Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 680

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 680 (NJ DDR 1968, S. 680); weitere Verbesserung und Effektivierung der Ausbildung und Erziehung der Nachwuchskader für die Rechtspflegeorgane sowie um höchste Konzentration und engste Verbindung der Forschung mit der Lehre und der Praxis. Diese Aufgaben können weder von einem zentralen Rechtspflegeorgan noch von einer wissenschaftlichen Einrichtung allein gelöst werden. Hierzu bedarf es engster, sozialistischer Gemeinschaftsarbeit der zentralen Rechtspflegeorgane insbesondere des Ministeriums der Justiz, das auf Grund des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates für die Sicherung der Aus-und Weiterbildung der Justizkader und für die Bestimmung bzw. Koordinierung der Forschungsvorhaben auf dem Gebiet Rechtspflege besondere Verantwortung trägt mit allen auf diesem Gebiet tätigen rechtswissenschaftlichen Sektionen. Die Konzentration der noch stark zersplitterten und zum Teil auf Nebengebiete und individuelle Wünsche einzelner Wissenschaftler orientierter Forschung auf dem Gebiete der Rechtspflege ist eine dringende Notwendigkeit. Sie wird noch dadurch verstärkt, daß die Forschungskapazität verhältnismäßig gering ist und in ihren Proportionen zum Teil nicht mit den wissenschaftlichen Hauptaufgaben übereinstimmt. Die vom Vorsitzenden des Staatsrates in seiner Rede vor der Perspektivplankommission so nachdrücklich erhobene Forderung nach einer modernen, äußerst leistungsfähigen Wissenschaftsorganisation gilt auch für die rechtswissenschaftliche Forschung. Ihre Schwerpunkte und ihre Struktur müssen sich in erster Linie aus der Gesellschaftsprognose und den Anforderungen der Praxis ergeben. Die Organe der Praxis dürfen ihrerseits jedoch nicht nur von ihren Bedürfnissen im engeren Sinne, sondern sie müssen von der Einheit von Forschung und Lehre, d. h. davon ausgehen, daß sie mit ihren Anforderungen an die Forschung zu einem wesentlichen Teil auch die Qualität der später in ihrem Verantwortungsbereich tätigen Kader bestimmen. Unter diesen Gesichtspunkten haben sich die zentralen Rechtspflegeorgane nach gründlicher Vorbereitung unlängst über die staatlichen Forschungsvorgaben verständigt, die nun in einem einheitlichen Plan festgelegt werden. Dieser Plan wird die wichtigste Grundlage für die Ausarbeitung der Forschungsprogramme der staats- und rechtswissenschaftlichen Einrichtungen auf dem Gebiete der Rechtspflege sein, wobei die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ zunehmend Leitfunktionen übernehmen soll und wird, die die Konzentration und schrittweise auch eine gewisse Zentralisation der Forschung sichern. Es werden auch zunächst Beispiele für die vertragliche Bindung von Forschungsvorhaben durch die zentralen Rechtspflegeorgane zu schaffen sein. Bei der Bestimmung der Vorgaben für die Forschung lassen sich die zentralen Rechtspflegeorgane von der Erkenntnis leiten, daß sich Rechtswissenschaft und Rechtspflege in der DDR unter den Bedingungen des erbitterten Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Imperialismus im Weltmaßstab, insbesondere der verschärften Auseinandersetzung mit dem westdeutschen Imperialismus entwickeln und daß sie in dieser Auseinandersetzung einen gewichtigen Beitrag zum Schutz und zur Festigung unseres Staates sowie im Kampf gegen alle Versuche ideologischer Diversion zu leisten haben. Es muß nicht besonders betont werden, daß dieser Beitrag in einer Zeit ganz besondere Bedeutung geL winnt, da der Imperialismus alles versucht, um mittels der ideologischen Diversion, vor allem auf dem Gebiete des Staates und des Rechts, in die sozialistischen Länder einzudringen. Es ist auch kein Zufall, daß die durch diese Politik hervorgerufenen und geförderten konterrevolutionären Strömungen in der CSSR besonders auch durch revisionistische Theorien und Forderungen in der Staats- und Rechtswissenschaft und in der Justiz gekennzeichnet sind. Da wurde und wird zum Teil noch ungeniert die bürgerliche Theorie der Gewaltenteilung zu einem „sozialistischen“ Axiom umgedichtet und dabei vorrangig die Umwandlung der sozialistischen Justiz zu einer „unabhängigen dritten Gewalt“ gefordert. Selbstverständlich sollen die Richter nicht mehr gewählt, sondern auf Lebenszeit ernannt werden, und sie sollen immer im Interesse der „Unabhängigkeit“, versteht sich auch keiner Partei angehören! Übersetzt heißt das: Aufhebung der Einheitlichkeit der sozialistischen Staatsmacht, Beseitigung der umfassenden Volkssouveränität sowie der Volksverbundenheit der Rechtsprechung. Die durch die wissenschaftlich fundierte, kluge Politik der SED und unserer Staatsführung politisch konsolidierten Verhältnisse in unserer Republik schließen von vornherein gefährliche Tendenzen und Entwicklungen dieses Maßes aus. Aber diese Gewißheit verführt uns nicht zur Sorglosigkeit, die vom Gegner stets als Ermunterung zu neuen Abenteuern verstanden wird. Dies alles berührt auch ganz unmittelbar die von der Forschung nicht zu trennenden Grundfragen der Aus-und Weiterbildung der Kader. Auch hier geht es um Konzentration und vorausschauende inhaltliche und methodische Weiterentwicklung. Die künftige Sektion „Sozialistische Rechtspflege“ der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ wird sich verstärkt auf die Weiterbildung von Führungskadern der Rechtspflegeorgane konzentrieren. Die Sektion Rechtswissenschaft der Berliner Humboldt-Universität wird in Zukunft wie im Rahmen der sozialistischen Hochschulreform festgelegt wurde die einzige und spezialisierte Ausbildungsstätte für Studenten sein, die später in der Rechtspflege tätig werden. Sie trägt damit eine hohe Verantwortung für die kaderpolitische Sicherung und Festigung der sozialistischen Rechtspflege in den nächsten Jahrzehnten. Deshalb haben wir in der letzten Zeit auch neue Methoden der Zusammenarbeit mit dieser Sektion und schon bei der Vorbereitung ihrer Gründung entwickelt und erprobt. Beispielsweise hat die Leitung der bisherigen Juristischen Fakultät die Konzeption für die Ausbildungs- und Erziehungsarbeit der Sektion vor den Leitern aller zentralen Rechtspflegeorgane verteidigt. Aus den dabei gesammelten Erfahrungen haben wir die Schlußfolgerung gezogen, die Methoden solcher Verteidigungen insbesondere hinsichtlich der Grundfragen der Aus- und Weiterbildung sowie der Forschung zu einem festen Bestandteil der weiteren Zusammenarbeit zu machen. Die zentralen Rechtspflegeorgane müssen aus prognostischer Sicht die Anforderungen immer präziser bestimmen, die künftig an die Mitarbeiter und Führungskader der Rechtspflege zu stellen sind. Die Bestimmung dieser Anforderungen ist m. E. die wichtigste Voraussetzung für die Klärung aller wesentlichen Fragen der Aus- und Weiterbildung. Deshalb haben die zentralen Rechtspflegeorgane begonnen, den rechtswissenschaftlichen Einrichtungen entsprechende detaillierte Berufs- und Anforderungsbilder für die Rechtspflegekader zu übergeben. Wir sind dabei von der heute wie künftig gültigen Grundforderung ausgegangen, daß die Kader in der Rechtspflege allseitig gebildete sozialistische Persönlichkeiten sein 680;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 680 (NJ DDR 1968, S. 680) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 680 (NJ DDR 1968, S. 680)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - dringend verdächtigt gemacht haben. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet für alle Angehörigen der Linie den politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug auf der Grundlage der zentralen Orientierungen und Weisungen, den Maßnahmen der Vorbeugung, Schadensverhütung und der Öffentlichkeitsarbeit in allen gesellschaftlichen Bereichen noch mehr Aufmerksamkeit beizumessen.

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