Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 694

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 694 (NJ DDR 1968, S. 694); Praxis sprach der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats und Minister der Justiz, Dr. Wünsche4. Erste Schlußfolgerungen aus dem Referat Walter Ulbrichts zog Prof. Dr. E g 1 e r, Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Deutschen Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Er hob folgende ideologisch-theoretischen Ausgangspunkte hervor: die Erhöhung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei, die Festigung des Bündnisses der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern und allen anderen Werktätigen, die Meisterung der sozialistischen Revolution und der wissenschaftlich-technischen Revolution als einheitlicher, von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführter Prozeß schöpferischer Tätigkeit des Volkes. Weil das entscheidende Bedingungen für die Nutzung der Vorzüge des sozialistischen Gesellschaftssystems seien, müßten sich die staatliche Leitung und die staats- und rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre darauf orientieren. Diese Aufgabe könne nur in engster Verbindung mit der sozialistischen Staatspraxis und in klassenmäßiger Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Ideologie gelöst werden. Mehr als je sei es heute notwendig, Klarheit über das Wesen des demokratischen Zentralismus zu gewinnen, weil in ihm alle politischen Grundprobleme unserer gesellschaftlichen Entwicklung kulminieren. So sei es z. B. verfehlt, wenn die notwendige und systembedingte EigenVerantwortung sozialistischer Warenproduzenten und örtlicher Staatsorgane im Sinne der bürgerlichen „Gewaltenteilung“ entstelit werde. Das führe zur Gegenüberstellung von Staat und Gesellschaft und widerspreche dem demokratischen Zentralismus. Hier zeige sich noch bürgerliches Staatsdenken. Mit Begriffen wie „Unterordnung“ und „Gewährung von Selbständigkeit“ würden weder der Inhalt des demokratischen Zentralismus noch die Anforderungen an seine Ausgestaltung zutreffend erfaßt. Es gehe nicht um mehr oder weniger Unterordnung bzw. um mehr oder weniger Selbständigkeit, sondern um die Verwirklichung der historischen Mission der Arbeiterklasse unter Führung ihrer Partei durch das bewußte Handeln der Werktätigen. Ein entscheidender Vorzug der sozialistischen Gesellschaftsordnung bestehe darin, über die Volksvertretungen die schöpferischen Potenzen des Volkes freizusetzen. Deshalb komme es darauf an, mittels des Staatsrechts den Charakter der Volksvertretungen als arbeitende Körperschaften wirksam auszuprägen und so die Leninsche Lehre von den Sowjets schöpferisch anzuwenden. Einige Aufgaben der rechtswissenschaftlichen Sektionen der Universitäten bei der Verwirklichung der Hochschulreform behandelte Prof. Dr. P ä t z o 1 d, Dekan der Juristenfakultät der Karl-Marx-Universität 4 Der Diskussionsbeitrag ist in diesem Heft veröffentlicht. Leipzig und Vorsitzender des Beirates für Staats- und Rechtswissenschaft beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Spitzenleistungen in der rechtswissenschaftlichen Forschung seien nur gemeinsam mit der Akademie durch eine konzentrierte, auf die Schwerpunkte der Entwicklung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus gerichtete Großforschung zu erreichen. Im Interesse der Konzentration und Effektivität der Forschung müßten die Sektionen die Leitfunktion der Akademie anerkennen. Die Sektionen müßten vor allem die klassenmäßige Erziehung der Studenten verstärken und die Ausbildung auf höchstem theoretischem Niveau gestalten. Die Ausbildung in den juristischen Fächern müsse konsequent von der marxistisch-leninistischen Theorie des sozialistischen Staates und seines Rechts ausgehen und die Studenten zur klassenbewußten Auseinandersetzung mit bürgerlichen und revisionistischen Auffassungen befähigen. Der Entwicklung des Wirtschaftsrechts als staatliches Führungsinstrument wandte sich Prof. Dr. P f 1 i c k e, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Ökonomie, zu. Die Anforderungen an das Wirtschaftsrecht würden durch die objektiven Erfordernisse der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus und die Stärkung der DDR im Klassenkampf zwischen Sozialismus und Kapitalismus bestimmt. Im Zentrum des Wirtschaftsrechts stehe seine Funktion bei der Durchsetzung des Grundgedankens des ökonomischen Systems, der organischen Verbindung von zentraler staatlicher Planung und Leitung und eigenverantwortlicher Wirtschaftstätigkeit der Betriebe, Kombinate und örtlichen Organe. Indem das Wirtschaftsrecht die Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Ordnung voll ausschöpfe, trage es auch zur ökonomischen Stärkung der DDR und damit zur Entscheidung der Frage „Wer wen?“ in der weltweiten Klassenauseinandersetzung bei. Pflicke machte im folgenden einige Aspekte der Ent Wicklung des Wirtschaftsrechts deutlich und unterstrich die Notwendigkeit, bis 1975 ein funktionsfähiges, stabiles, aus relativ komplexen Regelungen bestehendes Wirtschaftsrecht zu schaffen. Die dazu erforderliche umfassende wirtschaftsrechtswissenschaftliche Forschung müsse mit der Forschungstätigkeit der Akademie, insbesondere auf dem Gebiet der Staatsrechtstheorie und des Staatsrechts, verbunden werden. Im Schlußwort zur Festveranstaltung dankte Prof. Dr. Dr. Arlt insbesondere dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Staatsrates, Walter Ulbricht, für die umfassende Hilfe, die er der Akademie bei der Bestimmung der Grundrichtung ihrer Arbeit für die nächsten Jahre und der gesamten Staats- und Rechtswissenschaft der DDR erwiesen hat. Seinen Dank verband Arlt mit der Versicherung, daß sich alle Mitarbeiter der Akademie mit großem Verantwortungsbewußtsein der Erfüllung der gegenwärtigen und künftigen Aufgaben widmen werden. Gr. Dr. REINHARD GÜRTLER und Dr. HANS-JOACHIM SCHULZ, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Wissenschaftliche Konferenz über Aufgaben und Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlungen bei der Kriminalitätsvorbeugung Aus Anlaß des 20. Jahrestages der Deutschen Akademie Staatsmacht von kreisangehörigen Städten und Ge- für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ meinden im entwickelten gesellschaftlichen System des fand am 18. und 19. September 1968 an der Akademie Sozialismus“ statt1. Um eine komplexe politische und eine Wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Funktion, Rechtsstellung und Arbeitsweise der Organe der 694 l Die Thesen zu diesem Thema sind in Staat und Recht 1968, Heft 9, S. 1313 ff. veröffentlicht worden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 694 (NJ DDR 1968, S. 694) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 694 (NJ DDR 1968, S. 694)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verantwortungsbereich entsprechend den gesetzlich geregelten Aufgaben und Pflichten beizutragen, die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Leiterentscheidungen auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Die erfüllen ihre Aufgaben, indem sie - die Leiter der Staats- und Virtschaftsorgane bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Er-mittlungsverfahrens kann aber im Einzelfall unverzichtbare Voraussetzung für die Einleitung von Ruckgewinnungsmaßnahmen sein. Nach unseren Untersuchungen ergibt sich im Interesse der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Typische derartige Situationen sind beispielsweise mit der strafrechtlichen und politisch-operativen Einschätzung von Operativen Vorgängen oder mit der Untersuchungspianung verbunden.

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