Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 693

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 693 (NJ DDR 1968, S. 693); d&arUhta Festveranstaltung zum 20. Jahrestag der Gründung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Am 12. Oktober 1948 hatte Walter Ulbricht in Forst-Zinna die Deutsche Verwaltungsakademie eröffnet die erste Hochschule in Deutschland, an der Männer und Frauen studierten, um sich mit den Gesetzen des gesellschaftlichen Fortschritts vertraut zu machen und zu lernen, auf neue Weise Staat und Wirtschaft zu leiten. Genau 20 Jahre später, am 12. Oktober 1968, beging die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, die aus der Deutschen Verwaltungsakademie hervorgegangen ist, diesen historischen Tag mit einer Festveranstaltung. Die große Bedeutung dieser Veranstaltung wird schon daraus ersichtlich, daß an ihr eine Partei- und Regierungsdelegation mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, an der Spitze sowie hervorragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Vertreter staats -und rechtswissenschaftlicher Institute von Akademien der Wissenschaften anderer sozialistischer Länder teilnahmen. In seiner Eröffnungsrede zog der Rektor der Akademie, Prof. Dr. Dr. A r 11, eine eindrucksvolle Bilanz der bisherigen Arbeitsergebnisse bei der wissenschaftlichen Forschung in den Grundfragen des Staates und des Rechts sowie bei der Aus- und Weiterbildung leitender Staatsfunktionäre. Davon ausgehend legte er die nächsten Aufgaben dar, die der Akademie in der Periode des Aufbaus des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialimus erwachsen1. Er verband seine Ausführungen mit einem herzlichen Dank an die Partei- und Staatsführung und besonders an Genossen Walter Ulbricht, der den Problemen der Akademie stets besondere Aufmerksamkeit gewidmet und an ihren Erfolgen maßgeblichen Anteil hat. In einem bedeutsamen Referat nahm Walter Ulbricht dann prinzipiell zur Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus Stellung, wobei er das gesetzmäßige Wachsen der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei als Grundbedingung für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, des sozialistischen Staates der DDR und zugleich für die Sicherung des Friedens hervorhob2. Im Anschluß an das Referat Walter Ulbrichts überbrachten die Vertreter der Akademien der Wissenschaften anderer sozialistischer Länder den Mitarbeitern der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Glückwünsche zum 20. Jahrestag und betonten zugleich die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen den Instituten für Staat und Recht der sozialistischen Länder noch enger und kontinuierlicher zu gestalten. Darüber hinaus erörterten alle Diskussionsredner grundlegende Probleme des Staates und des Rechts in der sozialistischen Gesellschaft unter den gegenwärtigen Bedingungen des verschärften ideologischen Kampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus. Prof. Dr. Tschchikwadse, Direktor des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, behandelte die Rolle der sozialistischen Staatsmacht im Leben der Gesellschaft, wobei er sich insbesondere dem Wesen und den Entwicklungsperspektiven der sozialistischen Demokratie und der Bedeutung der neuen Verfassung der DDR zuwandte3. 1 Die Rede ist auszugsweise in diesem Heft veröffentlicht. 2 Das Referat ist in NJ 1968 S. 641 ff. veröffentlicht. Ferner beschäftigte sich Tschchikwadse mit der völkerrechtlichen Anerkennung der DDR. Die gemeinsame Aufgabe der Staats- und Rechtswissenschaftler, die praktischen Erfahrungen und theoretischen Errungenschaften der befreundeten sozialistischen Länder zu studieren sowie sich mit revisionistischen und kleinbürgerlich-anarchistischen Staats- und Rechtstheorien auseinanderzusetzen, hob Prof. Dr. R y b i c k i, Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft an der Polnischen Akademie der Wissenschaften, hervor. Wenn auch die in den einzelnen sozialistischen Staaten bestehende Spezifik des politischen, ökonomischen und kulturellen Lebens sowie des Bewußtseinsstandes der Bevölkerung die Auswahl der Mittel und Methoden beeinflusse, die von den Arbeiterparteien im Kampf um den Sozialismus anzuwenden sind, so dürften doch die allgemeinen Prinzipien der kommunistischen Weltbewegung, nämlich die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei sowie der proletarische Internationalismus, dabei nicht in Frage gestellt werden. Daß die Grundprobleme des Staates und des Rechts bei der Weiterentwicklung der sozialistischen Gesellschaft immer größere Bedeutung gewinnen, betonte auch Prof. Dr. V i n t u , Direktor des Instituts der Rechtswissenschaft an der Akademie der Wissenschaften der Sozialistischen Republik Rumänien. Deshalb sei ein reger Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Staats- und Rechtswissenschaftler der sozialistischen Länder zur Lösung der grundsätzlichen gemeinschaftlichen Aufgaben erforderlich. Die große politisch-ideologische Bedeutung einer noch engeren Zusammenarbeit unterstrich auch Prof. Dr. S z a b o , Direktor des Instituts für Staats- und Rechtswissenschaft an der Ungarischen Akademie der Wissenschaften, der das Augenmerk besonders auf die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Theorie des sozialistischen Staates lenkte. Prof. Dr. Wassilew, Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft an der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften, legte in seinem Diskussionsbeitrag dar, daß die Praxis der sozialistischen Länder den Grundsatz der marxistisch-leninistischen Theorie bestätigt habe, wonach der Staat der proletarischen Diktatur das Hauptinstrument für den Aufbau des Sozialismus ist. Von wirklichem Volkseigentum und vom sozialistischen Charakter des genossenschaftlichen Eigentums könne nur dann gesprochen werden, wenn sich die Staatsmacht in den Händen der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Werktätigen befindet. Werde diese politische Macht geschwächt, dann bestehe auch die Gefahr der Reprivatisierung der sozialistischen Betriebe. Deshalb sei es notwendig, daß das werktätige Volk in jedem sozialistischen Land den sozialistischen Charakter seines Staates und der anderen sozialistischen Länder verteidigt. Wassilew äußerte ferner einige Gedanken zur Erhöhung der Effektivität des sozialistischen Rechts, wobei er vor allem auf den zunehmend komplexen Charakter der Gesetzgebung sowie auf die Auswirkung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus auf die Rechtsnormen der sozialistischen Länder hinwies. Uber die weitere Festigung der sozialistischen Rechtspflege und die damit zusammenhängenden Probleme der engeren Verbindung von Forschung, Lehre und 3 Insoweit ist der Beitrag von Tschchikwadse mit geringfügigen Kürzungen in diesem Heft veröffentlicht. 693;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 693 (NJ DDR 1968, S. 693) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 693 (NJ DDR 1968, S. 693)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Lösung konkreter politisch-operativer Aufgaben in der täglichen operativen Praxis verwirklicht werden; daß mehr als bisher die vielfältigen Möglichkeiten der Arbeit mit insbesondere der Auftragserteilung und Instruierung am wirksamsten umzusetzen und zu realisieren. Es sind konkrete Festlegungen zu treffen und zu realisieren, wie eine weitere nachweisbare Erhöhung des Niveaus der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Ermittlung von Geschädigten, Zeugen und anderen Personen, das Einholen von Auskünften, die Auswertung von Karteien, Sammlungen und Registern bei anderen Organen und die Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen.

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