Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 749

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 749 (NJ DDR 1968, S. 749); ten4, zeigen sich in ihrer Tätigkeit doch auch Mängel, die diese Wirksamkeit beeinträchtigen. Zu den Ursachen dieser Mängel zählt neben der noch nicht ausreichenden Qualifikation einzelner Kader und der teilweise noch unzulänglichen Leitungstätigkeit einiger Direktoren auch die gegenwärtige Arbeitsorganisation der Kreisgerichte, die sich nicht genügend mit den gewachsenen Aufgaben weiterentwickelt hat und oft noch einem seit Jahrzehnten üblichen Arbeitsstil entspricht. Dadurch ist ein Widerspruch zwischen den Aufgaben der Kreisgerichte und ihrer Arbeitsorganisation entstanden, der durch unzulängliche Ausstattung, durch das Fehlen moderner technischer Hilfsmittel und auch durch die Arbeitskräftesituation bei manchen Gerichten noch verschärft wird. Oft ist die herkömmliche Arbeitsorganisation eine Ursache für eine lange Bearbeitungsdauer der Verfahren, wodurch die Wirksamkeit der Rechtsprechung beträchtlich gemindert wird. So ist es noch nicht immer gelungen, alle Verfahren innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist abzuschließen. Aber auch routinemäßiges und bürokratisches Arbeiten als Begleiterscheinung einer überholten Arbeitsorganisation beeinträchtigen die Rechte der Bürger und damit ihr Verhältnis zum sozialistischen Staat. Das wird immer wieder in Eingaben von Bürgern an die Gerichte und die zentralen Rechtspflegeorgane zum Ausdruck gebracht. Auch für die Kreisgerichte gilt daher die auf dem VII. Parteitag der SED getroffene Feststellung, daß Arbeitsweise und Arbeitsorganisation in den Verwaltungen nicht mehr dem gegenwärtigen Stand der Entwicklung entsprechen und zurückgeblieben sind, daß eine wissenschaftliche Arbeitsorganisation und Rationalisierung auch in den Verwaltungen dringend erforderlich ist, um den alten Bürostil abzuschaffen, die sozialistischen Leitungsmethoden durchzusetzen und durch zeit- und aufwandsparende Methoden der Zusammenarbeit eine höhere Effektivität zu sichern5. Die Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte ist deshalb nicht nur als eine Maßnahme zur Behebung hier und dort auftretender Augenblicksschwierigkeiten in der Arbeit aufzufassen. Solche Schwierigkeiten beweisen gerade, daß den Erfordernissen der Rationalisierung nicht rechtzeitig Rechnung getragen wurde. Die objektive Notwendigkeit der Rationalisierung zeigt sich schließlich auch darin, daß die Anforderungen an die Tätigkeit der Gerichte mit der fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklung steigen werden. So werden z. B. durch das neue Strafrecht den Kreisgerichten qualitativ und quantitativ neue Aufgaben übertragen, z. B. in bezug auf die Wirksamkeit der Rechtsprechung, die Einleitung und Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit u. a. Diese Aufgaben müssen mit den bisherigen Arbeitskräften und nach Einführung der durchgängigen 5-Tage-Arbeitswoche in kürzester Zeit bewältigt werden. Für die Gestaltung einer rationellen Arbeitsorganisation der Kreisgerichte sind sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen vorhanden. Immer mehr Mitarbeiter der Kreisgerichte machen sich Gedanken darüber, wie durch eine vereinfachte Arbeitsweise die Tätigkeit ihres Gerichts effektiver gestaltet werden kann. So ist in den letzten Jahren die Zahl der Verbesserungs- und Neuerervorschläge, die dem Ministerium der Justiz unterbreitet wurden, erheblich angestiegen. Immer mehr Gerichte bemühen 4 Vgl. Homann, „Den Rechtspflegeerlaß auf höherem Niveau verwirklichen“ (Diskussionsbeitrag auf der 25. Sitzung des Staatsrates), NJ 1966 S. 361 fl. (363). 5 W. Stoph, Die Durchführung der volkswirtschaftlichen Auf- gaben (Referat auf dem VH. Parteitag der SED), Berlin 1967, S. 50 f. sich um die Einführung rationeller Arbeitsmethoden. Auch die materiellen Voraussetzungen dazu sind günstiger geworden, so daß in den nächsten Jahren die meisten Kreisgerichte mit modernen Bürohilfsmitteln ausgestattet werden können. Zum Inhalt der Rationalisierung Die Konferenz des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates über Fragen der Rationalisierung und Standardisierung hob als Wesenszug der sozialistischen Rationalisierung hervor, die Produktion als Prozeß zu begreifen, diesen Prozeß mit wissenschaftlicher Gründlichkeit kritisch zu überprüfen und die neuesten Erkenntnisse zu nutzen, um ihn nach dem Gesetz der Ökonomie der Zeit optimal zu gestalten, d. h., alle Stör-und Reibungsverluste auszuschalten. Zur Erreichung eines hohen Nutzeffekts der Arbeit muß jede Arbeitsphase auf ihre zweckmäßigste Lösung untersucht werden, um den Arbeitsablauf flüssig zu gestalten und um den Aufwand für lebendige Arbeitskraft, Energie, alle Hilfs- und Nebenleistungen zu senken. Die physische Belastung der Menschen ist vor allem durch die Anwendung der neuesten Technik im Arbeitsprozeß zu reduzieren. Die einzelnen Arbeitsplätze müssen entsprechend den physischen Bedingungen der dort arbeitenden Menschen gestaltet werden. Dabei sind alle Faktoren der Produktionskultur zu berücksichtigen, wie Lichtverhältnisse, Lärmbelästigung, Arbeitsschutzmaßnahmen, Gestaltung und Ordnung der Arbeitsräume und Arbeitsplätze6 *. Von diesen Grundsätzen ist auch bei der Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte auszugehen. Es kommt entscheidend darauf an, die gesamte bisherige Arbeitsorganisation des Kreisgerichts wissenschaftlich zu durchdringen und kritisch zu überprüfen, die zweckmäßigste Ordnung zu schaffen und die besten Formen der Arbeitsorganisation im Interesse einer effektiven Rechtspflege zu finden. Der für die Verwaltungsarbeit erforderliche Zeitaufwand muß reduziert, die richterliche Arbeit und die Leitungstätigkeit qualifiziert und die Arbeitsfähigkeit der Gerichte stabilisiert werden. Unseres Erachtens sind an . die Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte folgende inhaltliche Anforderungen zu stellen: Die Rationalisierung wird von den Erfordernissen der Rechtsprechung bestimmt und zielt auf deren hohe gesellschaftliche Wirksamkeit ab, sie erfaßt alle Arbeitsprozesse am Kreisgericht vom Eingang einer Sache bis zu ihrer Erledigung (Arbeitsablauf), sie erstreckt sich auf die zweckmäßigste Arbeitsteilung und die Arbeitsorganisation am einzelnen Arbeitsplatz, auf den Einsatz moderner Büromittel und die zweckmäßigste Arbeitsplatzgestaltung, sie ist auf die Herstellung richtiger Kommunikationen im Arbeitsprozeß innerhalb des Kreisgerichts sowie auch zu anderen Organen gerichtet, sie erfordert das Zusammenwirken aller in der Tätigkeit der Kreisgerichte wirkenden subjektiven und objektiven Faktoren (z. B. Kenntnisse der Aufgaben und Zusammenhänge, Arbeitsdisziplin, Struktur, Technik u. a.), sie ist darauf gerichtet, die Gesetzmäßigkeiten der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte unterschiedlicher Größenordnungen aufzudecken, Modelle der 6 Vgl. W. Ulbricht, „Sozialistische Rationalisierung mit dem Menschen für den Menschen“ (Eröffnungsrede auf der Konferenz über Fragen der Rationalisierung und Standardisierung), in: Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung, Berlin 1966, S. 10/11. 7 49;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 749 (NJ DDR 1968, S. 749) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 749 (NJ DDR 1968, S. 749)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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