischen Staaten. Weitere Unterstützungshandlungen bestanden in - zielgerichteter Erkundung der GrenzSicherungsanlagen an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Informierung von Tatbeteiligten hergestellt werden, wobei hier, die gleiche Aufmerksamkeit aufzubringen ist wie bei der beabsichtigten Herstellung eines Kassi bers.

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