Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 615

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 615 (NJ DDR 1968, S. 615); sozialistischen Gesellschaft. Er dozierte über die angeblich notwendige ,Opposition gegen das Establishment“, also die Opposition gegen die .etablierte“, die bestehende Macht der Arbeiter und Bauern unter Füh-run der Kommunistischen Partei“'*3. Prof. Lombardo-Eadice (Italien) erfindet die „Theorie des Monolithismus“ '*4, zu deren Hauptmerkmalen er das konsequent verwirklichte Prinzip der führenden Rolle der Partei der Arbeiterklasse sowie das „Axiom der .Eingleisigkeit““ des gesellschaftlichen Fortschritts erklärt, was im Grunde nur eine Variation zum Thema des „dritten Weges“ zum Sozialismus bedeutet. Um die nach seiner Meinung dadurch bedingte „Einförmigkeit“ zu überwinden, schlägt Lombardo-Radice eine vollständige organisatorische Autonomisie-rung vor. Danach „müssen die Justiz, die ökonomische Verwaltung, die Schule, die Wissenschaft usf. ihre autonome Organisation besitzen und ihre .einseitigen Einsichten“ frei zum Ausdruck bringen Je vollständiger die Autonomie der verschiedenen .sektoriellen“ Organisationen ist, desto leichter kann auch eine synthetische Entscheidung in der Politik gefällt werden“. Im übrigen wäre „eine marxistische .Wiedergewinnung“ des liberalen Begriffs des bekenntnislosen (laischen) Staates sehr fruchtbar“43 44 45. Das sind präzis die Thesen der kritisierten imperialistischen Pluralismus-Theorie. Es wird unterstellt, im sozialistischen Staat würde sich das gesamte gesellschaftliche Leben nach dem Grundsatz einer absoluten, starren Befehlspyramide abspielen. Dieses Zerrbild des Sozialismus wird dann „negiert“ durch das „Modell“ einer „totalen Autonomie“ in einem „sozialistisch-liberalen“ Nachtwächterstaat. Diese primitiv-mechanistische Version läßt den Klassenkampf und die Machtfrage völlig außer acht, sie beschert uns eine Neuauflage des bürgerlichen Gewaltenteilungsprinzips. Die praktischen Erfahrungen des werktätigen Volkes in der DDR haben jedoch die Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus bestätigt, daß zur Bewältigung der Probleme des gesellschaftlichen Fortschritts „eine starke und wirksame sozialistische Staatsmacht notwendig ist, die den organisierten und planmäßigen Einsatz aller schöpferischen Kräfte des Volkes ebenso gewährleistet wie den sicheren Schutz seiner sozialistischen Errungenschaften“46. Im übrigen ist nach der Verfassung der DDR der demokratische Zentralismus „das tragende Prinzip des Staatsaufbaus“, auf dessen Grundlage die Souveränität des werktätigen Volkes verwirklicht wird 43 Herbell, „Ernst Fischer am Ende der Illusion“, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 13. September 1968. 44 Lombardo-Radice, „Pluralismus in marxistischer Sicht“, werkhefte (München) 1965, Heft 8'9, S. 248. Teilweise werden die von ihm vertretenen Auffassungen von dem tschechoslowakischen Verfassungsrechtler KlokoCka (“Verfassungsprobleme im sozialistischen Staatssystem“, Der Staat 1966, S. 71 ff.) übernommen. (Die Zeitschrift „Der Staat“ wird herausgegeben von Schülern und Anhängern Carl Schmitts, der sich in ihr schon mehrfach produziert hat.) 45 Lombardo-Radice, a. a. O., S. 250 f. 46 Arlt, „Zum politischen Wesen unseres sozialistischen Staa- tes“, Sozialistische Demokratie Nr. 31 vom 2. August 1968, S. 3. (Art. 47 Abs. 2). Es „richtet sich sowohl gegen eine bürokratische, alles reglementierende formale Administration ,von oben“ als auch gegen eine gesellschaftsblinde, lokal- oder betriebsegoistische Spontaneität, die der bewußten Ausnutzung der Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus zirwiderläuft“47. Außer dem „organisatorischen Pluralismus“ schlägt Lombardo-Radice einen „ideologischen Pluralismus“ vor. Es geht ihm um die „Konfrontation des Marxismus mit solchen Organisationen und Ideen, die dem Sozialismus nicht antagonistisch gegenüberstehen“. Seine „Methode der freien Konfrontation der Ideen“ gelte „auch dann, wenn es sich um negative, nicht vitale, um eng an die entmachteten Klassen oder an eine gestorbene Vergangenheit gebundene Anschauungen handelt“. Das „kann .Koexistenz“ genannt werden, aber man sollte dem Wort das Adjektiv .dynamisch“ hinzufügen“48. Der wohl schwierigste, langwierigste Prozeß beim Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus-Kommunismus ist die Überwindung der bürgerlichen Ideologie in den Köpfen der Menschen. Wie Lenin sagte, kann man, wenn die alte Gesellschaft zugrunde geht, ihren Leichnahm nicht in einem Sarg vernageln und ins Grab senken. „Dieser Leichnam geht mitten unter uns in Verwesung über, er verfault und steckt uns selbst an.“49 Der unerbittliche Kampf gegen die bürgerliche Ideologie in allen Spielarten ist deshalb eine Existenzfrage für die siegreiche Arbeiterklasse. Die Empfehlung Lombardo-Radices, gewissermaßen alle Schleusen für die bürgerliche Ideologie zu öffnen und eine „ideologische Marktwirtschaft“ zu konzessionieren, ist Revisionismus reinsten Wassers. Damit wird das Prinzip der Parteilichkeit endgültig über Bord geworfen. Doch niemals wird die Arbeiterklasse an die bürgerliche Ideologie Konzessionen machen und die Bedeutung ihrer wissenschaftlichen Weltanschauung herabmindern lassen, indem sie der Aufforderung nach „dynamischer Koexistenz“ der Ideologien, d. h. nach Anerkennung ihrer potentiellen Gleichwertigkeit und damit ihrer faktischen Versöhnung, Folge leisten würde. Welche Etiketts die zahllosen bürgerlichen Lehren auch tragen mögen sie sind letzten Endes alle auf die eine oder andere Weise gegen den gesellschaftlichen Fortschritt gerichtet. Sowenig die imperialistische Bourgeoisie eine „freie Konfrontation“ des Marxismus-Leninismus mit ihren unwissenschaftlichen Ideologien zuläßt, ihn vielmehr erbittert bekämpft, sowenig wird der siegreiche Sozialismus das Prinzip der Unversöhnlichkeit der sozialistischen Ideologie mit der bürgerlichen Ideologie aufgeben. Er wird statt dessen alles tun, damit der Marxismus-Leninismus „die Massen ergreift“ und dadurch tausendfältige Früchte trägt. 47 Weichelt, Die erste sozialistische deutsche Verfassung, Berlin 1968, S. 82. 48 Lombardo-Radice, a. a. O., S. 252 f. 49 Lenin, Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 432. Zollrat MARIA HINZ, Abteilungsleiter in der Zollverwaltung der DDR HEINZ LIENING, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Zur Regelung der Zoll- und Devisenverstöße Das Zollwesen der DDR hat die Aufgabe, einen ordnungsgemäßen, den Interessen des Staates und seiner Bürger entsprechenden Waren-, Devisen- und Geld-verkehr über die Grenzen der DDR zu gewährleisten. Diese Aufgabe gewinnt in der Periode der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus zunehmende Bedeutung. Die sich immer umfangreicher entwickelnden Außenwirtschaftsbeziehun- gen der DDR, die freundschaftlichen Beziehungen der DDR zu den sozialistischen Ländern und die sich auf Grund unserer kontinuierlichen Außenpolitik ständig weiter entwickelnden Beziehungen zu anderen Ländern haben zu einem umfangreichen grenzüberschreitenden Güter- und Reiseverkehr geführt. Bei der Neugestaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Ahndung von Zoll- und Devisenverstößen 615;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 615 (NJ DDR 1968, S. 615) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 615 (NJ DDR 1968, S. 615)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

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