Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 713

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 713 (NJ DDR 1968, S. 713); digkeitsbereichen der KK neben dem Beschluß ausdrücklich die Anfertigung eines Protokolls gefordert (§ 27 Abs. 2 KKO). Antragsteller und Antragsgegner können sich im Verlaufe der Beratungen einigen. Die KK muß in solchen Fällen sehr gründlich prüfen, ob die Einigung den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entspricht, bevor sie diese durch Beschluß bestätigen kann. Ergibt die Prüfung, daß die vorgesehene Einigung nicht der Gesetzlichkeit entspricht, so genügt es nicht, das im Beschluß festzustellen. In diesem Falle hat die KK über den geltend gemachten Anspruch zu entscheiden, soweit nicht der Antrag zurückgezogen wird (§ 27 Abs. 3 KKO). Neben den bereits bewährten Bestimmungen über die Pflicht der KK zur allseitigen Erörterung der Sach-und Rechtslage (§ 27 Abs. 2 KKO), über die Möglichkeit zur Befreiung des Antragstellers von den Folgen einer Fristversäumnis (§ 27 Abs. 4 KKO) und den Folgen des zweimaligen unbegründeten Fernbleibens des Antragstellers (§ 30 Abs. 1 KKO) sind die möglichen Folgen zweimaligen Fernbleibens des Antragsgegners in § 30 Abs. 2 KKO neu geregelt. Mit dieser Bestimmung erhält die KK das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen in Abwesenheit des Antragsgegners über den Antrag zu entscheiden, wenn dieser auch der zweiten Beratung unbegründet fembleibt. Die Voraussetzungen dafür sind: ein klarer Sachverhalt und der Antrag des Antragstellers' auf Entscheidung in Abwesenheit des Antragsgegners. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Entscheidungen in Arbeitsrechtssachen mit klarer Sachlage nicht zu verzögern. Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, so kann der Antragsteller seine Ansprüche beim zustähdigen Kreisgericht geltend machen (§ 30 Abs. 3 KKO). Bleibt allerdings der Antragsgegner im Falle eines erzieherischen Verfahrens gemäß §§ 28, 29 KKO der zweiten Beratung unbegründet fern, so wird der Antrag innerhalb einer Woche an den Betriebsleiter bzw. an die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion zurückgegeben, damit diese anderweitige Maßnahmen treffen können. Eine erzieherische Beratung ohne Disziplinverletzer wäre widersinnig. (Wird fortgesetzt) Prof. Dr. habil. HANS HIEBSCH, Sektion ökonomische Kybernetik an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Dt. habil: REINER WERNER, Direktor des Kombinats der Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch-psychologische Therapie Berlin Aufgaben der Forensischen Psychologie Der folgende Beitrag ist ein für die Veröffentlichung überarbeiteter Auszug aus dem vom Beirat für Mathematik und Naturwissenschaften Sektion Psychologie des Ministeriums für das Hoch- und Fachschulwesen verabschiedeten Programm zum Aufbau des Fachgebietes Forensische Psychologie. Mit dem Abdruck dieses Beitrags, dessen Verfasser Prof. Hiebsch als Vorsitzender der Sektion Psychologie im Beirat und Dr. Werner als Vorsitzender der Kommission Forensische Psychologie im Beirat maßgeblich zur Ausarbeitung des Programms beigetragen haben, wird eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Psychologen und Rechtspflegeorganen angestrebt. D. Red. Um die gesellschaftliche Wirksamkeit des gerichtlichen Verfahrens entsprechend den Anforderungen bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus zu erhöhen, ist eine sozialistische Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane mit Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen erforderlich. Die Rechtspflegeorgane werden sich künftig stärker auf die Zusammenarbeit mit Vertretern solcher Wissenschaften stützen müssen, deren Erkenntnisse für die Erforschung der objektiven Wahrheit, für die Analyse der Persönlichkeit des Rechtsverletzers und für die Auswahl der individuell geeigneten Maßnahmen’der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bedeutung sind. Zu diesen Wissenschaften gehören die Psychologie als Gesamtgebiet und die Forensische Psychologie als Teilgebiet. Die Forensische Psychologie ist ein spezielles Anwendungsgebiet der Psychologie im allgemeinen und der Psychologie der Fehlentwicklungen im besonderen. Sie baut auf den psychologischen Fundamenten der Klinischen, Pädagogischen und Sozialpsychologie auf. * Die Klinische Psychologie bearbeitet pathopsycholo-gische Fragestellungen unter dem Aspekt der Psychodiagnostik (einschließlich der Klärung von Ursachen starker Fehlhaltungen), Psychotherapie, Psychoprophy-laxe und Rehabilitation. Die Pädagogische Psychologie beschäftigt sich mit psychologischen Problemen der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Gruppen. In ihrem Bemühen, bei Kindern mit sozialen Fehlhaltungen erziehungsberatend einzugreifen, stößt sie auf Probleme der sozialen Fehlentwicklung. Sie hat es im wesent- lichen mit einfachen sozialen Fehlhaltungen zu tun, die durch gezielte Methoden der Erziehungsberatung korrigierbar sind. Die Sozialpsychologie beschäftigt sich u. a. mit den sozialpsychologischen Grundlagen der Persönlichkeitsformung und speziellen Analysen von Gruppenstrukturen. Ihr Beitrag zur Klärung der Ursachen sozialer Fehlhaltungen liegt in der Analyse sozialer Einstellungen und Wertnormen in Abhängigkeit von speziellen sozialen Strukturen und Kommunikationsformen. Die Forensische Psychologie hat einerseits alle durch die einzelnen Fachrichtungen zu bearbeitenden Fragestellungen, die sich auf Probleme der Psychologie der Fehlentwicklungen beziehen, zur Synthese zu bringen. Zum anderen hat sie die Psychologie der Fehlentwicklungen nach jenen Anforderungen aufzuarbeiten, die durch die Rechtsnormen an die Psychologie gestellt werden. Des weiteren beschäftigt sich die; Forensische Psychologie mit speziellen Problemen der Allgemeinen Psychologie. Sie bearbeitet die Psychologie der Aussage und Glaubwürdigkeit, Grundprobleme der Kriminalpsychologie, spezielle Fragestellungen der Tatmotivation und Grundprobleme der Psychoprophylaxe und Sozialprognose kriminell Gefährdeter. Insofern leistet die Forensische Psychologie einen wesentlichen Beitrag zur Kriminologie als interdisziplinärer Wissenschaft. Aus der Vielfalt der sehr komplexen Aufgabenstellungen, mit denen sich die Forensische Psychologie auseinanderzusetzen hat, kristallisieren sich einige Grundrichtungen der Lehre und Forschung heraus, die hier vorläufig und zunächst sehr verallgemeinert skizziert werden sollen. Der Beitrag der Forensischen Psychologie zur Zurückdrängung der Kriminalität Die Forensische Psychologie hat in dem gesamtgesellschaftlichen Bemühen um die komplexe Zurückdrängung der Kriminalität einen aktiven Beitrag zu leisten. Sie muß insbesondere zur Klärung folgender Probleme beitragen: 1. Im Zusammenhang mit der Erforschung der Ursachen der Rückfallkriminalität und der Jugendkriminalität ist zu prüfen, ob den Persönlichkeitsbildern der Täter ge- 713;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 713 (NJ DDR 1968, S. 713) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 713 (NJ DDR 1968, S. 713)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Koordinierungstätigkeit der Leiter, Das gilt in besonderem Maße für die operative Personenaufklärung als einem Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist -wer?.

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