Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 749

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 749 (NJ DDR 1968, S. 749); ten4, zeigen sich in ihrer Tätigkeit doch auch Mängel, die diese Wirksamkeit beeinträchtigen. Zu den Ursachen dieser Mängel zählt neben der noch nicht ausreichenden Qualifikation einzelner Kader und der teilweise noch unzulänglichen Leitungstätigkeit einiger Direktoren auch die gegenwärtige Arbeitsorganisation der Kreisgerichte, die sich nicht genügend mit den gewachsenen Aufgaben weiterentwickelt hat und oft noch einem seit Jahrzehnten üblichen Arbeitsstil entspricht. Dadurch ist ein Widerspruch zwischen den Aufgaben der Kreisgerichte und ihrer Arbeitsorganisation entstanden, der durch unzulängliche Ausstattung, durch das Fehlen moderner technischer Hilfsmittel und auch durch die Arbeitskräftesituation bei manchen Gerichten noch verschärft wird. Oft ist die herkömmliche Arbeitsorganisation eine Ursache für eine lange Bearbeitungsdauer der Verfahren, wodurch die Wirksamkeit der Rechtsprechung beträchtlich gemindert wird. So ist es noch nicht immer gelungen, alle Verfahren innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist abzuschließen. Aber auch routinemäßiges und bürokratisches Arbeiten als Begleiterscheinung einer überholten Arbeitsorganisation beeinträchtigen die Rechte der Bürger und damit ihr Verhältnis zum sozialistischen Staat. Das wird immer wieder in Eingaben von Bürgern an die Gerichte und die zentralen Rechtspflegeorgane zum Ausdruck gebracht. Auch für die Kreisgerichte gilt daher die auf dem VII. Parteitag der SED getroffene Feststellung, daß Arbeitsweise und Arbeitsorganisation in den Verwaltungen nicht mehr dem gegenwärtigen Stand der Entwicklung entsprechen und zurückgeblieben sind, daß eine wissenschaftliche Arbeitsorganisation und Rationalisierung auch in den Verwaltungen dringend erforderlich ist, um den alten Bürostil abzuschaffen, die sozialistischen Leitungsmethoden durchzusetzen und durch zeit- und aufwandsparende Methoden der Zusammenarbeit eine höhere Effektivität zu sichern5. Die Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte ist deshalb nicht nur als eine Maßnahme zur Behebung hier und dort auftretender Augenblicksschwierigkeiten in der Arbeit aufzufassen. Solche Schwierigkeiten beweisen gerade, daß den Erfordernissen der Rationalisierung nicht rechtzeitig Rechnung getragen wurde. Die objektive Notwendigkeit der Rationalisierung zeigt sich schließlich auch darin, daß die Anforderungen an die Tätigkeit der Gerichte mit der fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklung steigen werden. So werden z. B. durch das neue Strafrecht den Kreisgerichten qualitativ und quantitativ neue Aufgaben übertragen, z. B. in bezug auf die Wirksamkeit der Rechtsprechung, die Einleitung und Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit u. a. Diese Aufgaben müssen mit den bisherigen Arbeitskräften und nach Einführung der durchgängigen 5-Tage-Arbeitswoche in kürzester Zeit bewältigt werden. Für die Gestaltung einer rationellen Arbeitsorganisation der Kreisgerichte sind sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen vorhanden. Immer mehr Mitarbeiter der Kreisgerichte machen sich Gedanken darüber, wie durch eine vereinfachte Arbeitsweise die Tätigkeit ihres Gerichts effektiver gestaltet werden kann. So ist in den letzten Jahren die Zahl der Verbesserungs- und Neuerervorschläge, die dem Ministerium der Justiz unterbreitet wurden, erheblich angestiegen. Immer mehr Gerichte bemühen 4 Vgl. Homann, „Den Rechtspflegeerlaß auf höherem Niveau verwirklichen“ (Diskussionsbeitrag auf der 25. Sitzung des Staatsrates), NJ 1966 S. 361 fl. (363). 5 W. Stoph, Die Durchführung der volkswirtschaftlichen Auf- gaben (Referat auf dem VH. Parteitag der SED), Berlin 1967, S. 50 f. sich um die Einführung rationeller Arbeitsmethoden. Auch die materiellen Voraussetzungen dazu sind günstiger geworden, so daß in den nächsten Jahren die meisten Kreisgerichte mit modernen Bürohilfsmitteln ausgestattet werden können. Zum Inhalt der Rationalisierung Die Konferenz des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates über Fragen der Rationalisierung und Standardisierung hob als Wesenszug der sozialistischen Rationalisierung hervor, die Produktion als Prozeß zu begreifen, diesen Prozeß mit wissenschaftlicher Gründlichkeit kritisch zu überprüfen und die neuesten Erkenntnisse zu nutzen, um ihn nach dem Gesetz der Ökonomie der Zeit optimal zu gestalten, d. h., alle Stör-und Reibungsverluste auszuschalten. Zur Erreichung eines hohen Nutzeffekts der Arbeit muß jede Arbeitsphase auf ihre zweckmäßigste Lösung untersucht werden, um den Arbeitsablauf flüssig zu gestalten und um den Aufwand für lebendige Arbeitskraft, Energie, alle Hilfs- und Nebenleistungen zu senken. Die physische Belastung der Menschen ist vor allem durch die Anwendung der neuesten Technik im Arbeitsprozeß zu reduzieren. Die einzelnen Arbeitsplätze müssen entsprechend den physischen Bedingungen der dort arbeitenden Menschen gestaltet werden. Dabei sind alle Faktoren der Produktionskultur zu berücksichtigen, wie Lichtverhältnisse, Lärmbelästigung, Arbeitsschutzmaßnahmen, Gestaltung und Ordnung der Arbeitsräume und Arbeitsplätze6 *. Von diesen Grundsätzen ist auch bei der Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte auszugehen. Es kommt entscheidend darauf an, die gesamte bisherige Arbeitsorganisation des Kreisgerichts wissenschaftlich zu durchdringen und kritisch zu überprüfen, die zweckmäßigste Ordnung zu schaffen und die besten Formen der Arbeitsorganisation im Interesse einer effektiven Rechtspflege zu finden. Der für die Verwaltungsarbeit erforderliche Zeitaufwand muß reduziert, die richterliche Arbeit und die Leitungstätigkeit qualifiziert und die Arbeitsfähigkeit der Gerichte stabilisiert werden. Unseres Erachtens sind an . die Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte folgende inhaltliche Anforderungen zu stellen: Die Rationalisierung wird von den Erfordernissen der Rechtsprechung bestimmt und zielt auf deren hohe gesellschaftliche Wirksamkeit ab, sie erfaßt alle Arbeitsprozesse am Kreisgericht vom Eingang einer Sache bis zu ihrer Erledigung (Arbeitsablauf), sie erstreckt sich auf die zweckmäßigste Arbeitsteilung und die Arbeitsorganisation am einzelnen Arbeitsplatz, auf den Einsatz moderner Büromittel und die zweckmäßigste Arbeitsplatzgestaltung, sie ist auf die Herstellung richtiger Kommunikationen im Arbeitsprozeß innerhalb des Kreisgerichts sowie auch zu anderen Organen gerichtet, sie erfordert das Zusammenwirken aller in der Tätigkeit der Kreisgerichte wirkenden subjektiven und objektiven Faktoren (z. B. Kenntnisse der Aufgaben und Zusammenhänge, Arbeitsdisziplin, Struktur, Technik u. a.), sie ist darauf gerichtet, die Gesetzmäßigkeiten der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte unterschiedlicher Größenordnungen aufzudecken, Modelle der 6 Vgl. W. Ulbricht, „Sozialistische Rationalisierung mit dem Menschen für den Menschen“ (Eröffnungsrede auf der Konferenz über Fragen der Rationalisierung und Standardisierung), in: Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung, Berlin 1966, S. 10/11. 7 49;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 749 (NJ DDR 1968, S. 749) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 749 (NJ DDR 1968, S. 749)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland bekannt wurden bekannt werden können. Jeder eingesetzte Mitarbeiter muß seinen konkreten Auftrag bei der Transportdurchführung kennen und diesen unter allen Bedingungen konsequent erfüllen.

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