Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 613

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 613 (NJ DDR 1968, S. 613); wohnen und einer stärkeren Disziplinierung zu unterwerf en“:Äl. Goetz Briefs, ebenfalls einer der Väter der Formierungskonzeption, sprach 1961 vom „verhängnisvollen Charakter, der der pluralistischen Struktur von Staat und Gesellschaft eignet“, von einem „Vorgang der Auflösung der Staatsautorität“, von einer „Zerstörung der objektiven Ordnung des gesellschaftlichen Seins, insbesondere der Hierarchie des Seins“. Nach Briefs „erweist sich der Pluralismus als Gefährdung der gesellschaftlichen Einheit, des Bestands des Staates“30 31. 1966 konstatierte A11 m a n n , daß die Strategie des Gleichgewichts mit dem Siege des Opportunismus geendet habe, wofür er den „überentwickelten Pluralismus“ als „Störungsherd“ verantwortlich machte. Dieser hätte begonnen, „Regierung, Parlament und Parteien zu lähmen“. Deshalb forderte Altmann eine „handlungsfähige Regierung“ ; Handlungsfähigkeit heißt nach ihm „zuallererst Autorität“. Damit hinsichtlich der Stoßrichtung des Dargelegten auch ja kein Mißverständnis aufkomme, betonte er, daß die „deutsche Gesellschaft und ihr Staat abhängig von den Leistungen der Wirtschaft“ seien. „Ohne ihre Stabilität braucht man von Stabilität nicht mehr zu reden.“32 Was sind die hauptsächlichen ideologischen Gründe für diese heftigen Reaktionen, die der Pluralismus-Theorie nunmehr seit einigen Jahren in Westdeutschland widerfahren? Sie sind im wesentlichen im folgenden zu suchen: Bleibt diese Theorie auch an der Oberfläche bestimmter Erscheinungen haften und nimmt diese für das Wesen der Sache selbst die Anerkennung einer „gleichberechtigten Koexistenz autonomer Gruppen“ , so bedeutet dies trotz aller Irrealität zunächst doch von den theoretischen Prämissen her den Einschluß auch der Arbeiterklasse und aller übrigen demokratischen Kräfte sowie ihrer Organisationen in das „fair play der konkurrierenden Gruppen“. Mögen die Verfechter dieser Theorie auch geflissentlich übersehen, daß seit Beginn der fünfziger Jahre in Westdeutschland zahlreiche demokratische Organisationen einschließlich der KPD verboten worden sind, so korrespondiert dennoch ihr „Anti-Totalitarismus“ mit der Anerkennung eines „Laissez-faire-Pluralismus“33. Das sind jedoch Losungen, die zwar in früheren Etappen imperialistischer westdeutscher Machtpolitik durchaus genehm waren, sozusagen zur Aufbesserung ihres Image, nicht aber heute mehr. Und ganz besonders ketzerisch neuerdings wieder, muß man sagen muß es daher empfunden werden, daß der Staat in der Pluralismus-Konzeption eine so „altruistische“ Rolle spielt und als mehr oder minder allen „Gruppen“ in gleicher Weise zugänglich skizziert wird. Denn es besteht nach Auffassung der Formierungsstrategen „nämlich die Möglichkeit des uferlosen Überwucherns der politischen Demokratie in gesellschaftliche und gemeinschaftliche Bereiche, die weder der Demokratie noch diesen Bereichen bekommt, sondern beide zugrunde richtet“. Es bestehe die „latente Gefahr des Demokratismus“, nicht zuletzt „in der Form der paritätischen Mitbestimmung“34. Da die Arbeiter in Westdeutschland verstärkt die Forderung nach erweiterter Mitbestimmung erhe- 30 Altmann, Das Erbe Adenauers, Stuttgart-Degerloch 1960, S. 147, 160. 31 Briefs, „Pluralismus“, in: Staatslexikon, herausgegeben von der Goerres-Gesellschaft, 6. Bd., Freiburg 1961, Sp. 300. 32 Altmann, „Die Formierte Gesellschaft“, Gesellschaftspolitische Kommentare 1966, Nr. 16, S. 173 ff.; vgl. auch Stieglitz, „Asozialität Soziologische Reflexionen über gesellschaftlichen Pluralismus und Schule“, Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“, B 34 35/68 vom 21. August 1968, S. 9. 33 Dies ist der Titel eines Buchs von Goetz Briefs, erschienen (West-) Berlin 1966. 34 Schütze, „Die CDU greift zum Programm der Formierten Gesellschaft“, Gesellschaftspolitische Kommentare 1966, Nr. 11, S. 114. ben, wird verständlich, daß die pluralistische Gesellschafts- und Staatsauffassung in ihrer bisherigen Gestalt sogar Bumerangwirkungen erzeugen kann. Von „Anti-Pluralisten“ wird deshalb der „Verdacht ausgesprochen, daß der politischen Klasse der Parteivorsitzenden, Unternehmer, Generale, Bischöfe das , richtige Bewußtsein und die rechte Praxis der Macht fehlen“. Da sich „bereits die verderblichen Folgen dieser Haltung in einer extremen und auflösenden Form des Pluralismus in Staat und Gesellschaft“ zeigen, frage es sich, „ob nach dem Ende der Nachkriegsepoche dies die rechte Form der Staatsführung bleiben kann“35. Und es wird die Frage gestellt: „Warum haben die Eliten von heute keinen Mut zur Entscheidung und zur Durchsetzung ihrer Ziele?“ Solche Töne stehen in Übereinstimmung mit dem von der Regierung der „großen Koalition“ geförderten ständigen Vordringen des Neonazismus in Westdeutschland. Der „Mut zur Entscheidung“ ist jedenfalls eine typische Wendung aus dem Vokabular des Faschismus. Im Grunde genommen hat sich heutzutage in Westdeutschland eine bei aller Unterschiedlichkeit in bezug auf die Gesamtkonstellation in mancher Hinsicht' vergleichbare Lage wie gegen Ende der Weimarer Republik auch bezüglich der ideologischen Probleme ergeben. In aller Deutlichkeit muß gesagt werden, daß die Propagandisten der Pluralismus-Theorie mögen sie teilweise durchaus subjektiv ehrlich an ihre Thesen geglaubt haben einige von ihnen sind vor der Hitlerbarbarei nach England und in die USA emigriert und von dort nach Westdeutschland zurückgekehrt , durch ihre fehlerhaften, beschönigenden Ideen mit dazu beigetragen haben, daß im Bonner Staat wieder Zustände entstehen konnten, die auf die allmähliche Etablierung eines neuen, wenngleich auch „modernen“ Faschismus hinauslaufen. Andererseits soll aber auch bemerkt werden, daß manche Vertreter dieser Theorie, insoweit sie das legitime Recht der Arbeiterklasse auf die organisierte Vertretung ihrer sozialen und politischen Interessen befürworten und als Gegner der Aushöhlung der Demokratie auftreten, die Unterstützung der klassenbewußten Arbeiter finden werden. Das kann aber keinesfalls heißen, daß deshalb diese Theorie, die nicht zuletzt der Klassensolidarität der Ausgebeuteten und Unterdrückten objektiv entgegenwirkt, nunmehr etwa Eingang bei der Bewußtseinsbildung dieser den gesellschaftlichen Fortschritt verkörpernden Klassen und Schichten finden sollte. Im Gegenteil: „ die Arbeiterbewegung braucht Klarheit über die wirklichen Klassenverhältnisse in der gegenwärtigen kapitalistischen Gesellschafts- und Staatsordnung.“36 Die Pluralismus-Theorie ist aber nur geeignet, die Gewinnung dieser notwendigen Klarheit zu verhindern. Die Arbeiterbewegung muß wissen, daß nur der Kampf des werktätigen Volkes auf sozialem, wirtschaftlichem und politischem Gebiet zu einer Überwindung der bestehenden „alten Besitz- und Machtverhältnisse“ führen kann. Das ist die Voraussetzung für die Schaffung echter demokratischer Verhältnisse in .Westdeutschland. „Entscheidend für das Recht des Volkes und seine demokratischen Freiheiten ist und bleibt das eigene Handeln des Volkes für seine Interessen Die Rechte des Volkes werden um so eher Wirklichkeit werden, je schneller sich alle demokratischen, fortschrittlichen Kräfte in gemeinsamer Aktion für gemeinsame Ziele einigen“ 37. 35 Bosl, Pluralismus und pluralistische Gesellschaft, München Salzburg 1967, S. 119. 36 Schreiner, a. a. O., S. 37. 37 Die verfassungsmäßige demokratische Alternative zur Politik der Regierung Kiesinger/Strauß/Wehner, herausgegeben vom Staatssekretariat für westdeutsche Fragen, Berlin 1967, S. 37 f. (Hervorhebung von mir - E. G.). 613;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 613 (NJ DDR 1968, S. 613) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 613 (NJ DDR 1968, S. 613)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

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