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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 685

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 685 (NJ DDR 1968, S. 685); 13. die umfassende Auswertung der Informationen für die eigene Leitungsarbeit und die Sicherung einer straffen Kontrolle. Unabhängig von der notwendigen unmittelbaren Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit den Stadtverordnetenversammlungen dürfen die Beziehungen zum Kreistag und seinem Rat nicht vernachlässigt werden, wie überhaupt die verstärkte Hinwendung auf die Stadtproblematik nicht zu einer Verabsolutierung dieses Komplexes führen darf. Es muß gewährleistet werden, daß der Kreistag und speziell der Rat des Kreises als Kollektivorgan alle diejenigen Hinweise erhält, die er für die Wahrnehmung der grundsätzlichen Verantwortung den Städten gegenüber und für die Fundierung seiner diesbezüglichen Führungsentscheidungen benötigt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein müssen, wenn es sich um Probleme handelt, die über die Bedeutung, die Kompetenzen und die Einwirkungsmöglichkeiten einer Stadt hinausgehen und konkrete Führungsentscheidungen und -maßnahmen durch die Kreisorgane der Staatsmacht erfordern; bestimmte Erscheinungen Zusammenhänge offenbaren, die eines koordinierten Handelns mehrerer territorial Beteiligter bedürfen, und die Koordinierungsfunktion ausschließlich durch den Kreistag oder eines seiner Organe ausgeübt werden kann; es sich um Fragen handelt, die zwar eine einzelne Stadt betreffen, jedoch nur im Zusammenwirken mit den Organen des Kreistages oder ausschließlich durch diese entschieden werden können; in den Beziehungen der Rechtspflegeorgane zu den Stadtverordnetenversammlungen Störungen auftre-ten, die zwischen den Partnern auf Grund bestimmter Faktoren nicht behoben werden können und ein Einwirken des Kreistages oder des Rates des Kreises verlangen; sich in der Zusammenarbeit mit den Organen der Städte spezielle Faktoren ergeben, Erkenntnisse herausbilden oder Erfahrungen zeigen, die es wert sind, im gesamten Kreis verallgemeinert und durchgesetzt zu. werden; es sich um grundsätzliche Fragen der Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetze oder anderer Rechtsvorschriften des Staates handelt, die der Stellungnahme oder der Entscheidung durch den Kreistag oder seine Organe bedürfen; der Kreistag oder der Rat des Kreises bestimmte Informationen von den Rechtspflegeorganen selbst anfordern. Bei der Ausgestaltung der Wechselbeziehungen ist konsequent die Eigenverantwortung der einzelnen Organe zu gewährleisten, jedoch in hohem Maße ein einheitliches und koordiniertes Wirken zu sichern. Dabei dürfen keine illusionären Anforderungen an die Rechtspflegeorgane gestellt werden, die zu einer Zersplitterung ihrer Arbeit und zur Vernachlässigung ihrer ureigenen Aufgaben führen. Die Leiter der zentralen Rechtspflegeorgane sollten durch Grundsatzentscheidungen die Prinzipien, den Inhalt und den Umfang der Wechselbeziehungen zwischen den Rechtspflegeorganen des Kreises und den Stadtverordnetenversammlungen eindeutig festlegen. Zu den inneren Leitungsbeziehungen zwischen der Stadtverordnetenversammlung und ihren Organen Die effektivste Verwirklichung der Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung bei der Leitung des Vorbeugungsprozesses erfordert eine exakte Festlegung der Verantwortung des Rates und seiner Mit- glieder, der Kommissionen der Volksvertretung und der Fachabteilungen des Rates der Stadt. Dem Rat der Stadt als politisch-organisatorischem Zentrum der Stadtverordnetenversammlung kommt auch auf dem Gebiet der Kriminalitätsvorbeugung erhöhte Verantwortung zu. Er hat zu gewährleisten, daß die Stadträte und die übrigen Ratsmitglieder in ihrem Verantwortungsbereich auf der Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Rates selbständig die notwendigen Maßnahmen zur wirksamen Kriminalitätsvorbeugung einleiten und den ihnen unterstellten Betrieben und Einrichtungen kontinuierlich Anleitung geben. Aus dem Bestreben heraus, möglichst große Kreise der Bevölkerung in die Kriminalitätsbekämpfung einzubeziehen, wurden in der Vergangenheit in einigen Städten Kommissionen, Arbeitsgruppen oder Aktivs des Rates gebildet, die z. T. mit weitreichenden Rechten und sogar Entscheidungsbefugnissen ausgestaltet wurden, so z. B. mit der Befugnis, von Werkleitern sozialistischer Großbetriebe Berichte entgegenzunehmen. In einzelnen Städten wurde ihnen die Bezeichnung „Verwaltungskommission“ gegeben. In der Stadt Quedlinburg bestand eine solche Kommission aus 40 Mitgliedern mit drei Aktivs. Natürlich werden damit zunächst Erfolge erzielt. In ihrer Anlage und ihrer Arbeitsweise enthalten solche Gremien jedoch die Tendenz, daß sich die Verantwortung von dem Machtorgan auf den Apparat verlagert und damit objektiv das Ressortdenken begünstigt wird. Es führt auch dazu, daß sich der Rat als Kollektivorgan ebenso wie die Ratsmitglieder unter Hinweis auf solche Kommissionen von ihrer eigenen Verantwortung für die Organisierung der Vorbeugung entlasten. Auf diese Weise entsteht gewissermaßen neben der Stadtverordnetenversammlung, ihren ständigen Kommissionen und dem Rat eine zweite Leitungsebene, relativ isoliert von den Organen der Staatsmacht im Territorium. Das heißt nicht, daß wir solche Ratskommissionen völlig ablehnen. Sie müssen aber unter anderem Aspekt begriffen werden. Der Bürgermeister kann sich ein kleines Gremium sachkundiger Bürger bilden, die ihn in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Rechtspflegeorgane in Grundfragen beraten, damit er seine Verantwortung für die Koordinierung und Anleitung der Vorsitzenden der ständigen Kommissionen wahrnehmen kann und das Ratskollektiv unter seiner Leitung seinen Pflichten gegenüber der Stadtverordnetenversammlung gei-echt wird. Sie können durchaus in bestimmten Abständen Zusammenkommen, um die im Prozeß der Durchsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung entstandenen Probleme zu analysieren und daraus Vorschläge für weitere Maßnahmen der Machtorgane abzuleiten. Ihrem Wesen nach sind sie Stabsorgane und erhalten dadurch ihren berechtigten Platz im Leitungssystem. Eine Hauptaufgabe besteht jetzt darin, die Rolle und die Autorität der ständigen Kommissionen als wesentliche Form der unmittelbaren Machtausübung durch die Abgeordneten zwischen den Tagungen der Stadtverordnetenversammlung im Vorbeugungsprozeß zu stärken. Sie üben durch eine planmäßige, zielgerichtete Tätigkeit die Kontrolle darüber aus, daß die Dokumente der Stadtverordnetenversammlung durch den Rat und seine Fachorgane und durch andere Staatsund Wirtschaftseinrichtungen durchgeführt werden und die Kriminalitätsvorbeugung als Bestandteil der Leitung der gesellschaftlichen Prozesse und der Führung der Menschen verwirklicht wird. Diese Anforderungen gelten uneingeschränkt für alle ständigen Kommissionen. Die Praxis zeigt jedoch, daß in zahlreichen Städten mit dem Bestehen und Tätig- 685;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 685 (NJ DDR 1968, S. 685) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 685 (NJ DDR 1968, S. 685)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in enger Zusammen-arbeit mit den operativen Dlensteinheiten Staatssicherheit Eingebettet in die Staatssicherheit zu lösenden Gesarataufgaben stand und steht die Linie vor der Aufgabe, einen wirkungsvollen Beitrag in enger Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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