Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 738

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 738 (NJ DDR 1968, S. 738); ein praktisches Element auf. Die Praxis des Jurastudenten, sein wissenschaftspolitisches Praktikum liegt nicht länger nur außerhalb der Bannmeilen seiner Studieneinrichtung, sondern stellt ihn bereits hier vor Aufgaben. Der Kampf der FDJ-Organisation und das persönliche Engagement des Studenten sind praktisch-politische Elemente des Hochs.chullebens, die der sozialistischen Vervollkommnung von Lehre, Erziehung und Forschung dienen. Beratungen von Lehrplänen (einschließlich der Frage ihrer Koordination zwischen verschiedenen Rechtszweigen), Auseinandersetzungen um Studienmethoden, Diskussionen um Forschungsaufgaben und den Anteil der Studenten an ihrer Bewältigung, Ringen um die Aneignung von Erfahrungen der Justizpraktiker u. a. m. werden zu neuen Erscheinungsformen der Einheit von Rechtswissenschaft und Politik im sozialistischen Hochschulleben. In diesem Zusammenhang erscheint es von größter Bedeutung, die Studenten möglichst frühzeitig an rechtswissenschaftliche Forschungsaufgaben heranzuführen, d. h. an die marxistisch-leninistische Anälyse sozialer Prozesse, wobei auch dem marxistisch-leninistischen Grundstudium wissenschaftliche und erzieherische Aufgaben zufallen. Ein lehrreiches Beispiel bietet in dieser Hinsicht das von den Sektionen Marxismus-Leninismus, Rechtswissenschaft und Philosophie an der Berliner Humboldt-Universität durchgeführte Komplexpraktikum. Hierbei haben Jura- und Philosophiestudenten gemeinsame Forschungsaufgaben erfüllt. Ihr Thema war die Entwicklung des Rechtsbewußtseins Jugendlicher unter den Bedingungen des entfalteten Aufbaus des Sozialismus in der DDR1. Im Ergebnis dieser Arbeit, für die der Fichtepreis vergeben wurde, sind Erkenntnisse über die Dialektik von Rechtspflege und sozialistischer Bewußtseinsentwicklung vörgelegt worden, die, in dieser Komplexität und aus der Feder von Studenten erstmalig sind. Wesentliche Voraussetzung für diesen Erfolg war, daß die Studenten moderne Methoden der Soziologie und der Rechentechnik anwendeten. Die Hilfe seitens des Lehrkörpers konnte hier nur generell orientierend sein. Es waren in erster Linie die Studenten selbst, die sich die erforderlichen Kenntnisse über soziologische und rechentechnische Methoden verschaffen mußten. Da das Forschungsthema des Praktikums über die traditionellen Fakultäts- und Institutsgrenzen hinausging, blieben auch solche Wege zur Anleitung und Kontrolle unbegehbar, wie z. B. die Aufnahme in das Forschungsprogramm eines einzelnen Instituts oder dessen Vorarbeit bei der Vereinbarung mit den staatlichen und gesellschaftlichen Leitungen derjenigen Produktionsbetriebe und Schuleinrichtungen, deren Jugendarbeit einen Gegenstand der Untersuchungen bildete. Damit wie auch in anderer Hinsicht standen die Studenten vor Fragen der Wissenschaftsorganisation, über deren sozialistische Grundprinzipien sie nunmehr ebenfalls einige Auskunft geben können. Diese Fragen waren schon hinsichtlich der Gesamtplanung des Praktikums aufgetaucht, an der die Studenten auch Anteil hatten. Schon die Forschungskonzeption sowie die fünf Teilthemen wurden den Studenten nicht als endgültig vorgesetzt, sondern wären Gegenstand zahlreicher Bera- i Wolf! u. a., die in NJ 1968 S. 520 (rechte Spalte) auf dieses Komplexpraktikum hinweisen, nennen irrtümlich nur das strafrechtlich profilierte Teilthema. Die insgesamt fünf Teilthemen lauteten: Probleme der Einstellung zur Arbeit, der staatsbürgerlichen Erziehung und des Frelzeltverhaltens von Berufsschülern; die Rolle der Ehrfahrung im Prozeß der Wiedereingliederung straffälliger Jugendlicher; die Risikoentscheidung betrieblicher Leiter im Prozeß der technischen Revolution und ihr Zusammenhang mit dem Staats- und Rechtsbewußtsein; Fragen der Aufnahme sozialistischer Rechtsnormen in das individuelle Bewußtsein Jugendlicher; die historische Qualität der sozialistischen Rechtsordnung und ihre Widerspiegelung im Bewußtsein von Studenten. tungen, in denen die Studenten das Für und Wider selbst mit auszutragen hatten. Bedeutungsvoll war schließlich, daß die Studenten vor echte Leitungsaufgaben gestellt wurden, als es galt, eine größere Anzahl von Helfern (andere Studenten, die zeitweilig zur Verfügung standen) anzuleiten und (gelegentlich auch in Nachtschichten) bei soziologischen Erhebungen sowie bei einfachen rechentechnischen Arbeiten einzusetzen. Dabei zeichneten sich einige Studenten als echte Leiter aus, besonders die politisch erfahreneren, die es verstanden, in komplizierten Situationen das Ziel im Auge zu behalten und zu erreichen. Das Bewußtsein, in einer Bewährungssituation Schrittmacherdienste für die Entwicklung der sozialistischen Rechtswissenschaft zu leisten, ist ein unmittelbares politisches Stimulans der Studenten gewesen. Zu den anschaulichen Ergebnissen dieser wissenschaftlich-produktiven Tätigkeit zählt nicht zuletzt eine Reihe studentischer Publikationen, vom erfolgreichen Auftreten in wissenschaftlichen Konferenzen bis zu Veröffentlichungen in der Presse. In einigen Fällen haben die Studenten ihre Untersuchungen auch mit dem Ziel durchgeführt, sie als Diplomarbeiten bzw. als Vorarbeiten für spätere Dissertationen nutzbar zu machen. Dieses Beispiel zeigt, daß zum wissenschaftlich-produktiven Studium die Orientierung auf weitgehende Gemeinschaftsarbeit gehört. Unter den neuen Bedingungen des Jürastudiums wird jeder praktische Einsatz von Studenten in der einen oder anderen Form mit Forschungsaufgaben verschiedener Lehrbereiche Zusammenhängen. Eine Trennung von „politischer“ Praxisaufgabe, die der Lehrbereich Marxismus-Leninismus zu . erteilen hätte, und „fachlicher“ Praxisaufgabe, die die juristischen Lehrbereiche zu vergeben hätten, war schon früher falsch, und wird zukünftig gänzlich unerträglich sein. In allen Lehrbereichen und bei allen Formen des Jurastudiums sind es die Studenten selbst, an deren planvolle Initiative neue, höhere Anforderungen gestellt sind. Diesen Anforderungen werden sie nur unter Einsatz ihrer Organisation, der FDJ, gewachsen sein. Das wissenschaftlich-produktive Studium ist somit auch ein erstrangiges Objekt der FDJ. W o 1 f f u. a. sind folglich nicht richtig beraten, wenn sie daraus schließen, daß die wissenschaftlich-produktive Tätigkeit nur neben die traditionelle Ausbildung gestellt sei2. „Entsprechend den Forderungen der Studenten“, so formulierte Genosse Kurt Hager auf der 9. Plenartagung des Zentralkomitees der SED, „ muß das wissenschaftlich-produktive Studium zum festen Bestandteil der Lehrprogramme in allen Phasen der Ausbildung werden und in gemeinsamer Arbeit des Lehrkörpers, der Studenten und des betreffenden Praxispartners systematisch weiterentwickelt werden.“3 Ein durchgängiges wissenschaftlich-produktives Studium erfordert eine neue inhaltliche Gestaltung der Lehre und Erziehung, der Gesamtkonzeption des Lehrsystems und der Aufgaben der staatlichen Leitung. Das war auch für den neuen Rahmenstudienplan der Sektion Rechtswissenschaft bestimmend. Dabei kamen Lehrkräften und Studenten jene Erfahrungen zugute, die in den letzten Jahren in Verwirklichung des gemeinsamen Beschlusses des Wissenschaftlichen Rates und der FDJ-Leitung der damaligen Juristischen Fakultät „Uber die Einbeziehung der Studenten in die wissenschaftlich-produktive Tätigkeit“4 gesammelt worden waren. Dieser Beschluß enthielt Festlegungen für die 2 Vgl. NJ 1968 S. 520 (linke Spalte). 3 Hager, Die Aufgaben der Gesellschaftswissenschaften in unserer Zeit, Berlin 1968, S. 54. 4 Veröffentlicht in: Humboldt-Universität (Organ der SED-Kreisleitung) Nr. 30/67, S. 7; vgl. dazu Rohde, „Höheres Niveau durch gemeinsame Anstrengungen“, ebenda, S. 6. 738;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 738 (NJ DDR 1968, S. 738) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 738 (NJ DDR 1968, S. 738)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtet ist. Mit besonderer Sorgfalt sind alle objektiven und subjektiven Umstände sowie auch die Ursachen und edingunren dei Tat aufzuklären und zu prüfen, die zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher kommt insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtete Aktivitäten durchzusetzen, zu diesem Zweck besonders die Jugendarbeit in der Jungen Gemeinde zur feindlichen Beeinflussung Jugendlicher zu nutzen und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt zu wahren, sind bei der Realisierung dieser Aufgaben Grnnderfordernisao und durch alle eingesetzten Angehörigen konsequent zu gewährleisten durohzusetzen. Stets muß beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Un- Da den durch die U-Organe Staatssicherheit bearbeiteten Ermitt-lungsverfähren vielfach operative Bearbeitungsergebnisse zugrunde liegen und infolgedessen bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit den anderen in der Richtlinie herausgfcarbeiteten Abschlußakten kombiniert wurde. Das betrifft aupjfydia positiven Erfahrungen der erfolgreichen Anwendung deTstrafprozessualen Regelungen des strafprozessualen Prüfungsverfahrens bei der Realisierung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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